MIO DM 3500
Ausgaben
für Kur- und Spezialeinrichtungen3000 2500 2000 1500 1000
•
• -6- RV GESAMT
500 0 9
75
0
1 f
76 77 78 79
GKV GESAMT I
80 81 82 83 84 85
Quelle: Ministerialrat Dr. jur. Ernst Bruckenberger, Leiter des Krankenhausreferates im Nieder- sächsischen Sozialministerium, Hannover, November 1986
DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT
KURZBERICHTE
rat über das „Öffentliche Gesund- heitsrecht".
Damit in unserem Gesundheits- wesen alles (nicht nur juristisch, son- dern überhaupt) fachmännisch abge- sichert wird, bedient sich die Mini- sterin einer ganzen Reihe weiterer Bundesbehörden und Institutionen:
> des Bundesgesundheitsamtes etwa (mit Robert-Koch-Institut, In- stitut für Wasser-, Boden- und Luft- hygiene, Max-von-Pettenkofer-In- stitut, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Institut für Strahlen- hygiene, Institut für Veterinärmedi- zin, Institut für Arzneimittel),
> der Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung,
> des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information
> des Paul-Ehrlich-Instituts,
> des Umweltbundesamtes
> des Sanitätsamtes der Bun- deswehr u. v. a. mehr.
Erinnern wir uns der Vollstän- digkeit halber noch daran, daß ja auch und ganz besonders die Kran- kenkassen und die ärztlichen und zahnärztlichen Organisationen (zu- meist Körperschaften des öffent- lichen Rechts = rechtfähige, mit ho- heitlichen Befugnissen ausgestattete Institutionen) verpflichtet sind. Ge- sundheit geht eben das ganze Volk, uns alle an! Deswegen mischen auch so viele mit — zum Wohle aller und der Volksgesundheit und nicht zu- letzt sicherlich auch ein wenig für das eigene Wohlergehen. eu
ZITAT
Nicht Zahlmeister für alles
„Es kann nicht angehen, daß die gesetzliche Krankenversi- cherung für alles und jedes zu- ständig ist — von der Behand- lung von Schweißfüßen bis zur Bewältigung von Ehekrisen."
Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Hoffmann, Leitender Krankenhausarzt aus Dortmund, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (Chefarztverband), auf ei- ner Pressekonferenz in Bonn
Bettenberg
bei den Spezialkliniken?
Nach der amtlichen Statistik gab es Ende 1985 insgesamt 103 744 Bet- ten in Kur- und Spezialeinrichtun- gen (Reha-, Sucht-, Rheuma- und Kurkrankenhäuser). Davon entfie- len 20 043 Betten auf eigene Ein- richtungen der Rentenversicherung und 83 701 Betten auf andere Ein- richtungen. Insgesamt stehen mithin 15,5 Prozent aller Krankenhausbet- ten in Kur- und Spezialeinrichtun- gen (Krankenhausbetten insgesamt:
670 721). Mit 17 Betten auf 10 000 Einwohner ist im Spezialkliniksek- tor der bisherige Höchststand er- reicht worden. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Be- handlung mit Unterkunft und Ver- pflegung in Kur- und Spezialeinrich- tungen erhöhten sich im Jahr 1985 gegenüber dem Vorjahr um 19,5 Prozent (!). Sie stiegen damit 3 ,3mal so schnell wie die Ausgaben für Krankenhauspflege insgesamt, de- ren Anstieg bei 5,8 Prozent lag.
Der Anteil der Ausgaben für Behandlung nach § 184 a RVO an den Gesamtausgaben für Kranken- hauspflege lag bei den Ersatzkassen mit 3,1 Prozent deutlich über dem Vergleichswert von 2,3 Prozent aller Krankenkassen. Die Zahl der Be- handlungsfälle erhöhte sich um 20,3
Prozent auf 155 138, die Zahl der Behandlungstage um 19,4 Prozent auf 5,156 Millionen. Die GKV-Aus- gaben stiegen insgesamt um 19,5 Prozent von 672,7 auf 805,5 Millio- nen DM. Werden die vergleichbaren Behandlungen der Rentenversiche- rungsträger hinzugerechnet, dann erhöhen sich die Gesamtausgaben um weitere rund drei Milliarden DM.
Völlig abweichend sind die Mei- nungen über den Umfang der Fehl- belegung: Während der Bundesver- band Deutscher Privatkrankenan- stalten (Bonn) aufgrund einer Erhe- bung vom Juli 1986 feststellte, daß Fehlbelegungen nicht bestätigt wer- den könnten (maximal 400 Betten), kommt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) zu ei- nem konträren Ergebnis. Der PKV- Verband äußerte den „Verdacht" , daß in den 21 000 Kurbetten von den gesetzlichen Kassen nicht allein Kur- und Sanatoriumsbehandlung, sondern auch contra legem Kran- kenhauspflege gewährt werde. An- dererseits sei aus den Kostenerstat- tungen, die von den Zusatzversi- cherten für Ein- und Zweibettzim- mer-Zuschläge geltend gemacht würden, der Schluß zu ziehen, daß die Krankenkassen in den 9000 Plan- und Vertragsbetten auch Kurbe- handlung gewährten. HC Dt. Ärztebl. 84, Heft 1/2, 2. Januar 1987 (19) A-17