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Archiv "Anteil der Ausgaben für die Investitionskosten an den Gesamtausgaben für Krankenhausbehandlung in Deutschland" (12.05.2000)

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Academic year: 2022

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Aus Bund und Ländern

Modellprojekt für Diabetiker gestartet

MAGDEBURG. In der medizinischen Betreuung von Diabetikern will das Land Sachsen-Anhalt neue Wege gehen. In einem Modellvor- haben sollen die ambulante und die stationäre Versor- gung von Diabetikern ver- zahnt und dadurch verbessert werden. Getragen wird das Modellprojekt von der Kas- senärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, der Kran- kenhausgesellschaft, der IKK und der AOK.

Erwartet wird neben einer verbesserten medizinischen Versorgung auch ein kosten- senkender Effekt für das Ge- sundheitswesen: „Ein gut ein- gestellter Patient kostet pro Jahr 2 000 bis 3 000 DM, ein schlecht eingestellter bis zu 15 000 DM“, so Günter Ka- sten, Vorstandsvorsitzender der AOK Sachsen-Anhalt.

An dem Versorgungsnetz beteiligen sich 240 Haus- ärzte und Internisten, 41 Au- genärzte, 10 diabetologische Schwerpunktpraxen sowie sechs Krankenhäuser und zwei Reha-Einrichtungen. RAB

Patientenberatung:

Beteiligung der Ärzteschaft gefordert

BERLIN. Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sind nicht dafür geeignet, Patien- ten zu beraten. Dies sei viel- mehr eine Aufgabe der Ärzte beziehungsweise eine unter Beteiligung der Ärzteschaft.

Diese Auffassung hat der Bremer Dr. med. Jörg-An- dreas Rüggeberg in der ver- gangenen Woche in Berlin vertreten. Er ist Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB).

Rüggeberg erinnerte dar- an, dass die Spitzenverbän- de der Krankenkassen Ein- richtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung jähr- lich mit zehn Millionen DM fördern sollen. Die GFB ver- urteile jeden Versuch, kom-

merziell orientierten Einrich- tungen Zugang zu einem Be- reich zu verschaffen, der so stark die Privatsphäre der Be- troffenen berührt.

Als positive Modelle im Bereich der Patientenbera- tung nannte er die Schlich- tungsstellen bei den Ärzte- kammern und die Unabhän- gige Patientenberatung Bre- men. Sie wird von einem Verein getragen, dem die dor- tige Ärztekammer, der Ge- sundheitssenator, die Kran- kenhausgesellschaft und die Krankenkassen angehören.

Geleitet wird sie von einem Pastor.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände hat die Vorwürfe zurückgewie- sen. Ihre Mitglieder seien ge- meinnützige Einrichtungen, die neutral und unabhängig von Anbieterinteressen be-

rieten. Rie

Überwachung der Medikation:

GKV muss zahlen

KASSEL. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bei Bedarf auch die Überwachung der Einnahme von Medika- menten bezahlen. Grundsätz-

lich könnten die Ärzte jede aufgrund einer Krankheit er- forderliche Behandlungspfle- ge zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ver- ordnen, urteilte das Bundes- sozialgericht (BSG). Damit stoppte es einen Trend der Krankenkassen, sämtliche Pflegeaufgaben an die Pflege- versicherung abzugeben oder stillschweigend auf die Un- terstützung des Kranken durch Angehörige zu vertrau- en. (Aktenzeichen: B 3 KR 14/99 R)

Im zu entscheidenden Fall kam die 87 Jahre alte Klägerin allein in ihrer Woh- nung zurecht, bezog also kei- ne Leistungen der Pflege- versicherung. Allerdings muss- te sie regelmäßig Medika- mente einnehmen, wofür ihr Einsicht und Zuverlässigkeit fehlten. Angehörige, die be- reit waren, die Einnahmen der Arzneimittel zu überwa- chen, hatte sie nicht. Ihr Arzt verordnete deshalb die Kon- trolle durch einen Pflege- dienst.

Ohne Erfolg argumentier- te die Krankenkasse, für die- se Aufgabe sei kein qua- lifiziertes Personal erforder- lich. Im Gegensatz etwa zum Messen des Blutdrucks oder

des Blutzuckers sei die Kasse daher nicht zuständig. Ei- nen solchen Unterschied zwi- schen „einfacher und medizi- nischer Behandlungspflege“

mache das Gesetz nicht, be- gründete das BSG sein Urteil.

Die Krankenversicherung sei daher für jede Behandlungs- pflege zuständig, die durch eine Krankheit erforderlich

wird. afp

Verzicht auf

Patent menschlicher Embryonen

MÜNCHEN. Die Uni- versität Edinburgh will auf die umstrittene Patentierung von gentechnisch veränder- ten menschlichen Embryo- nen verzichten. Ein Sprecher des zuständigen Europäischen Patentamtes in München sag- te, es lägen zwei entsprechen- de Anträge vor. Danach soll das bisherige Patent aus- drücklich auf nichtmenschli- che Lebewesen beschränkt werden. Die Umweltschutzor- ganisation Greenpeace nann- te den Verzicht einen „Teil- erfolg“. Das Europäische Pa- tentamt hatte im Februar zugegeben, der Universität Edinburgh „irrtümlich“ ein Patent erteilt zu haben, das auch die gentechnische Ver- änderung menschlicher Em- bryonen umfasst (siehe dazu DÄ, Heft 9/2000).

Greenpeace will trotz der Verzichtserklärung seinen Ein- spruch gegen das Patent auf- rechterhalten. Das geänder- te Patent schließe weiter die Verwertung menschlicher Em- bryonen durch die Entnahme von Gewebe, Zellen und Blut ein. Die Umweltschutzorga- nisation forderte darüber hin- aus eine grundsätzliche Prü- fung des Patentrechts. So er- teile das Europäische Patent- amt weiterhin Patente auf Gene und Gensequenzen des menschlichen Körpers, von Tieren und Pflanzen. Dies sei eine „Perversion des Patent- rechts“. Inzwischen hat auch der Wissenschaftsausschuss im Europarat ein Moratori- um für die EU-Patentrichtli- nie gefordert. afp A-1262 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 19, 12. Mai 2000

S P E K T R U M NACHRICHTEN

Anteil der Ausgaben für die Investitionskosten an den Gesamtausgaben für Krankenhausbehandlung in Deutschland

Der Anteil der Ausgaben für Investitionen an den Gesamtausgaben für die Kran- kenhausbehandlung hat sich seit 1973 bundesweit von rund 15 auf rund 10 Pro-

zent verringert. ✮

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Hierbei handelt es sich also nicht um "echte" Ausgaben, sondern vielmehr um eine aus buchungstechnischen Gründen erforderliche Transferzahlung zwischen den Haushaltsteilen. 

 Die Sonderbudgets Friedhofswesen, Krematorium und Bestattungsdienst sind mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 10.979.126 € im städtischen Haushalt veranschlagt. Diese

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