Jahr insgesamt davon weiblich
1956 1957 1958 1959
1038 490 585 970
214 96 131 274
1961 1526
1953 2860
1954 2248
1955 1677
342 28 9
in Prozent 24 6
586 26,1
Approbationen 1952-1976
1965 2559
1966 2768
1967 3557 1207 33 9
1968 4353
1969 4923
9722 5403 4960
1974 5173
1975 5344
1976 5559
1593 32 4
3209 1657 1282
1380 25 4
1260 236
23,9 1970
1971 1972
33,0 30,7 25 6
1328
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Einschränkungen der Gebühren- spanne, sofern es bei einer sol- chen bleibt, soll es — so das „Pro- blempapier" — in jedem Fall bei den technischen Leistungen ge- ben. Überlegt wird, hier nur noch das Ein- bis Dreifache anzusetzen.
Das würde gelten bei Laborlei- stungen, physikalischer Therapie, Krankengymnastik, Röntgendia- gnostik und nuklearmedizinischer Diagnostik; auch die Leistung durch Hilfspersonen des (Kran- kenhaus-)Arztes soll nur mit der verminderten Gebührenspanne bewertet werden.
Letzteres gilt also vornehmlich für die liquidationsberechtigten Ärzte im Krankenhaus. Für diesen Be- reich will man außerdem klarstel- len, daß Sachkosten, die bei am- bulanter Behandlung im Kranken- haus entstehen, mit der Gebühr abgegolten sind. Bei stationärer Behandlung sollen — das versteht sich — keine Gebühren mehr erho- ben werden können, wenn die be- treffenden Leistungen im Pflege- satz enthalten sind.
Im übrigen will sich das Bundesar- beitsministerium nicht mehr den berechtigten Vorwürfen ausset- zen, die von der Ärzteschaft seit Jahren gegen das Bundesgesund- heitsministerium erhoben wurden:
Das Arbeitsministerium beabsich- tigt im Gegensatz zu seinem Schwesterressort, die Gebühren- ordnung in regelmäßigen Abstän- den an die Entwicklung anzupas- sen — allerdings auch das prak- tisch gekoppelt an die Regelungen aus dem kassenärztlichen Be- reich. Die Punktwerte sollen „ent- sprechend den Erhöhungen der Punktwerte in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Ände- rungsverordnung angepaßt wer- den", heißt es in dem „Problempa- pier" aus dem Bundesarbeitsmini- sterium.
Damit wäre dann auch dieses Ge- biet von Anfang (der Struktur der Gebührenordnung) bis Ende (der Anpassung der Sätze) de facto in die gesetzliche Krankenversiche- rung übergeführt. NJ
Approbationen: Ärztinnen- Anteil bei 25 Prozent
Am 1. Januar 1978 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 36 834 Ärztinnen; das waren 24,9 Prozent der Gesamtzahl der Ap- probierten. Der Anteil der berufs- tätigen Ärztinnen beläuft sich je- doch nur auf 21,1 Prozent aller be- rufstätigen Humanmediziner, das sind 27 278. Dies ist sicherlich da- durch zu erklären, daß ein Teil der Ärztinnen eine andere Aufgabe in der Familie der Ausübung des ärztlichen Berufes vorzieht. Wie aus empirischen Untersuchungen bekannt ist, verteilt sich die Zahl der nichtberufstätigen Ärztinnen auf alle Altersklassen fast gleich- mäßig, während die nichtberufstä- tigen Ärzte ihren Beruf zu einem weit überwiegenden Teil erst nach Erreichung der Altersgrenze auf- geben.
Die Tabelle unten zeigt die Appro- bationen in den 25 Jahren von 1952 bis 1976. Von der Gesamtzahl von 82 095 Approbationen in die- sem Zeitraum entfielen 23 699 = 28,9 Prozent auf Ärztinnen. Inter- essant ist, daß in Zeiten mit star- kem Interesse am ärztlichen Beruf der Anteil der weiblichen Appro- bationen besonders hoch ist. In den 11 Jahren von 1961 bis 1971 haben die erteilten Approbationen an Ärztinnen erheblich über dem 25jährigen Durchschnitt gelegen und diesen nicht unwesentlich in seiner Höhe beeinflußt.
Mit der Einführung des Numerus clausus Mitte der 60er Jahre hat sich dann die Situation abrupt ver- ändert, was sich am Sinken der Approbationszahlen von 1971 auf 1972 deutlich zeigt, als von einem auf das andere Jahr fast 25 Pro- zent weniger Approbationen an Ärztinnen erteilt wurden und ein
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 34 vom 24. August 1978 1879
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Verharren auf diesem Niveau in den nachfolgenden Jahren festzu- stellen ist.
Eine Analyse der Zahlen in den letzten 25 Jahren zeigt, daß mit einer Erhöhung des Anteils von Ärztinnen an der Gesamtärzte- schaft nicht zu rechnen sei. Ein Anteil von 28,9 Prozent an den Ap- probationen hat zu einem Anteil von 24,9 Prozent an der Ärzte- schaft geführt. Solange das Fach Humanmedizin zu den harten Nu- merus-clausus-Fächern gezählt wird, dürfte dies negative Folgen für die Ausbildung von Ärztinnen haben und zu einer prozentualen Verringerung des Anteils der Ärz- tinnen führen. Langfristig wird sich dieser Prozentsatz voraus- sichtlich zwischen 20 und 22 Pro- zent bewegen. Klaus Gehb
Publikation über
„Sonderbataillone" und
„Schleusenlazarette"
Neben etwa 40 Bataillonen, die nur aus Magenkranken bestanden, und neben 11 Bataillonen aus Sol- daten mit chronischer Mittelohrei- terung gab es gegen Ende des Zweiten Weltkrieges an die 250
„Schleusenabteilungen" für Ma- gen-Darm-Kranke, Ohrenkranke, Nierenkranke, Herzkranke und Kriegsneurotiker, Sonderlazarette nämlich, die keine andere Aufgabe hatten als die einheitliche Festle- gung der Kriegstauglichkeit in die- sen Krankheitsgruppen.
Unter Bezugnahme auf die Veröf- fentlichung „Magenkranke in mili- tärischen Sonderformationen" in Heft 44/1977, Seiten 2648-2651, wiederholen wir den redaktionel- len Aufruf, gerichtet an Ärzte aus derartigen Spezialformationen und ebenso an Mediziner, die erst nach dem Krieg ihr Studium fort- führten und als Sanitätsdienstgra- de oder Kranke mit Sonderbatail- lonen beziehungsweise Schleu- senlazaretten Erfahrungen gesam- melt hatten, direkt mit dem Autor,
Dr. med. Rolf Valentin, Schloß Burgberg, 7770 Überfingen, Ver- bindung aufzunehmen. DÄ
Prophylaxe
in die Gebührenordnung?
Die Bundesregierung werde im Rahmen der Beratungen über die Neufassung der Gebührenordnun- gen für Ärzte und Zahnärzte prü- fen, ob und inwieweit die medizini- sche Prophylaxe — also auch die
Bundesärztekammer:
Auslage von Zeitschriften nicht gebührenpflichtig
Ärzte, die von der Verwer- tungsgesellschaft „Bild/
Kunst" aufgefordert werden, für das Auslegen von Zeit- schriften im Wartezimmer Gebühren zu zahlen, sollten einer solchen Forderung nach wie vor nicht nachkom- men. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Bun- desärztekammer ist nämlich das Auslegen von Zeitschrif- ten in Wartezimmern nicht gebührenpflichtig. Die Bun- desärztekammer-Rechtsab- teilung bleibt auch weiterhin bei dieser Auffassung, ob- wohl das Landgericht Mün- chen in einem Urteil vom 4.
Juli 1978 — die Verwertungs- gesellschaft hatte gegen ei- nen Friseur Klage erhoben — in einem Fall die Ansprüche der VG „Bild/Kunst" dem Grunde nach bestätigt hatte.
Die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer weist darauf hin, daß das Gericht über die Höhe der Gebühren nicht entschieden hat, so daß die Entscheidung kei- nen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Der betroffene Fri- seur habe zudem gegen das Urteil Berufung eingelegt.EB
vorbeugende Zahnheilkunde — zu berücksichtigen ist. Die Bundesre- gierung werde dabei auch die ein- heitlichen Bewertungsmaßstäbe für ärztliche und zahnärztliche Leistungen (§ 368 Abs. 4 RVO), die von der Kassenärztlichen/Kassen- zahnärztlichen Bundesvereini- gung und den Bundesverbänden der Krankenkassen zu erstellen sind, mit in ihre Überlegungen ein- beziehen. Diese Hinweise gab der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Hermann Buschfort, auf Anfragen des Bundestagsabgeordneten Ru- dolf Kraus (CSU), Haar. Buschfort versicherte ferner, daß die Bun- desregierung bemüht sei, dauer- haft wirksame und wirtschaftlich tragbare Prophylaxeprogramme zu entwickeln. Hierzu werde die zahnmedizinische Forschung in- tensiviert. Solange die notwendi- gen wissenschaftlich abgesicher- ten Vorsorgeprogramme nicht vorlägen und nicht auf ihr Kosten- Nutzen-Verhältnis untersucht sei- en, könne zur Frage einer mögli- chen Kosteneinsparung, insbe- sondere zu der von zahnärztlichen Organisationen behaupteten Ein- sparung in Milliardenhöhe, keine verwertbare Aussage gemacht werden. FH
Deutscher Presserat:
über das Rauchen sachlich berichten
Der Deutsche Presserat billigte an- läßlich seiner jüngsten Sitzung in Bonn einstimmig eine Empfehlung zur Presseberichterstattung über das Rauchen. Darin heißt es, bei Berichten über medizinische The- men sei eine unangemessene sen- sationelle Darstellung zu vermei- den, die beim Leser unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen erwecken könnte. Der Presserat empfiehlt, bei Veröffentlichungen von Forschungserkenntnissen, die das Rauchen als ungefährlich hin- stellen, auch Vertreter der gegen- teiligen wissenschaftlichen Mei- nung zu Wort kommen zu las- sen. WZ
1880 Heft 34 vom 24. August 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT