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Archiv "Zitat" (14.01.1987)

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Das Rentenmodell der Grünen:

Soziale

Grundsicherung für alle Lebenslagen . . .

Das System der sozialen Siche- rung muß nach Ansicht der Grünen grundlegend reformiert werden. Ihr sogenanntes "Grünes Rentenmo- dell" sieht eine bedarfsorientierte Grundrenten-Regelung vor. Ein de- tailliertes Gesamtkonzept soll von der Kindheit bis ins Alter einen wirksamen Schutz vor Armut bie- ten.

Die Grünen schlagen im einzel- nen vor:

~ Umbau des Familienlasten- ausgleichs zum Kinderlastenaus- gleich. Damit sollen ehebezogene durch kinderbezogene Leistungen abgelöst werden, um einerseits kei- ne Lebensform einseitig zu begünsti- gen und andererseits vor allem Al- leinerziehende besser zu stellen.

Dies soll durch die Einführung eines mindestbedarfdeckenden, al- tersgestaffelten Kinderfreibetrags geschehen, der bei höheren Ein- kommen halbiert wird. Das Ehegat- tensplitting soll durch einen doppel- ten Grundfreibetrag im Einkom- mensteuertarif ersetzt werden. Um Vätern und Müttern gleichermaßen die Möglichkeit zur Kinderbetreu- ung zu geben, soll ein Betreuungs- geld von monatlich mindestens 1200 DM eingeführt werden.

~ An die Stelle der nach An- sicht der Grünen diskriminierenden Sozialhilferegelung und der oft zu niedrigen Leistungen der Arbeitslo- senversicherung soll eine bedarfs- orientierte Grundsicherung treten, deren Niveau mehr als 30 Prozent über den heutigen Sozialhilfeleistun- gen liegen müßte.

Für Alleinstehende soll der Grundsicherungsbetrag (inklusive Wohnkostenpauschale) etwa 1000 DM im Monat, für ein Ehepaar etwa 1750 DM betragen. Die Arbeitslo- senhilfe soll darüber hinaus in einem auf bis zu drei Jahre verlängerten Arbeitslosengeld aufgehen.

~ Künftig sollen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für

alle, die die gesetzliche Altersgrenze

erreicht haben, ein Einkommen in Höhe des Grundsicherungsbedarfs plus 200 DM Altersmehrbedarf- al- so inklusive Wohnkostenpauschale etwa 1200 DM - garantieren.

Die Aufstockung bei zu niedri- gen Einkommen soll durch die ge- setzliche Rentenversicherung erfol- gen, die Kosten sollen den Trägern vom Bqnd erstattet werden.

Die Beschränkung auf die ge- setzliche Rentenversicherung er- scheint nach Ansicht der Grünen hierbei insoweit gerechtfertigt, als armutsnahe Renten beziehungswei- se Gesamteinkommen beispielswei- se bei den ärztlichen Versorgungs- werken kaum auftreten würden. In diesem Zusammenhang plädieren die Grünen langfristig für eine durchgängige Harmonisierung aller Alterssicherungssysteme. Ziel ist ei- ne allgemeine gesetzliche Alterssi- cherung, etwa nach schwedischem oder niederländischem Vorbild.

Oberhalb der Höchstrente (etwa 2600 DM pro Person) könnten auch verschiedene zusätzliche Sicherungs- systeme privater oder genossen- schaftlicher Art, beispielsweise die ärztlichen Versorgungswerke, anset- zen.

~ Unabhängig von ihrer Ursa- che soll bei einer Erwerbsminderung von mindestens 30 Prozent künftig grundsätzlich ein Anspruch auf die bedarfsorientierte Grundsicherung mit erhöhtem Niveau (etwa 1200 DM im Monat für Alleinstehende) bestehen.

Die Mehrkosten für die vorge- schlagenen Maßnahmen belaufen sich nach Ansicht der Grünen auf 31 bis 35 Milliarden DM. re1

ZITAT

Spielraum

"Die Krankenhäuser ha- ben bei ihren Investitionsent- scheidungen soviel Unterneh- merischen Spielraum wie die Sardine in der Büchse.''

Dr. Eckhardt Westphal, Abteilungs- direktor beim Bundesverband der Orts- krankenkasse (Bonn), zuständig für Fra- gen der Krankenhausfinanzierung

A-74 (24) Dt. Ärztebl. 84, Heft 3, 14. Januar 1987

Suchtkranke:

Die Behandlung soll gemeindenah sein!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Kranken- häuser, Sitz: Münster (sie vertritt psychiatrische Krankenhäuser, Fachkrankenhäuser, Fachabteilun- gen mit rund 82 Prozent aller Plan- betten), hat sich für eine möglichst gemeindenahe, regionalisierte Suchtkrankenbehandlung ausge- sprochen.

Die Verlegung von Patienten aus psychiatrischen Krankenhäusern in wohnortfernen Spezialkliniken würde nicht nur die Kette eines auf- einander abgestimmten Behand- lungskonzeptes zum Nachteil des Patienten unterbrechen, sondern würde darüber hinaus auch die naht- lose Überleitung in die ambulante Weiterbehandlung und Nachsorge sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung erschweren.

Eine gemeindeferne Behandlung müsse sich auf Einzelfälle beschrän-

ken, heißt es in einer während einer

Fachtagung in Andernach von der Bundesarbeitsgemeinschaft gefaß- ten Resolution.

Aus "gegebenem Anlaß" hat die Arbeitsgemeinschaft die Bele- gungspraxis der Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte (BfA) gerügt. Dieser Versicherungsträger habe sich bisher nur in ganz wenigen Ausnahmefällen bereiterklärt, Ent- wöhnungsbehandlungen in psychia- trischen Krankenhäusern zu finan- zieren. Dies habe dazu geführt, daß Suchtkranke nach der Entziehungs- behandlung in wohnortnahen psych- iatrischen Krankenhäusern in eine von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte anerkannte Suchtkli- nik verlegt werden mußten. Die psychiatrischen Krankenhäuser wehren sich dagegen, in ihrem Ak- tionsradius vorwiegend auf die kör- perliche Entzugsbehandlung festge- legt zu werden. Auch die Behandlung der Suchterkrankungen mit psy- chotherapeutischen Mitteln in einer anschließenden Entwöhnungsbe- handlung gehöre zu den Aufgaben der Psychiatrie-Krankenhäuser. HC

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