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2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Academic year: 2022

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Der Jahresbericht 2018 stellt Ihnen die umfassenden Auf- gaben des Amtes für Soziales und Pflege dar.

Auch aufgrund der demo- grafischen Entwicklung liegt das Themenfeld „Versor- gungsstrukturen im Bereich der Altenhilfe“ ständig im Fokus. Die Infrastruktur der ambulanten Versorgung wurde weiter ausgebaut. Es entstanden weitere Tages- pflegeplätze und Plätze im ambulant betreuten Woh- nen. Ohne diesen Ausbau der ambulanten Strukturen wären schon jetzt massive Versorgungsprobleme im Kreis Steinfurt aufgetreten, weil der stationäre Bereich vollständig ausgelastet ist.

Ein besonderes Problem ist Pflegefachkräftemangel in allen Versorgungsbereichen.

Vorwort

(3)

Walter Rott

Leiter Amt für Soziales und Pflege Kreis Steinfurt

Tilman Fuchs Sozialdezernent Kreises Steinfurt Dr. Klaus Effing

Landrat Kreises Steinfurt

Die qualifizierte Fortschrei- bung der kommunalen Pfle- geplanung 2018/2019 zeigt nochmals die Herausforde- rungen und Handlungsfelder der Versorgungsstrukturen im Bereich Alter und Pflege auf. Neu konzipiert wurden die vertraglichen Regelun- gen zu den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen

„Ambulant betreutes Woh- nen“ zwischen den verschie- denen Leistungserbringern und dem Kreis Steinfurt.

Hintergrund ist eine Anpas- sung aufgrund der Auswir- kungen der Pflegestärkungs- gesetze II und III.

Im Rahmen der Eingliede- rungshilfe erfolgten die ersten Vorbereitungen zur Umsetzung des Bun- desteilhabegesetzes, das viele Veränderungen mit sich

bringen wird. Betroffen sind u. a. Aufgabenverlagerungen zwischen dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe LWL und dem örtlichen Träger Kreis Steinfurt. Verfahren der Hilfeplanung, der Finan- zierung der Leistungen in der Behindertenhilfe und der daraus resultierenden Hilfe- planung verändern sich.

Die Sozialen Dienste mit einer neuen Leitung stellten sich organisatorisch und inhaltlich in den Ablaufpro- zessen des Amtes für Sozia- les und Pflege neu auf.

Im Jahre 2018 wurden neue vertragliche Regelungen ab dem 01.01.2019 mit den Trägern des Frauenhauses, der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, der Betreuungsvereine, der

Schuldnerberatungsstellen, der Gehörlosenberatung und der Kontakt- und Beratungs- stellen vereinbart, die eine gute psychosoziale Inf-ras- truktur garantieren.

Dass wir mit unseren An- geboten, Strukturen und Dienstleistungen, auch im Vergleich zu anderen Kommunen, gut dastehen, verdanken wir allen betei- ligten Diensten und Einrich- tungen im Kreis Steinfurt sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Soziales und Pflege.

Herzlichen Dank für die gute Kooperation!

(4)

Inhalt

1. Hilfe zum Lebensunterhalt 7

2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 9

3. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 11

3.1 Heilpädagogische Frühförderung 11

3.2 Interdisziplinäre Frühförderung 11

3.3 Hilfen zur angemessenen Schulbildung

(Integrationshelfer und Integrationshelferinnen) 12 3.4 Förderung von Menschen mit Autismus 14

4. Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf 15

5. Ausbildungsförderung 17

6. Finanzierung von Beratungsstellen und Diensten der psychosozialen Versorgung im Kreis Steinfurt 19

6.1 Sucht- und Drogenberatungsstellen 19

6.2 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und

Familienunterstützen-der Dienste (FuD) 19

6.3 Kontakt- und Beratungsstellen 20

6.4 Zuverdienstarbeitsplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen 20 6.5 Gehörlosenberatungsstelle beim Caritasverband

Emsdetten-Greven e.V. 20

6.6 Mahlzeitendienst „Essen auf Rädern“/ Fahrdienst für

Menschen mit Behinderung 21

6.7 Weitere Zuschüsse 21

(5)

7. Hilfe zur Pflege 22 7.1 Pflege in der häuslichen Umgebung 22

7.2 Pflege in Einrichtungen 23

7.3 Investitionskostenförderung 25

8. WTG-Behörde (Heimaufsicht) 27 8.1 Allgemeine Aufgaben nach dem WTG 27 8.2 Die Heimaufsicht als Ordnungsbehörde 28

9. Pflegeberatung 30

10. Wohnberatung 31

11. Soziale Dienste 32

11.1 Sozialpsychiatrischer Dienst 32 11.2 Schwangerschaftskonfliktberatung 32

11.3 Schuldnerberatung 33

11.4 Ehrenamtliche Schuldnerberatung 34

11.5 Betreuungsstelle 34

12. Projekte und Veranstaltungen 36

13. Ausblick auf das Jahr 2018 36

14. Ausgaben 37

(6)
(7)

1. Hilfe zum Lebensunterhalt

Wer sich nicht selbst ausrei- chend helfen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen Institutionen (z.B.

der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Krankenkasse oder dem Rentenversiche- rungsträger) erhält, hat Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung

desLebensunterhaltes. Diese unterteilen sich in Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und werden im Sozialgesetzbuch XII geregelt.

Die Hilfe zum Lebensunter- halt erhalten nach Einfüh-

rung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung zum 01.01.2003 und der Grundsicherung für Arbeitssuchende zum 01.01.2005 im Vergleich zu den anderen Hilfen zur Sicherung des Lebensun- terhaltes nur noch relativ wenige Menschen.

1. Hilfe zum Lebensunterhalt

Wer sich nicht selbst ausreichend helfen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen Institutionen (z.B. der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger) erhält, hat Anspruch auf Leistungen der Sozial- hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese unterteilen sich in Hilfen zum Le- bensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und wer- den im Sozialgesetzbuch XII geregelt.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nach Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.01.2003 und der Grundsicherung für Arbeitssu- chende zum 01.01.2005 im Vergleich zu den anderen Hilfen zur Sicherung des Le- bensunterhaltes nur noch relativ wenige Menschen.

Die folgende Grafik zeigt die Anzahl der Hilfeempfänger der letzten Jahre (durch- schnittliche Personenzahl im jeweiligen Jahr)

435 486

586

726 732 728 805 805

19 18

15

9 10 9

8 9

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen

Die Anzahl der Hilfe- empfänger der letzten Jahre (durchschnittliche Personenzahl im jeweiligen Jahr)

(8)

Die Hilfeempfänger und Aufwendungen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt außer- halb von Einrichtungen verteilen sich im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 wie folgt auf die einzelnen Städte und Gemeinden:

Hilfe zum Lebensunterhalt Vergleich 2018 zu 2017

Stadt/

Gemeinde

durch- schnittliche

Personen- zahl 2017

Ausgaben 2017

durch- schnittliche

Ausgaben pro Person und Monat

2017

durch- schnittliche

Personen- zahl 2018

Gesamt- Ausgaben

2018

durch- schnittliche

Ausgaben pro Person und Monat

2018

Ver- änderung Personen- zahl 2017

zu 2018

Ver- änderung Ausgaben 2017 zu 2018

Altenberge 15 107.130,59 € 595,17 € 12 101.444,33 € 704,47 € -20,00% -5,31%

Emsdetten 58 344.812,11 € 495,42 € 53 360.365,47 € 566,61 € -8,62% 4,51%

Greven 70 425.050,72 € 506,01 € 66 433.988,11 € 547,96 € -5,71% 2,10%

Hörstel 19 136.448,14 € 598,46 € 12 94.254,37 € 654,54 € -36,84% -30,92%

Hopsten 6 32.238,49 € 447,76 € 3 19.703,74 € 547,33 € -50,00% -38,88%

Horstmar 9 46.131,24 € 427,14 € 8 52.085,41 € 542,56 € -11,11% 12,91%

Ibbenbüren 95 548.645,10 € 481,27 € 82 461.235,72 € 468,74 € -13,68% -15,93%

Ladbergen 3 4.156,31 € 115,45 € 2 6.913,22 € 288,05 € -33,33% 66,33%

Laer 8 38.899,23 € 405,20 € 3 22.344,47 € 620,68 € -62,50% -42,56%

Lengerich 76 453.097,51 € 496,82 € 61 373.044,29 € 509,62 € -19,74% -17,67%

Lienen 10 40.698,51 € 339,15 € 6 25.481,23 € 353,91 € -40,00% -37,39%

Lotte 26 144.466,32 € 463,03 € 23 131.165,97 € 475,24 € -11,54% -9,21%

Metelen 11 59.405,40 € 450,04 € 9 54.388,01 € 503,59 € -18,18% -8,45%

Mettingen 11 58.197,92 € 440,89 € 8 53.912,45 € 561,59 € -27,27% -7,36%

Neuenkir-

chen 18 116.609,85 € 539,86 € 13 71.636,80 € 459,21 € -27,78% -38,57%

Nordwalde 3 22.295,47 € 619,32 € 5 31.873,76 € 531,23 € 66,67% 42,96%

Ochtrup 41 249.062,50 € 506,22 € 42 247.032,33 € 490,14 € 2,44% -0,82%

Recke 17 120.282,17 € 589,62 € 14 97.392,00 € 579,71 € -17,65% -19,03%

Rheine 193 1.247.415,59 € 538,61 € 190 1.233.088,59 € 540,83 € -1,55% -1,15%

Saerbeck 3 15.768,27 € 438,01 € 3 16.646,48 € 462,40 € 0,00% 5,57%

Steinfurt 72 479.595,10 € 555,09 € 60 371.875,52 € 516,49 € -16,67% -22,46%

Tecklenburg 15 104.006,16 € 577,81 € 13 88.827,69 € 569,41 € -13,33% -14,59%

Westerkap-

peln 21 131.451,46 € 521,63 € 19 119.564,88 € 524,41 € -9,52% -9,04%

Wettringen 5 41.928,82 € 698,81 € 5 28.014,20 € 466,90 € 0,00% -33,19%

Kreis

gesamt 805 4.967.792,98 € 514,26 € 712 4.496.279,04 € 526,25 € -11,55% -9,49%

(9)

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die die festge- legte Altersgrenze erreicht haben oder die dauerhaft erwerbsgemindert sind und die aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.

Die Kostenübernahme erfolgt seit dem 01.01.2014 zu 100 % durch den Bund.

2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Es sind deutliche Unter- schiede bei den 24 Städten und Gemeinden im Vergleich zur Bevölkerungszahl zu erkennen. In der Regel ist in den größeren Städten ein deutlich höherer Anteil an Hilfeempfängern als in

den kleineren Gemeinden vorhanden.

Hintergründe der Ausga- benreduzierungen sind die konsequenten Umstellungen auf Leistungen nach dem 4.

Kapitel (Grundsicherung) bei

Erreichung der Altersgrenze.

Außerdem erfolgen im Rah- men der Steuerungsfunkti- onen des Kreises Steinfurt von den Kommunen in regelmäßigen Abständen Ersuchen zur vollständigen Erwerbsminderung.

Die Entwicklung der Fallzahlen

(Jahresdurchschnittszahl).

3.529 3.911 4.307 4.680 4.827 4.854 5.031 5.128

327

341

348

389 404 386 368 364

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen

(10)

Die Hilfeempfänger und Ausgaben im Bereich der Grundsicherung außerhalb von Einrich- tungen verteilen sich im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 wie folgt auf die einzelnen Städte und Gemeinden:

Grundsicherung Vergleich 2018 zu 2017

„Stadt/

Gemeinde“

durch- schnittliche

Personen- zahl 2017

Ausgaben 2017

durch- schnittliche

Ausgaben pro Person und Monat

2017

durch- schnittliche

Personen- zahl 2018

Gesamt- Ausgaben

2018

durch- schnittliche

Ausgaben pro Person und Monat

2018

Ver- änderung Personen-

zahl 2017 zu 2018

Ver- änderung Ausgaben

2017 zu 2018

Altenberge 74 485.710,35 € 546,97 € 82 507.820,54 € 516,08 € 10,81% 4,55%

Emsdetten 353 2.129.496,05 € 502,71 € 359 2.190.927,44 € 508,57 € 1,70% 2,88%

Greven 392 2.154.041,41 € 457,92 € 411 2.305.765,16 € 467,51 € 4,85% 7,04%

Hörstel 137 726.314,24 € 441,80 € 137 737.706,41 € 448,73 € 0,00% 1,57%

Hopsten 59 349.000,64 € 492,94 € 54 322.341,82 € 497,44 € -8,47% -7,64%

Horstmar 37 228.601,03 € 514,87 € 40 262.546,35 € 546,97 € 8,11% 14,85%

Ibbenbüren 616 3.526.604,68 € 477,08 € 638 3.723.815,43 € 486,39 € 3,57% 5,59%

Ladbergen 47 224.362,22 € 397,81 € 50 254.616,78 € 424,36 € 6,38% 13,48%

Laer 75 422.414,92 € 469,35 € 75 417.492,30 € 463,88 € 0,00% -1,17%

Lengerich 392 2.229.185,69 € 473,89 € 386 2.232.975,66 € 482,08 € -1,53% 0,17%

Lienen 63 349.893,66 € 462,82 € 62 338.968,74 € 455,60 € -1,59% -3,12%

Lotte 132 722.690,58 € 456,24 € 138 765.492,63 € 462,25 € 4,55% 5,92%

Metelen 59 337.334,00 € 476,46 € 56 331.555,86 € 493,39 € -5,08% -1,71%

Mettingen 93 572.199,52 € 512,72 € 95 591.973,83 € 519,28 € 2,15% 3,46%

Neuenkirchen 132 729.312,54 € 460,42 € 132 711.492,57 € 449,17 € 0,00% -2,44%

Nordwalde 78 398.015,70 € 425,23 € 76 386.954,68 € 424,29 € -2,56% -2,78%

Ochtrup 219 1.308.155,37 € 497,78 € 214 1.316.006,51 € 512,46 € -2,28% 0,60%

Recke 78 410.313,41 € 438,37 € 78 407.656,20 € 435,53 € 0,00% -0,65%

Rheine 1.284 7.032.705,74 € 456,43 € 1.317 7.411.464,84 € 468,96 € 2,57% 5,39%

Saerbeck 52 322.030,22 € 516,07 € 61 373.958,59 € 510,87 € 17,31% 16,13%

Steinfurt 437 2.595.098,08 € 494,87 € 450 2.640.777,28 € 489,03 € 2,97% 1,76%

Tecklenburg 62 352.334,25 € 473,57 € 58 357.779,86 € 514,05 € -6,45% 1,55%

Westerkappeln 112 562.258,48 € 418,35 € 109 573.653,77 € 438,57 € -2,68% 2,03%

Wettringen 48 240.339,21 € 417,26 € 50 269.571,16 € 449,29 € 4,17% 12,16%

Kreis gesamt 5.031 28.408.411,99 € 470,56 € 5.128 29.433.314,41 € 478,31 € 1,93% 3,61%

Auch bei der Grundsicherung sind deutliche Unterschiede bei den 24 Städten und Gemein- den im Kreis im Vergleich zur Bevölkerungszahl zu erkennen. In der Regel ist auch hier in den größeren Städten ein deutlich höherer Anteil an Hilfeempfängern als in den kleineren Gemeinden vorhanden.

(11)

3. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Die Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen umfasst nahezu alle Lebensbereiche und Altersgruppen. Ziel ist es, den betroffenen Menschen durch diese Leistungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und so dem Inklusi- onsgedanken der UN- Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen.

3.1 Heilpädagogische Frühförderung

Grundsicherung Vergleich 2018 zu 2017

„Stadt/

Gemeinde“

durch- schnittliche

Personen- zahl 2017

Ausgaben 2017

durch- schnittliche

Ausgaben pro Person und Monat

2017

durch- schnittliche

Personen- zahl 2018

Gesamt- Ausgaben

2018

durch- schnittliche

Ausgaben pro Person und Monat

2018

Ver- änderung Personen-

zahl 2017 zu 2018

Ver- änderung Ausgaben 2017 zu 2018

Altenberge 74 485.710,35 € 546,97 € 82 507.820,54 € 516,08 € 10,81% 4,55%

Emsdetten 353 2.129.496,05 € 502,71 € 359 2.190.927,44 € 508,57 € 1,70% 2,88%

Greven 392 2.154.041,41 € 457,92 € 411 2.305.765,16 € 467,51 € 4,85% 7,04%

Hörstel 137 726.314,24 € 441,80 € 137 737.706,41 € 448,73 € 0,00% 1,57%

Hopsten 59 349.000,64 € 492,94 € 54 322.341,82 € 497,44 € -8,47% -7,64%

Horstmar 37 228.601,03 € 514,87 € 40 262.546,35 € 546,97 € 8,11% 14,85%

Ibbenbüren 616 3.526.604,68 € 477,08 € 638 3.723.815,43 € 486,39 € 3,57% 5,59%

Ladbergen 47 224.362,22 € 397,81 € 50 254.616,78 € 424,36 € 6,38% 13,48%

Laer 75 422.414,92 € 469,35 € 75 417.492,30 € 463,88 € 0,00% -1,17%

Lengerich 392 2.229.185,69 € 473,89 € 386 2.232.975,66 € 482,08 € -1,53% 0,17%

Lienen 63 349.893,66 € 462,82 € 62 338.968,74 € 455,60 € -1,59% -3,12%

Lotte 132 722.690,58 € 456,24 € 138 765.492,63 € 462,25 € 4,55% 5,92%

Metelen 59 337.334,00 € 476,46 € 56 331.555,86 € 493,39 € -5,08% -1,71%

Mettingen 93 572.199,52 € 512,72 € 95 591.973,83 € 519,28 € 2,15% 3,46%

Neuenkirchen 132 729.312,54 € 460,42 € 132 711.492,57 € 449,17 € 0,00% -2,44%

Nordwalde 78 398.015,70 € 425,23 € 76 386.954,68 € 424,29 € -2,56% -2,78%

Ochtrup 219 1.308.155,37 € 497,78 € 214 1.316.006,51 € 512,46 € -2,28% 0,60%

Recke 78 410.313,41 € 438,37 € 78 407.656,20 € 435,53 € 0,00% -0,65%

Rheine 1.284 7.032.705,74 € 456,43 € 1.317 7.411.464,84 € 468,96 € 2,57% 5,39%

Saerbeck 52 322.030,22 € 516,07 € 61 373.958,59 € 510,87 € 17,31% 16,13%

Steinfurt 437 2.595.098,08 € 494,87 € 450 2.640.777,28 € 489,03 € 2,97% 1,76%

Tecklenburg 62 352.334,25 € 473,57 € 58 357.779,86 € 514,05 € -6,45% 1,55%

Westerkappeln 112 562.258,48 € 418,35 € 109 573.653,77 € 438,57 € -2,68% 2,03%

Wettringen 48 240.339,21 € 417,26 € 50 269.571,16 € 449,29 € 4,17% 12,16%

Kreis gesamt 5.031 28.408.411,99 € 470,56 € 5.128 29.433.314,41 € 478,31 € 1,93% 3,61%

Diese Leistung erhalten Kinder bis zur Einschulung, wenn dadurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf verzögert werden kann. Ebenso besteht ein Anspruch, wenn die Folgen einer Behinderung besei- tigt oder gemildert werden können. Neben der Förderung des Kindes steht hierbei auch die Stärkung der Elternkom- petenz im Umgang mit ihrem Kind im Vordergrund. Der notwendige Förderbedarf wird von den Heilpädagoginnen der

Diagnostikstelle des Kreises fachlich festgestellt.

Der Kreis Steinfurt hat mit dem DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V., dem Caritasverband Rheine, dem Caritasverband Steinfurt sowie zwei privaten Trägern (Dialog Westerkappeln und Feld Steinfurt) Leistungsver- einbarungen getroffen.

Im Jahre 2018 wurden 640 Kinder gefördert. Hierfür wurden 1.130.078 € aufge- wendet.

3.2 Interdisziplinäre Frühförderung

Die Komplexleistung „Inter- disziplinäre Frühförderung“

umfasst neben der Heilpä- dagogik auch Leistungen wie z.B. Logopädie, Physio- therapie oder Ergothera- pie, die der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen sind. Im Kreis Steinfurt wird diese Leistung seit dem 1. Oktober 2008 von den gleichen Vertragspartnern angeboten wie die Heilpä- dagogische Frühförderung.

Die gesetzlichen Kranken- versicherungen sind hier zur

Finanzierung des Anteils der medizinischen Leistungen mit eingebunden. Über den Leistungsanspruch entschei- det ein Team bestehend aus Fachkräften der Frühförder- stellen sowie Kinderärztin- nen des Gesundheitsamtes, die nach dem individuellen Bedarf des Kindes gemein- sam einen Förder- und Be- handlungsplan erstellen.

Im Jahre 2018 wurden 700 Kinder gefördert. Der Auf- wand lag bei 1.343.040 €.

(12)

3.3 Hilfen zur angemessenen Schulbildung (Integrationshelfer und Integrationshelferinnen)

Zur Bewältigung des Schulalltages benötigen Kinder mit Behinderun- gen eine differenzierte, ergänzende Unterstüt- zung.

Integrationshelfer und Integrationshelferinnen leisten im Schulalltag für Schülerinnen und Schüler mit Behinde- rungen wertvolle Hilfe.

Sie gleichen je nach individuellem Bedarf bestehende gesundheit- liche Einschränkungen aus. Sie übernehmen

dabei jedoch ausdrücklich nicht die Funktion einer zusätzlichen Lehrkraft. Sie werden an allen Schulfor- men eingesetzt. Der Kreis Steinfurt hat mit fünf Trägern von Förderschulen Budget- verträge abgeschlossen, so dass dort – gebunden an jeweils vereinbarte Schlüs- sel – Integrationshelfer und Integrationshelferinnen zum Einsatz kommen können. Für alle anderen Schulformen kommen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Caritas- verbände Emsdetten-Greven,

Steinfurt und Rheine sowie dem Deutschen Roten Kreuz Tecklenburger Land e. V. in Ibbenbüren und der Lebens- hilfe e. V. mit Sitz in Greven zum Einsatz. Hierfür beste- hen mit dem Kreis Steinfurt Vergütungsverträge.

Gegenüber dem vorherigen Schuljahr sind die Antrags- zahlen weiter gestiegen.

Einen Überblick über die Fallzahlen in den jeweiligen Schulen und der Entwick- lung der letzten Jahre zeigt die folgende Tabelle.

Anträge/Bewilligungen Schuljahr

2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19

1. Gesamtanträge 248 272 277 274 292 365

1.1 davon Weitergewährungsanträge 162 176 202 200 202 245

1.2 davon Neuanträge 86 96 75 74 90 120

2. davon Weiterleitungen/Ablehnungen (1) 30 29 20 20 26 36

3. davon Bewilligungen (1) 218 243 240 240 254 312

3.1 an Förderschulen, davon 114 126 130 125 133 145

Schwerpunkt geistige Entwicklung, davon 85 94 98 100 104 115

St. Elisabeth Schule Steinfurt 23 32 31 33 34 37

Christophorusschule Rheine 22 19 23 25 26 24

Don-Bosco-Schule Recke-Espel 18 19 20 19 21 20

Schule in der Widum Lengerich 21 19 19 19 20 27

andere gE-Schulen 1 5 5 4 3 7

Schwerpunkt körperliche u. motorische

Entwicklung (Ernst-Klee-Schule Mettingen) 13 16 18 14 19 23

andere Förderschwerpunkte 16 16 14 11 10 7

3.2 an Regelschulen, davon 104 117 110 115 121 167

Grundschulen 61 67 55 66 76 105

Hauptschulen 11 9 11 12 11 9

Realschulen 7 20 32 24 19 17

Gymnasien 10 9 5 3 4 3

Sonstige Regelschulen 15 12 7 10 11 33

(13)

Übersicht der Jahre 2011 – 2018/

Aufwand in Tsd €

In 2018 wurden insgesamt 4.381.700 € für diese Leistung ausgegeben

946 1.121 1.315 1.248 1.711 1.931 2.092 2.360

1.615 1.495 1.666 1.904 2.093 1.947 2.011

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Regelschulen Förderschulen

947

Perspektivisch ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Integrationshelfer und Integrationshelferinnen weiter erhöhen wird. Die Gründe dafür sind:

• Zunahme an Mehrfachbehinderungen

• Zunahme von Lern- und Entwicklungsstörungen

• Zunahme von Verhaltensauffälligkeiten

• Steigerung der Betreuungszeiten im Ganztag

• Gesellschaftlicher und politischer Auftrag zur gemeinsamen Beschulung

Vor dem Hintergrund eines verantwortlichen Ressourceneinsat- zes gewinnt die Zu- gangssteuerung künftig weiter an Bedeutung.

Jedes Kind, das ein Inte- grationshelfer oder eine Integrationshelferin be- nötigt, soll auch zeitnah

eine Bewilligung erhalten.

Gleichwohl ist in Einzelfällen verstärkt die Notwendigkeit zu prüfen. Für die Entschei- dungsfindung liegen in der Regel Stellungnahmen der Schulaufsichtsbehörde, der Schule sowie ärztliche, psychologische und pädago- gische Gutachten vor. Diese

ersetzen im Einzelfall jedoch nicht eine Prüfung und ggf.

weitergehende Sachver- haltsaufklärung durch das bewilligende Fachamt. Die Mitarbeiterinnen der Diag- nostikstelle überprüfen den individuellen Hilfebedarf in den Regelschulen.

(14)

Prozentuale Verteilung des Auf- wandes für Integrationshelfer und

Integrationshelferinnen an Regel- und Förderschulen

33 41 47 43 47 48 52 54

67 59 53 57 53 52 48 46

0 20 40 60 80 100 120

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Förderschulen Regelschulen

3.4 Förderung von Menschen mit Autismus

Menschen mit festgestell- ten Autismus-Spektrums- Störungen benötigen zur Bewältigung ihrer Erkran- kung und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft individuelle Unterstützun- gen. Zudem haben auch deren Bezugspersonen

einen Beratungsbedarf. Die notwendige Beratung, Be- gleitung und Betreuung wird von den Autismus-Ambulanz des DRK Tecklenburger Land e. V. und der Autismusambu- lanz des DRK Kreisverband Steinfurt geleistet.

In 2018 wurden insgesamt 86 Menschen begleitet und gefördert. Die Aufwendungen hierfür betrugen 516.719 €.

(15)

4. Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf

Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf unterstützt berufstätige schwerbehinderte Men- schen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Men- schen beschäftigen oder beschäftigen wollen. Zu den Aufgaben der Fach- stelle gehört neben der

3.4 Förderung von Menschen mit Autismus

Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie der Bewilligung von Leistungen auch die Beteiligung an der Durchführung von Kündi- gungsschutzverfahren. Es findet eine enge Zusammen- arbeit mit dem LWL-Integra- tionsamt statt.

Zu den Kernaufgaben der Fachstelle gehören der be- sondere Kündigungsschutz sowie Leistungen für Men- schen mit Behinderung und deren Arbeitgeber. Haus- und Betriebsbesuche stehen im Mittelpunkt der Arbeit, um passgenaue Hilfen anbie- ten zu können.

2013 2014 2015 2016 2017 2018

Betriebsbesuche 274 264 251 217 228 141

Hausbesuche 66 59 73 112 109 58

Hausbesuche werden vor allem bei kritischen Situatio- nen durchgeführt, beispiels- weise bei Problemen bei der Wiedereingliederung nach langer Krankheit oder bei konkreter Gefährdung des Arbeitsverhältnisses.

Vordringliches Ziel ist die dauerhafte Eingliederung schwerbehinderter Men-

schen in das Berufsleben.

Behinderungsbedingte Nachteile sollen hierdurch soweit wie möglich ausge- glichen werden, Fähigkeiten gefördert und gestützt, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.

Hierfür werden Arbeitgebern Zuschüsse zu technischen Arbeitshilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter

Nachteile an den einzelnen Arbeitsplätzen gewährt.

Die Zuschüsse für die Betrie- be stellen auch eine Form der Wirtschaftsförderung dar.

Die folgende Tabelle bietet einen Gesamtüberblick über alle Förderungen in den letz- ten fünf Jahren:

2014 2015 2016 2017 2018

Leistungsfälle: 167 154 138 150 112

Fördervolumen: 327.195 354.830 460.448 404.181 237.066

(16)

Die Fachstelle kann ver- schiedene Leistungen gewähren. Hierzu gehören persönliche technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplat- zes, Hilfen zur Gründung oder auch Erhaltung einer selbständigen Existenz sowie Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Leistungen, die Men- schen mit Behinderungen direkt erhalten.

Anzahl geförderter

Menschen 2014 2015 2016 2017 2018

Technische

Arbeitshilfen 20 34 37 30 23

Betrag 83.849 € 64.139 € 103.489 € 83.054 € 22.583 €

Erreichen des

Arbeitsplatzes 1 2 5 1 1

Betrag 4.057 € 5.820 € 5.275 € 44.002 € 7.580 €

Selbständigkeit 7 2 4 2 5

Betrag 29.532 € 8.728 € 21.603 € 5.129 € 4.092 €

Wohnungshilfen - - - - -

Betrag - - - - -

Besondere

Lebenslagen 6 4 4 3 3

Betrag 27.970 € 4.417 € 3.622 € 1.385 € 8.150 €

(17)

Antragsentwicklung der letzten fünf Jahre

5. Ausbildungsförderung

Das BAföG (Bundesausbil- dungsförderungsgesetz) unterscheidet zwischen dem

„Schüler-BAföG“ und dem BAföG für Studentinnen und Studenten. Das „Amt für Ausbildungsförderung“ des Kreises Steinfurt ist zustän- dig für das „Schüler-BAföG“.

Es sind zahlreiche schulische Ausbildungen ab der Klasse 10 („Schüler-BAföG“) dem Grunde nach förderungsfä- hig, die gymnasiale Oberstu- fe jedoch in der Regel nicht.

Wenn schulische Ausbildun- gen einen Berufsabschluss

voraussetzen oder diesen vermitteln, sind sie oftmals grundsätzlich förderungsfähig.

Sind das Einkommen und Vermögen des Auszubilden- den oder das Einkommen der Eltern und des Ehepartners nicht auf das BAföG anzu- rechnen, wird der BAföG- Höchstsatz gezahlt. Dieser ist abhängig von der

• Art der Ausbildung und

• Unterbringung des Auszubildenden.

Für Schülerinnen und Schüler, die bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen, liegen die BAföG-Höchstsätze zwischen 216 € und 397 €. Für Schüle- rinnen und Schüler, die nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen, liegen die BAföG-Höchstsätze zwischen 465 € und 572 €.

Aktuell sollen die Förder- bestimmungen wiederum verbessert werden.

Die Ausgaben finanziert der Bund.

2.194

2.002

1.755 1.685 1.587

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500

2014 2015 2016 2017 2018

Antragsentwicklung in den letzten fünf

Jahren

(18)

Ausgabenentwicklung der letzen fünf Jahre

6.154.977 4.923.641 4.888.166 4.665.964 4.473.896

0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 7.000.000

2014 2015 2016 2017 2018

Ausgaben

(19)

6. Finanzierung von Beratungsstellen und Diensten der psychosozialen Versorgung im Kreis Steinfurt

Nicht nur direkte Leistungen an Personen, sondern auch Zuschüsse an verschiedene Bera- tungsstellen, Vertragspartner und Institutionen sind Bestandteil der Aufgaben des Amtes für Soziales und Pflege. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur psychosozialen Infra- struktur des Kreises Steinfurt.

6.1 Sucht- und Drogenberatungsstellen

Der Kreis Steinfurt finanziert seit Jahren ein dezentrales Ange- bot im Rahmen einer Grundversorgung von Sucht- und Drogen- beratungsstellen. Mit den Caritasverbän- den Rheine, Steinfurt, Emsdetten-Greven und Ibbenbüren, dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Tecklen-

burg e. V. sowie der Aktion Selbsthilfe e.V. in Rheine bestehen seit mehreren Jahren vertragliche Rege- lungen. Sie erstrecken sich auf die Bereiche Allgemeine Beratung und Nachsor- ge, Suchtvorbeugung und Psychosoziale Behandlung.

Insgesamt werden kreisweit 15 Stellen finanziert. Für die Zeit ab dem 01.01.2016 konnten für weitere 5 Jahre

Anschlussvereinbarungen mit den Trägern getroffen werden. Neu ist ein nieder- schwelliges Angebot für nichtabstinenzfähige Men- schen in allen Sozialräumen.

Das Finanzvolumen für diese vertraglichen Regelungen beträgt ca. 1,2 Mio. €, das Land beteiligt sich an dieser Summe mit einem Betrag in Höhe von 281.700 €.

6.2 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und Familienunterstützen-der Dienste (FuD)

Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Beratung über ihre gesetzlichen Ansprü- che. Einen Teil dieses im Sozialgesetzbuch nor-

mierten Auftrages überneh- men die Beratungsstellen der Lebenshilfe e.V. mit Sitz in Greven, die Caritasver- bände Rheine, Emsdetten- Greven und Steinfurt sowie

das Deutsche Rote Kreuz Tecklenburger Land e.V.

In 2018 wurde die Arbeit insgesamt mit 151.000 € finanziert.

(20)

6.3 Kontakt- und Beratungsstellen

Ein tagesstrukturie- rendes Angebot für Menschen mit psychi- schen Erkrankungen und Behinderungen bieten die Kontakt- und Beratungsstellen des Caritasverban-des Emsdetten-Greven e.V., des Caritasverbandes Rheine e. V., des För- derkreises für psychisch Erkrankte und Behin-

derte e. V. sowie des Reha- Vereins Lengerich.

Die Aufgaben umfassen insbesondere Hilfen zum Aufbau und zur Gestaltung sozialer Beziehungen, Hilfen zur Tagesstrukturierung, Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen sowie das Vorhalten von Freizeit- und Beschäftigungsmög- lichkeiten.

Das Amt für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurt unterstützte diese Arbeit im Jahre 2018 mit einem Zuschuss von 242.000 €.

Ab 2019 konnte mit den Anbietern eine neue ver- tragliche Regelung gefunden werden, die das Angebot bis Ende 2023 sicherstellt.

6.4 Zuverdienstarbeitsplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen

Der Zuverdienst ist ein wichtiger Bestandteil der sozialpsychiatri- schen Versorgung im Kreis Steinfurt. Es han- delt sich um ein nieder- schwelliges Arbeitsan- gebot, das besonders auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse von län-

ger und schwer psychisch kranker Menschen ausge- richtet ist, die in der Regel keine Möglichkeit haben, einer Arbeit nachzugehen.

Die Versorgungsstruktur ist dezentral angebunden an die Sektoren Steinfurt, Rheine, Ibbenbüren, Lengerich und Emsdetten.

Insgesamt wird der Zuver- dienst mit 165.000 € bezuschusst. In diesem Jahr nahmen auch SGB II-Emp- fänger dieses Angebot in Anspruch.

In 2017 wurden mit den Trä- gern die Weiterführung des Angebotes ab 01.01.2018 bis 31.12.2022 vereinbart.

6.5 Gehörlosenberatungsstelle beim Caritasverband Emsdetten-Greven e.V.

Der Caritasverband Emsdetten-Greven kümmert sich seit vielen Jahren schwer- punktmäßig im Kreis Steinfurt um die

Begleitung gehörloser bzw.

schwerhöriger Menschen.

Diese Menschen benötigen Unterstützung durch spezi- ell ausgebildetes Personal.

Die kreisweit tätige Gehörlo-

senberatungsstelle wird mit 28.500 € vom Kreis bezu- schusst.

Ab 2019 gilt ein neuer Ver- trag bis zum 31.12.2023.

(21)

6.6 Mahlzeitendienst „Essen auf Rädern“/ Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Ziel der Hilfe ist es, Menschen, die auf Grund ihres Alters oder ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich eine Mittagsmahlzeit entsprechend ihren Be- dürfnissen zu bereiten,

Unterstützung anzubieten.

Konkret wird mit diesen Unterstützungsleistungen auch dem Grundsatz „ambu- lant vor stationär“ Rechnung getragen. Im Kreis Stein- furt bestehen mittlerweile ausreichende Versorgungs-

strukturen, die im Wesent- lichen durch die Träger der Freien Wohlfahrtsverbände gesichert sind.

In 2018 wurden diese Auf- gaben mit 130.900 € bezu- schusst.

6.7 Weitere Zuschüsse

Weitere Zuschüsse erfolgen an folgende Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste in Höhe von ca. insgesamt 301.000 €:

• Frauenhaus (Rheine) 75.000 €

• Telefonseelsorge Münster 3.835 €

• Bahnhofsmission (Rheine) 3.068 €

• Frauenberatungsstelle (Rheine) 14.700 €

• Betreuungsvereine 49.189 €

• Hospiz (Haus Hannah, Emsdetten) 40.000 €

• Förderung ambulanter Hospizinitiativen 5.000 €

• Selbsthilfegruppen und Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt 41.007 €

• Verbraucherberatung (Rheine) 49.551 €

• Sorgentelefon Kreis Steinfurt 3.000 €

• Wohnberatung (Caritasverband Rheine) 16.500 €

(22)

7. Hilfe zur Pflege

Im Falle einer Pflegebedürf- tigkeit dienen zunächst die Leistungen der Pflegeversi- cherung zur finanziellen Absicherung des Bedarfs.

Soweit diese Leistungen nicht ausreichen, um den gesamten Hilfebedarf zu

finanzieren und kein aus- reichendes Einkommen und Vermögen vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung durch das Amt für Soziales und Pflege zu erhalten.

Dies gilt sowohl für die

Pflege in der häuslichen Umgebung, als auch für die Pflege in Einrichtungen, wie z. B. im Rahmen eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes oder in einem Alten- oder Pflegeheim.

7.1 Pflege in der häuslichen Umgebung

Wer pflegebedürftig ist, möchte in der Regel so lange wie möglich in der für ihn vertrauten Um- gebung leben. Pflegebe- dürftige Menschen, die nicht in der Lage sind, aus ihrem Einkommen und Vermögen und den Pflegeversicherungsleis- tungen die notwendigen

pflegebedingten Aufwendun- gen zu tragen, können Hilfen zur häuslichen Pflege bean- tragen.

Diese Hilfen umfassen Leistungen der ambulanten Pflege und Haushaltshilfen, aber auch Pflegeleistungen und Unterstützungen in verschiedenen ambulan-

ten Wohngemeinschaften.

Insofern wird die Vorgabe

„ambulant vor stationär“

konsequent umgesetzt.

Die Leistungsverbesserun- gen des Pflegestärkungs- gesetzes II und III haben zu einer Verringerung der Fallzahlen geführt.

Übersicht Empfänger von häuslicher Pflege insgesamt (Jahresdurchschnittswerte)

402 421

628 674 718 710

619

565

0 100 200 300 400 500 600 700 800

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Empfänger von häuslicher Pflege insgesamt

(23)

Fallzahlentwicklung bei Empfängern von Pflegewohngeld (Jahresdurchschnittswerte)

7.2 Pflege in Einrichtungen

Soweit ein pflegebe- dürftiger Mensch nicht mehr selbstständig in der häuslichen Um- gebung leben kann und auch Hilfen durch Angehörige oder Pflegedienste nicht ausreichen, werden stationäre Hilfen notwendig. In diesen Situationen reichen das eigene Einkommen und Vermögen sowie die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten

Leistungen oft nicht aus, um die Kosten des stationären Aufenthaltes zu finanzieren.

Der Kreis Steinfurt kann daher unter bestimmten Voraussetzungen die offe- nen Heimkosten ganz oder teilweise übernehmen. Dies gilt auch für Fälle, in denen lediglich Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in einem Heim notwendig wird.

Bei der Hilfe zur Pflege in Ein- richtungen kommt in der Re- gel zunächst die Gewährung

von Pflegewohngeld in Frage, da bei dieser Leistung, die im Übrigen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW erfolgt, ein höherer Vermögensfreibetrag von 10.000 € greift. Über das Pflegewohngeld werden allerdings nur die Investi- tionskosten einer Einrich- tung abgedeckt. Außerdem kann Pflegewohngeld nur erhalten, wer mindestens in Pflegegrad II eingestuft ist.

Außerdem muss die Einrich- tung in Nordrhein-Westfalen liegen.

1.303 1.356 1.384 1.446 1.440 1.488 1.470 1.489

958 1.022 1.057 1.119 1.149 1.189 1.175 1.194

345 334 327 327 291 299 295 295

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Pflegewohngeldbezieher insgesamt Pflegewohngeldbezieher mit Sozialhilfe Pflegewohngeldbezieher ohne Sozialhilfe

(24)

Soweit unter Berück- sichtigung eventuell be- stehender Pflegewohn- geldansprüche noch offene Kosten vorhan- den sind, besteht noch

die Möglichkeit Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es eine deutlich niedrigere Vermögensfreigrenze von 5.000 € gibt. Außerdem

wird bei einer Sozialhilfege- währung geprüft, ob Kinder Elternunterhalt bezahlen können.

Entwicklung der letzten Jahre (Jahresdurchschnittswerte)

1.241 1.281 1.301 1.360 1.400 1.444 1.385 1.373

1.091 1.125 1.137 1.196 1.226 1.255 1.199 1.177

150 156 164 164 174 189 186 196

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Sozialhilfeempfänger insgesamt Sozialhilfeempfänger Kreis Sozialhilfeempfänger Delegation LWL

Aufgrund der demografischen Entwicklung wäre in den letzten Jahren eigentlich ein deutlicherer Anstieg der Fallzahlen zu erwarten gewesen, jedoch konnte der vorzeitig begonnene Ambulantisierungsprozess diesen Anstieg ein Stück aufhalten.

(25)

25

Jahresbericht 2018

7.3 Investitionskostenförderung

Im Bereich der Hilfe zur Pflege wird auch die Investitionskosten- förderung für ambu- lante und stationäre Pflegeeinrichtungen bearbeitet. Die Träger dieser Pflegeeinrich- tungen haben nach den

Regelungen des Alten- und Pflegegesetz NRW unter bestimmten Voraussetzun- gen Anspruch auf Förderung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen durch den örtlichen Sozial- hilfeträger.

Ambulanten Pflegeeinrich- tungen im Kreis Steinfurt werden die notwendigen Investitionsaufwendungen in Form von Pauschalen (§

12 Alten- und Pflegegesetz) durch den Kreis gewährt.

Zahl der geförderten ambulanten Pflege- einrichtungen

Höhe der Investitions- pauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen

Die Aufwandsentwicklung sah wie folgt aus:

Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wird zur Finanzierung ihrer

53 55 55 57 58 60

67 69

0 10 20 30 40 50 60 70 80

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

1.347.000 1.374.000 1.339.000 1.474.000 1.585.000 1.657.000 1.744.808 2.144.913

0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Die Aufwandsentwicklung sah wie folgt aus:

Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wird zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ein bewohnerorientierter Aufwen- dungszuschuss (§§ 11 und 13 Alten- und Pflegegesetz) gewährt. Die Anzahl der ge- förderten Plätze entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

53 55 55 57 58 60

67 69

0 10 20 30 40 50 60 70 80

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

1.347.000 1.374.000 1.339.000 1.474.000 1.585.000 1.657.000 1.744.808 2.144.913

0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

(26)

26

Amt für Soziales und Pflege

Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wird zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ein bewohnerorientierter Aufwen- dungszuschuss (§§ 11 und 13 Alten- und Pflegegesetz) gewährt.

Zahl der geförderten ambulanten Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste)

Zahl der geförderten ambulanten Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste)

Die Aufwendungen entwickelten sich wie folgt:

Allein aufgrund der demografischen Entwicklung steigen Ausgabenvolumen und Fall- zahlen. Die Pflegeleistungen nach der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes ab dem 01.01.2015 hatten bereits im Vorfeld zu einer verstärkten Beratung von betroffe- nen Menschen und deren Angehörigen geführt.

8. WTG-Behörde (Heimaufsicht)

277 270 270 270

359 382 404

474

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

1.256.000 1.190.000 1.308.000 1.434.000 1.627.000 1.732.000 1.830.873 2.101.011

0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Die Aufwendungen entwickelten sich wie folgt:

Allein aufgrund der demografischen Entwicklung steigen Ausgabenvolumen und Fall- zahlen. Die Pflegeleistungen nach der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes ab dem 01.01.2015 hatten bereits im Vorfeld zu einer verstärkten Beratung von betroffe- nen Menschen und deren Angehörigen geführt.

8. WTG-Behörde (Heimaufsicht)

Die Heimaufsicht beim Kreis Steinfurt ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW.

277 270 270 270

359 382 404

474

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

1.256.000 1.190.000 1.308.000 1.434.000 1.627.000 1.732.000 1.830.873 2.101.011

0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Allein aufgrund der demografischen Entwicklung steigen Ausgabenvolumen und Fall- zahlen. Die Pflegeleistungen nach der Einführung des Pflegestärkungsgeset-zes ab dem 01.01.2015 hatten bereits im Vorfeld zu einer verstärkten Beratung von betroffe- nen Menschen und deren Angehörigen geführt.

(27)

8. WTG-Behörde (Heimaufsicht)

Die Heimaufsicht beim Kreis Steinfurt ist Ansprechpart- ner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW.

Am 16.10.2014 ist das neue WTG mit erweiterten Aufgaben in Kraft getreten.

8.1 Allgemeine Aufgaben nach dem WTG

Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimauf- sicht, die Rechte, die Interessen und Be- dürfnisse der älteren oder pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behin- derung zu schützen.

Darüber hinaus soll die Heimaufsicht die ange- messene Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen sicherstellen.

Dabei richten sich die Regelungen nicht nur an die Altenheime und

die Heime für erwachsene Menschen mit Behinderun- gen, sondern gelten auch für Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewoh- nens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen.

Die Heimaufsicht ist zent- rale Ansprechpartnerin und Beraterin für die Nutzerinnen und Nutzer der Wohn- und Betreuungsangebote, für Angehörige und Betreuerin- nen und Betreuer, Beiräte, Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, Beschäf- tigte und andere Interessierte.

(28)

Die Aufgaben der Heimaufsicht sind u.a. im Einzelnen:

• Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungs- anbieter bzgl. der Behebung von festgestellten Mängeln

• Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungs- anbieter, die ein Angebot im Sinne des WTG errichten oder betreiben wollen

• Beratung zur Pflege-und Betreuungsqualität

• Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen

• Information und Beratung zur Wohnqualität, zur personellen Ausstattung, zur hauswirtschaftlichen Versorgung, zu den sozialen Angeboten und zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Beiräte

8.2 Die Heimaufsicht als Ordnungsbehörde

Neben der Infor- mations- und Bera- tungstätigkeit hat die Heimaufsicht insbeson- dere zu prüfen, dass die gesetzlichen Anforde- rungen an den Betrieb eines Angebotes erfüllt werden. Hierzu nimmt sie wiederkehrende un- angemeldete Prüfungen in den Angeboten vor und kontrolliert u.a. die pflegerische und soziale Betreuung der Nutze- rinnen und Nutzer, die

baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung sowie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

Die Heimaufsicht pflegt eine intensive Kooperation mit den Beteiligten. Sollten im Rahmen der Prüfungen Män- gel festgestellt werden, wird zunächst im gemeinsamen Dialog versucht, diese zu klären. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg kann die Heimaufsicht ordnungs- rechtlich tätig werden.

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