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3.
Seit dem 01.01.2013 führen die Träger der Sozialhilfe die Grundsicherung nicht mehr in Ei- genverantwortung, sondern im Auftrag des Bundes durch. Durch die vollständige Überfüh- rung der Fürsorgeleistung in die Bundesauftragsverwaltung hat sich die Praxis künftig bei der Durchführung der Grundsicherung auf mögliche Verwaltungsvorschriften und Weisungen des Bundes einzurichten. Die Veranstaltung dient dem überregionalen Erfahrungsaustausch und gibt für den Fall, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste Bundesbe- hörde solche Weisungen und Verwaltungsvorschriften erlässt, Gelegenheit zur Auseinander- setzung. Es werden Konsequenzen für die in Abgrenzung zu den anderen bedarfsabhängigen Arten der Existenzsicherung auftretenden Fragen dargestellt und Möglichkeiten der Lösung für die in der Praxis entstehenden Probleme aufgezeigt.
Schwerpunkte: Feststellung der Leistungsberechtigung, Bedarfsermittlung (insbesondere für Unterkunft und Heizung), Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen, Berücksichti- gung von Einkommen und Vermögen des Ehegatten/Lebenspartners sowie in ehe- und le- benspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften, Ausschluss von den Leistungen (insbesondere Widerlegung der Vermutung, dass das Einkommen von unterhaltspflichtigen Kindern und Eltern den Grenzwert nicht übersteigt).
30.11.2015, 15.00 Uhr – 02.12.2015, 13.00 Uhr
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen)
Verantwortliche Referentin Anika Cieslik
Anmeldung bitte bis 01.10.2015
Auskunft Veranstaltungsmanagement 030 62980-605/-606/-419
Veranstaltungsort Ringhotel Alpenhof Augsburg
Kosten (Veranstaltungsnummer F 3330/15) Mitglieder Nichtmitglieder Veranstaltungskosten Deutscher Verein 150 e 188 e
1. Anmeldung und Zahlung an den Deutschen Verein. Anmeldeformular siehe Seite 128 Tagungsstättenkosten*, inkl. Unterkunft/Verpflegung,
Raum- und Technikkosten und gesetzl. USt. 284 e 284 e 2. Verbindliche Anmeldung und Zahlung an die Tagungsstätte. Anmeldeformular siehe Seite 120
* Sie haben die Auswahl zwischen drei Pauschalen der Tagungsstätte. Die Höhe der anderen Pauschalen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Buchung mindestens einer Tagungspauschale, die für den gesamten Zeitraum gilt und nicht geändert werden kann, ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig anzumelden, um sich die Übernachtung zu sichern.
VK + TK separat anmelden!
F 3330/15