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Bedarfe für Unterkunft und Heizung 01.01.2019

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Fachliche Weisung zu § 42a SGB XII

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

01.01.2019 50-10-20

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Sozialamt

Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven

E-Mail: sozialamt@magistrat.bremerhaven.de

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2 Für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen wird auf die Fachliche Weisung „Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage– (SGB II; SGB XII und AsylbLG, soweit es um Wohnraum außerhalb der ZAST und der Gemeinschaftsunterkünfte geht)“ verwiesen.

Für Leistungsberechtigte bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung findet die Fachliche Weisung zu § 42 unter Punkt 2.2 Anwendung.

Inkrafttreten

Diese Fachliche Weisung tritt ab 01.01.2019 in Kraft.

Die Fachliche Weisung vom 01.06.2014 zu den §§ 41-46 ist nicht mehr anzuwenden.

Bremerhaven, 08.01.2019

Henriksen Amtsleiterin

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