• Keine Ergebnisse gefunden

VERANSTALTUNGSPROGRAMM F 3338/15 „Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – HLU, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VERANSTALTUNGSPROGRAMM F 3338/15 „Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – HLU, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege“"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

VERANSTALTUNGSPROGRAMM

F 3338/15

„Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – HLU, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege“

21.9.2015, 15.00 Uhr bis 23.9.2015, 13.00 Uhr Johanniter Akademie Münster

Referent

Jürgen Bätz BätzConsultingUG, Senior Consultant Offenbach am Main

Leitung

Gottfried Eichhoff wissenschaftlicher Referent im Deutschen Verein, Berlin, Arbeitsfeld: III - Grundlagen sozialer Sicherung, Sozial- hilfe, soziale Leistungssysteme

Benötigte Arbeitsmittel:

SGB XII, Taschenrechner

(2)

Programmverlauf

Montag, 21. September 2015

14.00 Uhr Mittagessen

15.00 Uhr Begrüßung, Vorstellungsrunde, Einführung in das Tagungsprogramm anschließend:

Selbsthilfepflicht und Möglichkeiten zur Herstellung des Nachrangprin- zips durch den Einsatz und/oder die Verwertung von Vermögen

Begriffsbestimmung des Einkommens Begriffsbestimmung des Vermögens

Identitätstheorie und Zuflusstheorie beim Einkommen

Beispiele aus der Rechtsprechung zur begrifflichen Einordnung der Eigenmittel bzw. Ansprüche an Dritte als Einkommen oder Vermögen

Die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über Eigenmittel Einkommen in Geld und in Geldeswert

bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit des Einkommens gesetzliche Ausgliederung bestimmter Einkünfte

Kindergeld und seine Behandlung Einkommensabsetzungen

Untergliederung der Einkunftsarten und ihre Behandlung zweckbestimmte Leistungen und ihre Behandlung

Zuwendungen und ihre Behandlung

(3)

Dienstag, 22. September 2015

09.00 Uhr Einsatz des Einkommens bei Leistungen nach Kapitel 3 und 4 SGB XII Einzelanspruch auf Sozialhilfeleistungen

Einsatzgemeinschaften nach § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII Haushaltsgemeinschaften nach § 36 SGB XII

überlappende Gemeinschaften in Mischhaushalten

Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen – unter Be- rücksichtigung von § 19 Abs. 1 und 2 sowie § 36 SGB XII Aufteilung des über dem Bedarf einer Person liegenden Ein- kommens auf andere Personen in der Gemeinschaft

Einsatz des Einkommens für einmalige Leistungen

15.00 Uhr Einsatz des Einkommens bei Leistungen nach Kapitel 7 SGB XII Einsatzgemeinschaft nach § 19 Abs. 3 SGB XII

Funktion der Einkommensgrenze

Ermittlung und die Höhe der Einkommensgrenze Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf

Der abweichende Einsatz des Einkommens nach § 92a SGB XII bei Leistungen in teilstationären und stationären Einrichtungen

Ziel und Inhalt der Sondernorm

divergierende Anwendungspraxis der Sondernorm

Garantie des bisherigen Lebensstandards der nicht auf Sozial- hilfe angewiesenen Personen über die Kopfteilmethode

Staffelung der Höhe einsetzbaren Einkommens zur Refinanzie- rung der fachlichen Hilfen

Berechnungsbeispiele zu § 92a SGB XII

Bearbeitung/Diskussion und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für Fälle aus der Praxis der Teilnehmerinnen und der Teilnehmer

(4)

Mittwoch, 23. September 2015

09.00 Uhr Die Verwertbarkeit von Vermögen

Fälle mangelnder Verwertbarkeit aus rechtlichen Gründen Fälle mangelnder Verwertbarkeit aus tatsächlichen Gründen

Der Schutz von Vermögen

Auflistung des § 90 Abs. 2 SGB XII Rechtsprechung zu § 90 Abs. 2 SGB XII

Schutz im Rahmen der Härtevorschrift des § 90 Abs. 3 SGB XII

Verweis auf die Verwertungspflicht von Vermögen, als Ausdruck einer besonderen Form der Selbsthilfeverpflichtung des § 2 Abs. 1 SGB XII Darlehensmöglichkeiten des § 91 SGB XII

Bearbeitung/Diskussion und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für Fälle aus der Praxis der Teilnehmerinnen und der Teilnehmer

12.30 Uhr Mittagessen

13.00 Uhr Ende der Veranstaltung

jeweils: Kaffeepausen, Mittag- und Abendessen um 10.30, 12.30, 16.00 und 18.00 Uhr

Verantwortlicher Referent Gottfried Eichhoff

Telefon: +49(0)30 62980-307 eichhoff@deutscher-verein.de

(5)

Veranstaltungsort

Johanniter-Akademie Münster Weißenburgstr. 60-64

48151 Münster

Kosten

Veranstaltungsnr.: F 3338/15 Mitglieder Nichtmitglieder Veranstaltungskosten Deutscher Verein 135,00 € 169,00 €

Anmeldung und Zahlung an den Deutschen Verein

Tagungsstättenkosten 258,00 € 258,00 €

(inkl. Unterkunft/Verpflegung, Raum- und Technikkosten und der gesetzlichen USt.)

Anmeldung und Zahlung an die Tagungsstätte

2 Anmeldungen

1. an den Deutschen Verein

2. an die Tagungsstätte als Selbstbucher und Selbstzahler (Voraussetzung für eine Teilnahme).

Es wird eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitsgebers akzeptiert.

Anmeldung bitte bis: 23.07.2015

Auskunft Veranstaltungsmanagement: 030 62980-605/-606/-419

Onlineanmeldung über

https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_3338-15

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Teilnahmezusage durch den Deutschen Verein mit Rechnung oder eine Teilnahmeabsage. Bei einer Absage entfällt auch die Anmeldung bei der Ta- gungsstätte.

Anlagen

Anmeldeformulare

1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

2. Tagungsstätte Johanniter-Akademie Münster

Veranstalter

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Michaelkirchstr. 17/18, D-10179 Berlin-Mitte

Telefon +49(0) 30/62980-0 Telefax +49(0) 30/62980-150

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Diskussion über Dynamiken sozialer Ungleichheit in dieser Zeitschriftenausgabe umfasst auch die Frage, wie sich die materielle Ungleichheit in Deutschland während der

Wer ausschließlich Grundsicherung oder zusätzlich Eingliederungshilfe und/oder Hilfe zur Pflege erhält, für den gilt die Regelung der. Grundsicherung

Ob und in welchem Umfang Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen sind, hängt maßgeblich vom erzielten Einkommen und vorhandenen Vermögen der Leistungsberechtigten ab.. Vor

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Teilnahmezusage durch den Deutschen Verein mit Rechnung oder eine Teilnahmeabsage. Es gelten die AGBs

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Teilnahmezusage durch den Deutschen Verein mit Rechnung oder eine

Leiter des Referats V A 2 – Grundsatzfragen der Sozialhilfe, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.

An den Gesetzgeber sowie an die Leistungs- und Bildungsträger wenden sich die „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Förderung von Bildung und beruflicher Weiterbildung in

Bei Alleinstehenden und im Falle beider im Heim lebenden Ehegatten ist das ge- samte Einkommen vorrangig zur Finanzierung der Heimpflegekosten einzusetzen. Bei nicht getrennt