• Keine Ergebnisse gefunden

11.1 Sozialpsychiatrischer Dienst

11.2 Schwangerschaftskonfliktberatung

Der Sozialpsychiat-rische Dienst ist ein kommunaler Dienst für alle erwachsenen Bürger und Bürgerinnen mit psychischen Er-krankungen und daraus

Die Schwangerschafts-konfliktberatungsstelle ist eine zentrale Anlauf-stelle für werdende Müt-ter, Väter und Familien im Kreis Steinfurt. Sie hält ein wohnortnahes Sprechstundenangebot in sieben Orten des Krei-ses Steinfurt vor.

resultierenden psychosozi-alen Problematiken. Er ist ein wichtiger Bestandteil der sozialpsychiatrischen Versorgung und ist sowohl beraterisch als auch steu-ernd tätig.

Ein besonderes Profil ist die aufsuchende Beratungstä-tigkeit. Somit stellt der Sozi-alpsychiatrische Dienst ein Letztangebot in der Versor-gungsstruktur des Kreises Steinfurt sicher.

Zielgruppen sind insbesondere:

• Menschen mit akuten und chronischen psychischen Erkrankungen, wie z. B. Psycho-sen, Depressionen, bipolaren Störungen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlich-keitsstörungen, akuten Belastungsstörungen, gerontopsychiatrischen Erkrankungen

• Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen von Alkohol, Medikamen-ten, Drogen und Menschen stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen.

• Menschen in einer psychischen Krise mit einer akuten Selbst- und Fremdgefährdung oder der Gefährdung bedeutender Rechtsgü-ter an-derer ohne Hinweis auf Gefährdungstatbestände

• Angehörige, Freunde und Bekannte der betroffenen Menschen

Im Jahre 2018 nahmen 1.634 betroffene Menschen dieses Angebot in Anspruch.

Das Beratungsgespräch bietet die Möglichkeit zur Selbstreflexion und gibt Hilfestellungen bei der Bewältigung persönlicher Krisen oder Schwierigkeiten mit Partnern, Eltern und Familie. Die Beraterinnen zeigen Perspektiven auf und informieren umfassend über

mögliche finanzielle und soziale Leistungen.

Finanzielle Hilfen erfolgen über die Bundesstiftung

„Mutter und Kind“ sowie über die kreiseigenen Fonds, Sonderfonds und Verhü-tungsfonds.

Das gemeinsam mit dem Fachbereich der Arbeiterwohlfahrt für Aidsprävention und Sexualpädagogik ent-wickelte Projekt „Lie-besleben“ ist ein fester Bestandteil einer prä-ventiven sexualpädago-gischen Arbeit. Ergänzt wird diese Arbeit durch das

„babybedenkzeit“-Projekt zur verantwortlichen Elternschaft. Hier stehen den Jugendlichen vier Com-puterpuppen zur Verfügung, die die Möglichkeit bieten, den Alltag mit einem eige-nen Baby realistisch einzu-schätzen.

Im Jahre 2018 nahmen 1.560 Personen – primär Frauen - dieses Angebot in

An-spruch. Im diesem Kontext erfolgten darüber hinaus Beratungen für 242 geflüch-tete Frauen.

Es erfolgt noch in Kürze ein gesonderter, differenzierter Bericht über die Aufgaben der Schwangerschaftskon-fliktberatungsstelle.

11.3 Schuldnerberatung

Die Aufgaben der Schuldnerberatungs-stellen werden seit dem 01.01.2016 von den

Schuldnerbera-tungsstellen der freien Träger und dem Kreis Steinfurt in definierten Sektoren wahrge-nommen.

Die Schuldnerberatungsstel-le des Kreises arbeitet für die Kommunen Greven, Lenge-rich, Lienen und Tecklenburg.

Aufgaben der Schuldnerberatungsstellen sind:

• Erstellung eines Entschuldungsplanes

• Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Forderung

• Aufklärung und Unterstützung der Schuldner und Schuldnerinnen im Mahnverfahren

• Information und Hilfestellung bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

• Ausstellen von Pfändungsschutzkontobescheinigungen

• Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren

• Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches mit den Gläubigern

• Erstellung eines Insolvenzantrages

• Begleitung bei der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens

• Haushalts- und Budgetberatung

• Beratung und Unterstützung bei drohender Einstellung der Energieversorgung oder drohenden Wohnungsverlustes

Die Leistungserbringung ist für die Bürger und Bürgerinnen des Kreises kostenfrei.

Im Jahre 2018 erfolgten durch die Schuldnerberatung des Kreises folgende Beratungen:

Schuldnerberatungen 334

Verbraucherinsolvenzberatungen 175

11.4 Ehrenamtliche Schuldnerberatung

11.5 Betreuungsstelle

Die ehrenamtliche Schuldnerberatung gliedert sich in zwei Be-reiche. Interessierte eh-renamtliche Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter können sich entweder direkt in verschuldeten Familien oder präventiv als Informationsver-mittler in den Schulen des Kreises Steinfurt engagieren.

Das Präventivprojekt

„Ohne Moos nix los“ hat sich inzwischen als feste Größe in den Schulen etabliert und wird dementsprechend gut nachgefragt. Besucht werden hauptsächlich die Klassen 8, 9 und 10 sowie Berufskollegs und vereinzelt weitere Bildungseinrichtungen für Erwachsene.

In Kurzvorträgen und

Die Betreuungsstelle hat sich nach den Orga-nisationsveränderungen in den letzten Jahren als zentrale Steuerungs- und Koordinationsstelle im Rahmen des Betreu-ungsrechts etabliert.

Für Erwachsene, die aufgrund einer

psy-Arbeitsgruppen führen die Ehrenamtlichen die Schüle-rinnen und Schüler dabei in die Themen Mobilfunkkosten und –verträge, Versicherun-gen, Lebensführungskosten und Umgang mit Schulden ein. Im Schuljahr 2017/2018 konnten dabei 251 Klassen von 6 ehrenamtlichen Mit-arbeiterinnen und Mitarbei-tern erreicht werden.

Im sogenannten Familienbe-reich gehen die Ehrenamtli-chen direkt in verschuldete Familien und helfen diesen in den meisten Fällen zunächst einmal, einen Über-blick über ihre finanzielle Situation zu erlangen. D. h., es werden Unterlagen sortiert, Briefe zusammen geöffnet usw.

Häufig geht es auch einfach darum, sich Zeit zu nehmen, um die Lage genauer zu er-örtern und über das Problem sprechen zu können. So kann

chischen Krankheit oder einer erheblichen kör-perlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein regeln können, kann die Betreuungsstelle beim zuständigen Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer beantragen.

der erste Druck genommen werden aus einer angespann-ten Problemlage. Sie stehen stets in enger Kooperation mit der jeweiligen hauptamt-lichen Beraterin und bilden eine wichtige Schnittstelle zwischen Klient oder Klientin und Beraterin. Im Jahr 2018 wurden 52 Familien besucht von weiteren 6 ehrenamt-lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Erfreulich ist, dass in 2018 insgesamt 4 weitere ehren-amtliche Mitarbeiter gewon-nen werden konnten, die nun nach fachlicher und päda-gogischer Schulung inzwi-schen ihre Arbeit in den Schulen und in den Familien erfolgreich aufgenommen haben und zur Entlastung der anderen Ehrenamtlichen beitragen.

Die Betreuerbestellung erfolgt auf Antrag der Betroffenen oder auf Anre-gung von Dritten. Bei einer körperlichen Behinderung kann der Antrag auf Betreu-ung nur von den Betroffe-nen selbst gestellt werden.

Die Bestellung erfolgt nur dann, wenn die erforderli-che Hilfe nicht auf andere

Weise, wie z. B. durch die Unterstützung von Familienangehörigen, Bekannten, Freunden oder auch durch ambu-lante Dienste erfolgen kann. Eine Betreuerbe-stellung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Betroffenen vor

Eintritt des Betreuungsfalles Vorsorgemaßnahmen (z. B.

Vorsorgevollmacht) getroffen hat. Gegen den freien Willen Volljähriger darf keine Be-treuung eingerichtet werden.

Das Betreuungsrecht stellt das Wohl der betroffenen Menschen und die

erfor-derlichen Hilfen, die sich an deren Wünschen und Vorstellungen orientieren sollen, in den Mittelpunkt.

Zur Umsetzung dieses ge-setzlichen Anspruches bietet die Betreuungsstelle des Kreises Steinfurt folgende Dienstleistungen an:

• Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren

• Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen

• Einzelfallbezogene Beratung und Aufklärung über Vollmachten und Betreu-ungsverfügungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

• Beratungsangebot für betroffene Menschen und die Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen

• Zusammenarbeit mit zuständigen Sozialleistungsträgern

• Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten

• Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes

• Prüfung der Geeignetheit von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen im Rahmen der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Amtsgerichten

ÄHNLICHE DOKUMENTE