A 428 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 10|
12. März 2010STREIT ZWISCHEN BERUFSVERBÄNDEN
Kinderärzte fordern mehr eigene Verträge
In Bremen wurde die AOK per Schiedsspruch dazu verpflichtet, einen eigenen Hausarztvertrag für Kinder und Jugendliche anzubieten.
Das ist nicht überall so – zum Ärger des Kinderarztverbandes.
D
er Berufsverband der Kin- der- und Jugendärzte (bvkj) verlangt von den Krankenkassen, beim Abschluss von Hausarztver- trägen nach § 73 b SGB V stärker auf kinderspezifische Versorgungs- elemente und pädiatrische Qualität zu achten. Er fordert vor allem ei - gene Verträge für Patienten bis zu 18 Jahren.„Selbst in einem Flächenstaat wie Baden-Württemberg betreut ein niedergelassener Kinder- und Ju- gendarzt 40-mal so viele Kleinkin- der, 24-mal so viele Schulkinder bis elf Jahre und dreimal so viele Ju- gendliche zwischen 14 und 17 Jah- ren wie ein Hausarzt“, verwies Dr.
med. Klaus Rodens Anfang März in Berlin auf Daten aus dem Jahr 2008. Rodens ist bvkj-Landesvor- sitzender in Baden-Württemberg.
Dort hat die AOK im Mai 2008 einen Hausarztvertrag nach § 73 b mit dem Deutschen Hausärztever- band (HÄV) und Medi geschlossen – ohne Altersgrenze. Rodens kriti- siert diese Option: „Der Gesetzge- ber hat nicht berücksichtigt, dass die Kinder- und Jugendärzte die Regelversorger der Altersgruppe von null bis 18 Jahren sind.“
HÄV und bvkj streiten seit län- gerem über 73-b-Verträge. Im Juni
2009 hatte bvkj-Präsident Dr. med.
Wolfram Hartmann klargestellt:
„Wir sagen nicht, dass Hausärzte keine Kinder und Jugendliche be- handeln sollen. Aber wir sagen, dass der, der sie behandelt, eine ent- sprechende Qualifikation braucht.“
Konkret verlangte er, dass Ärztin- nen und Ärzte ohne abgeschlos - sene Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin Mindestweiterbil- dungszeiten auf diesem Gebiet so- wie eine kontinuierliche Fortbil- dung vorweisen müssten.
Hausärzte: U10 und U11 sind auch bei uns gut aufgehoben
Die AOK Baden-Württemberg und ihre Vertragspartner wiesen auch die jüngste Kritik an ihrem Vertrag zurück. Sie argumentieren unter anderem mit einem Positionspa- pier der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Famili- enmedizin (Degam), in dem eine gemeinsame ambulante Grundver- sorgung des Nachwuchses durch Allgemeinärzte und Pädiater be- fürwortet wird.Der Vorstandsvorsitzende des HÄV-Landesverbands Baden-Würt- temberg, Dr. med. Berthold Diet- sche, betonte, dass Hausärzte seit jeher die Anlaufstelle für viele Fa-
milien seien, gerade in ländlichen Gebieten: „Zudem werden über 80 Prozent der pädiatrischen Notfälle, der überwiegende Teil der Hausbe- suche und etwa die Hälfte der Ge- samtkontakte ab dem Grundschul- alter von Hausärzten geleistet.“ Ge- rade die neu konzipierten Vorsorge- untersuchungen U10 und U11 im Grundschulalter seien entgegen der Auffassung des bvkj auch bei All- gemeinärzten gut aufgehoben.
Dr. med. Werner Baumgärtner, Medi-Vorstandsvorsitzender, verwies darauf, dass auch Pädiater am Ver- trag teilnehmen könnten und dabei gut verdienten. Details nannte er nicht. Bekannt ist, dass bei Ver- tragsabschluss Regelungen für Kin- der- und Jugendärzte aufgenommen wurden. Sie erhalten zum Beispiel eine kontaktunabhängige Jahres- pauschale von 65 Euro pro Kind.
Überweist ein Hausarzt ein bei ihm eingeschriebenes Kind zum Pädiater, erhält dieser 30 Euro.
Dem Hausarzt wird seine Pauscha- le entsprechend gekürzt.
Auf mehr Zustimmung des bvkj ist bislang die Vertragsgestaltung in Bayern gestoßen. Dort hat die AOK zwei Verträge abgeschlossen: einen mit dem Hausärzte-, einen mit dem Kinderärzteverband. Nach Angaben der AOK sind derzeit etwa 150 000 Kinder und Jugendliche im Vertrag mit den Kinderärzten eingeschrie- ben und circa 200 000 im Vertrag mit den Hausärzten.
Zur neuen Vertragslandschaft gehört die Vielzahl von Varianten.
In Bremen wurde die AOK im Schlichtungsverfahren verpflichtet, einen eigenen Hausarztvertrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jah- re aufzulegen. In Niedersachsen, wo unlängst ein sogenannter Add- on-Vertrag zwischen der AOK, den Hausärzteverbänden in Niedersach- sen und Braunschweig sowie der Kassenärztlichen Vereinigung ab- geschlossen wurde, liegt die Alters- grenze bei 16 Jahren. Von diesem Alter an können sich Jugendliche im Hausarztvertrag einschreiben. ■
Sabine Rieser
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Die Degam-Position und ein Artikel zur Kritik des Deutschen Ärztetages am Kompetenzgerangel im Internet:www.aerzteblatt.de/10428 In seinem Sondergutachten 2009 hat sich der
Sachverständigenrat zur Begutachtung im Ge- sundheitswesen ausführlich mit spezifischen Ver- sorgungsanforderungen bei Kindern und Jugend- lichen und beim Übergang vom Jugend- ins Er- wachsenenalter befasst. Darin wird unter ande- rem festgestellt: „Mit zunehmendem Alter gehen die Heranwachsenden der hohen Sozialstatus-
gruppen etwas seltener zum Kinderarzt und deut- lich weniger zum Allgemeinarzt als Kinder aus Fa- milien mit mittlerem und niedrigem Sozialstatus.
In ländlichen Regionen liegt die Inanspruchnahme der Kinderärzte deutlich unter der in Großstädten, und in den neuen Bundesländern werden Kinder- ärzte noch eher im Jugendalter aufgesucht als in den alten Bundesländern.“