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Archiv "Private Krankenversicherung: Nicht gefährdet" (17.07.2006)

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wettbewerbliches Steuerungsinstrument nehmen wollen – die kassenindividuelle Gestaltung des Beitragssatzes. Künftig soll das Parlament den Beitragssatz für alle Kassen einheitlich festlegen. Damit kann der Gesetzgeber selbst an der Lohnnebenkostenschraube drehen – je nachdem, wie es die politische Großwet- terlage erfordert. Samir Rabbata

Private Krankenversicherung

Nicht gefährdet

Für die private Krankenversicherung (PKV) fällt die Gesundheitsreform we- niger existenzgefährdend aus als be- fürchtet. Dennoch hat der PKV-Ver- band bereits rechtliche Mittel gegen einzelne Maßnahmen angekündigt.

Entgegen der immer wieder von SPD-Seite gestellten Forderung werden die privaten Krankenversicherungen auch zukünftig als Vollversicherer im Markt bleiben. Um den Wettbewerb so- wohl innerhalb der privaten Kranken- versicherung als auch zwischen den Sy- stemen GKV und PKV zu ermöglichen, soll allerdings die Portabilität der indivi- duellen Alterungsrückstellungen inner- halb der PKV für den Alt- wie den Neu- bestand und beim Wechsel zwischen den Systemen gesetzlich geregelt werden.

Nichtversicherte beziehungsweise nicht mehr Versicherte sind von dem System zu versichern, aus dem sie kommen.

Ehemalige PKV-Versicherte ohne Ver- sicherungsschutz erhalten ein Rück- kehrrecht zur PKV in einen so genann- ten Basistarif. Dieser PKV-Basistarif müsse folgende Elemente beinhalten:

Leistungsumfang der GKV, Kontrahie- rungszwang ohne Risikoprüfung und in- dividuellen Risikozuschlag sowie ohne Leistungsausschluss, bezahlbare Prämi- en, Alterungsrückstellung. Um die PKV bei den freiwillig Versicherten zukünftig auch zur Aufnahme schlechter Risiken zu verpflichten, wird der PKV-Basistarif für alle freiwillig Versicherten geöff- net. Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinander fol- genden Jahren die Jahresarbeitsentgelt- grenze überschritten wird.

Die geplante Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung im Bestand und deren Mitnahme auch in die GKV will der PKV-Verband rechtlich prüfen las- sen: „Gegen diese Enteignung werden wir mit allen Mitteln vorgehen“, sagte Reinhold Schulte, Vorsitzender des PKV-Verbandes. Auch ein Kontrahie- rungszwang bei Unternehmenswechsel für die heutigen Bestandsversicherten sei in den bestehenden PKV-Tarifen versicherungstechnisch nicht möglich und scheide schon aus rechtlichen Gründen aus. Schulte: „Ein schwerer Schlag gegen die Wahlfreiheit der Versi- cherten ist auch die vorgesehene Rege- lung, nach der Angestellte erst nach dreimaligem Überschreiten der Versi- cherungspflichtgrenze zur PKV wech- seln können. So kann erst zeitlich deut- lich verzögert – und damit auch deutlich teurer – der demographiefeste Schutz in der PKV aufgebaut werden.“ Verfas- sungsrechtlich geboten ist es nach Überzeugung der privaten Kranken- versicherungen auch, dass von einer Steuerfinanzierung der Kinderversi- cherung nicht nur die Kinder innerhalb der GKV, sondern „selbstverständlich auch die privatversicherten Kinder pro- fitieren müssen“. Jens Flintrop

Ambulante Vergütung

Gebührenordnung in Euro

Die niedergelassenen Ärzte können sich auf drei Dinge freuen: über das Ende der Budgetierung, eine Gebührenordnung in Euro und die Verlagerung des Morbi- ditätsrisikos auf die Krankenkassen.

Auch das Übermaß an Bürokratie in den Praxen soll zurückgedrängt werden.

Zur Honorarreform: Die Eckpunkte sehen für Haus- und Fachärzte Pauschal- vergütungen „in überschaubarer Zahl“

vor, die nach unterschiedlichen Systema- tiken ausgestaltet und „mit wenigen er- forderlichen Einzelleistungsvergütungen kombiniert“ werden sollen. Die Mengen- steuerung erfolgt über Abstaffelungen.

Die Anbindung der Honorare an die Einnahmen der Krankenkassen wird be- endet, das heißt: Mehrleistungen auf-

grund der Morbidität der Versicherten sollen zusätzlich vergütet werden. Die Budgetierung entfällt damit – allerdings erst zum 1. Januar 2009.

Nach den Vorstellungen der Regie- rung sollen Rahmenvorgaben zur Aus- gestaltung der Euro-Gebührenordnung gemacht werden. Man will auf betriebs- wirtschaftlicher Basis bundeseinheitli- che Bewertungsgrundlagen und Orien- tierungswerte (in Euro) ermitteln. Die- se Orientierungswerte sollen jährlich angepasst werden – etwa um die allge- meine Kostenentwicklung. Daraus re- sultiert ein Bundes-Preisniveau für ärzt- liche Leistungen, das die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene mit für alle Kassenarten geltenden Zu- oder Abschlägen modifi- zieren können. Damit sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden.

Die Zu- und Abschläge dürfen aller- dings nicht nach Arztgruppen differen- ziert werden, damit das bundeseinheit- liche Preisniveau nicht unterlaufen wer- den kann. Regionale Honorarvertei- lungsverträge wird es nicht mehr geben.

Aus dem einheitlichen Bundes-Preis- niveau und den regionalen Zu- und Ab- schlägen ergibt sich die neue Euro-Ge- bührenordnung. Diese ist den Ärzten vorab bekannt zu geben, sodass die Nie- dergelassenen prinzipiell Kalkulations- sicherheit haben. In welchem Umfang die Vergütung der Leistungen abgestaf- felt wird, hängt von den Fixkosten einer (Standard-)Praxis ab. Auch diese wer- den bundeseinheitlich ermittelt.

Mit der Erarbeitung der neuen Ge- bührenordnung will die Regierung ein externes Institut beauftragen lassen.

Die Entscheidung über die neue Ge- bührenordnung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – oder letzt- lich das Bundesgesundheitsministeri- um, falls der G-BA zu keinem Beschluss käme.

Die Vorstellungen der Regierung zur neuen Honorarsystematik für die nie- dergelassenen Ärzte stimmen in weiten Teilen mit einem Konzept überein, das die Kassenärztliche Bundesvereinigung kürzlich vorgelegt hat (dazu DÄ, Heft 27/2006). Einen Beschluss dazu gibt es jedoch noch nicht. Das Konzept ist am 7. Juli erstmals von der KBV-Vertreter- versammlung beraten worden (dazu Seite eins in diesem Heft). Josef Maus P O L I T I K

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A1938 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 28–29⏐⏐17. Juli 2006

Referenzen

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