E
s ist das Vorrecht der Jugend, sich über ihre soziale Siche- rung nur wenige Gedanken zu machen. Sorgt nicht der Staat durch zahlreiche Vorschriften für einen lückenlosen Schutz?Dennoch:Auch Jugendliche soll- ten einige Formalien beachten.
>Kranken- und Pflegeversi- cherung. Der gesetzliche Kran- ken- und Pflegeversicherungs- schutz schließt sich an die vorhe- rige Mitversicherung bei den El- tern an. Beim Start in den Beruf sind die jungen Leute selbst ver- sichert, mit 50-prozentiger Be- teiligung ihres Arbeitgebers. Be- trägt die Vergütung höchstens 320 Euro pro Monat, so zahlt der Arbeitgeber die Beiträge allein.
>Rentenversicherung. Auch wenn oft das Gegenteil behaup- tet wird: Rente kann es auch schon in jungen Jahren geben,
etwa nach einem Unfall. Sie richtet sich dann nicht nur nach den eingezahlten Beiträgen, sondern wird auf den 60. Ge- burtstag hochgerechnet.Der Ar- beitgeber füllt die Versiche- rungsnachweise für das Renten- konto aus. Die Krankenkasse hilft dabei, die entsprechenden Formulare der Rentenanstalt zu beschaffen. Der Ausweis mit der Rentenversicherungsnummer ist der „Grundstock“ für die Ren- tenakte der Azubis.
> Schulzeitbescheinigung.
Für die spätere Rente eben- falls von Bedeutung ist die Schulzeitbescheinigung. Sie wird vom Schulbüro ausgestellt, wenn über das 17. Lebensjahr hin- aus die Schulbank gedrückt wurde. Die Zeit kann später bei der Rentenberechnung als Anrechnungszeit berücksich-
tigt werden, woraus eine höhere Rente resultiert.
> Arbeitslosenversicherung.
Auch Auszubildende sind ar- beitslosenversichert. Dies kann erstmals bedeutsam werden, wenn sie nach der Ausbildung vom Arbeitgeber nicht über- nommen werden.
> Gesetzliche Unfallversiche- rung. Die gesetzliche Unfallver- sicherung kommt für Unfälle während der Arbeit und auf den Arbeitswegen auf, ferner für Be- rufskrankheiten. Die Beiträge dafür übernimmt der Arbeitge- ber. Wer auch für Unfälle in der
Freizeit versichert sein will, der schließt eine private Unfallversi- cherung ab. Sie gilt weltweit.
>Private Haftpflichtversi- cherung. Bis zum 18. Geburts- tag sind Kinder durch eine Poli- ce ihrer Eltern geschützt. Sind sie volljährig und stehen in der Ausbildung, so gilt der Versi- cherungsschutz bis zum Ende der Lehre beziehungsweise des Studiums. Auch während des Wehr- und Zivildienstes blei- ben Kinder haftpflichtversi- chert. Nur eine Heirat beendet den von den Eltern finanzier- ten Schutz. Rolf Combach
Start ins Berufsleben
Formalien beachten
Versicherungen
Private Rente
Bald teurer
Die Versicherungsmathema- tiker haben eine neue Sterbe- tafel veröffentlicht. Danach dürften die Prämien für Ren- tenversicherungen steigen.
Grund: Die Versicherten le-
ben länger. Einige Gesell- schaften erwarten, dass im Neugeschäft für das Jahr 2005 um mindestens zehn Pro- zent höhere Prämien notwen- dig sein werden, um sich die gleiche Rentenzahlung wie bisher zu sichern. Das genaue Ausmaß der Verteuerung hängt vom Alter des Versi-
cherten ab. rco