Viele Arbeitnehmer bil- den Fahrgemeinschaften, um Fahrtkosten und Treibstoff zu sparen. Doch wie wirkt dabei der Versicherungsschutz? In der Regel ist nur der direkte Weg bis zur Arbeit und zurück nach Hause versi- chert. Umwege können zu ei- nem Verlust des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes führen. Bei Fahrgemein- schaften ist das anders: Hier bleibt der Unfallversiche- rungsschutz für alle Autoin- sassen auch bei „Umwegen“
erhalten – dann nämlich, wenn Mitfahrer unterwegs aufgenommen werden müs- sen.
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für regelmäßige und dauerhafte Fahrgemein- schaften. Auch wer einen oder mehrere Arbeitskolle- gen nur einmal mit seinem Auto mitnimmt, steht unter dem besonderen Schutz. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Mitfahrer aus verschiede- nen Unternehmen stammen.
Versichert sind daher auch Fahrgemeinschaften zwi- schen Ehegatten mit un- terschiedlichen Arbeitgebern oder zwischen Eltern und Kindern auf dem Weg zur Schule und in den Betrieb.
Voraussetzung dafür, daß ei- ne Fahrgemeinschaft besteht, ist demnach immer, daß die Teilnehmer Wege von der oder zur jeweiligen Arbeits- stelle zurücklegen.
Wer also nicht auf der Fahrt zur Arbeit ist, kann auch keinen Versicherungs- schutz geltend machen – auch dann nicht, wenn eine Fahr- gemeinschaft zustande ge- kommen ist. Das gilt bei- spielsweise für die nicht be- rufstätige Ehefrau, die ihren Ehemann zur Arbeit fährt. Er ist versichert, sie nicht. Das gilt aber auch für den Arbeit- nehmer, der an seinem ar- beitsfreien Tag die anderen Mitglieder der Fahrgemein- schaft zur Arbeit fährt. (Bun- desarbeitsgericht, Aktenzei- chen: 2 RU 4/94) rco
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Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 42, 16. Oktober 1998
V E R S I C H E R U N G E N
Die Versicherungsangebote werden im- mer differenzierter. So läßt sich mit Hil- fe angemessener und günstiger Policen Geld sparen. Andererseits wächst die Unübersichtlichkeit. Dem will das Son- derheft „Versicherung“ der Zeitschrift
„Capital“ (für 11 DM im Zeitschriften- handel) abhelfen. Gut gegliedert und verständlich werden zahlreiche Versi- cherungen beschrieben und Empfehlun- gen abgegeben. Wer es ganz genau wis- sen will, kann sich via Computer-Aktion eine individuelle Empfehlung geben las- sen. Zahlreiche Beiträge dürften dabei – wie in „Capital“ selbst auch – vor al- lem solche Leser ansprechen, die mehr als nur das Nötigste anlegen wollen. Rie
Im europäischen Ver- gleich haben die Deutschen bei der Verbreitung von Le- bensversicherungen einen er- heblichen Nachholbedarf.
Deutschland hinkt sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge den anderen europäischen Ländern weit hinterher. Das liegt sicher an der vergleichs- weise guten Absicherung über die gesetzliche Renten- versicherung. Angesichts der langfristigen, demographisch verursachten Schwierigkeiten dieses Rentenversicherungs- zweiges in der Bundesrepu-
blik Deutschland muß nach Ansicht der Lebensversiche- rer deutlich mehr privat vor- gesorgt werden, soll es nicht für die jetzt aktive Generati- on im Alter zu bösen Überra- schungen kommen.
Eine Studie des Comité Européen des Assurances (CEA) belegt, daß Deutsch- land bei der ergänzenden Al- ters- und Hinterbliebenen- vorsorge einen erheblichen Nachholbedarf aufweist. So lagen nach der Studie die Schweiz und Luxemburg, ge- messen am Jahresbeitrag pro Kopf der Bevölkerung, mit 4 225 DM an der Spitze. Es folgen Großbritannien mit 2 415 DM und die Niederlan- de mit 1 754 DM. Die Deut- schen haben nach dieser Stu- die gerade mal 1 136 DM pro Kopf für ihre Lebensversi- cherung ausgegeben.
Wer für sein Alter vorsor- gen will, sollte jedoch nicht nur an Lebensversicherungen denken und auch nicht allein die klassische Police auf den Todes- und Erlebensfall in Erwägung ziehen. Es gibt zahlreiche andere Produkte, mit denen man ebenfalls Geld für den Lebensabend anspa- ren kann. rco/Rie
Lebensversicherung:
Nachholbedarf Versicherungsschutz bei
Fahrgemeinschaften
Die Central Krankenver- sicherung bietet einen neuen Versicherungsschutz an: ver- billigte Prämien bei der Kol- legenbehandlung. Die ambu- lante Heilbehandlung ist auf das 1,0fache der GOÄ be- grenzt. Bei anderen ambu- lanten ärztlichen Leistungen (zum Beispiel Labor) sowie bei stationärer und zahnärzt- licher Heilbehandlung lei- stet der Tarif dagegen bis zu den Schwellenwerten für Ärzte beziehungsweise Zahnärzte.
Die Vollversicherung mit einem Selbstbehalt von 500 DM sieht schon nach einem leistungsfreien Jahr eine ga- rantierte Beitragsrückerstat- tung von drei Monatsbeiträ- gen vor. Nach zwei leistungs- freien Jahren sind es vier und nach dem dritten Jahr gar
fünf volle Monatsbeiträge.
„Klarer Gewinner sind die jungen Assistenzärzte, denen endlich vernünftige Verträge zu supergünstigen Konditio- nen angeboten werden“, ur-
Kollegenbehandlung:
Günstige Prämien
teilte vor kurzem der Spre- cher der Central Krankenver- sicherung, Dr. Michael Gan- te. Beispiel für einen 32jähri-
gen Arzt: Monatsbeitrag 356,70 DM, Arbeitgeberan- teil 178,35 DM, Eigenanteil
178,35 DM. rco
In einem 48 Seiten umfassenden Ratge- ber „Die private Krankenversicherung“
der Verbraucher-Zentrale Nordrhein- Westfalen wird aufgelistet, was man alles beachten muß, wenn man von der Ge- setzlichen in die private Krankenversi- cherung wechseln will. Unterschiedliche Tarifangebote werden durchleuchtet, die Beihilfeversicherung für Beamte erklärt.
Erläuterungen zur Pflegeversicherung schließen sich an. Der Ratgeber ist er- hältlich für 18 DM bei den einzelnen Be- ratungsstellen und für 21,50 DM (inklu- sive Porto und Versand) bei der Ver- braucher-Zentrale NRW, Versandservice, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf. rco