Konstruktive Zusammenarbeit erforderlich
Presseerklärung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Die Kostenentwicklung in der
gesetzlichen Krankenversiche- rung zwingt zu einer engen kon- struktiven Zusammenarbeit von Krankenkassen und Kassenärz- ten. Die Kassenärzte haben durch erhebliche Vorleistungen optimale Voraussetzungen hier- für geschaffen: durch den Ab- schluß einer maßvollen Hono-
rar-Empfehlungsvereinbarung, die am 1. Juli 1975 in Kraft ge- treten ist, sowie durch eine nicht unwesentliche Honorar- senkung bei einem großen Teil von Laborleistungen mit Wir- kung ab 1. Januar 1976.
Um so befremdlicher sind die Behauptungen namhafter Ver- treter des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen, die nach Presseberichten vor allem auch eine angebliche übermäßige Ausdehnung der kassenärztli- chen Tätigkeit für die Kosten- entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung verant- wortlich gemacht haben.
Bedauerlicherweise hat es der Bundesverband der Ortskran- kenkassen dabei offenbar unter- lassen, diejenigen Ursachen mitanzuführen, die natürlicher- weise einen erhöhten diagnosti- schen und therapeutischen Auf- wand bewirken: der zunehmen- de Anteil von Rentnern bei den Mitgliedern der sozialen Kran- kenversicherung, die rasche Einführung medizinischer Fort- schritte in die ärztliche Praxis, saisonale Schwankungen der Krankheitshäufigkeit, die begrü- ßenswert verstärkte Inanspruch- nahme von Früherkennungsun- tersuchungen durch Frauen und Männer mit der Folge des Auf- deckens bisher unbekannter be- handlungsbedürftiger Nebenbe- funde, die Notwendigkeit stren- ger medizinischer Indikations-
stellung vor Einweisung ins Krankenhaus und vieles andere mehr. Nicht zuletzt hat die steti- ge gesetzliche Ausweitung des Leistungskataloges der sozialen Krankenversicherung zu der nunmehr so sehr beklagten Ko- stenentwicklung geführt.
Als Beweis ihres Willens zur Mithilfe bei den Versuchen, die Kostenentwicklung noch stärker zu dämpfen, hatte sich die Kas- senärztliche Bundesvereinigung bereits vor der Veranstaltung der Ortskrankenkassen erneut zu Verhandlungen mit den Bun- desverbänden der Krankenkas- sen über den Laborbereich be- reit erklärt. Dabei dürfen deren Vorstellungen aber nicht eine Einschränkung der diagnosti- schen und therapeutischen Möglichkeiten der modernen Medizin für den Patienten und für den Kassenarzt bedeuten.
Sie sollen vielmehr eine wirt- schaftliche, den derzeitigen Er- kenntnismöglichkeiten entspre- chend gezielte Erbringung der Leistungen im Rahmen der kas- senärztlichen Versorgung an- streben. Durch entsprechende Leistungshonorierung muß bei aller notwendigen Sparsamkeit das Niveau kassenärztlicher Versorgung der Bevölkerung er- halten bleiben.
Dies alles kann nach gemeinsa- mer Auffassung der Bundesärz- tekammer und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung ohne Ruf nach dem Staat in partner- schaftlicher Selbstverwaltung, ohne Änderung des bestehen- den Kassenarztrechtes, ohne Eingriffe in die freie Arztwahl des Patienten und ohne Einschrän- kung der freien ärztlichen Be- rufsausübung erreicht werden.
Köln, 12. Dezember t975 PdÄ Die Information:
Bericht und Meinung
Schelte an den Kassenärzten, die auf voreiligen Schlüssen aus Ver- gleichen erster Abrechnungsergeb- nisse des Jahres 1975 mit Zahlen früherer Jahre beruht. Diese Schlüsse laufen dann leicht auf die Behauptung hinaus, die Kassenärz- te hätten die Zahl ihrer Behand- lungsfälle und ihrer Leistungen un- gehemmt vermehrt und übten kei- neswegs Sparsamkeit. Als Beispiel für eine solche pauschale Unter- stellung nannte der Redner die jüngst auf einer Presseveranstal- tung des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen gemachten Ausführungen.
Auf Wunsch der Bundesverbände der Orts-, Betriebs-, Innungs- und der landwirtschaftlichen Kranken- kassen habe am 5. Dezember 1975 eine mehrstündige Aussprache über die Honorarentwicklung und insbesondere die Entwicklung bei den sogenannten Laborleistungen stattgefunden. Die Vertreter der Kassenärzte hätten sich selbstver- ständlich bereit erklärt, darüber zu beraten, ob und wie die Abgeltung für Laborleistungen in eine kosten- begrenzende Honorarform ge- bracht werden kann, wobei die Ein- zelleistungsvergütung grundsätz- lich beibehalten werden soll.
Mehrere Male in seinem Referat betonte Dr. Hans Wolf Muschallik erneut die Bereitschaft der Kassen- ärzte, in Gemeinschaft mit den Krankenkassen nach Wegen zu su- chen, wie man die finanzielle Bela- stung der Versicherten in einem zumutbaren Rahmen halten kann.
Dies sei nicht nur notwendig, son- dern unter dem bestehenden Kas- senarztrecht auch möglich.
Damit wandte sich der KBV-Vorsit- zende gegen diejenigen — auch auf seiten der Krankenkassen —, die unter Hinweis auf die Kostensi- tuation eine Veränderung des be- stehenden Kassenarztrechts propa- gieren wollen. Wer solche Forde- rungen vertritt, meinte Dr. Mu- schallik, könne das Kassenarzt- recht eigentlich kaum richtig gele- sen haben. Denn sonst müßte er ei- nen der wesentlichen Vorteile er- kennen, den das Kassenarztrecht