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Archiv "Ambulante Palliativversorgung – Vision und Wirklichkeit Kooperationstagung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (22.10.2010)

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A 2072 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 42

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22. Oktober 2010 derten primären Endpunkte in den ersten 30 Tagen nach PCI auf.

Bei einer vorab nicht geplanten Analyse unterschied sich der Ver- lauf hinsichtlich des primären Endpunktes jenseits der ersten 30 Tage nur noch im Trend und war nicht mehr signifikant. Insbe- sondere in der Subgruppe mit ST-Hebungsinfarkt kam es 3–4 Wochen nach PCI nicht mehr zu einer weiteren Risikoreduktion.

Dagegen hielten die Blutungsrisiken weiter an.

In vorab festgelegten Subgruppenanalysen zeigten sich Reduk- tionen des primären Endpunktes unabhängig von Geschlecht, Al- ter, Stent-Typ, Körpergewicht und Verwendung von GP-IIb/IIIa- Inhibitoren. Frauen machten ca. 27 % der Studienteilnehmer aus.

Bei ihnen war die Ausprägung des Effektes weniger stark (10,4 % vs. 11,8 %). Bei Patienten ≥ 75 Jahre war der beobachtete klini- sche Effekt besonders gering (16 % vs. 17 %), wohingegen das Ri- siko für letale Blutungen signifikant erhöht war (1 % vs. 0,1 %).

In der Gesamtstudienpopulation verhinderte Prasugrel keine Schlaganfälle (1,1 % vs. 1 %). Jedoch stieg das Schlaganfallrisi- ko signifikant (6,5 % vs. 1,2 %, p < 0,002) bei Patienten, die mehr als 3 Monate vor Studienbeginn einen ischämischen Schlaganfall oder eine TIA erlitten hatten. Der primäre Endpunkt wurde tendenziell ungünstig beeinflusst (17,9 % vs. 13,7 %, p = 0,15). Für Patienten mit cerebrovaskulären Erkrankungen ist daher ein ungünstiger Effekt von Prasugrel wahrscheinlich, ins- besondere unter dem Aspekt, dass Patienten mit hämorrhagi- schem Schlaganfall in der Vorgeschichte oder ischämischem Schlaganfall in den letzten 3 Monaten an der Studie nicht teil- nehmen durften.

Risiken und Vorsichtsmaßnahmen

Blutungskomplikationen machen das Hauptrisiko einer Behand- lung mit Prasugrel aus. Die Behandlung soll deshalb nicht über 12 Monate hinaus fortgesetzt werden.

Obwohl Patienten mit möglichen Risiken für eine Blutung von der Studienteilnahme ausgeschlossen wurden (z. B. Throm- bozytopenie, Anämie, Langzeittherapie mit nicht steroidalen Antirheumatika bzw. Coxiben, Antikoagulation mit Vitamin- K-Antagonisten, cerebrale Befunde wie Aneurysmen, arteriove- nöse Malformationen oder Tumoren, kürzlich zurückliegende gastrointestinale Blutungen, akute Magen-Darmgeschwüre), tra- ten hämorrhagische Ereignisse insgesamt sehr häufig und signi- fikant vermehrt gegenüber Clopidogrel auf (29,7 % vs. 22 %, p < 0,001). An Blutungen verstarben unter Behandlung mit Pra- sugrel 24 (0,36 %) und unter Clopidogrel 6 (0,09 %) Patienten.

Unabhängige Risikofaktoren waren Körpergewicht unter 60 kg, Alter ≥ 75 Jahre, Schlaganfall oder TIA in der Vorgeschichte oder die Anwendung von GP-IIb/IIIa-Inhibitoren.

Prasugrel ist für Patienten mit Schlaganfall oder TIA in der Vorgeschichte vor dem Hintergrund des bei diesen Patienten be- obachteten erhöhten Schlaganfall- und Blutungsrisikos kontrain- diziert. Bei Patienten ≥ 75 Jahre wird die Anwendung im Allge- meinen nicht empfohlen. In Einzelfällen wird für diese Patienten und für Patienten unter 60 kg Körpergewicht eine reduzierte Do- sis von 5 mg empfohlen, obwohl für diese Dosis keine klinischen Daten zur Unbedenklichkeit vorliegen.

Auch Patienten, die gleichzeitig Arzneimittel einnehmen, die das Risiko für Blutungen erhöhen können einschließlich oraler Antikoagulantien, Clopidogrel, nicht-steroidaler Antiphlogistika und Fibrinolytika oder mit einer Blutungsneigung (z. B. durch ein kürzlich erlittenes Trauma, kürzlich vorgenommene Opera - tion, kürzlich aufgetretene oder wieder auftretende gastrointesti-

nale Blutung oder ein akutes Magengeschwür), sollen nur nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung Prasugrel erhalten.

Ein besonders hohes Risiko schwerwiegender Blutungen hat- ten Patienten, bei denen eine Bypassoperation notwendig wurde (11,3 % vs. 3,6 %). Die Gabe von Prasugrel soll deshalb nach Möglichkeit erst erfolgen, wenn die Koronaranatomie bekannt ist und eine dringliche Bypassoperation unwahrscheinlich ist.

Die Europäische Zulassungsbehörde (EMA) wertet die erhöhte Inzidenz von Kolonkarzinomen (0,17 % vs. 0,03 %) unter Prasu- grel als Folge des höheren Risikos gastrointestinaler Blutungen, wodurch es zur diagnostischen Abklärung und früheren Diagnose dieser Karzinome kommen kann. Die Amerikanische Zulassungs- behörde (FDA) hält es dagegen zwar für unwahrscheinlich, je- doch nicht für ausgeschlossen, dass Prasugrel die Ausbreitung vorhandener Tumoren stimuliert. Der Hersteller wurde verpflich- tet, zusätzliche Daten in laufenden Studien zu erheben.

Prasugrel soll während einer Schwangerschaft nur eingesetzt werden, wenn der mögliche Nutzen für die Mutter das mögliche Risiko für den Fötus rechtfertigt. Die Anwendung während der Stillzeit wird nicht empfohlen.

Vor geplanten operativen Eingriffen sollte Prasugrel spätes- tens 7 Tage vor der Operation abgesetzt werden.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentli- chung im Bundesanzeiger in Kraft. Die tragenden Gründe zu die- sem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Juni 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hess

6. November, Berlin

Die Tagung will die Sensibilität für die Probleme der speziali- sierten und der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung wecken, die Ergebnisse des Chartaprozesses diskutieren, gute Praxismodelle darstellen sowie Leistungserbringer und Pa- tientenverbände zum Erfahrungsaustausch zusammenbringen.

Tagungsort: KBV, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Fortbildungsnachweis: Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer Berlin mit acht Fortbildungspunkten anerkannt.

Auskunft: Bundesärztekammer, Renate Eichhorn, Telefon:

030 400456-418, Jana Köppen, Telefon: 030 400456-412, E-Mail: cme@baek.de, Internet: www.bundesaerztekammer.de

Ambulante Palliativversorgung – Vision und Wirklichkeit

Kooperationstagung der Bundesärztekammer und der

Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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