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Archiv "Affront gegen Patienten und ihre Kassenärzte: Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Entwurf eines Solidaritätsstärkungsgesetzes" (21.12.1998)

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Aus der Sicht Dr. Schorres hat die Regierung die Arznei- und Heilmittel- versorgung als „beliebig auspreßbare Sparzitrone“ ins Zentrum der Budge- tierungsmaßnahmen gestellt. Die wie- dereingeführten Regionalbudgets ba- sieren auf dem Budget 1996 und werden um 7,5 Prozent aufgestockt.

Schorre verdeutlichte den Delegierten die „ganze Schärfe“ dieser Regelung:

„1992 lagen die Arzneimittelausgaben bundesweit bei 33,9 Milliarden DM, 1999 sollen unsere Patienten mit 33,6 Milliarden DM und damit 300 Millio- nen DM weniger auskommen.“ Nach Hochrechnungen der KBV, prognosti- zierte er, lägen die zu erwartenden Ausgaben im nächsten Jahr um 3,6 Milliarden DM über dem vorgesehe- nen Budget. In der Gesetzesbegrün- dung werde der Einsparbetrag für 1999 gegenüber dem Vorjahr mit nur einer Milliarde DM beziffert, sagte er.

Dabei werde jedoch übersehen, daß die Kassenärzte möglicherweise un- terschätzte Effekte der Zuzahlungs- rücknahme finanzieren müßten. Zu- dem werde der Versorgungsbedarf 1999 weiter steigen. Die 7,5prozentige Budgeterhöhung für einen Dreijah- reszeitraum sei noch nicht einmal geeignet, die Innovationskomponente abzudecken. Hinzu kommt: Neben der kollektiven Haftung für Budget- überschreitungen „haben wir es auf in- dividueller Ebene mit äußerst schar- fen Richtgrößenprüfungen zu tun“.

Im nächsten Jahr sieht Dr. Schor- re einiges auf die Ärzte zukommen:

ständige Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen, die Verweigerung von Vertragsabschlüssen, den Gang zu Schiedsämtern und möglicherweise Eingriffe durch die Aufsichtsbehör- den. „Es wird ein von Streit und Quälereien unter Budgetbedingungen

gekennzeichnetes Jahr 1999 werden.“

Und: Die Budgetierungsmaßnahmen werden sich ihm zufolge in der Versor- gung niederschlagen. Als adäquate Antwort auf die Wiedereinführung stringenter Budgets „werden wir die Menge unseres Leistungsangebots der Menge des zur Verfügung stehenden Geldes anpassen.“

Budgetierung: Doch auf Dauer angelegt?

Das Resümee des KBV-Vorsit- zenden: „Das Solidaritätsstärkungs- gesetz ist eine Katastrophe für die Kassenärzte.“ Der Gesetzentwurf neh- me die Strukturreform des Jahres 2000 vorweg. Die sektoralen Ausgabenbe- grenzungen seien zwar in den entspre- chenden Artikeln des Gesetzes als Übergangsregelungen mit Befristung A-3259

P O L I T I K KBV-VERTRETERVERSAMMLUNG

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 51–52, 21. Dezember 1998 (15) Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung wertet die Beschlußvorlage des Ge- sundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Solidaritätsstärkungsgesetz als eine Mißachtung der ambulanten Versorgung. Dadurch verkehrt sich die erklärte Absicht des Gesetzgebers – Solidarität zu stär- ken – ins Gegenteil: In der jetzigen Fassung des Ge- setzes werden der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der Patienten mehr als 700 Mio. DM entzo- gen. Die gesetzlichen Budgets für Arznei- und Heilmit- tel erzwingen Einsparungen von mehr als 3,6 Mrd. DM gegenüber den zu erwartenden Ausgaben im Jahre 1999. Damit lassen die Budgets keinen Spielraum mehr für Strukturverbesserungen in der Patientenver- sorgung und für notwendige Arzneimittelinnovationen.

Für die Vertreterversammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung ist nicht nachvollziehbar, warum – im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bun- destages der vertragsärztlichen Versorgung durch die unnötige Streichung eines Teiles der Ausgangsbasis für die Ausgabenbegrenzung in 1999 mehr als 700 Mio.

DM für die Patientenversorgung entzogen werden sol- len, während gleichzeitig den Krankenhäusern eine Ausgabensteigerung von rund 2,4 Mrd. DM zur Verfü- gung gestellt werden soll. Dies widerspricht massiv der

politischen Forderung nach einer Stärkung der ambu- lanten Versorgung;

– in einem Vorschaltgesetz zu einer Strukturre- form über vorläufige Ausgabenbegrenzungen hinaus den Kassenärzten erneut sektorale Ausgabenbudgets für ihr Honorar und für die Arznei- und Heilmittelversor- gung mit entsprechender Kollektivhaftung dauerhaft zugemutet werden;

– die Integration psychologischer Psychothera- peuten unter dem Dach Kassenärztlicher Vereinigungen mit dem Risiko unzureichender Finanzmittel belastet wird und die Krankenkassen, die bisher psychologische Psychotherapeuten im Wege der Kostenerstattung nach festen Stundensätzen vergütet haben, von ihrer Verant- wortung zur Finanzierung notwendiger Mehrleistungen völlig freigestellt werden sollen;

– den Kassenärzten in den neuen Bundeslän- dern die wegen zu erwartender negativer Grundlohn- entwicklung unbedingt notwendige Anhebung ihrer Ge- samtvergütung durch die Krankenkassen Ost wieder entzogen wird und statt dessen ein innerärztlicher Aus- gleich über die Kassenärztlichen Vereinigungen aus- schließlich aus dem Grundlohnanstieg erfolgen soll.

Der jetzige Entwurf eines Solidaritätsstärkungs- gesetzes ist nach Auffassung der Vertreterversamm-

lung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das be- reits vor Beginn einer Strukturreform erfolgte Einge- ständnis der Politik, die Zukunft des Gesundheitswe- sens in der Bundesrepublik im Krankenhaus zu sehen und dort Ausgabenzuwächse zuzulassen, die man dem ambulanten Sektor bewußt beschneidet. Damit wird der ambulante Versorgungsbereich gegen jede medizi- nische und ökonomische Vernunft untergepflügt.

Die Kassenärzte wissen nun, was sie von der Ge- sundheitspolitik der neuen Bundesregierung zu erwar- ten haben. Die Patienten müssen sich im Jahre 1999 auf dramatische Einbrüche im Bereich der ambulanten Versorgungsleistungen einstellen. Die neue Regierungs- koalition hat faktisch die Weitergabe des medizinischen Fortschritts an die Versicherten im ambulanten Versor- gungsbereich unterbunden. Gleichzeitig zwingt die Wie- dereinführung anonymer Arzneimittel- und Heilmittel- budgets die Kassenärzte dazu, ihre Verordnungen zu La- sten der Patienten erneut drastisch einzuschränken.

Das Solidaritätsstärkungsgesetz bedroht damit rund 100 000 Arbeitsplätze (vorwiegend die von Frau- en) in den Praxen niedergelassener Ärzte. Die neue Bundesregierung ist offensichtlich nicht bereit anzuer- kennen, daß auch Arzthelferinnen und andere Mitar- beiter von Vertragsärzten einen Anspruch auf Sicherung ihres Arbeitsplatzes und ein angemessenes Gehalt ha- ben sollten. Die Politik der neuen Bundesregierung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Förderung des Mittelstandes geht mit diesem Gesetzentwurf an den freien Heilberufen vorbei.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fordert den Deutschen Bundestag auf, dieses Gesetz in der bereits am 10. Dezember vor- gesehenen 2. und 3. Lesung so nicht zu verabschieden.

Affront gegen Patienten und ihre Kassenärzte

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung zum Entwurf eines Solidaritätsstärkungsgesetzes

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