A 1878 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 39|
1. Oktober 2010 re der Hausarzt in dieser Phase eine entscheidende Rolle. SeineAufgaben reichen von stabilisierenden Interventionen, einer Be- gleitung des postrehabilitativen Verlaufs über die Vermittlung in ergänzende Unterstützungsangebote bis hin zur Einleitung einer kurzfristigen Wiederaufnahme der Entwöhnungsbehandlung bei drohendem bzw. eingetretenem Rückfall.
7. Kooperationsmöglichkeiten seitens der Suchthilfe/-behandlung verbessern
Aus der Sicht der niedergelassenen Ärzte besteht insbesondere in folgenden Punkten Verbesserungsbedarf:
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klare Zuständigkeiten im Versorgungssystem mit einfachen niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten,●
Verlässlichkeit von Einrichtungen (Personalkontinuität, Erreich- barkeit),●
rasche Rückmeldung bezüglich der in die Einrichtungen über- wiesenen Patienten (telefonisch oder per Arztbrief),●
Ermöglichung kurzfristiger Termine für Patienten durch die Suchtberatungsstelle,●
bei Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme ggf. Unterstüt- zung bei der Antragstellung,●
Verständnis der Mitarbeiter der Suchtkrankenhilfe für die strukturellen Grenzen und die vorhandenen Möglichkeiten des niedergelassenen Arztes.Für die niedergelassenen Ärzte erleichtert es die Arbeit mit Ab- hängigkeitserkrankten, wenn für sie ein fester, leicht erreichbarer Ansprechpartner im Suchthilfesystem verfügbar ist.
8. Regelungen zur Honorierung der ärztlichen Leistungen treffen
Leistungen der frühzeitigen und nachhaltigen Intervention bei suchtgefährdeten und abhängigen Patienten (Kurzdiagnostik, Erstgespräch, Kurzinterventionen, Vermittlung, weitere Beglei- tung/Nachsorge) bedürfen einer entsprechenden Vergütung.
Hierzu bedarf es entsprechender Regelungen über den Gemein- samen Bundesausschuss und den Bewertungsausschuss. Diese sollten auch Vernetzungsleistungen mit dem Suchtkrankenhilfe- system einbeziehen. Bei Abhängigkeitserkrankungen ist das Gespräch zwischen Arzt und Patient das Mittel der Wahl. Eine adäquate Vergütung des damit verbundenen Aufwandes ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung.
Schlusswort
Die Bundesärztekammer und der Fachverband Sucht e.V. möch- ten mit diesem Positionspapier neue Impulse zur dringend erfor- derlichen besseren Vernetzung zwischen der ambulanten ärztli- chen Versorgung und der Suchtkrankenhilfe/-behandlung geben.
Zielsetzung ist es, eine breite Diskussion über entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten in Gang zu setzen und hierfür orga- nisatorische Regelungen zu finden.
Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Telefon: 030 400456-0
Internet: www.bundesaerztekammer.de
Fachverband Sucht e.V.
Walramstraße 3 53175 Bonn
Telefon: 0228 261555 Internet: www.sucht@sucht.de
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem GKV-Spit- zenverband und den maßgeblichen Bundesverbänden der Leis- tungserbringer, die ambulante Vorsorgeleistungen durchführen, auf der Grundlage des § 137d Abs. 3 SGB V die grundsätz - lichen Anforderungen an ein (einrichtungs-)internes Qualitäts- management vereinbart (Vereinbarung und Erläuterungen siehe http://www.kbv.de/rechtsquellen/37204.html).
K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Bekanntmachungen
Anforderungen
an ein (einrichtungs-)internes Qualitätsmanagement vereinbart
Ambulante Palliativversorgung – Vision und Wirklichkeit
Kooperationstagung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Um die ambulante Versorgung zu verbessern, hat der Gesetz - geber 2007 die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen und damit einen Gesetzesanspruch unheilbar kranker Menschen auf eine inter - disziplinäre häusliche Versorgung geschaffen. Hierzu sind in Ergänzung zu bestehenden regionalen ambulanten Versorgungs- angeboten in den letzten Jahren Strukturen aufgebaut worden, die schwerstkranken Patienten ein würdiges Sterben zu Hause ermöglichen sollen. Die allgemeine wie die spezielle Palliativ- versorgung haben allerdings noch nicht zu einer be friedigenden Versorgung von Schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihrem häuslichen Umfeld geführt.
Die Kooperationstagung will die Sensibilität für die Probleme der spezialisierten und der allgemeinen ambulanten Palliativver- sorgung wecken, die Ergebnisse des Chartaprozesses diskutie- ren, gute Praxismodelle darstellen sowie Leistungserbringer und Patientenverbände zum Erfahrungsaustausch zusammenbringen.
Tagungsort: KBV, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Fortbildungsnachweis: Die Veranstaltung wurde von der Ärz- tekammer Berlin mit acht Fortbildungspunkten anerkannt.
Auskunft: Bundesärztekammer, Renate Eichhorn, Telefon: 030 400456-418, Jana Köppen, Telefon: 030 400456-412, E-Mail:
cme@baek.de, Internet: www.bundesaerztekammer.de 6. November, Berlin