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Archiv "18. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (22.12.2014)

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A 2290 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 51–52

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22. Dezember 2014

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin 3. Anlage 5 zum Kurarztvertrag wird wie folgt geändert:

Verordnung des Kurarztes – Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V

vom 5. bis 16. Januar 2015 im Kaiserin Friedrich-Haus in Berlin

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, die nach berufsfreiem oder -fremdem Intervall wieder in ihrem Beruf tätig werden wollen Zertifizierung: Die Veranstaltung ist mit 78 Fortbildungspunk- ten von der Ärztekammer Berlin zertifiziert worden.

Veranstalter und Informationen: Kaiserin Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Telefon: 030 308889-20, Fax: 030 308889-26, E-Mail:

c.schroeter@kaiserin-friedrich-stiftung.de, weitere Informationen:

www.kaiserin-friedrich-stiftung.de

18. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall

in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

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