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Archiv "9. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall" (29.08.2005)

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trische Störungen (32,7 Prozent). Ver- änderungen des weißen Blutbildes be- trafen 13,9 Prozent der Berichte. Eine Rhabdomyolyse (Muskelnekrose) wur- de 51-mal (4,1 Prozent der Fälle) und da- mit vergleichsweise häufig genannt. Un- ter den Arzneimitteln, die im Zusam- menhang mit dem Auftreten einer Rhab- domyolyse als UAW-auslösend verdäch- tigt wurden, liegt Olanzapin nach den HMG-CoA-Reduktasehemmern Ceri- vastatin, Simvastatin und Atorvastatin an vierter Stelle in der gemeinsamen Da- tenbank. In der Literatur finden sich weitere Kasuistiken über Rhabdomyoly- sen und CK-Erhöhungen im Zusam- menhang mit der Gabe von Olanzapin (3, 4). Auch die AkdÄ hat bereits früher im Rahmen einer Mitteilung im Deut- schen Ärzteblatt auf diese UAW auf- merksam gemacht (5). In der Fachinfor- mation zu Zyprexa®wird neuerdings auf eine Rhabdomyolyse als sehr seltenes Ereignis (< 0,01 Prozent) hingewiesen (6).

Bei einer Olanzapin-Therapie sollte auf das mögliche Rhabdomyolyse-Risiko geachtet werden. Insbesondere ist Hin- weisen von Patienten unbedingt Auf- merksamkeit zu schenken, wenn diese über Muskelschmerzen und Muskel- schwäche klagen. Die CK sollte öfter überprüft werden.

Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beob- achteten Nebenwirkungen (auch Ver- dachtsfälle) mit. Sie können dafür den in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt auf der vorletzten Umschlag- seite abgedruckten Berichtsbogen ver- wenden oder diesen aus der AkdÄ-Inter- netpräsenz www.akdae.de abrufen.

Literatur

1. Schwabe U, Paffrath P (Hrsg.): Arzneiverordnungs-Re- port 2004. Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2004.

2. Baumgart U, Schmid R, Spießl H: Olanzapine-induced acute rhabdomyolysis. Pharmacopsychiatry 2005; 38:

36–37.

3. Rosebraugh CJ, Flockhart DA, Yasuda SU, Woosley RL:

Olanzapine-induced rhabdomyolysis. Ann Pharmaco- ther 2001; 35: 1020–1023.

4. Marcus EL, Vass A, Zislin J: Marked elevation of serum creatine kinase associated with olanzapine therapy.

Ann Pharmacother 1999; 33: 697–700.

5. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft:

Olanzapin: hyperosmolares Coma diabeticum, Rhab- domyolyse, Niereninsuffizienz. Dtsch Arztebl 2002; 99:

A 741–742.

6. Fachinformation ZYPREXA Filmtabletten, November 2004.

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, Telefon: 0 30/40 04 56-5 00, Fax: 0 30/40 04 56-5 55, E-Mail: info@

akdae.de, Internet: www.akdae.de )

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A2338 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 34–35⏐⏐29. August 2005

Wie bereits in Heft 30 des Deutschen Ärzte- blattes vom 29. Juli 2005 mitgeteilt, verstän- digten sich die Vertragspartner in der 271.

Sitzung des Arbeitsausschusses des Bewer- tungsausschusses am 7. Juni 2005 auf den Interpretationsbeschluss Nr. 67, der festlegt, dass eine Leistung oder ein Leistungskom- plex auch dann abgerechnet werden kann, wenn die obligate Berichterstattung erst bis zum 14.Tag nach Quartalsende erfolgt.

Fälschlicherweise wurde in dem er- wähnten Heft Nr. 30 des Deutschen Ärz-

teblattes vom 29. Juli 2005 anstelle des In- terpretationsbeschusses Nr. 67 der eben- falls in der 271. Sitzung des Arbeitsaus- schusses des Bewertungsausschusses be- schlossene Interpretationsbeschluss Nr. 68 (= Interpretationsbeschluss im Zusam- menhang mit der Aufnahme von MRT- Angiographien in den EBM) doppelt ab- gedruckt.

Nachfolgend erfolgt nunmehr die Be- kanntmachung des Interpretationsbe-

schlusses Nr. 67. )

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Aufnahme des Interpretationsbeschlus- ses Nr. 67 (mit Wirkung ab 1. Juli 2005) zur Anwendung der Allgemeinen Be- stimmung 2.1 und 2.1.4 des EBM 2000plus:

„Eine Leistung oder ein Leistungskom- plex ist auch dann berechnungsfähig,

wenn eine als Bestandteil des Leistungs- inhaltes vorausgesetzte Berichterstat- tung oder Übermittlung einer Befund- kopie bei Überschreitung der Quartals- grenze bis zum 14. Tag im Anschluss an die vollständige Erbringung der sonstigen Leistungsinhalte der Lei- stung oder des Leistungskomplexes er-

folgt.“ )

Bekanntmachungen

Interpretationsbeschluss

des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses in der 271. Sitzung am 7. Juni 2005 in Köln

9. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall

– 2-wöchiger Kurs – Termin: 9. bis 20. Januar 2006

Tagungsorte: Kaiserin-Friedrich-Haus in Berlin-Mitte

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall, sofern sie wieder in ihrem Beruf tätig werden wollen

Voraussetzungen: – mindestens zweijährige Berufspause

– mindestens zweijährige frühere ärztliche Tätigkeit

Fortbildungsinhalte: Aktualisierung des medizinischen Wissens auf den wichtigsten Gebieten der ärztlichen Grundversorgung

Fortbildungsangebot: 80 Stunden ärztliche Fortbildung und Vermittlung eines Hos- pitationsplatzes

Zertifizierung: Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Berlin mit 3 Punkten pro Halbtag zertifiziert.

Auskunft: Kaiserin-Friedrich-Stiftung, Sekretariat, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Ber- lin, Telefon: 0 30/30 88 89-20, Fax: 0 30/30 88 89 26, E-Mail: kfs@kaiserin-friedrich- stiftung.de, Internet: www.Kaiserin-Friedrich-Stiftung.de )

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