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Archiv "Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte – zweiwöchiger Kurs –" (15.10.2004)

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Der Gemeinsame Bundesausschuss über- prüft gemäß gesetzlichem Auftrag für die vertragsärztliche Versorgung der ge- setzlich Krankenversicherten psychothe- rapeutische Verfahren daraufhin, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlich- kei nach gegenwärtigem Stand der wis- senschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Das Ergeb- nis der Überprüfung durch den Ge- meinsamen Bundesausschuss entscheidet gemäß § 135 Abs. 1 SGB V darüber, ob ein neues psychotherapeutisches Ver- fahren ambulant zulasten der GKV er- bracht werden darf. Der vom Gemeinsa- men Bundesausschuss beauftragte Un- terausschuss veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Über- prüfung anstehen.

Entsprechend der Festsetzung des Un- terausschusses „Psychotherapie“ vom 29.

September 2004 wird folgendes Thema beraten:

„Gesprächspsychotherapie“

Mit dieser Veröffentlichung wird insbe- sondere Sachverständigen der medizini- schen Wissenschaft und Praxis, Dachver- bänden von Ärztegesellschaften und psy- chotherapeutischen Fachgesellschaften sowie Spitzenverbänden der Selbsthilfe- gruppen und den Patientenvertretungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Stellungnahmen sind anhand eines Fragenkataloges innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröf- fentlichung möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse ein- zureichen: gpt@g-ba.de. Den Fragenka-

talog sowie weitere Erläuterungen er- halten Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses:

Gemeinsamer Bundesausschuss Geschäftsführung

Auf dem Seidenberg 3 a 53721 Siegburg

Siegburg, den 29. September 2004 Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Vorsitzende Dr. jur. R. Hess B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 4215. Oktober 2004 AA2843

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Bekanntmachung

des Gemeinsamen Bundesausschusses über ein Beratungsthema zu Überprüfungen gemäß § 135 Abs. 1

des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

vom 29. September 2004

Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht Be- kanntgaben seiner Herausgeber, der Bun- desärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, ferner Bekanntgaben von Institutionen, die im Einzelnen von den Herausgebern als Bekanntgeber be- nannt worden sind. Verantwortlich für den Inhalt der Bekanntgaben ist der jewei- lige Bekanntgeber.

B

Beekkaannnnttggeebbeerr ssiinndd zzuurrzzeeiitt::

1. die Bundesärztekammer sowie – von dieser benannt – der Wissenschaftliche Bei- rat der Bundesärztekammer, die Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzteschaft, die Zentrale Ethikkommission, das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin, 2. die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie – von dieser benannt – der Gemein- same Bundesausschuss.

Klinische Fortbildung für niedergelassene,

allgemeinmedizinisch tätige Ärzte

Zielgruppe: Ärzte für Allgemeinmedizin mit mehrjähriger Berufserfahrung in eigener Praxis

Programm: Gegenwärtiger Stand des medizinischen Wissens auf allgemeinmedizinisch vorrangigen Gebieten

Durchführung: Referate renommierter Berliner Kliniker über aktuelle Themen aus allen allgemeinmedizinisch rele- vanten Bereichen. Diskussionen mit Seminarcharakter Zeitpunkt: 29. November bis 4. Dezember 2004 (Anmelde- schluss bis zum 29. Oktober 2004)

Tagungsorte: Kaiserin-Friedrich-Haus im Charité-Viertel und Berliner Krankenhäuser

Nähere Informationen: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Sekretariat, Robert-Koch-Platz 5, 10115 Berlin,Telefon: 0 30/30 88 89-20, Fax: 0 30/ 30 88 89 26, In- ternet: www.Kaiserin-Friedrich-Stiftung.de

Schon jetzt ist reges Interesse an dieser Veranstaltung festzu- stellen; frühzeitige Anmeldung daher ratsam. )

Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte

– zweiwöchiger Kurs –

Termin: 17. bis 28. Januar 2005 (Anmeldeschluss bis zum 31. Oktober 2004)

Ort: Kaiserin-Friedrich-Haus in Berlin-Mitte

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte nach der Familienpause bzw. berufsfreiem Intervall, sofern sie wieder in ihrem Be- ruf tätig werden wollen

Voraussetzungen: mindestens zweijährige Berufspause, mindestens zweijährige frühere ärztliche Tätigkeit Fortbildungsinhalte: Aktualisierung des medizinischen Wis- sens auf den wichtigsten Gebieten der ärztlichen Grund- versorgung

Fortbildungsangebot: 80 Stunden ärztliche Fortbildung und Vermittlung eines Hospitationsplatzes

Auskunft: Sekretariat der Kaiserin-Friedrich-Stiftung, Ro- bert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Telefon: 0 30/30 88 89-20, Fax: 0 30/30 88 89-26, E-Mail: kfs@kaiserin-friedrich-stif tung.de, Internet: www.kaiserin-friedrich-stiftung.de )

Referenzen

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