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Archiv "Vitamin K-haltige Arzneimittel zur oralen Anwendung bei Säuglingen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II" (11.11.1994)

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Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Vitamin K-haltige Arzneimittel zur oralen Anwendung bei Säuglingen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II" (11.11.1994)"

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B E K A N N T G A B E N

BUNDESÄRZTEKAMMER

Arzneimittelkommission c

Die verschiedenen Darstellungen in der medizinischen Presse zum Problem der unerwünschten Arzneimittelwirkun- gen (UAW) von Omeprazol haben in der Arzneimittelkommission (AkdÄ) die Befürchtung aufkommen lassen, daß aus Verunsicherung ein wertvolles Medi- kament nicht oder nicht mehr richtig eingesetzt werden könnte. Daher soll im folgenden nochmals kurz auf die Risiken und die adäquate Anwendungsweise dieses Arzneistoffs eingegangen werden:

Im Sommer 1993 wurden in einer Arzneimittelschnellinformation des Bundesgesundheitsamtes erste Beob- achtungen über Sehstörungen nach Omeprazol i. v. berichtet (DÄ 31-32/

1993). Insgesamt lagen dem ehemaligen Bundesgesundheitsamt bis Ende 1993 23 Berichte über Sehstörungen bis zur Er- blindung vor. Auch wurden der Bundes- oberbehörde einzelne Verdachtsfälle von anteriorer ischämischer Optikus- neuropathie (AION) berichtet. Dies war ein Anlaß, auf der 50. Sitzung des Aus- schusses „Unerwünschte Arzneimit- telwirkungen" (UAW-Ausschuß) der AkdÄ am 11. 3. 1994 das Thema „Ome- prazol i. v./Sehstörungen" auf die Tages- ordnung zu setzen. Bei der Diskussion wurde auch der Gedanke geäußert, daß möglicherweise der Hilfsstoff Polyethy- lenglykol (Macrogol) mit angeschuldigt werden müsse, da für diesen Stoff (in an- deren Präparaten) Verdachtsfälle über Sehstörungen vorliegen. Es wurde die Vermutung geäußert, daß die Zwischen- fälle mit dem raschen Anfluten eines der beiden Stoffe (Omeprazol, Poly- ethylenglykol) in Zusammenhang stehen könnten. Nach eingehender Diskussion kamen die Teilnehmer des UAW-Aus- schusses zum Schluß, daß die Beobach- tungen beunruhigend seien, daß jedoch ein eindeutiger Kausalzusammenhang nicht gesehen werden könne. Die Fallbe- richte des Bundesinstitutes für Arznei- mittel und Medizinprodukte und der AkdÄ bezögen sich alle auf schwerst- kranke, multimorbide Patienten, so daß die Ereignisse auch mit den schweren Grundleiden in Beziehung stehen könn- ten. Unter diesen Aspekten solle, so die Ausschußteilnehmer, nur die Infusions- lösung verwandt werden, da sie nach

heutigem Erkenntnisstand infolge langsamerer Anflutung der Substanzen möglicherweise risikoärmer sei.

Auf der Grundlage dieses Erkennt- nisstands vertritt die AkdÄ heute fol-

gende Standpunkte zum Einsatz von Omeprazol:

1. Eine gesicherte Wirksamkeit von Omeprazol bei der oberen gastrointesti- nalen Blutung bzw. seine Überlegenheit gegenüber Ranitidin wird noch diskutiert.

2. Omeprazol sollte wenn irgend möglich p. o. verwandt werden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 14. Okto- ber 1994 im Rahmen einer schriftlichen Anhörung nach dem Stufenplan die be- troffenen pharmazeutischen Unterneh- mer darüber informiert, daß es auf Basis der vorliegenden Unterlagen und wissen- schaftlichen Erkenntnisse für notwendig gehalten wird, die Gebrauchs- und Fach- information der betroffenen Vitamin K- haltigen Arzneimittel im Abschnitt „Do- sierungen" wie folgt zu ändern:

„Für Neugeborene: Empfohlen wird die Gabe von 2 mg Vitamin K (ent- spricht 2 Tropfen) jeweils am ersten Le- benstag (U 1), an einem Tag im Zeit- raum 3. bis 10. Lebenstag (U 2) und an einem Tag in der 4. bis 6. Lebenswoche (U 3)"

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte begründet diese Maßnahme wie folgt:

„Im Rahmen des Verfahrens zur Ab- wehr von Arzneimittelrisiken im Zusam- menhang mit der Gabe von Vitamin K (1) war die Empfehlung der Ernährungs- kommission der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde von Dezember 1992 zur Vitamin K-Applikation in die Fach- und Gebrauchsinformation aufgenom- men worden.

Diese Empfehlung beinhaltete eine dreimalige orale Gabe von 1 mg Vitamin K an gesunde Früh- und Neugeborene sowie die parenterale Anwendung nur noch für kranke Früh- und Neugebore- ne, bei denen eine orale Aufnahme von Vitamin K nicht möglich ist. Anlaß dafür waren die Untersuchungsergebnisse von Golding et al. (2), die einen Zusammen- hang zwischen Krebserkrankungen im Kindesalter und parenteraler Vitamin K- Gabe als möglich darstellten. Entspre- chend einer Veröffentlichung von V.

3. Ist eine Indikation zur Omepra- zol-Therapie gegeben und kann die Sub- stanz nicht p. o. verabfolgt werden, sollte die Infusionsform (40 mg über 20 — 30 min) gewählt werden.

4. Alle Verdachtsfälle von Schädi- gung des Sehnervs sollten sofort der Arzneimittelkommission oder dem Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medi- zinprodukte berichtet werden.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, 50931 Köln, Tel 02 21/

40 04-5 12, Fax 02 21/40 04-511

Kries et al. im Lancet (Vol. 343, Febr.

1994) scheint seit der Einführung des derzeit verwendeten Therapieschemas im Beobachtungszeitraum vom 1. April bis 30. September 1993 eine unerwartete Häufung von schweren Hämorrhagien bei Neugeborenen aufgetreten zu sein.

Die Möglichkeit der Unterdosierung ist in der Diskussion, die Datenlage kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend analysiert und bewertet werden.

Epidemiologische Studien zeigen, daß eine mehrmalige orale Gabe von Vi- tamin K in der Dosierung von 2 mg schwere Hämorrhagien verhindern bzw.

deren Häufigkeit deutlich verringern kann (3, 4, 5). Da sich aus der Veröffent- lichung von Golding kein höheres Risi- ko, an Krebs zu erkranken, für Kinder mit oraler Vitamin K-Prophylaxe im Vergleich zu Kindern ohne diese Pro- phylaxe ergibt, sollte bis zum Vorliegen ausreichender Daten, die eine abschlie- ßende Bewertung und die Ableitung ei- ner rationalen Dosierungsempfehlung ermöglichen, vorsorglich die Dosierung wie o. a. geändert werden."

Literatur

1) Schreiben des Bundesgesundheitsamtes GV7 7251-01-64821/92 vom 8. 1. 1993 2) Golding, J., R. Greenwood, K. Birming- ham, M. Mott: Childhood cancer, intramuscu- lar vitamin K and pethidine given during la- bour, BMJ 1992; 305: 341-346

3) Göbel U., R V. Kries: Vitamin K prophyla- xis and late onset hemorrhagic disease of the newborn in west germany during 1988, in: Su- zuki, Hathaway WE, Bonner J, Sutor AH, Pe- rinatal thrombosis and hemostasis, Springer 1991; 231-238

4) Hanawa, Y.: Vitamin K deficiency in infan- cy: the Japanese experience Acta Paediatr. Ja- pan, 1992; 34: 107-116

5) Hanawa, Y: The Third Nationalwide Sur- v

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ey in Japan. Acta Paediatr. Jpn 1990; 32: 51-

er c eutschen Ärzteschaft

Hinweise zum Einsatz von Omeprazol

Vitamin K-haltige Arzneimittel zur oralen Anwendung bei Säuglingen

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 45, 11. November 1994 (79) A-3123

Referenzen

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