DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
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Aus Bund und Ländern
Perinatalstudie:
Vereinbarung zur Zusammenarbeit
MÜNCHEN. Die Vertreter der verschiedenen perina- tologischen Arbeitsge- meinschaften haben bei einem Erfahrungsaus- tausch eine intensive Zu- sammenarbeit verabredet.
An statistischen Erhebun- gen zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe beteili- gen sich jetzt in den Bun- desländern Bayern, Nie- dersachsen, Hambu rg, Nordrhein-Westfalen, Hes- sen und Bremen bereits mehr als 500 Kliniken mit über 290 000 Geburten jährlich. ln Rheinland- Pfalz, Saarland und Baden- Württemberg werden sol- che Erhebungen dem- nächst beginnen, in Berlin
Pflegesatz-Modell gescheitert
BONN. Das Bonner St.-Ma- rien-Hospital mit seinen vier Betriebsstätten hat ei- nen aus Landesmitteln ge- förderten Modellversuch bereits nach dreimonati- ger Probezeit abgebro- chen. Ursprünglich war ge- plant worden, die Leistun- gen statt durch einen ein- heitlichen, vollpauschalier- ten Pflegesatz für die Dau- er von drei Jahren durch
fac habtei Iu ngsbezogene Fallpauschalen abzugel- ten. Am 1. Juli 1984 kehrte das Hospital wieder zu ta- gesgleichen Pflegesätzen zurück. Der Abbruch wird mit Mindereinnahmen be- gründet.
Bereits im März 1984 stell- te man fest, daß die neuen Fallpauschalen (acht Fall- pauschalen wurden zwi- schen 898 bis 4274 DM festgesetzt) speziell bei kurzem Klinikaufenthalt
NACHRICHTEN
und Schleswig-Holstein werden sie vorbereitet. Bei der Konferenz in München wurde betont, daß diese Aktivitäten von der Ärzte- schaft in eigener Initiative und aus eigener Verant- wortung organisiert wer- den.
Nach Feststellungen der Tagung konnte die perina- tale Sterblichkeit in der Bundesrepublik Deutsch- land im Jahre 1983 bereits auf 9,3 pro tausend Gebur- ten gesenkt werden; damit liege die Bundesrepublik Deutschland im europä- ischen Vergleich hinter den skandinavischen Län- dern und der Schweiz auf dem fünften Platz. ln Bay- ern, wo 1975 mit der Münchner Perinatalstudie der Anfang gemacht wur- de, ist bereits eine Säug- lingssterblichkeit von 8,4 je tausend Geburten er- reicht worden. PbÄ
die Patienten abschreck- ten. Wenig später regi- strierte auch die private Krankenversicherung Em- pörung unter den Selbst- zahlern. Ein Fehler bei dem. Modellversuch wird heute darin gesehen, daß das St.-Marien-Hospital als einziges Krankenhaus im Bonner Raum beteiligt war, so daß die Patienten zu anderen Häusern ab- wandern konnten. Hinzu kommt: Das Bundesinnen- ministerium, hatte sich ge- weigert, für eintägige sta- tionäre Behandlungen Pauschalen von mehreren 1000 DM als Beihilfe anzu- erkennen. Das traf 5,8 Pro- zent der Patienten mit Beihilfeanspruch nach Bundesrecht Auch das Landesfinanzministerium begegnete den erhöhten Fallpauschalen skeptisch. Das DKI beabsichtigt, ei- nen neuen Versuch im Düsseldorfer Raum zu star- ten, und hofft, daß dort möglichst viele Kliniken mitziehen werden. EB
Butazon-haltige Arzneimittel:
Frei zur externen Anwendung
Den jüngsten Entschei- dungen und Erläuterun- gen des Bundesge- sundheitsamtes zu Bu- tazon-haltigen Arznei- mitteln (bekanntge- geben in den Heften 45 und 46 des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLAT- TES) hat das Amt eine weitere Entscheidung nachzutragen:
[> Für Phenylbutazon-,
Oxyphenbutazon-, Clo- fezon- sowie Mofebuta- zon-haltige Arzneimittel zur externen Anwen- dung sind derzeit keine Maßnahmen nach dem Stufenplan erforderlich, wie das Amt in Berück- sichtigung der öffent- lichen Sondersitzung vom 15. März sowie an- hand der danach einge- reichten Unterlagen be- kannt gibt.
[> Die betroffenen
pharmazeutischen Un-
Bundesrat billigt Novelle zum Behindertenrecht mit Änderungen
BONN. Der Bundesrat hat der Novelle der Bundesre- gierung zum Schwerbehin- dertenrecht bei einigen Änderungswünschen zu- gestimmt. So wollen die Länder die Wiedereinfüh- rung der unentgeltlichen Beförderung Schwerbe- hinderter mit der Bahn. Die von der Regierung vorge- schlagene Überprüfung al- ler vor dem 1. Januar 1985 ohne ärztliche Untersu- chung erteilten Anerken- nungen von Schwerbehin- derten wurde abgelehnt.
Diese Überprüfung erfor- dere einen zu hohen Auf- wand. Mit Mehrheit wurde der Bundesregierung zu- gestimmt, daß künftig bei
ternehmen haben somit die Möglichkeit, diese Arzneimittel in der Form wie vor dem Wirk- samwerden der ein- schränkenden Maßnah- men vom 26. Januar 1984 wieder in den Ver- kehr zu bringen.
~ Aufgehoben sind demnach die Ein- schränkungen bei Tomanal-Salbe (Byk- Gulden Lomberg) Butazolidin, Salbe (Ci- ba-Geigy)
Phenylbutazonsalbe (Apotheke des Klini- kums Steglitz)
Penetradol, Salbe (Hol- phar Pharmazeut. Prä- parate)
Phlogase, Creme (Adenylchemie)
Tanderil, Creme (Ciba- Geigy)
Hiruvar, Salbe (Luitpold- Werk)
Algonerg-Salbe (Arznei- mittelvertrieb Apothe- ker Ackermann)
Vasotonin forte Serol, Salbe (Merz)
Glutisai-Buton, Salbe (Ravensberg)
Perclusone, Salbe (Hein- rich Mack Nacht.)
D
der Berechnung der Min- destzahlung von Pflicht- plätzen für Behinderte die Ausbildungsplätze nicht mehr mitgezählt werden.
Akzeptiert wurde die von der Bundesregierung vor- gesehene Erhöhung der Ausgleichsabgabe für je- den nicht besetzten Pflichtplatz von 100 bis 150 DM. Inzwischen hat der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behin- derten und Sozialrentner (VdK) den Entwurf als ein
"reines Spargesetz zugun-
sten der Arbeitgeber" ab- gelehnt. Auf keinen Fall dürfe der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte auf Ku- ren angerechnet werden.
Die vorgesehene Überprü- fungskarte der vier Millio- nen Feststellungsbeschei- de werde "so nicht hinge- nommen", kommentiert VdK-Präsident Karl Weis- häupel, München. EB Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 47 vom 22. November 1984 (21) 3485