• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Mehr Informationen über Arzneimittel-Wechselwirkungen" (10.08.1978)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Mehr Informationen über Arzneimittel-Wechselwirkungen" (10.08.1978)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bisher hatten kleine Krankenhäu- ser aber wenigsten noch die Chan- ce, sich "gegen den Plan" durch ihre Leistung durchzusetzen.

Wenn sie auch auf staatliche Inve- stitionsmittel verzichten mußten, so konnten manche von ihnen bis- lang aber doch überleben, wenn Patienten und Ärzte sie in An- spruch nahmen und die Kranken- kassen die dafür erforderlichen Pflegesätze zahlten; diese durften und dürfen übrigens seit jeher nicht höher sein als in vergleich- baren geförderten Krankenhäu- sern. Diese Chance, durch Lei- stungsfähigkeit die Existenzbe- rechtigung zu beweisen, wird nun durch rigorose Handhabung des neuen § 371 RVO beseitigt. Die betroffenen Krankenhäuser wer- den damit auf kaltem Wege ih- rer Existenzmöglichkeit beraubt.

Zweifel an der Weisheit des Plans sollen nicht erlaubt sein.

~ Bei dieser Sachlage sollte es für den durch einige seiner Län- derkollegen desavouierten Mini- ster Ehrenberg und für die sozial- liberale Koalition schlechthin selbstverständlich sein, die alten Verpflichtungen aus den seiner- zeitigen Interpretationen zum KVKG einzulösen und ausdrück- lich den Gesetzeswortlaut des § 371 zu ändern. Gelegenheit bietet dazu die Novelle zum Kranken- hausfinanzierungsgesetz, die jetzt im Bundestag beraten wird. Die FDP hat sich bereits durch ihren gesundheits- und sozialpoliti- schen Sprecher Hansheinrich Schmidt (Kempten) tendenziell in diesem Sinne geäußert. Auch die CDU scheint, wenn man von Aus- sagen etwa des Sozialpolitikers Adolf Müller (Remscheid) ausgeht, in diese Richtung zu tendieren.

~ Es wäre hier Zeit für ein ein- heitliches Vorgehen aller politi- schen Gruppierungen. Denn es geht dabei auch um ein Stück Glaubhaftigkeit unserer Demokra- tie.

Anschrift des Verfassers: Gerhard Vogt

Tersteegenstraße 31 4000 Düsseldorf 30

Die Informatioh:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Mehr Informationen über

Arzneimittel-Wechselwirkungen

Daß einzelne Arzneimittel nicht nur nützen, sondern auch schaden können, wissen wir schon lange;

auch daß mehrere Arzneimittel, zusammen gegeben, sich in ihrer Wirkung verstärken bzw. uner- wünschte Wirkungen vermindern können. Erst in letzter Zeit wurde bekannt, daß die gleichzeitige Ga- be mehrerer Arzneimittel oder von Arzneimitteln mit bestimmten Nahrungsmitteln die Arzneiwi r- kung nachteilig beeinflussen kann.

So wurden bei mit gerinnungs- hemmenden Stoffen oder mit ora- len Antidiabetika gut eingestell- ten Patienten Dekompensationen nach zusätzlicher Gabe weiterer Arzneimittel beobachtet, was eine Erhöhung der Antikoagulantien- bzw. Antidiabetikadosierung er- forderlich machte. Wurde das zu- sätzliche Arzneimittel abgesetzt, kam es oft zu entgegengesetzten Wirkungen, d. h. zu Blutungen bzw. Hypoglykämien. Die bei gleichzeitiger Gabe von Monoami- nooxidasehemmern und gewissen Käsesorten auftretenden Blut- druckkrisen wurden in der Bun- desrepublik weniger bekannt, da diese Stoffgruppe kaum Anwen- dung fand.

Nicht alle Hersteller unterrichteten die Ärzte über mögliche Wechsel- wirkungen ihrer Präparate mit an- deren Arznei- und mit Nahrungs- mitteln. Erst das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Arznei- mittelgesetz verlangt Angaben über Wechselwirkungen neu zuzu- lassender Präparate mit anderen Arzneimitteln. Auch die soeben er- schienene Ausgabe 1977/78 der

"Roten Liste" bringt eine tabellari- sche Übersicht über Arzneimittel- wechselwirkungen.

Wie bei den unerwünschten Arz- neimittelwirkungen gibt es solche, die in der Praxis von Bedeutung

sind, und solche, die nur wissen- schaftliches Interesse beanspru- chen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat deshalb in einer Beilage des Janu- arheftes 1978 "Arzneiverordnung in der Praxis" die praktisch wich- tigsten Arznei mittelwechselwi r- kungen zusammengestellt. Sie be- grüßt es, daß die Apothekerschaft nun in Zusammenarbeit mit ihren schweizerischen und Österreichi- schen Kollegen einen Mikrofilmin- formationsdienst, der auch über die selteneren Arzneimittelinterak- tionen Auskunft gibt, zusammen- gestellt hat. Neben ausführlicher Information über die einzelnen Wechselwirkungen mit Literatur- angaben erleichtert ein Warenzei- chenregister nicht nur das Auffin- den solcher Präparate, von denen man die internationalen Freina- men der Wirkstoffe nicht kennt, sondern ermöglicht auch, alle Fer- tigarzneimittel zu finden, deren Wirkstoffe zu einer Wechselwir- kung mit anderen Präparaten füh- ren könnten. Der Apotheker kann damit nicht nur die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Präpa- rate, die zu Wechselwirkungen führen können, im Handverkauf vermeiden, sondern auch dem Arzt Auskunft über Wechselwir-

kungen selten von ihm verschrie- bener oder neuer Arzneimittel geben.

Die Arbeitsgemeinschaft der Be- rufsvertretung Deutscher Apothe- ker stellte im Juli in Berlin den Medizinjournalisten dieses Infor- mationssystem Mikropharm I vor.

Professor Roth, der Direktor des Pharmazeutischen Instituts der Universität Bann, stellte in seinem Vortrag einprägsam die bisher be- kannten Mechanismen von Arznei- mittelinteraktionen vor. Professor Mutschler, Direktor des Pharma- kologischen Instituts für Naturwis- senschaftler, Fachbereich Bioche- mie und Pharmazie der Universität

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 32 vom 10. August 1978 1805

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Frankfurt, beschrieb in seinem darauffolgenden Referat, auch für den Laien verständlich, die Konse- quenzen von Wechselwirkungen für die Arzneitherapie. Abschlie- ßend erläuterte der Leiter des Arz- neibüros der ABDA, Apotheker Hempel, dem wir die deutsche Be- arbeitung von Mikropharm I ver- danken, Aufbau und Benutzung des Informationssystems.

Mikropharm I erfaßt zunächst 72 relevante Arzneimittel-Wechsel- wirkungen, die für etwa 400 Arz- neimittelwirkstoffe zutreffen und mit einigen tausend in der Bun- desrepublik erhältlichen Fertigarz- neimitteln auftreten können. Es wurden Interaktionen aufgenom- men, die

1. eine besondere Gefährdung des Patienten bedeuten,

2. durch ausführliche klinische Beobachtung belegt sind,

3. in der Fachliteratur besonders häufig zitiert werden,

4. möglichst in ihrer Dosisabhän- gigkeit dokumentiert sind,

5. auch mit in Apotheken freiver- käuflichen Arzneimitteln oder Le- bensmitteln möglich sind und 6. den Erfolg der beabsichtigten Therapie beeinträchtigen können.

Der Film besteht aus drei Teilen, einem Stoffregister, einem Regi- ster der Fertigarzneimittel und als Hauptteil den Monographien, also detaillierten Beschreibungen der Interaktionen. Die Filmform er- laubt die schnelle Berücksichti- gung der Entwicklung des Spezia- litäten-Fertigarznei mittel marktes und die rasche Aufnahme neuer Erkenntnisse, also neuer oder neubewerteter Wechselwirkun- gen. Es sind Ergänzungen mit zwei- bis dreimaliger Nachliefe- rung im Jahr vorgesehen.

Für den Apotheker spielt bei der Wahl des Mikrofilms als Informa- tionsträger auch eine Rolle, daß in

fast allen Apotheken ein Mikro- filmlesegerät für das Lesen der Großen Deutschen Spezialitäten- taxe (Lauertaxe) vorhanden ist.

Wer Karteikarten vorzieht, wird im Herbst auch eine Karteikartenver- sion erhalten können. Der Mikro- film kostet 70 DM, die Kartei vor- aussichtlich 150 DM. Die Lesege- räte können gemietet, aber auch käuflich erworben werden.

Seit Juni wurden an Apotheken rund 1000 Mikrofilme ausgeliefert.

In Kürze werden fast alle Apothe- ken damit ausgestattet sein. Die Ärzte können sich dann rasch in der nächsten Apotheke durch ei- nen Anruf informieren. Ab Herbst ist die Kartei von der Arbeitsge- meinschaft der Berufsvertretung Deutscher Apotheker, Beethoven- platz 1, 6000 Frankfurt am Main 97, zu beziehen. EB

Gesundheitsministerium plant neuen Heilberuf

Das Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit hat den Referentenentwurf eines Ge- setzes über den Beruf des Psycho- therapeuten fertiggestellt. Am 19.

September sollen die von dem ge- planten Gesetz betroffenen Orga- nisationen in einem Hearing Gele- genheit haben, ihre Auffassung dem Ministerium kundzutun.

Mit dem Gesetz soll ein neuer aka- demischer Heilberuf geschaffen werden. Denn Voraussetzung für den Beruf des Psychotherapeuten im Sinne dieses Gesetzes soll ein abgeschlossenes Studium der Psychologie sein, in dessen Rah- men eine schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die klinische Psy- chologie stattgefunden hat. Im An- schluß an das Psychologiestudium soll sich eine dreijährige Ausbil- dung, abzuschließen mit einer staatlichen Prüfung, anschließen.

Diese Zusatzausbildung soll an Ausbildungsstätten durchgeführt werden, in denen „nach wissen- schaftlich begründeten und aner- kannten psychotherapeutischen

Methoden stationär oder ambulant behandelt" wird. Ausdrücklich ausgeschlossen als Ausbildungs- stätten sind nach dem Gesetz- entwurf die Praxen niedergelas- sener Psychotherapeuten oder Ärzte.

Als Aufgabengebiet beschreibt der Referentenentwurf die „Psycho- therapie einschließlich Psychodia- gnostik, Indikationsstellung und Begutachtung" bei:

1)

psychoneurotischen, persön- lichkeitsbedingten oder erlebnis- reaktiven Störungen mit Krank- heitswert einschließlich sexueller Störungen,

Q Psychosen,

O psychosomatischen Krankhei- ten,

seelischen Behinderungen auf- grund von Entwicklungsbedingun- gen, von schweren chronischen Krankheiten oder von extremen Situationen oder Situationsbedin- gungen,

O Süchten und Abhängigkeiten und

psychischen Störungen bei körperlicher Krankheit oder Behinderung.

Auf diesen Gebieten soll der künf- tige Therapeut offenbar eigenver- antwortlich und ohne ärztliche Zu- weisung tätig sein. Damit ist das früher schon diskutierte, zum Teil auf vertraglichem Wege auch praktizierte Modell im Ministerium offenbar fallengelassen worden.

Nach diesem Modell sollten psy- chotherapeutisch tätige Psycholo- gen grundsätzlich auf Überwei- sung eines Arztes und nur nach Ausschluß somatischer Ursachen tätig werden können. Der Gesetz- entwurf enthält demgegenüber nur einen allgemeinen Passus, wonach eine ärztliche Mitwirkung nur dann gegeben sein muß, wenn sie „wegen der Art der vermuteten oder festgestellten Erkrankung oder Störung" notwendig ist. NJ

1806 Heft 32 vom 10. August 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

D ie Ausgaben der Krankenkas- sen für Arzneimittel sind im vergangenen Jahr um rund 1,6 Milli- arden Euro (6,4 Prozent) gestiegen.. Insgesamt gaben die Kassen 28 Mil- liarden Euro

juristischen und administrati- ven Gründen, oft mehrere Wo- chen bis zu offiziellen Infor- mationsmaßnahmen. Die Arz- neimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft bemüht sich,

Vielmehr sollten diese Daten auch nach einheitlichen Kriterien und den Bestimmungen des Da- tenschutzes anonymisiert werden, damit sie unter Mitwirkung der

Erst nachdem über einen Bundestags- abgeordneten der beamtete Staatssekretär in diesem Ministeri- um unmittelbar beim Bundesge- sundheitsamt interveniert, wird der Hersteller

Oft müssen sie anspruchsvolle oder neuere Entwicklungen auf die Ebene der in Praxis oder im Krankenhaus tätigen Kollegen übersetzen, wobei deren Voraussetzungen (zum Beispiel

Von denjenigen Befragten , die auf die regelmäßige Selbstmedikation schwören , gaben zwei Drittel bis zu 90 Prozent an, das Präparat habe , ,sehr gut oder gut''

Wir sind der Meinung, dass über alles Mögliche wieder diskutiert werden kann, wenn wir wie- der Grund unter den Füßen haben, und das ist erst er- reicht, wenn

Aber der einzelne Arzt, die einzel- ne Ärztin muß die Möglich- keit haben, sich auch direkt im AVR über die Meinung deutscher pharmakologischer Experten (und warum nicht auch