BUNDESÄRZTEKAMMER
111Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft informiert:
Abwehr von Arzneimittelrisiken Stufe II:
Griseofulvin-haltige Arzneimittel
(s. auch Deutsches Ärzteblatt, Heft 45 vom 7. November 1991) Lipovitan Dragees Med Pharm
Handels GmbH
Neo Secatropin Dragees Arzneim.
W. Dresden GmbH
Nervpin Einreibung Pharma GmbH Meuselbach
Papatral (a. H.) Tabletten Isis-Che- mie GmbH
Parodontal F 5 Liquidum Pharma Wernigerode GmbH
Parodontal F Mundtropfen Pharma Wernigerode GmbH
Pertussin Balsam Gel Leipziger Arzneim. Werk GmbH
Pharmasan Dragees Pharmasan GmbH Halle
Piavermit Sirup Pharma GmbH Meuselbach
Procoffin 2 ml Ampullen Jena- pharm GmbH
Procoffin 5 ml Ampullen Jena- pharm GmbH
Promassol Dragees Pharmasan GmbH Halle
Remlofekt-Gelatinetten Pharmasan GmbH Halle
Sepso Tinktur Tinktur Ankerpharm GmbH
Spirol Lösung Serumwerk Bernburg AG
Stomacuran (a. H.) Suspension Leipziger Arzneim. Werk GmbH
Tonil Fein Puder Leipziger Arz- neim. Werk GmbH
Trachiform Tabletten Philopharm GmbH Quedlinburg
Traumaflid Haemorrhoidal Suppo- sitorien Suppositorien Jenapharm GmbH
Trometamol Compositum Infusi- onslösung Berlin-Chemie AG
Tryasol mit Codein. Tropfen Phar- ma Wernigerode GmbH
Turigeran Dragees Jenapharm GmbH
Turigeran Ampullen i. m. Jena- pharm GmbH
Turivital (a. H.) Granulat Jena- pharm GmbH
Venentonikum Ankerpharm Toni- kum Ankerpharm GmbH
Venentonikum Meuselbach (a. H.) Tonikum Pharma GmbH Meuselbach
4. In der Übersicht über die durch die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Kran- kenversicherung vom 21. Februar 1990 aus der Leistungspflicht der gesetz- lichen Krankenversicherung ausge-
schlossenen Arzneimittel vom 1. Okto- ber 1991 (BAnz. Nr. 184b vom 1. Okto- ber 1991) sind die unter A aufgeführ- ten Begriffe durch die unter B aufge- führten Begriffe zu ersetzen:
A Salus Multi-Vitamin-Energeti- kum (a. H.) Liquidum Duopharm
B Salus Multi-Vitamin-Energeti- kum Liquidum Duopharm
A Sedestal (a. H.) Dragees Mundi- pharma
B Sedestal (a. H.) Dragees Krug- mann
A Hermes Multi A 5000 Multivit- amin Orangentrunk (a. H.) Brauseta- bletten Hermes/Großhesselohe
Das Bundesgesundheitsamt hat mit Schreiben vom 6. März 1992 den her- stellern Griseofulvin-haltiger Arznei- mittel mitgeteilt, daß in Abänderung der im Schreiben vom 18. Oktober 1991 angegebenen Formulierung die Pro- duktinformation der betroffenen Arz- neimittel wie folgt (Originaltext) zu än- dern ist:
1. Gebrauchsinformation
Der Abschnitt „Gegenanzeigen" ist wie folgt zu ergänzen:
„Griseofulvin kann durch Störungen der Chromosomenverteilung während der Zellteilung erbgutschädigend wirken. Ob- wohl solche Wirkungen beim Menschen bisher nicht nachgewiesen wurden, wird Männern, die mit Griseofulvin behandelt sind, empfohlen, während der Behand- lung und bis zu 6 Monaten danach kein Kind zu zeugen. Frauen sollten während der Behandlung nicht schwanger werden.
Da Griseofulvin die Wirksamkeit ora- ler Kontrazeptiva beeinträchtigen kann, sollten nach Rücksprache mit dem Gynä- kologen zusätzliche empfängnisverhüten- de Maßnahmen ergriffen werden.
Tritt während der Behandlung eine Schwangerschaft ein, so ist die Möglich- keit einer genetischen Beratung zu nutzen.
Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit:
Da im Tierversuch fruchtschädigende Wirkungen aufgetreten sind, darf Griseo-
B Hermes Multi 5000 Multivitamin- Orangentrunk Brausetabletten Her- mes/Großhesselohe
A Hermes Multivitol Vit Kapseln Hermes Kapseln Hermes/Großhesse- lohe
B Hermes Multivitol Vit Kapseln Hermes/Großhesselohe
A Hermes Multivitamin Kapseln Hermes Kapseln Hermes/Großhesse- lohe
B Hermes Multi Multivitamin Kap- seln Hermes/Großhesselohe
Bonn, den 3. März 1992
Der Bundesminister für Gesundheit Im Auftrag
Schulte
fulvin während der Schwangerschaft (ins- besondere in der Frühschwangerschaft) nur bei lebensbedrohlichen Zuständen unter Abwägung von therapeutischem Nutzen und allen möglichen Anwen- dungsrisiken angewendet werden.
Wenn eine Anwendung in der Stillzeit erforderlich ist, muß abgestillt werden".
2. Fachinformation (soweit verwen- det)
Der Abschnitt „Gegenanzeigen" ist wie folgt zu ergänzen:
„Griseofulvin kann durch Störungen der Chromosomenverteilung während der Zellteilung erbgutschädigend wirken. Ob- wohl solche Wirkungen beim Menschen bisher nicht nachgewiesen wurden, wird Männern, die mit Griseofulvin behandelt sind, empfohlen, während der Behand- lung und bis zu sechs Monaten danach kein Kind zu zeugen. Frauen sollten wäh- rend der Behandlung nicht schwanger werden.
Tritt während der Behandlung eine Schwangerschaft ein, so ist die Möglich- keit einer genetischen Beratung zu nutzen.
Anwendung in Schwangerschaft und Stilzeit:
Griseofulvin darf während der Schwangerschaft (insbesondere in der Frühschwangerschaft) nur bei vitaler In- dikationsstellung unter Abwägung von therapeutischem Nutzen und allen mögli- chen Anwendungsrisiken sowie voller In-
Dt. Ärztebl. 89, Heft 13, 27. März 1992 (87) A1-1155
formation der Patientin darüber ange- wendet werden.
Wenn eine Anwendung in der Stillzeit eiforderlich ist, muß abgestillt werden".
3. Der Abschnitt "Toxikologische Eigenschaften" ist wie folgt zu ergän- zen:
"Akute Toxizität LDso:
Tierart Applikationsform oral i. v.
5 g!kg 280 mg!kg Maus
Ratte 10 g/kg 400 mg!kg Bei der Ratte wurde nach einmaliger Injektion von 100 bzw. 200 mg/kg i. v. ein auffälliger mitosehemmender Effekt (Festhalten in der Metaphase) an Kno- chenmark- und Intestinalzellen beobach- tet. Vier Tage nach einmaliger i.p. Injekti- on von 2 g!kg waren schwere Schädigun- gen des Samenepithels festzustellen.
Subchronische und chronische To- xizität
Bei Mäusen wurden nach täglicher oraler Verabreichung von 1-1,5 g/kg über 82 Tage hepatozelluläre Nekrosen festge- stellt.
Griseofulvin induziert Porphyrie bei Ratten und Mäusen. 0,5-2,5%ige Futter- zumischung von Griseofulvin führte bei Mäusen zu Störungen des Porphyrinstoff- wechsels und Protoporphyrinablagerun- gen in der Leber.
Bei Mäusen und Meerschweinchen wurden immunsuppressive Wirkungen beobachtet.
Mutagenes und tumorerzeugendes Potential
Griseofulvin stört in Pflanzen- und Säuge/Zellen die Verteilung der Chromo- somen während der Zellteilung; die Sub- stanz e/Zeugt Aneuploidien. Beim thera- peutischen Einsatz beim Menschen ist ein vergleichbares Risiko nicht unwahr- scheinlich, da in Säuge/Zellen in vitro Ef- fekte in Konzentrationen beobachtet wur- den, die im Bereich der therapeutischen Konzentration im Plasma liegen.
In Untersuchungen an Mäusen sind nach oraler Verabreichung von Gri- seofulvin an erwachsene Tiere und sub- kutaner Behandlung männlicher Jungtie- re Hepatome aufgetreten, die ätiologisch auf eine Störung im Porphyrinstoffwech- sel zurückzuführen sind. Griseofulvin fungiert als Promotor bei der Entstehung 3-Methylcholantren-induzierter Hauttu- moren bei Mäusen. Bei oraler Gabe von 2000 mg!kg Griseofulvin über 30 Tage an Ratten kommt es zur funktionellen Akti- vierung des Schilddrüsenepithels in Form des Auftretens von zylindrischen Epithe-
Iien bis hin zu hyperplastischen Verände- rungen.
An Hamstern wurden keine kanzero- genen Effekte beobachtet.
Reproduktionstoxizität
Tierexperimentelle Untersuchungen ergaben Hinweise auf ein embryotoxi- sches und teratogenes Potential von Gri- seofu.lvin bei Ratte, Maus, Katze und Hund.
Ausreichende Untersuchungen am Menschen liegen nicht vor. In zwei Ein- zelfällen wurde über die Geburt siamesi- scher Zwillinge nach Griseofulvinbe- handlung der Mütter im ersten Trimester berichtet. Ein kausaler Zusammenhang ist nicht auszuschließen, allerdings auch nicht nachgewiesen. "
Die pharmazeutischen Unterneh- mer erhalten nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesen vom Bun- desgesundheitsamt vorgesehenen Än-
derungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens.
Die Begründung des Bundesge- sundheitsamtes liegt der Arzneimittel- kommission vor und kann auf Anfrage bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft fordert alle Kolleginnen und Kollegen in Zusam- menhang mit dieser Maßnahme des Bundesgesundheitsamtes auf, ihre Er- fahrungen und Beobachtungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Gabe von Griseofulvin-haltigen Arzneimitteln (auch Verdachtsfälle) mitzuteilen. Sie können sich auch tele- fonisch mit der Arzneimittelkommissi- on in Verbindung setzen.
~ Geschäftsstelle der Arzneimit- telkommission der Deutschen Ärzte- schaft, Aachener Straße 233-237, Post- fach 41 01 25, W-5000 Köln 41, Tel.
02 21/40 04-51 2, Fax: 02 21!40 04-53 9.
Sulfonamid-haltige Arzneimittel
Das Bundesgesundheitsamt hat mit Nachricht vom 2. März 1992 im Rah- men des Stufenplans (Stufe II) die Hersteller der unten genannten Sulfon- amid-haitigen Arzneimittel wie folgt (Originaltext) angeschrieben:
"Das Bundesgesundheitsamt hat im Bundesanzeiger die Monographien zu Sulfonamiden veröffentlicht.
In der zusammenfassenden Bewer- tung der Aufbereitungskommission wur- den diese Stoffe als Substanzen beurteilt, die für die beanspruchten Indikationen ein negatives Nutzen/Risiko- Verhältnis aufweisen.
Wir möchten darauf hinweisen, daß die Inhaber von A17neimittelzulassungen aufgrund der Bestimmungen des A!7nei- mittelgesetzes verpflichtet sind, unabhän- gig von Entscheidungen der Bundesbe- hörde im Rahmen der Eigenverantwor- tung des pharmazeutischen Unterneh- mers ihre Produkte nach dem jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnis- stand herzustellen, eventuell notwendige Vorsichtsmaßnahmen zum frühestmögli- chen Zeitpunkt durchzuführen und jeder- zeit siehe/Zustellen, daß nur unbedenkli- che A17neimittel in den Verkehr gebracht werden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die not- wendige Anpassung an den neuesten wis- senschaftlichen Erkenntnisstand in Form der veröffentlichten Monographien umge- hend V017unehmen und auf ein weiteres Inverkehrbringen der betroffenen Arznei- mittel zu ve17ichten. Sofern es sich um
Kombinationsa17neimittel handelt, emp- fiehlt sich möglicherweise eine Änderung der Rezeptur unter Herausnahme der Sul- fonamide, außer wenn die Wirksamkeit in den beanspruchten Anwendungsgebie- ten hiervon nach Elimination nicht mehr gegeben ist.
Wir bitten Sie um Rückäußerung in- nerhalb von vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens. "
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft gibt Ihnen ent- sprechend der vom Bundesgesund- heitsamt mitgelieferten Fertigarznei- mittelliste die betroffenen Präparate bekannt, die lt. Lauertaxe (Stand 1.
März 1992) als im Handel gekenn- zeichnet sind:
Acetonal Vaginal tabJetten Antipyoderm Salbe
Aristamid Gel, -Augentrpf., -Augen- salbe
Berlocombin Saft, -50 Tabletten, -200 Tabletten
Chloramphenicol comp. Tropfen Defonamid Vaginalsupp., -minor Vagi- nalsupp.
Irgamid Augensalbe
Oestro-Gynaedron Vaginalgel, -comp. Vaginaltabletten Pyodron Schüttelmixtur
Sulfaguanidin Injeel, -lnjeel forte
~ Geschäftsstelle der Arzneimit- telkommission der Deutschen Ärzte- schaft, Aachener Straße 233-237, Post- fach 41 01 25, W-5000 Köln 41, Tel.
02 21/40 04-5 12, Fax 02 21/40 04-5 39.
Ar1156 (88) Dt. Ärztebl. 89, Heft 13, 27. März 1992