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Archiv "Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert: Molsidomin-haltige Lösungen/Tropfen vom Markt genommen" (14.12.1989)

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Academic year: 2022

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Aus Bund und Ländern

Verschreibungspraxis von Psychopharmaka:

unqualifizierte Kritik

DORTMUND. Als wis- senschaftlich unhaltbar hat die Kassenärztliche Ver- einigung Westfalen-Lippe (KVWL) den Vorwurf des Landesverbandes der Be- triebskrankenkassen Nord- rhein-Westfalen zurückge- wiesen, den Kassenärzten fehle es an Problembewußt- sein bei der Verordnung von Psychopharmaka an Kinder und Jugendliche. Der Ver- dacht, Kassenärzte verschrie- ben unkontrolliert Psycho- pharmaka an Patienten im Kindesalter, werde zwar schon seit Jahren erhoben. Er sei aber niemals qualifiziert bewiesen worden, erklärte die KVWL. Eine Expertengrup- pe habe 1988 eine Untersu- chung veröffentlicht. Danach handelte es sich bei 70 Pro- zent der verordneten Psycho- pharmaka an Kinder im 1.

Lebensjahr um krampflösen- de Mittel, die bei Fieber- krämpfen verordnet würden.

Dieselbe Expertengruppe ha- be auch deutlich gemacht, daß Kinder und Jugendliche heute in zunehmender Zahl Belastungen mit der Folge von schweren Verhaltensstö- rungen ausgesetzt seien. EB

Versorgungswerke:

Positive Entwicklung

KÖLN. Auf 2605 DM ist die durchschnittliche Alters- rente der berufsständischen Versorgungswerke im Jahre 1988 gestiegen. Sie liegt da- mit um rund 3,5 Prozent hö- her als der Vorjahreswert.

Insgesamt zahlen die berufs- ständischen Versorgungswer- ke Renten an 63 000 Versor- gungsempfänger. Gestiegen ist auch 1988 die Zahl der an- wartschaftsberechtigten Mit- glieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen der Arzte, Apotheker, Archi- tekten, Notare, Rechtsanwäl- te, Steuerberater bzw. Steuer-

bevollmächtigten, Tierärzte und Zahnärzte, und zwar auf fast 300 000 Personen. Davon sind rd. 56 Prozent Ärzte, 12 Prozent Zahnärzte, 3 Prozent Tierärzte, 12 Prozent Apo- theker, 8,5 Prozent Architek- ten. Die rechtsberatenden Berufe stellen 7,5 Prozent der

Gesamtmitgliedschaft. Der Rückgang des Durchschnitts- beitrages je Mitglied, der von 1986 auf 1987 festzustellen war, konnte 1988 wettge- macht werden, der monat- liche Durchschnittsbeitrag beträgt 935 DM. Insgesamt nahmen die Versorgungswer-

ke 3,2 Milliarden DM an Mit- gliedsbeiträgen ein.

Die Deckungsanlagen wuchsen 1988 auf 33 Milliar- den DM und erbrachten Er- träge von 2,3 Milliarden DM, was einer Durchschnittsver- zinsung von 7 Prozent ent- spricht. Die Struktur der Ver- mögensanlagen der Versor- gungswerke ist stabil, 51,1 Prozent sind in festverzins- lichen Wertpapieren, 12,3 Prozent in Aktien und sonsti- gen Wertpapieren, 10,6 Pro- zent in Immobilien, 25,2 Pro- zent in Hypotheken und 0,7 Prozent in Fest- und Termin- geldern angelegt. WZ

Hilfe für Kinder in der Dritten Welt

DELBRÜCK. Eine Grup- pe von Ärzten und Pädago- gen hat in Delbrück das Hilfs- werk „Hilfe für die Kinder e. V." gegründet. Der Verein will notleidenden Kindern der sogenannten Dritten Welt, vor allem aus Indien, eine qualifizierte Schulausbil- dung und eine bessere Ge- sundheitsversorgung ermög- lichen. Initiator und 1. Vorsit- zender ist der gebürtige Inder Dr. Anil Singhal, der seit 30 Jahren in der Bundesrepublik lebt. Kontaktadresse: Dr.

Anil Singhal, Graf-Sporck- Str. 1, 4795 Delbrück. EB

Informationen für Gehörlose

KÖLN. Für Gehörlose ist jetzt eine Broschüre „Ange- bote und Einrichtungen für Gehörlose im Rheinland und in der Bundesrepublik Deutschland" erschienen. In dem Bändchen sind auch Frühförderstellen, audiologi- sche Zentren sowie Verbän- de, Medien und Dolmetscher aufgelistet. Zu beziehen ist es für Gehörlose und Fachein- richtungen kostenlos beim Landschaftsverband Rhein- land, Mindener Straße 2, 5000 Köln 21. Die Broschüre kann man außerdem in Buch- handlungen kaufen. WZ

Bekanntgabe der Bundesärztekammer

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert:

Molsidomin-haltige Lösungen/Tropfen vom Markt genommen

Wie das Bundesgesundheitsamt in einer Presseerklä- rung vom 28. 11. 1989 bekanntgab, hat es „das Ruhen der Zulassung des Herz-Kreislaufmittels „Corvaton Tropfen" auf Antrag des pharmazeutischen Unterneh- mers, der Firma Cassella-Riedel, Frankfurt, angeord- net'). Das Bundesgesundheitsamt empfiehlt Patienten, so bald wie möglich den Arzt aufzusuchen und sich we- gen der weiteren Therapie beraten zu lassen; bis dahin sollte der Patient das Arzneimittel wie ärztlich verordnet einnehmen. Eventuell vorhandene Bestände des Arznei- mittels sollten nach Umstellung der Therapie vernichtet werden.

„Die Maßnahme des Amtes beruht darauf, daß nach Untersuchungen des pharmazeutischen Unternehmers durch Einwirkung von Licht auf die in braunen Flaschen vertriebene Lösung eine Verunreinigung entstehen kann, die medizinisch nicht vertretbar erscheint. Diese Verunreinigung (Morpholin) kann unter dafür geeigne- ten Bedingungen im Magen zur Bildung eines krebsver- dächtigen Stoffes führen (Nitroso-Morpholin). Das Bun- desgesundheitsamt hat von den Untersuchungen des pharmazeutischen Unternehmers und ihren Ergebnissen in der letzten Woche Mitteilung erhalten. Fachkreise werden durch einen Rote-Hand-Brief des pharmazeuti- schen Unternehmers in diesen Tagen unterrichtet.

Aus anderen Gründen hatte das Bundesgesundheits- amt bereits im Jahre 1985 Corvaton-Präparate vorüber- gehend vom Markt genommen, weil aus Tierversuchen der Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung ent- standen war. Diesem Verdacht lag ein anderer Wir- kungsmechanismus als der nunmehr zu klärende zu Grunde. Das Bundesgesundheitsamt hatte seinerzeit nach einer öffentlichen Sondersitzung die Anwendung der Arzneimittel für einen begrenzten Patientenkreis für gerechtfertigt gehalten, den pharmazeutischen Unter- nehmer jedoch verpflichtet, über den Verdacht des da- mals diskutierten kanzerogenen Risikos in der Pak- kungsbeilage zu informieren."

1) Diese Maßnahme betrifft nach Auskunft des Bundesgesund- heitsamtes auch die Molsidomin-haltigen Fertigarzneimittel

„duracoron Lösung" der Firma Durachemie und „MolsiHexal Lösung" (nicht im Handel) der Firma Hexal Pharma.Alle ande- ren Darreichungsformen (Tabletten, Injektionslösungen), die sich z. B. unter den Namen „Corvaton", „duracoron" und

„MolsiHexal" im Handel befinden, sind von der Maßnahme nicht betroffen.

A-3852 (20) Dt. Ärztebl. 86, Heft 50, 14. Dezember 1989

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