che Benachteiligung der Selbständigen gegenüber Ar- beitnehmern dann immer noch fast 8000 DM. Mithin ist der erhöhte Vorwegabzug ein „höchst unzulängliches Äquivalent" für die Freien
Berufe. EB.
Arzneimittel für die Dritte Welt
FRANKFURT. „Der Verein Gesundheitshilfe Dritte Welt — German Phar- ma Health Fund (GPHF)" ist keine Institution, die mit spektakulären Taten in der Offentlichkeit brillieren will;
der GPHF ist vielmehr be- müht, Zeichen guten Willens zu setzen". Das betonte Geil von Breitenbach, Vorsitzen- der des GPHF, auf der drit- ten Mitgliederversammlung in Frankfurt. Der GPHF setzt sich aus Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPIK) sowie dem BPI selbst zusammen.
Der Verein Gesundheits- hilfe Dritte Welt arbeitet in Kooperationsverträgen mit der Weltgesundheitsorgani- sation zusammen. Daneben existieren weitere Projekte.
So berät eine Apothekerin im Auftrag des GPHF in Togo die Teams in 40 Buschkranken- häusern über Anwendung, Lagerhaltung und Verteilung von Arzneimitteln. EB
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DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Kassen sperren sich nicht generell
BONN. Die Krankenkas- sen-Spitzenverbände haben den Krankenhäusern zugesi- chert, daß die zum 1. April 1989 geltenden Arbeitszeit- verkürzungen im öffentlichen Dienst auch in den Kranken- häusern umgesetzt werden sollen. Dies werde auch in den Empfehlungen der GKV-Verbände zu den Pfle- gesatz- und Budgetverhand- lungen 1989 berücksichtigt.
Allerdings lehnen die Krankenkassen einen pau- schal mit einer Arbeitszeit- verkürzung begründeten Per- sonalmehrbedarf ab. Ein sol- cher Mehrbedarf entspräche nicht den gesetzlichen Grundlagen im Kranken- hausrecht, wonach individu- elle Erfordernisse des Kran-
Berufskrankheiten:
Anzeigen steigen
BONN. Auf den höchsten Stand seit 1950 ist im vergan- genen Jahr die Zahl der Be- rufskrankheiten geklettert, die den gewerblichen Berufs- genossenschaften angezeigt wurden. Gleichzeitig hat die Zahl der Renten, die wegen einer Berufskrankheit bewil- ligt wurden, den niedrigsten Stand seit 1950 erreicht. Auf diese Entwicklung hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Manfred Reimann hingewie- sen und die Bundesregierung um eine Erklärung des Wi- derspruchs gebeten.
Die Bundesregierung sieht, so die Antwort des Par- lamentarischen Staatssekre- tärs Stefan Höpfinger, in der Entwicklung keinen Wider- spruch. Eine neue Genera- tion von Ärzten urteile sensi- bler über mögliche ursäch- liche Zusammenhänge zwi- schen gesundheitsgefährli- chen Einwirkungen in der Arbeitswelt und bestimmten Erkrankungen. Das habe zur Folge, daß diese Ärzte mehr
kenhauses berücksichtigt werden müssen, so Dr. Ed- win Smigielski, vom AOK- Bundesverband. Ein im Ein- zelfall begründeter und nach- gewiesener Personalmehrbe- darf werde von den Kranken- kassen akzeptiert. Es sei des- halb nicht zutreffend, den Krankenkassen zu unterstel- len, sie würden eine „kosten- neutrale Umsetzung der Ar- beitszeitverkürzung" emp- fehlen. Inzwischen habe sich gezeigt, daß die Bundesemp- fehlungen der Kassenspitzen- verbände auch in Rahmen- vereinbarungen auf Landes- ebene und in Einzelverhand- lungen berücksichtigt wür- den. So habe die Rahmen- empfehlung in Baden-Würt- temberg festgestellt, daß die Arbeitszeitverkürzung vor al- lem bei den Personalgruppen umzusetzen sei, die Leistun- gen unmittelbar am Patien- ten erbringen oder/und im Schichtdienst tätig sind. EB
und eher als früher vermutete Berufskrankheiten anzeig- ten. Dabei würde verstärkt Anzeige in solchen Fällen erstattet, in denen eine er- folgreiche Heilbehandlung durchgeführt wird oder Er- krankungsfolgen noch keine Rentenansprüche nach sich ziehen. EB
Erfahrungsheilkunde
„gleichgestellt"
BONN. Heilmittel aus dem Bereich der Erfahrungs- heilkunde können in der ge- setzlichen Krankenversiche- rung verordnet werden, so- fern sie dem Grundsatz des
Wirtschaftlichkeitsgebots entsprechen. Darauf hat die Bundesregierung in der Be- antwortung einer Abgeord- netenfrage hingewiesen. Im Regierungsentwurf zum Ge- sundheits-Reformgesetz sei unter anderem klargestellt, daß Arzneimittel besonderer Therapierichtungen gegen- über denen der „Schulmedi- zin" nicht benachteiligt wer- den dürften. EB
Freie Berufe:
Sicherungslücke bei 8790 Mark
DÜSSELDORF. Die Selbständigen und Angehöri- gen der Freien Berufe wer- den gegenüber unselbständi- gen Steuerpflichtigen, was die steuerliche Anerkennung von Versicherungs- und Vor- sorge-Beiträgen betrifft, im- mer noch erheblich benach- teiligt. Dies um so mehr, als die Freiberufler zum Aufbau ihrer Alters- und Kranken- versorgung sowie zur Exi- stenzsicherung zumeist Versi- cherungsprämien aus bereits versteuerten Einkommen auf- bringen müssen. Die „Dis- kriminierungslücke" zwi- schen selbständigen und un- selbständigen Steuerzahlern beträgt unter Berücksichti- gung des steuerlichen „Vor- wegabzuges" für Selbständi- ge und Freiberufler (3000 DM für Unverheiratete; 6000 DM für Verheiratete) heute 8790 DM, da der steuerfreie Arbeitgeberbeitrag zur So- zialversicherung der Arbeit- nehmer maximal 11 790 DM beträgt.
Zwar wird zum 1. Ja- nuar 1990 nach Maßgabe des „Steuerreformgesetzes 1990" der steuerliche „Vor- wegabzug" für Freiberufler von 3000 auf 4000 (Ledige) und von 6000 auf 8000 DM (für Verheiratete) erhöht, dennoch beträgt die steuerli-
Bekanntgabe der Bundesärztekammer
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert:
Kein Sulfametoxydiazin mehr
— was dann?
Die Hersteller von Sulfametoxydiazin (Durenat®) haben den Verkauf ab 1. November 1988 eingestellt, ohne die Ärzteschaft vorab davon zu informieren. An- stelle von Sulfametoxydiazin können Sulfonamid- Trimethoprim-Kombinationen wie Co-trimoxazol ver- ordnet werden.
Durenat® Tabletten, Saft (Bayer, Schering)
Dt. Ärztebl. 85, Heft 46, 17. November 1988 (19) A-3223