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Archiv "Bekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Vertriebsstopp für 62 Metamizol-haltige Kombinationsschmerzmittel" (07.05.1987)

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Bekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Vertriebsstopp für 62 Metamizol-haltige Kombinationsschmerzmittel

Das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berlin hat mit Bescheid vom 27. April 1987 die Zulassung von 27 Mezamizol-haltigen Kombinationsschmerzmitteln widerrufen; für weitere 35 Metamizol-haltige Kombinations- schmerzmittel wurde das Ruhen der Zulas- sung angeordnet. Die Anordnungen des Bun- desgesundheitsamtes haben sofortige Wir- kung mit der Folge, daß die Mittel ab sofort nicht mehr vertrieben werden dürfen. Sie be- treffen die in der Anlage aufgeführten Arznei- mittel.

Das BGA teilt weiterhin mit:

Der Grund für die Anordnungen ist die Ausweitung des Spektrums unerwünschter Arzneimittelwirkungen durch die Kombina- tion verschiedener Wirkstoffe in diesen Arz- neimitteln. Die Stoffe, mit denen Metamizol in den 62 Arzneimitteln kombiniert war, ha- ben jeweils spezifische Risiken, die in den Be- scheiden des Amtes im einzelnen aufgeführt sind, aber keinen angemessenen zusätzlichen Nutzen.

• Deswegen ist nach Ansicht des BGA, auch wegen der erheblichen Risiken des Wirk- stoffes Metamizol, die Ausweitung des Spek- trums unerwünschter Wirkungen bei diesen Arzneimitteln nicht vertretbar. Sie sind daher bedenklich im Sinne des Arzneimittelgeset- zes. Metamizol-haltige Schmerzmittel tragen insbesondere das schwerwiegende Risiko der Agranulozytose (kritische Verringerung wei- ßer Blutzellen im Blutbild), die zwar selten vorkommt, aber tödlich verlaufen kann.

Arzneimittel, die den Wirkstoff Metami- zol ohne einen Kombinationspartner enthal- ten, dürfen unter den im November 1986 an- geordneten Einschränkungen weiterhin ver- trieben werden, da ihre Anwendung insoweit vertretbar ist. Die Mittel sind inzwischen re- zeptpflichtig.

Bei den Kombinationspartnern in den Schmerzmitteln, deren Zulassungen widerru- fen wurden, handelt es sich v. a. um schmerz- stillende (analgetische) Wirkstoffe, B-Vit- amine und zentralwirksame Stoffe.

Die Arzneimittel, für die das Ruhen der Zulassung angeordnet ist, enthalten als Kom- binationspartner krampflösende (spasmolyti- sehe) Wirkstoffe. Das BGA ist der Ansicht, daß die Risiken dieser Präparate auf der Basis des derzeitigen wissenschaftlichen Erkennt- nisstandes ebenfalls größer sind als der beleg- te Nutzen. Allerdings ist nach der Ankündi- gung des Widerrufes durch das Bundesge- sundheitsamt aus Kreisen der betroffenen pharmazeutischen Unternehmer in Aussicht gestellt worden, daß eine sorgfältige, klinische Prüfung zur Frage des Nutzens und der Risi- ken dieser Kombinationsschmerzmittel durch- geführt werden wird. Da dies längere Zeit in Anspruch nehmen wird, wurde für diese Mit- tel das Ruhen der Zulassung, befristet auf den 30. Dezember 1988, angeordnet.

Nachdem das BGA im November 1986 die Absicht angekündigt hatte, die Zulassung von 134 Metamizol-haltigen Kombinations- schmerzmitteln zu widerrufen, haben die pharmazeutischen Unternehmer für 72 dieser Arzneimittel auf die Zulassung verzichtet

oder Wirkstoffe eliminiert. Diese Arznei- mittel sind nicht mehr oder in veränderter Zu- sammensetzung im Verkehr. Für die übrigen 62 Schmerzmittel hat das BGA nunmehr durch die Anordnung vorn 27. April 1987 die o. a. Arzneimittelsicherheitsmaßnahmen ge- troffen.

Das Bundesgesundheitsamt macht bei die- ser Gelegenheit die pharmazeutischen Unter- nehmer erneut darauf aufmerksam, daß sie nach den Vorschriften des Arzneimittelgeset- zes ihr Arzneimittelangebot jeweils dem wis- senschaftlichen Erkenntnisstand anzugleichen haben, und zwar auch ohne entsprechende Veranlassung des BGA.

• Der vom Bundesgesundheitsamt ange- ordnete Vertriebsstopp für Metamizol-haltige Kombinationsschmerzmittel betrifft laut BGA folgende Arzneimittel:

Alacetan Schmerztabletten (Tabletten) Algo-Spasmex (Zäpfchen, Tabletten, In- jektionslösung)

Alho-Rheum (Dragees)

Analget-Ebs für Kinder (Zäpfchen) Analget-Ebs (Tropfen)

Analget-Ebs für Erwachsene (Zäpfchen) Analspas-n für Erwachsene (Zäpfchen) Analspas-n für Kinder (Zäpfchen) Avafortan (Dragees, Zäpfchen, Injek- tionslösung)

Bort (Zäpfchen, Dragees, Injektionslö- sung)

Brausende Spalt (Tabletten)

Buscopan Compositum (Dragees, Zäpf- chen, Tropfen, Injektionslösung) Butylscopolamin Comp.-Ratiopharm (Lacktabletten)

Contradolor S (Tabletten)

Dolo-Adamon N (Injektionslösung, Zäpf- chen, Filmtabletten)

Dolojudolor (Injektionslösung, Mantel- tabletten)

Judolor Comp. (Manteltabletten) Neosal-N (Zäpfchen, Tropfen, Filmtablet- ten)

Neuro-Brachont (Injektionslösung, Dra- gees)

Neuro-Comp.-Ratiopharm (Filmtablet- ten, Injektionslösung)

Neurotrope Vitamine Comp.-Ratiopharm (Injektionslösung)

Phenylbutazon mit Dipyron Tablet (Dra- gees)

Prigenta i. m. (Injektionslösung) Prigenta i. v. (Injektionslösung) Spasmo-Hyoscin Comp. Supp. für Er- wachsene (Zäpfchen)

Spasmo-Inalon N (Lösung)

Spasmo Metazol (Kinderzäpfchen, Zäpf- chen, Tabletten)

Spasmoreduct (Zäpfchen, Filmtabletten) Spasmo-Rowachol (Zäpfchen)

Spasmo-Rowatinex (Zäpfchen) Supp. Trospium Comp. (Zäpfchen) Trospium Comp.

Wahapyrin (Tabletten) ❑

nen Ärzte (Böcker) stehen. Es ist durchaus denkbar, daß es in einer Reihe von Fällen, bei denen in der Vergangenheit zuerst einmal ein Be- ruhigungsmittel verordnet wurde, nun gleich zum Einsatz eines Neuro- leptikum oder eines Antidepressi- vum kommt.

Darüber hinaus ist in dem be- trachteten Zeitraum 1982 bis 1985 eine beachtenswerte Zunahme der von Kassenärzten abgerechneten Gebühren-Ziffern für Psychiatrie und Psychotherapie festzustellen.

Die Zuwachsraten insbesondere bei den übenden Verfahren und bei den psychotherapeutischen Leistungen liegen etwa im Bereich der KV Nie- dersachsen zwischen + 29 und + 91 Prozent.

Überträgt man dieses regionale Ergebnis auf die Bundesrepublik und West-Berlin, dann ist der Schluß erlaubt, daß eine größere Zahl früherer Beruhigungsmittel- Rezepte ersetzt wurde durch eine Intensivierung des Arzt-Patienten- Verhältnisses.

In gewissem Sinn ergäbe eine solche Zunahme von zuwendungs- intensiven Leistungen der Ärzte, verbunden mit einem dadurch mög- lich werdenden partiellen Verzicht auf Verschreibung von Beruhigungs- mitteln, eine Strukturkomponente ganz besonderer Art. Wie sich ein solcher Therapiewandel aber auf die Ausgaben der Krankenkassen aus- wirken würde, kann erst nach Ver- abschiedung des neuen HVM abge- schätzt werden.

Unabhängig von der Gesamt- entwicklung der Beruhigungsmittel- Verordnungen ist der Rückgang der Barbiturat-Rezepte um fast vierzig Prozent besonders bemerkenswert, da dieser Trend voll den im Rah- men der ärztlichen Fortbildung ge- setzten Zielen entspricht und somit als Beweis für die Effizienz dieser Bemühungen der ärztlichen Selbst- verwaltungs-Körperschaften gelten kann.

Anschrift des Verfassers:

Eckart Meiner

c/o Dr. Karl Thomae GmbH Birkendorfer Straße 65 7950 Biberach an der Riß 1

A-1310 (80) Dt. Ärztebl. 84, Heft 19, 7. Mai 1987

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