NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
"Kühler Kopf"
war ganz richtig
BONN. Mit ihren großen und ganz offensichtlich auch erfolgreichen An- strengungen zur Kosten- dämpfung hat sich die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenver- sicherung einmal mehr be- währt, erklärte der Vorsit- zende des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Horst Seeho- fer, zur Ausgabenentwick- lung im ersten Halbjahr 1985. Er wies darauf hin, daß der Kostenanstieg sich jetzt der Grundlohnsum- menentwicklung nähert.
Diese Tatsache zeige deut- lich, wie richtig es gewe- sen sei, daß Bundesregie-
Krank durch Arbeit
Die häufigsten Berufskrankheilen 1984
: ZAHLENBILDER I ffi
31 235 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit wurden 1984 bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften ein- gereicht. Mit fast 18 000 da- von stellen die schweren Hauterkrankungen und die Lärmschwerhörigkeit mehr als die Hälfte aller Fälle; in den fünfziger Jahren war da- gegen die Silikose die mit Ab- stand häufigste Berufskrank- heit. Man sollte aber noch ei- ne Zahl hervorheben: "krank durch Arbeit", wie es in der Überschrift heißt, meldeten sich im vergangenen Jahr nur 0,15 Prozent der etwa 20 Mil- lionen im Bereich der gewerb- lichen Berufsgenossenschaf- ten Beschäftigten gb
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
rung und Koalitionsfraktio- nen im letzten Jahr trotz des starken Ausgabenan- stiegs "kühlen Kopf be- wahrt" und der Selbstver- waltung den Vorrang ein- geräumt hätten.
..,.. Der Trend müsse sich aber noch verstetigen, sag- te Seehofer, bevor "Ent- warnung" gegeben wer- den könne. Nur wenn sich alle Leistungserbringer weiterhin solidarisch der Kostendämpfung ver- schreiben, werde sich der Gesetzgeber "auch künftig zurückhalten" können. WZ
, ,Arzneibuch" ohne jeden Hinweis auf Kanzerogenität?
BONN. Die vom Bundesmi-
nister für Jugend, Familie und Gesundheit berufene Sachverständigenkommis- sion für ein "Homöopathi- sches Arzneibuch" hat mit der Vorlage eines vierten Nachtrags ihre Arbeiten so
weit vorangebracht, daß
jetzt die Herausgabe aller bisher erarbeiteten Mono- graphien in Form eines amtlichen Homöopathi- schen Arzneibuches mög- lich ist.
Die Ärzteschaft begrüßt
die damit gegebene Mög-
lichkeit, daß ein großer Teil der von homöopathischen Ärzten in der Bundesrepu- blik Deutschland verordne- ten Mittel nach einheit- lichen und wissenschaft- lich überprüften Regeln auf ihre pharmazeutische Qualität hin untersucht werden kann.
..,.. Die Bundesärztekammer und ihr zuständiger Fach- ausschuß, die Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzteschaft, vermissen je- doch in den bisher erschie- nenen Monographien Hin- weise auf eine etwaige krebserzeugende Wirkung, die auch bei niedrigem Wirkstoffgehalt nicht außer acht zu lassen ist. KHK
BEKANNTMACHUNG DER BUNDESÄRZTEKAMMER Dia Arzneimittelkommission dar deutschen Arztasehaft gibt bekannt:
Ruhen der Zulassung
für Molsidomin angeordnet
Das Bundesgesundheitsamt teilte mit, daß die Zulassung für Molsidomin-haltige Arz- neimittel mit sofortiger Wirkung zunächst bis Ende 1985 ruht.
Diese Maßnahme war erforderlich, da in zwei Kanzerogenitätsstudien an Ratten Tu- moren der Nasenschleimhaut auftraten.
Bisherige Auswertungen legen den wis- senschaftlich begründeten Verdacht nahe, daß Molsidomin kanzerogen wirkt.
Molsidomin: Corvaton®, - forte, - mite, - retard,- Tropfen,- Ampullen D
Fall Ute Canaris:
Vorerst
kein Zwangsgeld
BONN. ln dem Rechtsstreit über eine Versetzung der bisherigen Leiterin der Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung, Dr. phil. Ute Canaris (40), hat das Landesarbeitsge-
richt in Köln aufgrund ei-
ner Beschwerde des Bun- desministeriums für Ju-
gend, Familie und Gesund-
heit die Zwangsvollstrek- kung aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn bis zum Erlaß des Urteils in der Berufungsinstanz einst- weilen eingestellt (dazu auch DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 37/1985, Seite 2608).
Damit entfällt vorerst die Androhung des Zwangs- geldes in Höhe von 300 DM täglich, die das Bonner Ar- beitsgericht ausgespro- chen hatte.
Wie das Ministerium mit- teilte, war ein solches Zwangsgeld auch bis zur Entscheidung des Landes-
arbeitsgerichts nicht zu zahlen. Gegen diese Ent ..
scheidung des Landesge- richtes ist laut Bundesge- sundheitsministerium kein Rechtsmittel zulässig. Das Gericht hat Frau Dr. Cana- ris die Kosten des Zwangs- vo llstrecku ngsverfah rens auferlegt.
Über die Rechtmäßigkeit der Versetzung von Dr. Ca- naris nach Bann wird in zweiter Instanz vom Lan- desarbeitsgericht in Köln noch entschieden werden. Bis zu dieser Entschei- dung müsse, so das Mini- sterium, Frau Dr. Canaris nach einem vor dem Ban-
ner Arbeitsgericht ge-
schlossenen Vergleich die Leitung des ihr zugewiese- nen Referats im Bundes- gesundheitsministerium übernehmen.
Inzwischen ist Frau Dr.
med. Elisabeth Pott (36) als
kommissarische Leiterin
der dem Bundesgesund- heitsministerium nachge- ordneten Kölner Bundes- zentrale für gesundheit- liche Aufklärung einge- setzt worden. EB 2872 (20) Heft 40 vom 2. Oktober 1985 82. Jahrgang Ausgabe A