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Archiv "Deutscher Hausärztetag: Positionierung ist noch nicht abgeschlossen" (01.10.2004)

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er Empfang für Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt auf dem 27. Deutschen Hausärztetag in Potsdam war demonstrativ freund- lich. Ebenso freundlich waren die Wor- te der Ministerin für die Hausärzte, zu denen sie traditionell ein gutes Ver- hältnis pflegt. Allerdings ging das, was Ulla Schmidt in ihrer kurzen Rede vor den Delegierten sagte, über eine allgemeine Bestandsaufnahme neun Monate nach dem In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) nicht hinaus.

Reformdiskussion: Eine Phase der Beruhigung

Nach den heftigen Diskussionen um die Gesundheitsreform sieht die Bundesge- sundheitsministerin nunmehr eine Pha- se der Beruhigung. Die Krankenkassen haben beträchtliche Überschüsse erzielt, die Praxisgebühr ist etabliert, und die strukturellen Ansätze des Gesetzes ent- falten nach Ansicht von Ulla Schmidt all- mählich Wirkung. „Bei den neuen Ver- tragformen“, sagte die Ministerin, „hätte ich mir jedoch mehr Freiheiten ge-

wünscht, mehr Vielfalt gerade mit Blick auf die hausärztliche Versorgung.“

Tatsächlich tun sich die Primärversorger mit den Ver- trägen zur hausarztzentrierten Versorgung schwer. Der ei- gens dafür geschaffene § 73b SGB V entwickelt sich zu ei- nem Ladenhüter.Anders sieht das bei den Verträgen zur In- tegrierten Versorgung (§ 140) aus. Hier meldet der Deutsche Hausärzteverband erste Erfolge; der jüngste und bislang größte betrifft die Barmer Ersatzkasse, deren Be- schlussgremien punktgenau zum Haus- ärztetag grünes Licht zu einem Inte- grationsvertrag mit den Hausärzten und den so genannten Hausapotheken ge- geben haben.

Im Unterschied zu der hausarztzen- trierten Versorgung ist hier das Vorlie- gen einer besonderen Qualifikation der teilnehmenden Ärzte kein entschei- dendes Kriterium.

„Mitwirken kann jeder Hausarzt“, er- läuterte der Vorsit- zende des Deut- schen Hausärztever- bandes, Ulrich Wei- geldt, gegenüber Journalisten. „Wir sorgen über Qua- litätszirkel selbst für die notwendige Qualifikation.Wird die geforderte Qua- lität nicht erreicht, muss der Arzt aus dem Vertrag aus- scheiden.“ Weigeldt

verwies neben dem Abschluss mit der Barmer auf den Vertrag mit zwei Krankenkassen in Sachsen-Anhalt. Fast 180 000 Versicherte haben sich nach Weigeldts Angaben dort bereits ein- geschrieben.

Gleichwohl wäre dem Hausärztever- band ein für die Krankenkassen ver- pflichtender Hausarzttarif lieber ge- wesen als die jetzigen Regelungen, denn auch die Integrationsverträge sind nur schwer zu handhaben. Die Konkurrenz mit anderen Leistungserbringern ist groß, und der Kampf um die Steuerungs- macht bei den Versorgungsverträgen ist längst nicht zugunsten der Hausärzte entschieden. Wie hart hinter den Kulis- sen gerungen wird, ließ eine Podiumsdis- kussion auf dem Hausärztetag erken- nen, bei der Jörg Robbers, der Hauptge- schäftsführer der Deutschen Kranken- hausgesellschaft, Flagge zeigte.

Robbers erklärte zwar, dass die Kran- kenhäuser nicht im Wettbewerb mit den Hausärzten stünden und es noch nicht einmal ein Spannungsfeld gebe. Auf den Vorwurf eines Delegierten, die Kranken- häuser würden ihre Patienten immer häufiger „blutig“ entlassen und den Hausärzten damit die komplette Nach- sorge ohne adäquate Vergütung überlas- sen, reagierte der DKG-Hauptgeschäfts- führer jedoch äußerst gereizt: „Das ist ei- ne Mär“, entgegnete Robbers ziemlich laut. „Wenn es das System zuließe, wür- den wir auch die Nachsorge machen, und zwar zu einem günstigeren Preis als die Hausärzte!“

Ein partnerschaftliches Miteinander klingt anders. Vielleicht ist auch das ein P O L I T I K

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A2660 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004

Deutscher Hausärztetag

Positionierung ist noch nicht abgeschlossen

Ulla Schmidt bekräftigte in Potsdam die Lotsenfunktion der Hausärzte. Doch die tun sich mit der vorgesehenen Vertragsform schwer. Dennoch gibt es erste Erfolge.

Überraschender Beschluss zum EBM 2000plus: Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes stimmten mit knapper Mehrheit zu.

Freundlich-optimistischer Blick in die Zukunft: Bundes- gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Ulrich Weigeldt

Fotos:Daniel Rühmkorf

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S

eit der Einführung des Transplanta- tionsgesetzes 1997 ist die Bereit- schaft zur Organspende nach dem Tod nicht gestiegen, gleichzeitig hat die Zahl der Lebendorganspenden zuge- nommen. Das geht aus einer großen Anfrage der CDU/CSU-Bundestags- fraktion mit dem Titel „Förderung der Organspende“ an die Bundesregierung hervor. Die Bundesärztekammer (BÄK) beurteilt die Umsetzung des Transplan- tationsgesetzes insgesamt als positiv.

Allerdings bemängelt sie in einer Stel- lungnahme zu Fragen des Bundesge- sundheitsministeriums in Bezug auf die große Anfrage, dass die Richtlinien für die Qualitätssicherung nur zögerlich befolgt würden.

Risiken für den Lebendspender

Auch sollte ihrer Ansicht nach eine bes- sere Abstimmung der nationalen und internationalen Gesetzgebung ange- strebt werden. Insgesamt sei eine aus- reichende gesetzliche Grundlage zur Förderung der Organspende geschaf- fen worden. Allerdings müsse die ge- sellschaftliche Akzeptanz durch ver- mehrte Aufklärungsarbeit erhöht wer- den. Die BÄK spricht sich nachdrück- lich gegen jede Lockerung oder Aufhe- bung des Entgeltlichkeitsverbots der Organspende und -transplantation aus.

Ausführlich beschäftigt sich die BÄK mit den Möglichkeiten der Lebendor- ganspende und den Risiken für den Le- bendspender. In Betracht kämen vor al- lem die Organe Niere, Leber, Lunge und im Rahmen einer Domino-Trans- plantation auch das Herz. Lebendor- ganspenden hätten den Vorteil der

Planbarkeit der Operationen und einer zum Teil erheblichen Verkürzung der Wartezeit. Risiken für den Spender sieht die BÄK in der Durchführung präoperativer Untersuchungsverfahren wie etwa einer Angiographie. Außer- dem müssten sowohl die perioperativen Risiken bedacht werden, wie das Nar- kose- oder Blutungsrisiko, als auch die langfristigen Risiken wie die Bildung von Verwachsungen oder eine fehlende Reservekapazität bei späteren Erkran- kungen. Zu den besonderen Belastun- gen zählt die BÄK zum Beispiel opera- tionsassoziierte Schmerzen und Ängste sowie chronische Schmerzsyndrome und kosmetische Beeinträchtigungen.

Trotz dieser nicht unerheblichen Ri- siken für den Spender macht die Le- bendorganspende von Nieren und Le- ber zurzeit in Deutschland zehn bis 20 Prozent der Transplantationen aus.

Wegen eines erhöhten Morbiditätsrisi- kos und eines 15-prozentigen Risikos an Folgeschäden wird die Lebendlun- genspende zurückhaltend betrachtet.

Die „Lebendherzspende“ im Rahmen einer Domino-Transplantation, bei der ein lungenkranker Patient ein Herz- Lungen-Transplantat erhält und sein eigenes gesundes Herz an einen weite- ren Empfänger spenden kann, führt naturgemäß nicht zu einer Steigerung der Anzahl an Spenderorganen. Nach Ansicht der BÄK muss das Ziel eine Verbesserung der postmortalen Or- ganspende sein, um die Verwendung von Lebendorganspenden weitgehend überflüssig zu machen. Die BÄK hält es dennoch für erwägenswert, die Le- bendorganspende auch bei Nichtver- wandten oder Angehörigen zuzulas- sen, wenn dabei die Unentgeltlichkeit und Anonymität gewahrt bleibe, so- dass ein möglicher Organhandel aus- geschlossen würde.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesärztekammer in versiche- rungsrechtlicher Hinsicht, zum Beispiel wegen fehlender Versicherungsangebo- te für Lebendspender zu Absicherung von Folgeschäden oder des fehlenden Ausgleichs von Einkommensausfällen.

Auch sei eine EU-weite Harmonisie- rung des Rechtsrahmens zur Transplan- tationsmedizin im Interesse der Versor- gung transplantationsbedürftiger Pati- enten anzustreben. Amina Elsner P O L I T I K

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A2662 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004

Grund dafür, dass der Deutsche Haus- ärzteverband unverkennbar wieder näher an die Kassenärztlichen Vereini- gungen (KVen) rückt. Ein weiterer Grund dürften die aus hausärztlicher Sicht überwiegend günstigen Ergebnis- se der KV-Wahlen sein. Die vom Ge- setzgeber verordnete neue Struktur der ärztlichen Körperschaften mit einem hauptamtlichen Vorstand, der in der Regel aus einem Hausarzt und einem Facharzt sowie einem dritten Mitglied bestehen wird, sichert den Einfluss der Hausärzte. Hinzu kommt, dass die KVen aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung das Vertragsgeschäft mit den Krankenkassen gut beherrschen.

Ein Streitpunkt zwischen den Haus- ärzten und der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung hat zudem auf dem Hausärztetag in Potsdam eine überra- schende Wende erfahren: Entgegen ei- ner zuvor verbreiteten Pressemitteilung des Bundesvorstandes, der die neue kas- senärztliche Gebührenordnung ablehnt, stimmten die Delegierten dem EBM 2000plus mit einer ganz knappen Mehr- heit zu. In dem Beschluss heißt es wört- lich: „Die Leistungsbeschreibungen des EBM 2000plus stellen das hausärztliche Leistungsspektrum besser dar als bisher.

Die Kombination aus Pauschalvergü- tungen und Einzelleistungen ist für den hausärztlichen Versorgungsbereich ge- eignet. Die Delegiertenversammlung akzeptiert daher die Einführung des EBM 2000plus zum 1. Januar 2005.“

Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller, Zweiter Vorsitzender der KV Bayerns und bayerischer Delegierter des Deut- schen Hausärzteverbandes, hatte auch in Potsdam die Datenbasis des neuen EBM scharf angegriffen und als unse- riös bezeichnet. Seine Analyse konnte die Mehrheit der Versammlung jedoch nicht überzeugen. Selbst ein zweiter Anlauf, eine zweite Lesung anzusetzen beziehungsweise die Abstimmung wie- derholen zu lassen, scheiterte an dersel- ben knappen Mehrzeit. Einig mit Hop- penthaller waren sich die Delegierten indessen in der Ablehnung der Regel- leistungsvolumen, mit deren Hilfe die Menge der ärztlichen Leistungen ge- steuert werden soll. Eine Woche zuvor hatte der Länderausschuss der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung den gleichen Beschluss gefasst. Josef Maus

Organspende

Mangel nicht beseitigt

Auch das Transplantationsgesetz

von 1997 hat nicht zu einer

Steigerung der Organspenden

geführt.

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