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Archiv "Ablösung der Arzneimittelbudgets: Ulla Schmidt macht Ernst" (18.05.2001)

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er Kollektivregress bei Über- schreitung von Arznei- und Heil- mittelbudgets wird rückwirkend beseitigt. In Zukunft vereinbaren Kas- senärztliche Vereinigungen (KV) und die gesetzlichen Krankenkassen so ge- nannte Ausgabenvolumina, und zwar getrennt für Arznei- und Heilmittel.

Diese sollen sich „gleichermaßen an konkreten Erfordernissen für die medi- zinische Behandlung wie an den finan- ziellen Auswirkungen“ orientieren.

Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, dessen Grundzüge Mini- sterin Ulla Schmidt (SPD) in der ver- gangenen Woche in Berlin erläuterte.

Das Gesetz soll zum 31. Dezember 2001 in Kraft treten, verbunden mit Über- gangsregelungen.

Neben den Ausgabenvolumina sol- len Krankenkassen und KVen in einem Gesamtpaket Versorgungs- und Wirt- schaftlichkeitsziele beschließen. Bei- spielsweise könnten sie vereinbaren, die Behandlung bestimmter chronisch Kranker zu verbessern. Möglich wäre ebenso auszuhandeln, dass in einem be- stimmten Zeitraum der Generikaanteil an den Verordnungen auf einen festge- legten Prozentsatz gesteigert wird.

Wie hoch die Ausgaben für Arznei- mittel in der Gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) in Zukunft sein dür- fen, ist im Referentenentwurf bewusst nicht festgelegt. Vorfahrt für die Selbst- verwaltung – das haben die Vertrags- partner oft genug verlangt. Nun will das BMG sie ihnen offenbar einräumen.

„Die KVen bleiben ebenso wie der ein- zelne Vertragsarzt in der Verantwor- tung für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arznei- und Heilmittelversor- gung“, mahnte Ulla Schmidt aber vor- sorglich. Für künftige Arzneimittel-

Vereinbarungen sollen die Budgets 2001 zugrunde gelegt werden. Theore- tisch könnten Kassen und KVen also vereinbaren, was sie für optimal halten.

Die Vorstellungen darüber werden je- doch sicher wie bisher auseinander ge- hen und die Schiedsämter beschäftigen.

Für die verordnenden Ärzte sollen in Zukunft Richtgrößen gelten – ein An- satz, den die Kassenärztliche Bundesver- einigung (KBV) seit längerem favori- siert. Schmidt erläuterte, dass es nicht ei- nen Durchschnittswert pro Facharztgrup- pe geben solle, sondern Richtgrößen auf Basis des zuvor vereinbarten Gesamt- pakets zur Versorgung. Zudem sollen Alter und Krankheitsspektrum der Pa- tienten einfließen. Bei der Festlegung der Arzneimittelvolumina, die Basis für die Richtgrößen sind, müssen folgende Komponenten berücksichtigt werden:

❃ der wirtschaftliche und qualitäts- gesicherte Einsatz innovativer Arznei- mittel,

❃ sonstige indikationsbezogene Not- wendigkeiten,

❃ die Qualität der Arzneimittelver- ordnung,

❃ Veränderungen des Verordnungs- umfangs, die sich durch Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen erge- ben, beispielsweise durch eine stärkere Inanspruchnahme der ambulanten Ver- sorgung nach Einführung des neuen Entgeltsystems (DRGs).

Honorarkürzungen möglich, aber nicht zwingend

Und was passiert in Zukunft, wenn das Geld nicht reicht? Diesen Fall müssen die Vertragspartner in den Gesamtver- trägen regeln. Honorarkürzungen beim einzelnen Arzt sind möglich, jedoch

nicht länger vorgeschrieben. Stattdessen ließe sich auch vereinbaren, dass ein Arzt seine Überschreitungen in einem bestimmten Zeitraum wieder einspart.

Auch wären Überschreitungen zulässig, sofern es dafür gute Gründe gibt (Bei- spiel: medizinisch begründeter Mehrbe- darf) beziehungsweise solche, die die Ärzte nicht zu verantworten haben (Bei- spiel: extreme Preiserhöhung bestimm- ter Medikamente).

Von welchem Schwellenwert an Richtgrößenprüfungen greifen, würde in Zukunft zwischen den Vertragspart- nern geregelt. Sie müssten sich auch über Bonusregelungen verständigen, falls das vereinbarte Volumen unter- schritten wird. Der Referentenentwurf sieht zudem vor, dass die Vertragsärzte in Zukunft frühzeitiger über ihr Ver- ordnungsverhalten informiert werden.

Ein neuer Ansatz, noch mehr Arbeit als bisher für die Schiedsämter? Das sieht man im BMG nicht so. Im Gegen- satz zu heute lasse sich in Zukunft sehr viel konkreter überprüfen, weshalb ein vereinbartes Ausgabenvolumen über- schritten worden sei. Das erleichterte den Schiedsämtern die Entscheidung.

Die heute vielerorts übliche rückwir- kende Entscheidung über Budgets soll ebenfalls der Vergangenheit angehö- ren. In Zukunft sollen Krankenkassen und KVen jeweils bis zum 30. Novem- ber für das kommende Jahr vereinba- ren, wie viel Geld für Arzneimittel zur Verfügung steht. Kommt es zu keiner Einigung, könnte umgehend das Schiedsamt entscheiden.

Dr. med. Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzender der KBV, begrüßte den Entwurf im Grundsatz: „Ulla Schmidt hat ihre Zusage gegenüber den nieder- gelassenen Ärzten eingehalten.“ Han- sen forderte jedoch, dass die Kassen tatsächlich zeitnah die nötigen Daten liefern. Andernfalls könnten die KVen die Verantwortung für eine wirtschaftli- che Versorgung nicht übernehmen.

Die Spitzenverbände der GKV haben den Entwurf hingegen kritisiert: Er ge- fährde die Beitragssatzstabilität. Für 2001 beispielsweise fehle jede Ausgaben begrenzende Regelung. Nach Angaben des BMG haben sich die GKV-Arznei- mittelausgaben im I. Quartal dieses Jah- res gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,8 Prozent erhöht. Sabine Rieser P O L I T I K

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A1296 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 20½½18. Mai 2001

Ablösung der Arzneimittelbudgets

Ulla Schmidt macht Ernst

Die Bundesgesundheitsministerin hat einen Referentenentwurf ausarbeiten lassen, um den Kollektivregress und die bisherigen Budgets abzulösen. Dennoch bleiben die Vertragsärzte

in der Verantwortung für ihre Arzneimittelverordnungen.

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