A 1182 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 26|
27. Juni 2014Zahl der Woche
2,5 Milliarden
Euro hat die gesetzliche Krankenversicherung 2013 für
Vorsorge- und Rehaleistungen ausgegeben. Im Vorjahr waren es 2,42 Milliarden Euro.
Quelle: GKV-SpitzenverbandDisease-Management-Programme (DMP) werden künftig kontinuier- lich evaluiert. Das hat der Gemein- same Bundesausschuss (G-BA) am 19. Juni in Berlin beschlossen. Die Evaluation soll durch einen unab- hängigen Sachverständigen erstellt werden. Zudem hat der G-BA die Krankenkassen dazu verpflichtet, die Qualitätssicherungsmaßnahmen darzustellen, die gegenüber den DMP-Teilnehmern zwischen den Vertragspartnern auf Landesebene vereinbart worden sind. „Nunmehr steht der Nutzen der DMP für die Patienten im Mittelpunkt, gemessen an krankheitsspezifischen als auch an indikationsübergreifenden Para- metern“, sagte Dr. med. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA. In Zukunft wer- de zudem ein Vergleich der Ergeb- nisse zwischen Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern erfolgen.
Darüber hinaus hat der G-BA das AQUA-Institut damit beauftragt, Qualitätssicherungsverfahren auf Basis der Routinedaten der Kran- kenkassen bei Patienten mit psy- GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS
DMP sollen evaluiert werden
chischen Erkrankungen und bei Pa- tienten mit chronischem Nierenver- sagen vorzunehmen. „Zukünftig wollen wir Routinedaten der Kran- kenkassen für die sektorenübergrei- fende Qualitätssicherung nutzen“, sagte Klakow-Franck. Die Routine- daten der Krankenkassen beinhalten sowohl Informationen aus dem sta- tionären als auch aus dem ambulan- ten Bereich. Auf diese Weise soll et- wa nachverfolgt werden können, was aus einem in einem Kranken- haus operierten Patienten nach sei- ner Entlassung geworden ist (siehe dazu auch den Artikel „Forschung mit Routinedaten: Hürden bei Herz- insuffizienz“ in diesem Heft). fos
Krankenkassen dürfen ihren unver- heirateten Mitgliedern keine künst- liche Befruchtung als Satzungsleis- tung finanzieren, weil das Sozialge- setzbuch V ausdrücklich vorsieht, dass nur Ehepaare die Kostenüber- nahme dafür beanspruchen können.
Das hat das Landessozialgericht KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Kein Spielraum für Krankenkasse
(LSG) Berlin am 13. Juni entschie- den (Az.: L 1 KR 435/12 KL). Vo- rausgegangen war ein Rechtsstreit der BKK Verkehrsbau Union mit dem Bundesversicherungsamt. In der mündlichen Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter nach Angaben des LSG darauf hin, dass Krankenkassen zwar in ihrer Satzung „zusätzli- che Leistungen in der fachlich gebotenen Qua- lität auch im Bereich der künstlichen Befruch- tung“ vorsehen könnten.
Der Gesetzgeber habe aber die Kostenübernah- me für künstliche Be- fruchtungen bewusst und ausdrücklich auf
Ehepaare beschränkt. Das Bundes- verfassungsgericht habe diese Vor- gabe für unbedenklich erklärt. Die- ser Rahmen stehe für eine Kranken- kasse nicht zur Disposition. Die Re- vision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.
In einer Reaktion auf das Urteil sprach sich Bundesfamilienministe- rin Manuela Schwesig (SPD) dafür aus, dass auch unverheiratete Paare einen Zuschuss der Krankenkassen für eine Kinderwunschbehandlung erhalten sollten. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, beurteilt einen solchen Zu- schuss grundsätzlich positiv. Als ei- ne versicherungsfremde Leistung müsse dieser aber aus Steuermitteln finanziert werden. Rie/afp Nur Ehepaare
dürfen einen Zuschuss bei
künstlicher Befruchtung in Anspruch nehmen.
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