• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Patientenverfügungen: Verhaltenskodex für Ärzte" (05.10.2007)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Patientenverfügungen: Verhaltenskodex für Ärzte" (05.10.2007)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A2694 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 40⏐⏐5. Oktober 2007

P O L I T I K

N

och ist Leben in den Blättern.

Der Herbst hat sie gelb wer- den lassen. Doch bis das Laub trocken von den Ästen fällt, wird es etwas dauern.

Das Bild der herbstlichen Baum- krone vor strahlend blauem Himmel ziert eine dünne Broschüre des Herzzentrums Lahr/Baden. Darin haben Ärzte, Juristen und Ethikex- perten auf drei Seiten Grundsätze für den Umgang mit Patienten an deren Lebensende zusammengetra- gen. Diesen sogenannten Lahrer Kodex sollen nach dem Willen der Initiatoren bundesweit möglichst viele Mediziner zur Grundlage ihrer Arbeit machen. Zu den Erstunter- zeichnern zählen unter anderem Prof. Dr. med. Roland Hetzer, ärztli- cher Direktor des Deutschen Herz- zentrums Berlin, sowie Dr. med.

Michael de Ridder vom Berliner Ur- ban-Krankenhaus.

Auf Grundlage des Kodexes ver- pflichten sie sich, dem Patientenwil- len oberste Priorität einzuräumen und die „Verantwortung für ein wür- diges“ Sterben ihrer Patienten zu übernehmen. Auch erklären sie, den weiteren Behandlungsverlauf im ärztlichen Kollegenkreis sowie mit Angehörigen und Betreuern des Pa- tienten ausführlich zu besprechen.

Ärzte sollen Umdenken

„Mit dem Kodex möchten wir unse- ren Patienten die Sicherheit geben, dass wir ihren Willen akzeptieren“, sagte Dr. med. Tejas Alexander, Chefarzt am Herzzentrum Lahr/Ba- den bei der Vorstellung des Kodexes in Berlin. Es gebe zwar Gesetze, die es Medizinern erlaubten, Patienten- verfügungen zu beachten, dennoch hielten sich viele nicht daran – teil- weise auch aus Unsicherheit. Auch de Ridder setzt Hoffnungen in den Kodex. Er glaubt, dass die Selbst-

verpflichtung zu einem „Perspekti- venwechsel“ bei den Ärzten bei- tragen kann. Die Mediziner sollten nicht fragen, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden dürften, sondern ob man sie im konkreten Fall weiterhin einsetzen sollte. Die im Kodex aufgeführten Grundsätze sind für de Ridder eine Selbstver- ständlichkeit, „die jeder Arzt unter- schreiben“ könnte.

Doch vorher lohnt es sich, den Text genauer zu studieren. Denn die Unterzeichner der Selbstverpflich- tung lehnen „eine prinzipielle Be- schränkung der Reichweite von Pa- tientenverfügungen auf bestimmte Krankheitsbilder- oder -zustände“

ab. Eine Haltung, die vor dem Hin- tergrund des geplanten Patienten- verfügungsgesetzes von Politik und Ärzteschaft kontrovers diskutiert wird. So wird der Bundestag ver- mutlich im Herbst über drei Gesetz- entwürfe entscheiden, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt werden.

Setzt sich der Abgeordnete Wolf- gang Bosbach mit seinem Entwurf durch, stünden die Unterzeichner des liberalen Lahrer Kodexes vor ei- nem rechtlichen Problem. Der CDU- Politiker schreibt in seinem Ent- wurf, dass die Gültigkeit von Pati- entenverfügungen nur auf die Fälle zu beschränken ist, in denen die Grunderkrankung einen irrreversi- blen und absehbar tödlichen Verlauf genommen hat. De Ridder sagte, er werde eine Reichweitenbegrenzung von Patientenverfügungen nicht ak- zeptieren. Till Müller-Heidelberg, Jurist der Humanistischen Union und Unterstützer des Lahrer Kode- xes, kündigte für diesen Fall eine Verfassungsklage an.

Dieser Schritt wäre nicht nötig, wenn der Gesetzentwurf des SPD- Abgeordneten Joachim Stünker eine

Mehrheit finden würde. Stünker spricht sich gegen eine Reichwei- tenbegrenzung von Patientenverfü- gungen aus und räumt der Patien- tenautonomie höchste Priorität ein.

Ebenfalls keine Reichweitenbe- grenzung sieht der Entwurf der Ab- geordneten Dr. med. Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) vor. Vielmehr plädieren die Unionspolitiker dafür, Patientenver- fügungen vor dem Hintergrund des aktuellen Falls zu überprüfen. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, begrüßt diesen Vorschlag,

„weil er sich nicht in die Arzt-Pati- ent-Beziehung einmischt“.

BÄK findet Kodex überflüssig

Als überflüssig schätzt die Bundes- ärztekammer hingegen die Initiative der Lahrer Ärzte ein. „Es bedarf kei- nes weiteren Kodexes, um Grund- sätze ärztlicher Sterbebegleitung zu verdeutlichen“, sagte der Hauptge- schäftsführer der BÄK, Prof. Dr.

med. Christoph Fuchs. Die Bundes- ärztekammer habe mit ihren „Grund- sätzen zur ärztlichen Sterbebeglei- tung“ aus dem Jahr 2004 und den

„Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patienten- verfügung in der ärztlichen Praxis“

aus diesem Jahr den Ärzten wesent- liche Orientierungshilfen an die Hand gegeben. Diese Publikationen seien im Namen der Ärzteschaft verfasst und durch sie legitimiert.

Zudem verwahrte sich die Bun- desärztekammer ausdrücklich ge- gen die Kritik des Lahrer Chefarztes Tejas Alexander, wonach sich viele Ärzte nicht an geltende Gesetze hal- ten würden: „Solche pauschalen Be- hauptungen sind auch dann nicht zu akzeptieren, wenn sie von Ärzten kommen“, erklärte Fuchs. I Samir Rabbata

PATIENTENVERFÜGUNGEN

Verhaltenskodex für Ärzte

Mediziner mehrerer großer Kliniken sprechen sich in einer

Selbstverpflichtungserklärung für eine Stärkung der Patientenautonomie aus.

Die Bundesärztekammer sieht den Vorstoß skeptisch.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gründe dafür mö- gen unter anderem darin liegen, dass die schwere und verantwortungsvol- le Arbeit der Pflege- kräfte von Krankenhaus- leitungen und -trägern nicht genügend

Da der einmal entstandene Krebs nach den bishe- rigen Erkenntnissen im Gegensatz zu anderen, den Menschen gefähr- denden Erkrankungen weder durch die Lebensweise noch durch

Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes und Vizepräsident der Bundesärzte- kammer, ist sicher, dass sich der Mangel an Ärzten auch im Porte- monnaie auswirken

Tabelle : Prozentuale Verteilung der Antworten zur Frage " Wo liegen Ihrer Meinung nach die Gründe für das relativ geringe Interesse von · jungen Medizinern an

Pfleger trat in einem sogenannten Uhrenhandicap gegen zwölf hoch motivierte Berufskollegen an, die auf einen Sieg gegen den Internationalen Großmeister hofften.. Pfleger hatte

Für den Allgemein- arzt, so folgt aus der ZI-Studie, so- weit Sewering sie referierte, habe es sich im Grunde also kaum ge- lohnt, eine allgemeinmedizinische Weiterbildung

Spies begründete seinen Schritt damit, dass seine be- rufspolitischen Ziele nicht mehr vom Vorstand der KV Hessen mitgetragen würden.. Auslöser für seinen Rück- tritt sei

Ich kann aber aus meinen Erfahrungen in dem begrenzten Gebiet der Unfallchirurgie beob- achten, daß die Qualität der Arbeiten derjenigen Kliniken, die dem Kontroll- verfahren