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Archiv "NIEDERLASSUNG: Viel zu viele Ärzte..." (20.09.1979)

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In eigener

Praxis

Zuviel in Prozent Be-

darf

Internisten Frauenärzte Chirurgen Radiologen HNO

Allgemeinärzte 418 206 92 73 112 623

132 82 28 22 44 548

217 151 229 232 155 14 Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

man Menschen nicht helfen, Angst ist unvereinbar mit Lebensfreude.

Doch Lebensfreude kann ein Arzt auch in einem todkranken Patienten erwecken — und sei es auch nur für wenige Augenblicke. Diese wenigen Augenblicke bewirken oft in einem Kranken das Entstehen einer freudi- gen Erwartung auf das Wiedersehen mit seinem Arzt. So ist es in der Klinik, die durchaus nicht nur „kalte Routine" anbieten muß, so ist es aber auch vor allem in der Praxis. In der Praxis muß sich der Arzt für sei- ne oft täglichen Besuche bei diesen schwerkranken Menschen neue, heitere Anekdoten ausdenken, auch wenn sie nur seiner Phantasie ent- sprungen sind. Über die Krankheit wird sowenig als möglich gespro- chen. Solange Befund und Verlauf sich nicht decken, solange die The- rapie weiter stagniert und 68 Pro- zent aller Krebskranken an ihren Metastasen zugrunde gehen, steht dem Arzt nicht das Recht zu, den an Krebs Erkrankten über sein „Lei- den" aufzuklären. Da der einmal entstandene Krebs nach den bishe- rigen Erkenntnissen im Gegensatz zu anderen, den Menschen gefähr- denden Erkrankungen weder durch die Lebensweise noch durch Um- weltfaktoren zu beeinflussen ist, kann dem an Krebs Erkrankten durch Aufklärung nichts geboten werden: während seines Aufenthal- tes in der Klinik ist der Kranke durch deren Maßnahmen festgehalten.

Was dann kommt, darüber entschei- det weder der Arzt noch der Kranke, sondern lediglich die in der Krank- heit sitzende Vitalität. Ist sie gering, gewinnt der Arzt. Er kann den Kran- ken zunächst aus seiner strengen Kontrolle entlassen. Doch ist es ge- fährlich, dem Kranken zu sagen, daß er einer großen Gefahr entronnen sei. Denn die Zukunft ist stets unge- wiß. Ist der Krebs stärker als der Arzt, dann sollte der Kranke weiter dort in Behandlung bleiben, wo die Therapie begonnen hat. Eine nach einheitlichen Richtlinien arbeitende klinische Ärztegemeinschaft bietet die beste Gewähr, die seelischen Belastungen, welche eine Krebser- krankung mit sich bringt, so niedrig als möglich zu halten. An der ersten Universitätsfrauenklinik in Wien und

an der Universitätsfrauenklinik in Je- na waren vor rund 25 Jahren diese Probleme so gelöst, daß die Diagno- se Krebs nur den Ärzten und dem Pflegepersonal bekannt war ... In Jena blieben inkurable Fälle nach Belieben und Notwendigkeit in ei- nem der Klinik unmittelbar ange- schlossenen Haus. In diesem Haus waren auch an puerperalen Mastiti- den erkrankte Mütter mit ihren Kin- dern untergebracht, so daß niemals der Eindruck einer Isolierung unter den krebskranken Frauen aufkom- men konnte. Der in diesem Haus tä- tige Arzt, der es jeweils für die Dauer eines Jahres zu betreuen hatte, stand, soweit es seine unmittelbaren Arbeiten wie Radiumeinlagen, Kon- trolle der Röntgenbestrahlungen, Bluttransfusionen, Zysto- und Rek- toskopie, Kloakenspülungen und die Inzisionen der mastitischen Abszes- se erlaubten, auch der Klinik zur Verfügung. Er war befugt, Patientin- nen in ein Haus, das, in einem nahe gelegenen Badeort gelegen, auch zur Klinik gehörte, zur zusätzlichen Erholung problemlos einzuweisen.

In beiden Häusern wurde die Tradi- tion der Klinik besonders gepflegt, den seelischen Druck, der auf krebs- kranken Patientinnen lastet, fernzu- halten. So war der Arzt nicht nur Therapeut, sondern auch Conferen- cier, der mit den Patientinnen erhei- ternde Gespräche führte und auch peinlichen Handlungen, wie dem Spülen einer Kloake, eine tröstliche Note zu geben verstand. Die Patien- tinnen waren, soweit nicht bettläge- rig oder durch die Therapie bean- sprucht, ungebunden, sie konnten in der Stadt Kino, Theater und Kon- zerte besuchen, sich mit Verwand- ten und Bekannten treffen. Die Ko- sten für diese Art der Nachsorge wa- ren niedrig ... Da nicht alle krebs- kranken Frauen in einem solchen Milieu [wie in der Klinik Bad Trissl;

die Red.] behandelt werden können und überdies die Sorge um Pflege- bedürftige oft zu den schwierigsten familiären und personellen Proble- men gehört, ist eine Suche nach .. . Methoden zur Erfüllung dieser ärzt- lichen Pflicht sicher gerechtfertigt.

Dr. med. Karl Franz Veit

Lennestraße 18, 4000 Düsseldorf

NIEDERLASSUNG

Ein Stimmungsbild aus München. Die Bedarfszahlen habe er dem Münchner Stadt-Anzeiger entnommen, versichert der Verfasser des Leserbriefes:

Viel zu viele Ärzte

... in München und dennoch ent- stehen mehr und mehr neue Ärzte- häuser. Für diese suchen Makler mit allen Mitteln Ärzte, die unerfahren genug sind zu glauben, daß sich trotz „Weltrekord an Arztdichte"

(um hier eine Schlagzeile der

„Bild"-Zeitung zu zitieren) und Ab- nehmen der Bevölkerungszahl in München eine sichere Existenz auf- bauen läßt. In keiner Fachgruppe reicht die gegenwärtige Durch- schnittsfallzahl beim augenblickli- chen Honorardurchschnitt, nen- nenswerte Gewinne zu erzielen. Die Honorarentwicklung kann schon längst nicht mehr mit den ständig steigenden Praxiskosten mithalten.

Durch das Punktwertsystem wird sie undurchsichtig und entspricht be- stimmt nicht der wirtschaftlichen Entwicklung. Wer will das Risiko eingehen, beim folgenden Stand noch eine Praxis aufzumachen?

Für das Fachgebiet HNO ergibt sich, daß bei der 155prozentigen Überbe- setzung im Durchschnitt weniger als 600 Scheine abgerechnet werden. In

„Nord-Schwabing" = Milbertshofen (d. h. höchstens 5% Privatpatienten) wird zum Beispiel ein HNO-Arzt ge- sucht. Die Versorgung dieses Be- zirks mit 104 000 Einwohnern ist aber durch 5 HNO-Ärzte sicherge- stellt (1:20 800). Auf ganz München umgerechnet ist das Verhältnis 1:12 000 bei einer Richtzahl von 1:30 000. Wer dennoch glaubt, eine

2434 Heft 38 vom 20. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

Hannes Sauter-Servaes

Ein amerikanischer Professor hat in diesen Tagen geschrieben: „Der Mensch behandelt die Welt wie ein einziges Warenhaus zu seinem Ver- gnügen; er plündert, er vergewaltigt und tötet sein eigenes Lebenssy- stem, die Biosphäre. Er ist ein Schädling, der seine eigene Auslö- schung vorbereitet." Solches ge- schieht nicht nur in der Biosphäre.

Auch die Bedrohung der Sozio- sphäre, d. h. der natürlichen Le- bensgemeinschaft, die auf Liebe und Einehe basiert, hat in unserer Zeit beängstigende Fortschritte ge- macht. Wenn Liebe nur noch in Or- gasmus-Einheiten gemessen wird, dann schwanken die Grundlagen menschlicher Gemeinschaft und menschlichen Zusammenlebens. So ist die Frage der Thematik „Hat Fa- milie Zukunft?" äußerst aktuell. Wer die Statistik über Eheschließung und Ehescheidung, über das Ver- hältnis von Geburten und Abtreibun- gen mit dieser Frage bemüht, wird sich über eine negative Antwort nicht wundern. Die Flucht vor der Familie ist in der modernen Gesell- schaft ein Faktum, das in seiner fata- len Auswirkung politisch vorläufig noch verdrängt wird. Es bedurfte vielleicht der Plakatierung „Jahr des Kindes" um erneut und eindringlich auf eines der größten Krisenfelder der heutigen Gesellschaft, auf die Familie, aufmerksam zu machen.

Zahlreiche Organisationen, Memo- randen, Symposien haben sich zum Anwalt des Kindes, der Ehe, der Fa- milie gemacht. Wenn sich die „Ka- tholische Ärztearbeit Deutschlands"

nach nunmehr 25 Jahren erneut mit der Thematik Familie, diesmal vor dem Horizont „Zukunft" befaßt hat, so dokumentiert sie die alarmieren- de Situation der heutigen Familie.

Mit Zahlen und Fakten ist sie an den

Kern der Familienproblematik her- angekommen und analysierte die zunehmend destruktiven Tendenzen sowie pathologischen Verfallsfor- men. Der Kongreß übersah jedoch auch nicht die augenscheinlichen Chancen mitten in einem Traditions- bruch größten Stils.

In die alarmierende Dekadenz der Familie hat Charles Peguy das pro- phetische Wort gesprochen: „Die großen Abenteurer des 20. Jahrhun- derts werden die christlichen Fami- lienväter sein". Wir stehen in einer Zeit des Übergangs, in der die Fami- lie den Weg in die Zukunft sucht. Es muß Familien geben, die das Künfti- ge entschlossen und exemplarisch vorwegnehmen. Es muß solche ge- ben, die das Erbe der Vergangenheit mit seinen hohen Werten anschau- bar machen. Und es muß solche ge- ben, denen eine Art vermittelnder Verwirklichung des Alten und des Neuen zugleich gelingt. In Zeiten des Umbruchs kann das rechte Maß noch nicht mit voller Sicherheit und nicht in letzter Reife gefunden wer- den. Jedoch muß die Familie viel stärker und bewußter als in früheren Zeiten eine große Offenheit und Pla- stizität entfalten, weil sie nur so in der modernen Gesellschaft Formen des Widerstandes und der Anpas- sung zu finden und zu bilden ver- mag. Dazu muß zum Beispiel die ererbte Gesprächslosigkeit zwi- schen Kirchen und ihren Mitgliedern in Fragen der Kultur von Eros und Sexualität überwunden werden. Ent- scheidend für den Beitrag der Kir- che ist die Befreiung der Menschen aus „der von den Vätern ererbten sinnlosen Lebensweise, und zwar als erlösende Befreiung zur Liebe als freie Treue aus dem Glauben".

Es geht um die Entwicklung einer

BRIEFE

günstige Möglichkeit zu haben, soll- te keineswegs versäumen, den aus- führlichen Beratungsdienst der KV und Fachgruppenvertreter in An- spruch zu nehmen.

Dr. Gert B. Bienias Lucile-Grahn-Straße 41/1 8000 München 80

PFLICHTEN

Zu dem kurzen Briefwechsel mit dem Bundesverfassungsgericht in Heft 15/

1979, Seite 1037:

Freie Einteilung - aber wie?

Wie die Zeilen des Herrn Koll. Dr.

Roland Schulz zeigen, ist das Bun- desverfassungsgericht nicht bereit, seine Entscheidungen zu erläutern.

Daß zwischen der arg strapazierten Aufklärungspflicht des Arztes und den Verpflichtungen eines entspre- chenden Richters ein wesentlicher Unterschied bestehen muß, wurde auch mir klar, nachdem ich die Un- terzeichner des Bescheides BvR 174/78, nämlich die Herren Dres.

Haager, Simon und Katzenstein in persönlichen Briefen um nähere Er- läuterung des Satzes „Anders als Ar- beitnehmer sind Selbständige in der Einteilung ihrer Arbeitszeit typi- scherweise frei" bat. Hierauf teilte mir ein Herr Dr. Wöhrmann mit, „daß das Bundesverfasuungsgericht und seine Richter nicht ihre eigenen Ent- scheidungen nachträglich kommen- tieren oder näher erläutern."

So weiß nur das Bundesverfas- sungsgericht, wie meine Arbeitszeit mit 24stündiger Dienstbereitschaft frei eingeteilt werden kann. Allen an- deren werden wohl die auch von Herrn Kollegen Schulz zitierten Sät- ze unklar bleiben, es sei denn, ein Arzt nimmt die freie Einteilbarkeit seiner Zeit wörtlich und beruft sich dann beim Strafprozeß auf die Ent- scheidung des Bundesverfassungs- gerichtes ...

Dr. med. Wolfgang Belke 2831 Mallinghausen

TAGUNGSBERICHT

Hat Familie Zukunft?

XXXII. Jahrestagung der Katholischen Ärztearbeit Deutschlands

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 38 vom 20. September 1979 2435

Referenzen

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