A 2460 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 51–52|
23. Dezember 2013P O L I T I K
BESCHNEIDUNGSGESETZ
Ärzte halten an ihrer Kritik fest
Im Dezember 2012 hat der Bundestag das Beschneidungsgesetz verabschiedet. Ein Jahr später mahnen Ärzteverbände, dass sich für die betroffenen Jungen nichts verbessert habe:
Zirkumzisionen würden in Deutschland noch immer ohne Schmerzausschaltung vorgenommen.
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as Kölner Landgericht hatte im Mai 2012 die Beschnei- dung von Jungen als Straftat bewer- tet und damit eine heftige Debatte zwischen Befürwortern und Geg- nern einer nicht medizinisch indi- zierten Zirkumzi sion aus religiösen Gründen ausgelöst. Auch innerhalb der Ärzteschaft wurde kontrovers diskutiert (siehe DÄ, Heft 39/2012). Die Politik reagierte mit dem „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschnei- dung des männliches Kindes“, das der Bundestag am 12. Dezember 2012 beschloss.„In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesell- schaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind“, heißt es darin. Zudem darf bei einem
„nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kind“ eine „medizi- nisch nicht erforderliche Beschnei- dung“ vorgenommen werden, wenn sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll“.
Ärzte- und Kinderschutzverbände haben ihre Kritik an dem Gesetz nun, ein Jahr nach dessen Verab-
schiedung, wiederholt. „Das Gesetz hat die Situation für die Neugebore- nen, Säuglinge und Kleinkinder nicht verbessert“, sagte der General- sekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Dr. med. Manfred Gahr, am 12.
Dezember auf einer Pressekonferenz in Berlin. Denn ein nichtärztlicher Beschneider dürfe keine wirksame Anästhesie durchführen, weder eine Allgemeinnarkose noch eine örtliche Betäubung. Folglich würden in Deutschland bei Neugeborenen Be- schneidungen ohne Schmerzaus - schaltung vorgenommen. „Das hal- ten wir für grausam und nicht ethisch vertretbar“, so Gahr.
Kinderärzte: Betroffene müssen zuerst einwilligen
Der Präsident der Deutschen Gesell- schaft für Kinderchirurgie, Prof. Dr.med. Bernd Tillig, wies in diesem Zusammenhang auf ein Dilemma hin: Auch eine Narkose sei für Neu- geborene mit besonderen Risiken be- haftet. Selbst ein Mediziner, der eine Narkose vornehmen dürfte, müsste sie also aus seinem Ethos her aus ab- lehnen. Und Emla-Creme, die bei Beschneidungen zur örtlichen Betäu- bung mitunter verwendet werde, sei ungeeignet und habe lediglich eine
„Alibifunktion“. Tillig kritisierte zu-
dem, dass vor der Verabschiedung des Gesetzes viel zu kurz über dessen Inhalte diskutiert worden sei: „Wir mussten erleben, dass die meisten se- riösen Stellungnahmen zu dem Be- schneidungsgesetz überhaupt nicht beachtet wurden.“ Rechtssicherheit sei deshalb lediglich für die Be- schneider eingeführt worden, nicht aber für die beschnittenen Kinder.
„Eine Zirkumzision aus rituellen oder religiösen Gründen lehnen wir ab“, bekräftigte der Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. med. Ulrich Fegeler. Beschneidungen ohne the- rapeutischen Nutzen dürften frü- hestens nach Erreichen der notwen- digen Einwilligungsfähigkeit der Betroffe nen durchgeführt werden – nur so sei sichergestellt, dass der Betroffene sich der Tragweite die- ser Entscheidung bewusst sei.
Abschließend kündigte Tillig die Erstellung einer Konsensus-Leitli- nie zu diesem Thema an, deren In- halte zurzeit zusammen mit anderen Fachrichtungen diskutiert würden:
„Wir wollen den gegenwärtigen Wissensstand zusammentragen, um auf diese Weise eine wissenschaftli- che Grundlage zu schaffen und auf- zuklären – die Öffentlichkeit, aber auch unsere ärztlichen Kollegen.“
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Falk Osterloh
Foto: dpa