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Archiv "Sterbehilfe: Keine aktive Euthanasie" (13.05.2005)

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Mit dem GMG, heißt es in dem Antrag weiter, blieben die Patienten als Kunden auf der Strecke. „Die Barrieren zur Inan- spruchnahme von GKV-Leistungen wer- den höher: durch die Einführung der Praxisgebühr, durch Ausweitung von Zu- zahlungen, durch Leistungsausschlüsse.“

Betroffen davon seien insbesondere die sozial Schwächeren.

Künftig gelte es die Patienten in den Mittelpunkt gesundheitspolitischer Entscheidungen zu rücken. Die Indivi- dualität der Arzt-Patienten-Beziehung müsse respektiert werden. Die Ein- führung neuer Versorgungsstrukturen solle sich am Mehrwert für die Patien- ten orientieren, nicht „an der Einkaufs- politik einer unter Wettbewerbsdruck stehenden Krankenkasse“.

Kritischer Blick nach Brüssel

In einem weiteren, ebenfalls einstimmig angenommenen Antrag des Vorstandes äußert der Ärztetag den Willen, die Entwicklung der europäischen Gesund- heitspolitik konsequenter zu begleiten.

Das deutsche Gesundheitswesen be- komme in immer stärkerem Ausmaß die rechtlichen und politischen Einflüsse der europäischen Gesundheitspolitik zu spüren, heißt es zur Begründung.An- gesichts der Unterschiedlichkeit der Gesundheitssysteme sei der Versuch ei- ner Harmonisierung abzulehnen.

Kritisiert wird zudem, dass mit dem so genannten Herkunftslandprinzip für Ärzte grundsätzlich das Recht ihres Herkunftslandes für im EU-Ausland erbrachte Gesundheitsleistungen gel- ten solle. Nur unter Beachtung des deutschen Rechts über die ärztliche Berufsausübung sollten Ärzte aus der Europäischen Union in Deutschland arbeiten können.

Mit der sehr grundsätzlichen, aber sachlichen Kritik der Ärzte wird die Ge- sundheitsministerin leben können. Zu- mal sie selbst eine Zusammenarbeit mit den Ärzten vorschlug. Die vorläufige Annäherung könnte jedoch schnell be- endet sein, wenn die nächsten großen Reformen auf den Weg gebracht wer- den. Räumlich gilt das für das nächste Jahr in jedem Fall. Dann tagt das Ärzte- parlament im 150 Kilometer entfernten

Magdeburg. Timo Blöß

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1913. Mai 2005 AA1327

1 0 8 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

S

elten hat ein Einzelschicksal welt- weit so viel Aufsehen erregt wie der öffentliche Tod der US-amerikani- schen Wachkomapatientin Terry Schia- vo. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nahm diesen „Fall“ zum Anlass, sich über Patientenverfügungen und Sterbehilfe zu äußern. Zwar stehe es ihr nicht an zu beurteilen, ob die rich- tige Entscheidung getroffen worden sei.

„Eines weiß ich genau: Mit der Würde des Menschen ist es unvereinbar, eine kranke und sterbende Frau, die sich nicht mehr dagegen wehren kann, in den Medien zur Schau zu stellen“, sagte

sie auf der Eröffnungsveranstaltung zum 108. Deutschen Ärztetag in Berlin.

Aktiver Sterbehilfe erteilte die Mini- sterin eine deutliche Absage. „Ich teile in diesem Punkt voll und ganz die Mei- nung des Ärztetages.Aktive Sterbehilfe darf es in Deutschland nicht geben.“

Niemals gehöre es zum Arztberuf, den Tod herbeizuführen, sagte auch der

Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. Es sei die Angst vor der Lebens- verlängerung um jeden Preis, vor allem aber die Unwissenheit über die palliativ- medizinischen Behandlungsmöglich- keiten, die diese Diskussionen immer wieder anheizten. In Belgien könnten seit Mitte April Ärzte bereits so ge- nannte Medikamenten-Sets zur aktiven Sterbehilfe in Apotheken erwerben.

Diese Entwicklung mache ihm Angst, sagte Hoppe. „Denn dort droht etwas zur Selbstverständlichkeit zu werden, das zunächst nur als absolute Ausnah- me gedacht war – die Euthanasie.“ Der Patient habe das Recht auf einen würdi- gen Tod, aber nicht das Recht, getötet zu werden. Schmidt forderte dazu auf, sich mit der Thematik auseinander zu setzen und beispielsweise in Form einer rechtssicheren Patientenverfügung dar- zulegen, wie man für sich die Wahrung der Würde definiert. Hoppe spricht sich allerdings gegen eine gesetzliche Re- gelung aus. Zwar seien Patienten- verfügungen prinzipiell bindend. „Was aber geschieht, wenn sie der konkreten Behandlungssituation nicht mehr ent- sprechen oder wenn sie schon viele Jah- re alt sind?“ fragte der BÄK-Präsident.

Wenn der Arzt in einer solchen Situati- on den mutmaßlichen Willen des Pati- enten ermitteln müsse, könne er dies nur anhand der Gesamtumstände tun,

„wie religiöser Überzeugung und allge- meiner Lebenseinstellung, und vor al- lem muss er das Gespräch mit den näch- sten Angehörigen suchen“. Das alles sei höchst individuell und nicht normier-

bar. Deshalb wird es nach Ansicht Hop- pes eine abschließende, in jedem Ein- zelfall gültige gesetzliche Regelung wohl kaum geben können. Wenn sonst angemessene Diagnostik und Therapie nicht mehr geboten seien, könnten Be- grenzungen geboten sein. „Dann muss die palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund treten.“ Kli

Sterbehilfe

Keine aktive Euthanasie

Hoppe glaubt nicht

an eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.

„Mit der Würde des Menschen ist es unvereinbar, eine sterbende Frau in den Medien zur Schau zu stellen.“

Ulla Schmidt

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