Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 107. März 2008 A493
P O L I T I K
nicht zuletzt die Entwicklung in den Niederlanden und Belgien die Bun- desärztekammer im Jahr 2004 dazu veranlasst habe, die 1998 gefassten
„Grundsätze zur ärztlichen Sterbe- begleitung“ neu zu formulieren.
Daran knüpften die im vergangenen Jahr von der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK erarbeiteten Empfeh- lungen für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an.
Die Resonanz auf die Publikation sei sehr gut. Schon jetzt habe man die Broschüre, die dem Deutschen Ärzteblatt im Januar beigelegen ha- be (Heft 1–2/2008), nachdrucken müssen. Die Grundsätze und die Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen seien exzel- lent, dies sei auch von Juristen mehrfach bestätigt worden. „Es gibt weltweit derzeit nichts Besseres“,
betonte Hoppe. I
Gisela Klinkhammer, Samir Rabbata xemburgische Entscheidung eine
Infektion wird.“ Tatsächlich wurde in der Vergangenheit das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Deutschland immer dann besonders heftig infra- ge gestellt, wenn es im Ausland zu einer Legalisierung kam. Dass es mit den Niederlanden, Belgien und nun Luxemburg ausnahmslos Nach- barländer der Bundesrepublik sind, in denen Ärzte ihren Patienten beim Sterben aktiv helfen dürfen, hat wohl mit dazu beigetragen.
Hoppe verdeutlichte, dass Eu- thanasie von der großen Mehrheit der deutschen Ärzteschaft abgelehnt werde. „Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes und der Ärztin, und Beihilfe auch nicht, das ist seit Hippokrates so“, stellte Hoppe klar.
Die Ärzteschaft werde in ihren Bemühungen keinen Deut nachge- ben, dass sich am Verbot der aktiven Sterbehilfe in Deutschland nichts än- dere. In diesem Zusammenhang er- neuerte der BÄK-Präsident seine Forderung, die gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung per Gesetz zu ver- bieten. Konkret kritisierte er das Vor- haben der Organisation Dignitate, ei- nes deutschen Ablegers des Schwei- zer Vereins Dignitas, lebensmüden Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. Der richtige Weg sei es, tod- kranken Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Die Pallia- tivmedizin müsse stärker gefördert werden. Er verwies darauf, dass LUXEMBURG
Straffreiheit für aktive Sterbehilfe
Als drittes Land weltweit erlaubt Luxemburg seinen Ärzten, Todkranken unter bestimmten Voraussetzungen beim Sterben zu helfen. Bundesärztekammer-Präsident Hoppe warnt vor einer Aufweichung des deutschen Verbots der Euthanasie.
D
er Präsident der Bundesärz- tekammer (BÄK), Prof. Dr.med. Jörg-Dietrich Hoppe, hat vor einem Wiederaufleben der Sterbe- hilfedebatte in Deutschland ge- warnt. Grund ist der Beschluss des luxemburgischen Parlaments, wo- nach Ärztinnen und Ärzte künftig Sterbehilfe leisten dürfen. Das Par- lament hatte Ende Februar mit 30 Ja-Stimmen bei 26 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen für einen ent- sprechenden Entwurf der Regierung votiert. Der Staatsrat muss jetzt noch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, bevor es in Kraft treten kann. Voraussetzung für die straffreie Sterbehilfe ist, dass ein
„unheilbar kranker und unerträglich leidender Patient freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich“ den Wil- len zur Beendigung seines Lebens bekundet. Auch 16- bis 18-jährige Patienten sollen um Sterbehilfe bit- ten können, wenn die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter ihre Zustim- mung erteilen. Bei willensunfähi- gen Patienten soll eine Patienten- verfügung ausreichend sein. Ärzte sind nach dem neuen Gesetz ver- pflichtet, mit dem Patienten mehre- re Gespräche über seine Entschei- dung zu führen und einen weiteren Arzt zur Beratung hinzuzuziehen.
Förderung der Palliativmedizin
Zuvor hatten die luxemburgischen Parlamentarier einstimmig einem weiteren von der Regierung einge- brachten Gesetz zugestimmt, das den Ausbau der sterbebegleitenden Versorgung vorsieht. Die Kosten sollen von den Krankenkassen über- nommen werden.
Die Förderung der Palliativmedi- zin begrüßte Hoppe. Mit Blick auf die Sterbehilferegelung sagte er je- doch: „Wir wollen nicht, dass die lu-
Die Grundsätze zur ärztlichen Sterbe- begleitung der Bundesärztekammer und weitere Informationen unter:
www.aerzteblatt.de/sterbehilfe
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