Aus Bund und Ländern
Schwangere: Besserer Schutz am Arbeitsplatz
KASSEL. Das Bundes- arbeitsgericht hat den Mut- terschutz im Hinblick auf mögliche Gefahren am Ar- beitsplatz verbessert. Dem Grundsatzurteil zufolge dür- fen Ärzte für Schwangere ein vorläufiges Beschäftigungs- verbot aussprechen, wenn Gefahren vom Arbeitsplatz ausgehen, der Arbeitgeber dies aber nicht von sich aus überprüfen läßt. Damit sprach das Gericht einer Ver- käuferin für einen Monat rückwirkend ihr Gehalt zu.
(Az.: 5 AZR 49/98)
Die Schwangere verkaufte Gartenbedarf, darunter auch Pflanzenschutzmittel. Diese wurden zunächst offen, später geschützter gelagert. Zumin- dest an der Kasse hatte die Verkäuferin aber weiterhin Kontakt mit entsprechenden Packungen. Trotz mehrfach geäußerter Sorgen unter- nahm der Arbeitgeber nichts.
Schließlich sprach der Arzt der Schwangeren „bis zur Vorlage einer Bescheinigung des Gewerbeaufsichtsamtes über die Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes“ ein Be-
schäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aus.
Das Bundesarbeitsgericht bejahte nun die bislang unter Ärzten und Juristen umstrit- tene Frage, ob ein vorläufiges Verbot zulässig und wirksam ist. Zwar habe hier eine Ge- fahr für Mutter und Kind nicht unbedingt bestanden, aber es habe „aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende An- haltspunkte“ dafür gegeben.
Dem Urteil zufolge gilt ein solches Beschäftigungsverbot so lange, bis der Arbeitgeber dem Arzt eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit
vorlegt. afp
Spendenorganisationen im Test des DZI
BERLIN. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat sein Spen- den-Siegel-Bulletin aktuali- siert. Die Broschüre enthält Namen, Adressen, Kurzbe- schreibungen und Kontover- bindungen von 128 förde- rungswürdigen Spendenorga- nisationen des humanitär-ka- ritativen Bereichs. Die Liste kann gegen drei DM in Brief- marken beim DZI, Bernadot- testraße 94, 14195 Berlin be- stellt werden. EB
Ausland
Brasilianische Studie:
Ärzte sind
schlechte Patienten
SAO PAULO. Ärzten fällt es schwer zu akzeptieren, krank zu sein. Das ist das Er- gebnis einer noch nicht veröf- fentlichten Studie, über die das brasilianische Magazin
„veja“ Ende Juni berichtet hat. Die Psychiaterin Alex- andrina Meleiro vom Institu- to de Psiquatria do Hospital das Clinicas untersuchte das Verhalten von 61 Ärzten, 76 Anwälten und 66 Ingenieu- ren, die in eine Herzklinik eingeliefert wurden.
In den ersten 48 Stunden nach der Einweisung starben 6,75 Prozent der Ärzte, 1,25 Prozent der Anwälte und kei- ner der Ingenieure. Die hohe Mortalitätsrate bei den Ärz- ten führt Meleiro auf die zu späte Krankenhauseinwei- sung zurück. Seit ihrer Aus- bildung seien die Ärzte ge- wohnt, Kranke zu behandeln, sagte sie. Sie kümmerten sich indes nicht um die eigenen Krankheiten. Während nur zehn Prozent der Anwälte und 19 Prozent der Ingenieu- re angaben, dem Personal im Krankenhaus nicht zu trauen, war das bei den Ärzten fast die Hälfte. 32 Prozent der Ärzte kritisierten zudem die von den Kollegen gewählte
Therapie. SG
EU-Datenbank für seltene Krankheiten
BRÜSSEL. Das Europäi- sche Parlament und der Eu- ropäische Rat haben ein Ak- tionsprogramm zur Förde- rung des Informationsaustau- sches über seltene Krankhei- ten beschlossen. Bis Ende des Jahres 2003 wird die Gemein- schaft 6,5 Millionen DM in den Aufbau eines Europäi- schen Netzwerkes investie- ren, wobei auch bereits vor- handene Datenbanken ge- nutzt werden sollen.
Ziel ist es, Ärzten, For- schern und Betroffenen den Zugang zu den Informationen
zu erleichtern, die transnatio- nale Zusammenarbeit von Fachkreisen zu unterstützen, eine geeignete Vorgehenswei- se bei Clustern sicherzustel- len und die Überwachung sel- tener Krankheiten zu fördern.
Die Datenbankeinträge sol- len beispielsweise Angaben über den Verlauf selten auf- tretender Krankheiten, ihre Symptome und Ursachen ent- halten. Die Informationen werden auch aus dem Inter- net abrufbar sein. EB
Sterbehilfe in den Niederlanden wird weiter liberalisiert
DEN HAAG. Ein Ge- setzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe für Schwer- kranke ab dem zwölften Le- bensjahr hat in den Nieder- landen einen Sturm der Ent- rüstung ausgelöst. Parteien, Ärzte und Presse laufen Sturm gegen das Vorhaben, Sterbehilfe bei Kindern auch ohne Zustimmung der Eltern zu legalisieren.
Das Gesetzesprojekt, das bereits Anfang Juli vom Ka- binett gebilligt worden war, soll das Strafrecht in Ein- klang mit der bereits seit Jah- ren herrschenden Praxis brin- gen. In den Niederlanden wird die Sterbehilfe seit Mai 1994 toleriert, dem Gesetz nach konnte sie jedoch im- mer noch mit bis zu zwölf Jahren Haft bestraft werden.
Bisher wird Sterbehilfe in den Niederlanden bei Patien- ten mit einem „unerträgli- chen Leiden“ geduldet, wenn sie zuvor mehrfach schriftlich ihren Sterbewunsch geäußert haben. Vor einer aktiven Sterbehilfe muß der Arzt mindestens einen Kollegen zu Rate ziehen und die Justiz- behörde informieren.
Die Sterbehilfe an sich wird von einem Großteil der niederländischen Bevölke- rung (etwa 80 Prozent) befür- wortet. Aktueller Stein des Anstoßes ist die Frage, ob auch der Sterbewunsch von Zwölfjährigen und Alzhei- merpatienten akzeptiert wer-
den sollte. JF
A-2193 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 36, 10. September 1999 (21)
P O L I T I K NACHRICHTEN
Mit Hilfe gentechnischer Verfahren werden Pflanzen resistent gegen Schadinsek- ten oder Herbizide. Das gentechnisch veränderte Saatgut muß in Freilandversu- chen auf Umweltverträglichkeit getestet werden, bevor es vermarktet werden darf. In Frankreich laufen die meisten Freilandversuche (399) innerhalb der EU.
Deutschland liegt mit 96 Versuchen im Mittelfeld. Weil es immer wieder Zweifel an der Umweltverträglichkeit genmanipulierter Organismen gibt, haben sich die EU-Umweltminister auf eine Verschärfung der Freisetzungsrichtlinie verständigt.