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Archiv "Luxemburg: Gesucht und gefunden" (09.07.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 27

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9. Juli 2010 A 1357

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

LUXEMBURG

Ein Assistenzarzt schilderte seine per- sönlichen Erfahrun- gen im Nachbarland (DÄ 23/2010: „Wei- terbildung in Luxem- burg: Eine zweifel- hafte Option“ von Marek Koch).

Falsche Behauptungen

. . . Es besteht Bedarf, die an zahl- reichen Punkten angeführten fal- schen Behauptungen von Marek Koch-Blazejak richtigzustellen. Als gewählter Vertreter der Assistenz- ärzte des CHL möchte ich dies im Namen meiner Kollegen tun . . . Seit seiner Gründung . . . 1975 . . . werden im CHL Assistenzärzte aus- gebildet. Aufgrund eines Kooperati- onsabkommens mit den belgischen Universitäten handelte es sich hier- bei lange Zeit um Assistenzärzte aus Belgien. Verständlicherweise orientierte sich der Ausbildungsrah- men damals am belgischen System, in dem die Facharztausbildung un- ter der Schirmherrschaft der Uni- versitäten organisiert ist . . . Verschiedene Umstände, wie der As- sistentenmangel in Belgien und die zunehmende Mobilität deutscher Ärzte, haben im vergangenen Jahr- zehnt dazu geführt, dass der Anteil der Assistenten aus dem deutschen Ausbildungssystem kontinuierlich zugenommen hat und diese Gruppe nunmehr den größten Teil der Assis- tenzärzte des CHL stellt. Im Licht der neuen EU-Richtlinien zur Ar- beitszeit sowie der luxemburger Gesetzgebung erschien es der Di - rektion des Centre Hospitalier de Luxembourg deshalb Anfang 2008 notwendig, den Status der Assistenz- ärzte in Einklang mit der veränder-

ten Gesetzeslage zu bringen. Da der Arbeitgeber dies in Zusammenarbeit mit der betroffenen Berufsgruppe der Assistenten tun wollte, wurde zunächst im April 2008 die Wahl zum neu geschaffenen Vertreter der Assistenzärzte abgehalten. Die Aus- sage von Herrn Koch-Blazejak, ein Dialog mit den Assistenzärzten sei vonseiten der CHL-Direktion nicht gewünscht, muss deshalb als falsch zurückgewiesen werden . . . In Luxemburg gibt es derzeit, mit Ausnahme der Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin . . . keine spezifische Facharztausbil- dung. Jene Assistenten, die in Lu- xemburg einen Teil ihrer Ausbildung absolvieren, müssen dies demnach in Absprache mit den verantwortlichen Organen in ihrem Hauptausbildungs- land tun. Dies sind die Universitäten in Belgien und Frankreich und die Ärztekammern in Deutschland . . . Das Problem des Status der Assis- tenzärzte stellte sich bei den Assis- tenten aus dem deutschen System, die als vollapprobierte Ärzte keinen Studentenstatus mehr haben und die in ihrem Ursprungsland in vertrag- lich geregelten Arbeitsverhältnissen ihre Ausbildung absolvieren. Um ihnen die gleichen Bedingungen wie in Deutschland zu bieten, wurde . . . beschlossen, den Assistenzärzten im CHL den Status als Arzt in der Wei- terbildung (Médecin en voie de spé- cialisation), auf der Grundlage ei- nes Arbeitsvertrages nach luxem- burgischem Recht, zu geben. Dieser Vertrag ist in Einklang mit der EU- Richtlinie 2003/88/EG und regelt die Arbeitszeit der Assistenten unter dem Aspekt der maximalen Arbeits- zeit und den vorgeschriebenen Ru- hephasen . . .

Neben dem Status der Assistenten, der Regelung ihrer Arbeitszeit und

der Vertragsdauer war die Vergü- tung ein weiteres wichtiges Thema der Gespräche. Die Direktion hat hier den Nachbesserungsbedarf, vor dem Hintergrund der im Vergleich zu Deutschland höheren Lebensun- terhaltskosten, erkannt, die Gehälter erhöht und eine Ausbildungszulage von 1 200 Euro pro Jahr eingeführt . . . Mir sind keine Assistenten im CHL bekannt, die mehr als 80 Wo- chenstunden arbeiten müssen und von ihren Ausbildungsbeauftragten angehalten werden, ihre Arbeitszeit- dokumentation zu manipulieren . . . Auch stimmt es nicht, dass Assis- tenzärzte, die im CHL arbeiten, wie Studenten oder AiPler behandelt werden. Wir verfügen über eine der Approbation gleichzustellenden

„Autorisation d’exercer“ und haben die gleichen Befugnisse wie ein deutscher Assistenzarzt im Rahmen seiner Ausbildung . . .

Im Vergleich zu Deutschland ist die Gehaltslage, aus eigener Erfahrung, sehr attraktiv . . .

Ich habe zweieinhalb Jahre meiner Ausbildung im CHL absolvieren dürfen und kann behaupten, dass die Qualität der Ausbildung jener an deutschen Kliniken in nichts nachsteht. Der engagierte und pflichtbewusste Assistenzarzt kann schnell eigene Verantwortung über- nehmen und sowohl seine klini- schen als auch operativen Fähigkei- ten weiterentwickeln . . .

Dr. med. Philippe Wilmes, Vertreter der Assistenz- ärzte des CHL, Centre Hospitalier de Luxembourg, Clinique d’Eich, L-1460 Luxemburg

Gesucht und gefunden

. . . Ich habe knapp zwei Jahre als Assistenzärztin in der Kinderchirur- gie und Pädiatrie am Centre Hospi- talier de Luxembourg (CHL) gear-

U U G

E s s g ( t b hafte Option“von M

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9. Juli 2010 beitet und möchte diese Zeit keines-

falls missen.

Es stimmt: Man wird teilweise wieder wie ein Student behandelt, 48 Stunden Wochenenddienst ge- hören in Luxemburg nicht der Ver- gangenheit an, und das große Geld verdienen die Fach-, nicht aber die Assistenzärzte. Was mir aber am wichtigsten war im zweiten und dritten Jahr meiner Weiterbil- dungszeit: Ich wurde für das be- zahlt, was ich studiert habe; ich ha- be „Medizin gemacht“. Keine Blutentnahmen, kein Abrechnen, kein übermäßiges Dokumentieren.

Stattdessen Sprechstunde, Station und Notfälle, assistieren und ope- rieren. Ich habe viel gearbeitet, viel gesehen, gemacht und gelernt.

Meine Chefs schätzten mich und meine Arbeit. Alles Dinge, die ich in Deutschland vermisst habe.

Möglicherweise findet der ein oder andere in Luxemburg das, was er gesucht hat.

Dr. med. Katrin Fasnacht, CH-8702 Zollikon

PFLEGEKR Ä FTE

Die Ärzte und die anderen Berufsgrup- pen im Gesundheits- wesen sollten sich nicht gegeneinander ausspielen lassen (DÄ 18/2010: „Pfle- gekräfte: Rückfall in alte Reflexe“ von Birgit Hibbeler).

Ein unbekanntes Wesen

In dem sorgenvollen Kommentar von Frau Dr. Hibbeler fehlt ein Hin- weis auf die Situation der gut 400 000 Mitarbeiterinnen in den Praxen der niedergelassenen Ärzte.

Zu deren Situation haben sich in den letzten Jahren weder Politik noch Medien überhaupt Gedanken gemacht. Die „Arzthelferin“, das unbekannte Wesen in der Gesund- heitspolitik. Jeder Politiker, jeder Verdi-Funktionär, jeder Kommenta- tor der großen Medien kennt und hätschelt „seine“ Krankenschwester als Leistungsträger in der Gesell- schaft; die Arzthelferin, meist bes- ser qualifiziert, aber schlechter be- zahlt, kennt keiner.

Selbst im DÄ wird für die Öffent- lichkeit nicht ausreichend kommu- niziert, dass die finanzielle Ausblu- tung unserer Praxen auch die Be- rufsgruppe der Arzthelferinnen massiv bedroht . . .

Dr. Ulrich Wettmann, 79100 Freiburg

Historische Anmerkung

. . . Dr. med. Birgit Hibbeler schreibt, es bestünden die alten Komplexe der Pflegenden, dass

„keiner unsere Arbeit schätze und niemand uns ernst nehme“. Diese Sorgen würden einige Ärzte mit ei- ner „gewissen Genugtuung erfül- len“ . . . Die Teamarbeit beider Professionen werde besonders in Deutschland vermisst.

Diese beiderseits unerfreuliche Ein- stellung ist nicht neu. Bereits vor mehr als 150 Jahren haben Ärzte ähnlich gedacht und die Pflege nicht wertgeschätzt. Verlässliche Aussagen der damaligen Zeit wei- sen darauf hin, dass die Mehrzahl der Ärzte dem Anliegen der Kran- kenpflege eher ablehnend gegen- überstand. Krankenpflegekräfte, die im 18. und beginnenden 19.

Jahrhundert noch als Wärter be- zeichnet wurden (Wärterinnen gab es kaum), kamen vorwiegend aus ungebildeten, oft auch asozialen Schichten und waren in keiner Wei- se ausgebildet. Im Gegensatz zu den Hebammen gab es keine gere- gelte Ausbildung. Besonders nega- tiv äußerten sich damals auch die Ärzte der Charité über das dort täti- ge Wartepersonal. Noch 1898 wur- de die im preußischen Medizinalge- setz festgeschriebene Auffassung gerichtlich bestätigt, dass „Kran- kenpflegepersonen dem Arzt als Diener, als unselbstständige Hilfs- personen zur Seite stehen“. Sie ge- hörten zum Dienst- und Warteper- sonal, nicht zum medizinischen Dienst . . .

Das Ansehen der Krankenpflege besserte sich erst 1957, als sich freie Schwesternschaften bildeten und die staatliche Krankenpflege- ausbildung gesetzlich eingeführt wurde. Die Schwestern der Mutter- häuser genossen dagegen wegen ih- rer oft persönlichen und liebevollen Zuwendung zum Kranken seit Be- ginn des Mutterhauswesens in der Mitte des 19. Jahrhunderts ein gutes Ansehen. Jetzt muss es endlich zu einem vernünftigen, gleichwertigen Miteinander in der medizinischen Versorgung kranker Menschen kommen, zu einer anerkannten Teamarbeit. Ich denke, wir sind auf dem besten Weg.

Dr. med. Horst Isermann, 27356 Rotenburg/Wümme

Erfolgsrezept

Der Leitartikel ist von höchster Bri- sanz, bestätigt er doch eine noch vor Jahrzehnten fast undenkbare Spal- tung zwischen Arzt- und Pflegebe- ruf im Krankenhaus. Mein Erfolgs- rezept als Chef der Erlanger Univer- sitätshautklinik (1967 bis 1995) war gerade die vertrauensvoll enge Kooperation von Ärzten/Ärztinnen, Schwestern und Pflegern, die auf je- der Station ein betont „therapeuti- sches Team“ bildeten. So fiel es uns in Zeiten großen Pflegekräfteman- gels leicht, planmäßig morgendliche Hilfsaufgaben (Blutentnahmen etc.) zu übernehmen, was die eigentliche Versorgung der Patienten bis zur Morgenvisite ohne Hektik ermög- lichte. Hinzu kam pro Woche auf je- der Station eine halbstündige Team- konferenz zur Erörterung sozialer Patientensorgen, von denen beson- ders die Nachtschwestern wussten.

Das hat uns Ärzten das Verstehen psychosozialer Nöte vieler Patienten erst ermöglicht. Auch förderte die Präsenz einer eigenen Verwaltung den klinischen Teamgeist, weil wir

G

D a p w n a ( gekräfte: Rückfall in

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Orts - angabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

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19 “Then the curious musician will be able to practise by means of similar examples, and gain greater profit from study and exercise, and find other beautiful consonances,

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