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Archiv "Nationales Ethikkomitee für aktive Sterbehilfe" (17.03.2000)

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FDP: Handlungsbedarf in der Psychotherapie unbestreitbar

BERLIN. Der gesund- heitspolitische Sprecher, Dr.

Dieter Thomae, und der Ob- mann der FDP-Bundestags- fraktion, Detlef Parr, forder- ten die Bundesgesundheitsmi- nisterin auf, wegen der „de- solaten Finanzsituation“ der Psychotherapeuten aktiv zu werden und auch die Kran- kenkassen zu verpflichten, ih- rer Stützungspflicht bei zu stark sinkenden Punktwerten nachzukommen. In einem Gespräch mit Repräsentanten der Psychotherapeuten-Ver- bände und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betonten Thomae und Parr, dass die leistungsgerech- te Honorierung der Psycho- therapeuten nicht nur zulasten

des Facharzt-Budgets gehen dürfe. Sollte sich die Selbstver- waltung nicht einigen, müsse die Gesamtvergütung aufge- stockt werden. Zu erwägen sei, „ein Budget in diesem Be- reich vollständig zu beseiti- gen“.

Dr. Rainer Hess, Haupt- geschäftsführer der KBV, wies Thomae darauf hin, dass die Situation der Psychothera- peuten im Jahr 2000 zusätz- lich durch die gesetzlich vor- gegebene Aufwertung des hausärztlichen Budgets ver- schärft werde. Das dadurch sinkende fachärztliche Bud- get werde durch die zu- sätzlichen Leistungserbringer geschmälert. Werde die Ge- samtvergütung nicht aufge- stockt, müsse die Politik die Verantwortung für das Scheitern der Integration der Psychotherapeuten überneh-

men. pb

Ausland

Nationales Ethikkomitee für aktive Sterbehilfe

PARIS. Das französische Nationale Ethikkomitee, die höchste Instanz für Bioethik in Frankreich, spricht sich für eine Aufhebung des aktiven Sterbehilfeverbotes aus, das aber nur in „Ausnahmefäl- len“ erlaubt sein sollte. Das Komitee empfahl, aktive Ster- behilfe nicht zu bestrafen,

wenn ein unheilbar kranker Patient mit unerträglichen Leiden sich mehrmals und be- wusst für eine solche „Befrei- ung“ entscheidet. Derzeit ist aktive Sterbehilfe in Frank- reich strafbar, obwohl Exper- ten davon ausgehen, dass bei 2 000 schwer kranken Patien- ten jährlich eine Tötung auf Verlangen durch Ärzte erfolgt.

Das Komitee spricht sich jetzt für eine Anpassung der Geset- ze aus, um diese „Ausnahme- fälle“ zu erlauben. ddb

A-667 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 11, 17. März 2000

S P E K T R U M NACHRICHTEN

BERLIN. Nickelhaltiger Modeschmuck wird verboten, wenn er Nickel in Mengen ab- gibt, die allergische Reaktio- nen hervorrufen können. Der Grenzwert liegt bei 0,5 Mikro- gramm Nickel pro cm²/Wo- che. Der Bundesrat stimmte

einer entsprechenden Verord- nung zu.

Ohrstecker und ähnliche Erzeugnisse, die bis zum Ver- heilen von Wunden im Kör- per bleiben, dürfen bis auf un- vermeidbare Spuren kein Nickel enthalten. EB

Nickelhaltiger Modeschmuck verboten

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