• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Aktive Sterbehilfe: Einer der qualvollsten Tode" (14.06.2002)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Aktive Sterbehilfe: Einer der qualvollsten Tode" (14.06.2002)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A

A1662 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 24½½½½14. Juni 2002 B R I E F E

ein fundiertes Urteil über den Fall zu machen, und auch ungeeignet, eigenständig über das diagnostische und therapeutische Procedere zu entscheiden. Daher sollte man ihn tunlichst vom klini- schen Entscheidungsprozess fernhalten. Ihm aber zum Schluss schlechte Biopsiera- ten unterzuschieben, die er nicht beeinflusst hat, dazu ist er dann wieder von Nutzen.

Das Argument der Kostenre- duktion durch Vermeidung unnötiger Biopsien ist eine Milchmädchenrechnung. Ei- ne wesentlich umfangreiche- re und effektivere Kostener- sparnis in unserem Gesund- heitssystem wäre durch Zurückdrängen der „Woo- doo“- und „Beruhigungs“- Medizin (unsinnige Infusi- ons- und Injektionstherapi- en, „Einrenken“, Magnet- feld- und Elektrotherapie

etc.) zu erzielen. Eine Dis- kussion über diese Therapie- elemente oder gar eine Qua- litätskontrolle findet nicht statt. Wer wollte es auch wa- gen, an der Effizienz der Ver- fahren der Allgemeinmedizin zu zweifeln, gilt doch hier das Motto „Faeces ist nahrhaft, Millionen Fliegen können sich nicht irren“. Hier Qua- litätskontrolle zu fordern, ei- ne jährliche Prüfung der The- rapeuten einzuführen mit der Konsequenz, bei Nichtbeste- hen die Kassenzulassung zu verlieren, ist Blasphemie – dies bei den Radiologen zu tun, eine Selbstverständlich- keit.

Nichts gegen Qualitätskon- trolle, aber dann bitte für alle Disziplinen mit gleichen Konsequenzen!

Dr. med. Jürgen Milbich,Facharzt für Diagnostische Radiologie, Wirtelstraße 34–36, 52349 Düren

Medizinstudium

Zu dem Beitrag „Wunschzettel für die Reform“ von Priv.-Doz. Dr. med.

Dipl.-Chem. Johannes Schulze et al.

in Heft 14/2002:

Auch in die Weiter- bildung integrieren

. . . Da zunehmend auch von Humanmedizinern effektives Handeln in der Gesundheits- versorgung und Kostenbe- wusstsein gefordert wird, ist es nach unserer Meinung sinnvoll, diese Sachthemen sowohl in das Studium der Humanmedizin als auch in die Weiterbildung zu inte- grieren. Gerade in der sta- tionären Versorgung voll- zieht sich ein Wandel, an dem maßgeblich der Humanmedi- ziner beteiligt sein sollte. Vor- rangiges Ziel muss es daher sein, die Kompetenz der an der stationären Versorgung beteiligten Ärzte zu erhöhen.

Die Deutsche Gesellschaft der Ärzte im Krankenhaus- management e.V. schlägt vor, die Weiterbildungsordnung dahingehend zu ergänzen, so- wohl eine Facharzt- als auch eine Schwerpunktbezeich- nung im Krankenhausma-

nagement erwerben zu kön- nen. Unsere Gesellschaft be- steht als Interessenvertre- tung seit Dezember 2000 und sieht sich als Diskussionsfo- rum für alle interessierten Ärzte mit dem Ziel, wissen- schaftliche und fachliche Themen im Krankenhausma- nagement zu fördern.

Priv.-Doz. Dr. med. Rainer Pankau, Deutsche Gesellschaft der Ärzte im Krankenhausmanagement e.V., Lappenberg 26, 31134 Hildesheim

Aktive Sterbehilfe

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Ein Menschenrecht?“ von Gisela Klink- hammer in Heft 13/2002:

Einer der qualvollsten Tode

Mit großer Verwunderung las ich in der letzten Spalte, dass aktuelle Forschungsergebnis- se der Palliativmediziner be- legen, dass mehr als 90 % der ALS-Patienten keineswegs einen qualvollen Tod durch Ersticken erleiden.

Ich frage mich ganz besorgt, auf welchen Grundlagen die- se Forschungsergebnisse ba- sieren.

(2)

In meinem eigenen unmittel- baren Umfeld ist meine Schwägerin mit 40 Jahren ei- nen der qualvollsten Tode ge- storben, die man sich vorstel- len kann, alldieweil sie an ei- ner ALS gelitten hat. Ich fra- ge mich allen Ernstes, ob, nur weil 90 % angeblich „fried- lich sterben“, den restlichen 10 % dieses qualvolle, über Wochen dauernde Siechtum zumutbar ist.

Dr. med. R. Schottmann, Wetzendorfer Straße 22, 91207 Lauf

Beinprothesen

Zu dem Technik-Beitrag „Computer im Knie steuert das Gehen“ in Heft 15/2002:

Kostenübernahme nicht gesichert

Der Bericht über die compu- tergesteuerte Beinprothese C- Leg stellt ein System vor, das Beinamputierten eine nahezu normale Fortbewegung er- möglichen soll. Schön! Nur ist zu hoffen, dass möglichst we- nige Betroffene von dieser prothetischen Möglichkeit er- fahren, damit ihnen spätestens bei der Frage der Kostenüber- nahme durch ihre Kranken- kasse eine herbe Enttäu- schung erspart bleibt. So ge- schehen bei meiner 37-jähri- gen Patientin, sonst topgesun- den Mutter von vier Kindern, der nach einer misslungenen Varizen-OP ein Bein ampu-

tiert werden musste. Eine C- Leg-Prothese wurde abge- lehnt mit der Begründung, die Patientin könnte mit einer üb- lichen Prothese medizinisch sinnvoll und zweckmäßig ver- sorgt werden. Das mag sogar stimmen, denn bei der Moti- vation und Energie der Pati- entin käme diese vermutlich sogar mit einer Holzprothese à la Captain Hook zurecht.

Nur für wen, bitte schön, ist dann ein C-Leg gedacht?

Nach Aussage des MDK ist ein C-Leg keine Leistung der GKV und somit bei einem Preis von circa 20 000 Euro höchstens von gutbetuchten Beinamputierten zu finanzie- ren. Für den Normalversi- cherten „Nichtmillionär oder Lottogewinner“ wird wohl die nahezu natürliche Fortbe- wegung nach Beinamputati- on lediglich ein Wunsch- traum bleiben!

Bernhard Schikora,Lindenstraße 6, 96337 Ludwigsstadt

Rat erbeten

Man kann nur hoffen, dass dieses Wunderwerk der Tech- nik möglichst vielen Patien- ten zu mehr Lebensqualität verhelfen kann. Leider habe ich gehört, dass die gesetzli- chen Krankenkassen Zu- schüsse zu diesen Prothesen verweigern. Gibt es eventuell für die Betroffenen eine an- dere Möglichkeit der Finan- zierung, vielleicht eine Stif-

tung oder einen e.V.? Ich denke da insbesondere an ei- ne 34-jährige Krankenschwe- ster, der nach zahlreichen, zum Teil missglückten Knie- operationen ein Bein ampu- tiert werden musste. Für sie wäre das „C-leg“ die Chance ihres Lebens, auch die einzi- ge Chance, jemals wieder in ihrem geliebten Beruf arbei- ten zu können.

Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.

Dr. med. Mechthild Hennecke, Laubachstraße 17, 40625 Düsseldorf

Jungärzte

Zu dem Beitrag „Gesetzesverstöße sind die Regel“ von Jens Flintrop in Heft 18/2002:

Hoffnung auf neue Ärztegeneration

. . . Was wir jetzt sehen, ist die logische Konsequenz aus Jahren der Leibeigenschaft.

Seit den Zeiten, als noch pro Woche im Minimum drei bis fünf unaufgeforderte Bewer- bungen auf die Chefarzt- schreibtische flatterten, wer- den die tatsächlichen Ar- beitszeiten ignoriert. Weiter- hin werden Verträge zu einer Weiterbildung befristet, die dann gar nicht stattfindet.

Man muss aber trotzdem nach Vertragsablauf gehen.

Ärztekammern, Berufsver- bände und andere Standes- vertretungen haben hier über

Jahre für den Einzelnen nach- weislich nichts unternom- men. Wenn es einem nicht passte, konnte man ja gehen.

Trotz nahezu nicht enden wollender Motivation wer- den jüngere Ärzte nicht wirk- lich wie Kollegen behandelt, man bedient sich ihrer.

Immer, wenn es darum geht, umsonst zu arbeiten, kommt auch heute noch als Argu- ment die ärztliche Ethik ins Spiel. Über den hippokrati- schen Eid sind dank des Han- ges zur Nestbeschmutzung in der eingesessenen Ärzte- schaft inzwischen auch die Patienten sehr gut infor- miert, die uns dann ebenfalls den Respekt im Umgang und den Titel in der Anrede kon- sequent verweigern. Es sei denn, sie sind wirklich krank.

Wirklich beklagenswert sind aber die Krokodilstränen, die jetzt von Standesorganisatio- nen, Berufsverbänden und Chefärzten vergossen werden.

Hatte man doch jahrelang die Vorteile billiger Arbeitskräfte genossen beziehungsweise sich ungestört seinem Funk- tionärsdasein hingegeben.

Bleibt zu hoffen, dass sich aus dieser Misere eine neue Ärz- tegeneration erhebt, die das nicht mehr mit sich machen lässt und dafür sorgt, dass ein Stand wieder die Achtung er- hält, die er verdient und die gezielt über Jahre zugrunde gerichtet wurde.

Dr. med. Bernd Bauer,Kreiskranken- haus, Karlstraße 45, 89129 Langenau

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 24½½½½14. Juni 2002 AA1663

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aktive Sterbehilfe auch auf ausdrücklichen Wunsch des Sterbenden sei mit Recht strafbar und dürfe auch Ärzten nicht ge- stattet sein, hat Bundesju- stizminister Hans A.. Engel-

Bleibt zu hoffen, dass sich aus dieser Misere eine neue Ärz- tegeneration erhebt, die das nicht mehr mit sich machen lässt und dafür sorgt, dass ein Stand wieder die Achtung er-

Bleibt zu hoffen, dass sich aus dieser Misere eine neue Ärz- tegeneration erhebt, die das nicht mehr mit sich machen lässt und dafür sorgt, dass ein Stand wieder die Achtung er-

Die Richter werden sich die Entscheidung nicht leicht machen, und auch die Öffentlichkeit sollte sich mit vorschnellen Urteilen zurückhalten.. Zu Recht schreibt

SB: Da stellt sich die Frage, ob das nicht verschwendete Ressourcen sind, wenn die Leute nur in der The- orie, nicht aber für die Praxis ausge- bildet werden.. RH: Neben

Düsseldorf wird anläß- lich einer außerordentlichen Mitglie- derversammlung (am 21. September) darüber befinden, ob sie der Anre- gung von Bundesgesundheitsminister Horst

Eine solche Unter- scheidung treffe das Gesetz jedoch bisher nicht, so daß der Eindruck entstehe, als ob Tötung eines Patien- ten ohne ausdrücklichen Wunsch mit Sterbehilfe

Sollte sich die Selbstver- waltung nicht einigen, müsse die Gesamtvergütung aufge- stockt werden.. Zu erwägen sei, „ein Budget in diesem Be- reich vollständig zu