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Archiv "„Aktive Sterbehilfe": Für die Regierung nicht akut" (30.07.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

2. Symposium über

„EDV in der Arztpraxis"

Die Zahl der kommerziellen Anbie- ter von Praxisrechnern wächst von Jahr zu Jahr, so daß es für den Laien, insbesondere für den viel- beschäftigten niedergelassenen Arzt, oftmals schwer ist, sich einen aktuellen Überblick zu verschaf- fen. Das Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI), Köln, hat es sich zur Aufgabe ge macht, über die Entwicklung des Praxisrechnermarktes und den ökonomischen praxisgerechten Einsatz von Datenverarbeitungs- systemen laufend zu informieren.

Eine Befragung, die das Zentralin- stitut bei Ärzten verschiedener Fachgebiete durchführte, unter- streicht die Notwendigkeit, anbie- terseitig bestimmte Auflagen im Hinblick auf die Ökonomie zu er- füllen, um eine „Breitenwirkung"

zu erzielen. Andererseits ergab ei- ne Umfrage bei den Systemanbie- tern eine deutliche Kritik an den ärztlichen Selbstverwaltungen — insbesondere was die EDV-ge- rechte Abrechnung und die Viel- falt der Formulare betrifft.

Mit diesen kontroversen Fragen befaßt sich ein zweitägiges Sym- posium, das das Zentralinstitut in Verbindung mit der Kassenärztli- chen Vereinigung Nord-Württem- berg am 30. und 31. Oktober 1981 in Stuttgart durchführt. In einem Forderungskatalog sollen diejeni- gen Maßnahmen umrissen wer- den, die von den Anbieterfirmen ebenso wie von den ärztlichen In- stitutionen vorrangig in Angriff ge- nommen werden sollten.

Das Programm plant sieben Grundsatzreferate und Podiums- diskussionen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch die Ausstel- lung und Vorführung einer Reihe von marktgängigen Praxiscompu- tern verschiedener Hersteller. Zur Tagung sind insbesondere Man- datsträger und Geschäftsführun- gen der KVen, Mitarbeiter der Re-

chenzentren und der Niederlas- sungsberatungen, die EDV-inter- essierten Ärzte sowie Anbieter von Praxisrechnern eingeladen. An- meldung beim Rechenzentrum des Zentralinstituts für die kassen- ärztliche Versorgung, Ottostr. 1, 5000 Köln 40 (Telefon: 0 22 34/

7 60 56). Meldeschluß: 1. Oktober 1981. EB

„Aktive Sterbehilfe":

Für die Regierung nicht akut

Nach Mitteilung des Parlamentari- schen Staatssekretärs des Bun- desjustizministeriums, Dr. Hans de With, hält die Bundesregierung unvermindert an dem Verbot der sogenannten Sterbehilfe fest. Der Regierungssprecher geht davon aus, daß auch die neugegründete Deutsche Gesellschaft für Huma- nes Sterben (DGHS) e. V. (Augs- burg), die laut eigenen Angaben bereits mehr als 1000 Mitglieder zählt, ihren Aufruf zur Legalisie- rung eines „Gnadentodes" nicht auch auf die aktive Sterbehilfe ausdehnen will. Jedenfalls ließe sich aus dem offenen Brief der Ge- sellschaft (vom 23. April 1981) eine solche Andeutung nicht entneh- men. EB

SPD-Kommission:

Ethische Normen für Biomedizin

Auch die Genforschung muß sich, nach Ansicht der Grundwertkom- mission beim SPD-Vorstand, einer politisch-moralischen Bewertung stellen. Im Gegensatz zu Marxi- sten und Liberalisten, die den technischen Fortschritt eher als

„Fortsetzung der biologischen Evolution" und den Eingriff in die Gesetzmäßigkeit gar als „vermes- sen und schädlich" ansähen, kommt Dr. Hans-Jochen Vogel als Hauptverfasser der SPD-Schrift

„Humane Grenzen des technisch Machbaren" zu folgender Überle- gung:

„Wer über grundlegende neue technologische Entwicklungen entscheidet, bestimmt nicht nur über Mittel, sondern de facto auch über Zwecke." Somit könne die Wissenschaftsfreiheit nicht zum Alibi dafür dienen, die morali- schen und gesellschaftlichen Aus- wirkungen neuer Technologien wertfrei einfach hinzunehmen.

Vielmehr müßten sich Wissen- schaften gefallen lassen, an ethi- schen Normen gemessen zu wer- den; dies gilt gerade auch für die biomedizinische Forschung. Seit einiger Zeit sei man hier in eine besonders dynamische Phase ein- getreten, die deshalb neuartige Ri- siken in sich berge.

Unter den bereits praktizierten biomedizinischen Technologien erwähnen Vogel und seine Mitar- beiter ausdrücklich die künstliche Samenübertragung beim Men- schen. Sie weisen auf einen Reso- lutionsentwurf des Europarates hin, nach dem die völlige Anony- mität des Samenspenders gewähr- leistet sein soll. Dies erscheine in- sofern bedenklich, als dem Kind dadurch von Rechts wegen die Chance genommen werde, seine

„blutsfnäßige Abstammung zu er- fahren". Ein wichtiges Element seiner Personenidentität ginge nach Meinung der Kommission möglicherweise verloren.

Außerdem werde dem Arzt, der als einziger beide Erzeuger kenne, zu- gemutet, bei der Auswahl des pas- senden Erbmaterials Schicksal zu

„spielen". Die Menschenwürde sei in beiden Fällen empfindlich in Frage gestellt.

Der Konflikt, hier Wissenschafts- freiheit, dort Menschenwürde, bei- des Werte, die von der Verfassung geschützt sind, darf nicht den Ex- perten allein überlassen bleiben, resümiert die Grundwertekommis- sion. Nach ihrer Ansicht sind die Politiker herausgefordert, neue Antworten zu entwerfen und sie der öffentlichen Diskussion zuzu- führen. Dem vorausgehen sollte eine verständliche und intensive Information des Bürgers. ck

1480 Heft 31 vom 30. Juli 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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