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Archiv "Palliativmediziner: Gegen aktive Euthanasie" (22.06.2001)

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Palliativmediziner

Gegen aktive Euthanasie

Aus dem Sterbewunsch kann ein Lebenswunsch werden.

E

in flächendeckendes ge- sundheitspolitisches Kon- zept zur Förderung der „Le- benshilfe für unheilbar Kran- ke im weit fortgeschrittenen

Stadium ihrer Erkrankung“, fordert die Deutsche Gesell- schaft für Palliativmedizin (DGP). Es bestehe kein Zwei- fel, dass Palliativmedizin ei- nen wichtigen Beitrag leisten könne, um die Nachfrage nach aktiver Sterbehilfe dra- stisch zu reduzieren. Die nie- derländische Regelung wird von der Gesellschaft abgelehnt: „Die Exi- stenz, die Häufigkeit und Akzeptanz von nicht freiwilliger Eu- thanasie sowie die Häufigkeit von Todes- fällen ohne klare Un- terscheidungsmöglich- keit, ob Euthanasie mit oder ohne ausdrückli- ches Verlangen des Pa- tienten erfolgte, sind deutliche Anzeichen für den in Holland bereits eingetretenen Missbrauch.“ Die Eut- hanasiebewegung in den Nie- derlanden, ursprünglich ein Protest gegen das entfremdete Sterben und die Macht der Medizin, habe somit parado-

xerweise die Macht der Ärzte über Leben und Tod ihrer Pa- tienten ganz erheblich erwei- tert. Die langjährigen Erfah- rungen auf den Palliativstatio- nen in Deutschland hätten ge- zeigt, dass aus dem Sterbe- wunsch ein Lebenswunsch werde, wenn eine adäquate Reduktion des körperlichen, psychischen und sozialen Lei- dens gelingt, betont die DGP.

BKK Berlin

Heilmittel nach Genehmigung

KV Berlin kritisiert

„bürokratischen Unsinn“.

V

ersicherte der BKK Berlin müssen ärztliche Verord- nungen von Heilmitteln wie Massagen und Krankengym- nastik seit kurzem von ih- rer Krankenkasse genehmigen lassen. Die BKK Berlin be-

gründet ihr Vorgehen mit not- wendigen Qualitätsverbesse- rungen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat befremdet auf die Regelung reagiert. Für die Betroffe- nen bedeute sie eine unnöti- ge Belastung. „Dieser jüngste Coup aus dem Hause der BKK erinnert an die ver- staubte Abstempel-Mentali- tät der 70er-Jahre“, kritisierte Dr. med. Manfred Richter- Reichhelm, Vorsitzender der KV Berlin. Die BKK Berlin ist die einzige Krankenkasse in der Hauptstadt, die so ver- fährt.

A K T U E L L

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 25½½½½22. Juni 2001 AA1649

Cholesterinwerte

USA veröffentlichen neue Richtlinien

D

ie USA setzen weiter auf Choleste- rin senkende Maßnahmen, um der Adipositas-Epidemie in der Bevölke- rung Herr zu werden. Nach jüngsten Schätzungen sind drei von fünf Ameri- kanern übergewichtig, einer von fünf leidet an krankhafter Fettsucht (Public Health 2001: 115: 229–235). Dennoch spielt der „Bodymass Index“ auch in den neuen Richtlinien des „National Cholesterol Education Program“ nur eine untergeordnete Rolle. Überge- wicht gilt nicht als unabhängiger Risi- kofaktor für Herz-Kreislauf-Erkran- kungen. Hierzu zählen nur Alter, Ge- samtcholesterin, HDL-Cholesterin, ein nicht ausreichend behandelter systoli- scher Blutdruck und das Rauchen. Auf der Basis dieser Faktoren kann das in- dividuelle Herzinfarktrisiko mit einem

„Risk Estimator“ berechnet werden.

Er steht unter www.nhlbi.nih.gov zum Download bereit. Auf dieser Seite fin- den sich auch die neuen Richtlinien, die „Adult Treatment Panels (ATP III)“. Als Druckversion nachzulesen in JAMA 2001; 285: 2486–2497.

E

rneut im Mittelpunkt der Richtlinien steht das LDL-Cholesterin. Als opti- mal wird ein Wert von unter 100 mg/dl angesehen, der HDL-Cholesterinwert sollte über 40 mg/dl (früher 35 mg/dl) liegen. Triglyzeride gelten bereits ab 200 mg/dl als therapiewürdig. Die Indi- kation zur medikamentösen Behand- lung besteht bei einem LDL-Choleste- rin > 160 mg/dl, wenn nur ein korona- rer Risikofaktor vorliegt. Der Schwel- lenwert sinkt auf 130 mg/dl, wenn zwei oder mehrere Risikofaktoren vorhan- den sind, und auf 100 mg/dl, wenn be- reits eine Koronare Herzkrankheit (KHK) oder ein „Risiko-Äquivalent“

aufgetreten ist. Mit Letzterem ist in er- ster Linie ein Diabetes mellitus ge- meint. Er wird damit mit einer KHK gleich gesetzt, selbst wenn noch keine nachweisbaren Schäden vorliegen.

M

an schätzt, dass die Zahl der Ame- rikaner, die Cholesterin senkende Medikamente benötigen, von derzeit 13 auf 36 Millionen ansteigt, wenn alle Patienten entsprechend der neuen Richtlinien erfasst würden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird nunmehr jedem Amerikaner ab dem 20. Lebensjahr empfohlen, alle fünf Jahre ein Nüch- ternlipoproteinprofil aus Triglyceriden, LDL-, HDL- und Gesamtcholesterin bestimmen zu lassen. Als sekundäres Therapieziel neben der LDL-Chole- sterinsenkung definiert ATP III die Be- handlung des metabolischen Syn- droms. Hier wird anerkannt, dass Übergewicht eine mögliche Ursache ist, und eine Reduktion des Körperge- wichts deshalb wünschenswert sei.

Zentrales Anliegen der neuen Richtli- nien ist auch hier die Senkung des Cho- lesterinwerts. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit darf man anneh- men, dass die meisten Amerikaner wei- terhin den „Low-Cholesterol“-Produk- ten und Medikamenten den Vorzug vor einer ausgewogenen Ernährung geben

werden. Rüdiger Meyer

Akut

Die Palliativmedizin bemüht sich unter ande- rem darum, die Schmerzen von Schwerkran-

ken zu lindern. Foto: dpa

BKK Berlin: Krankengymnastik nur nach Genehmigung Foto: dpa

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