A 1340 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 31–32|
4. August 2014 Chronisch kranke Patienten dür-fen ausnahmsweise privat Canna- bis züchten. Das Kölner Verwal- tungsgericht (VG) erlaubte den An- bau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken keine Behandlungsalter- native mehr zur Verfügung steht.
Die Richter gaben damit am 22. Ju- li den Klagen von drei Patienten gegen ein behördliches Anbauver- bot statt. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der schwer kranke Pa- tient austherapiert ist, es keine an- dere Behandlungsalternative zu Cannabis gibt und Apotheken-Can- nabis unerschwinglich sei. Erst- mals in Deutschland verpflichtet das Urteil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, den Cannabis-Eigenanbau in drei Klagefällen zu erlauben. Die Be- hörde kann allerdings Auflagen machen zur Art und Weise des An- baus oder zur besseren Sicherung von Fenstern oder Türen der Woh- nungen. Denn die Droge muss vor Zugriffen Dritter gesichert werden, so das VG. Bundesweit besitzen 272 Patienten eine Kauf-und-Kon- sum-Erlaubnis für Cannabis. Da sich die Krankenkassen nicht an den Kosten beteiligen müssen, können sich viele Patienten diese Abgabeform nicht leisten.
CANNABIS ALS MEDIKAMENT
Eigenanbau zu Therapiezwecken erlaubt
Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedi- zin begrüßt das Urteil. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, „die
eigene Plantage“ sei keine Lö- sung. Notwendig sei ein Festbetrag bei der Abgabe der Naturpflanze pro Gramm, der von den Krankenkassen getragen werden müsse. dpa, PB
In drei Fällen hat das Kölner Ver- waltungsgericht den Klagen gegen das Anbauverbot von Cannabis statt- gegeben.
Foto: picture alliance
Zahl der Woche
58 300
Jugendliche haben im Jahr 2012 eine Ausbildung in einem Pflegeberuf begonnen. 79 Prozent der Auszu - bildenden waren weiblich.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)Um die Rahmenbedingungen für die Telemedizin zu verbessern, un- terstützt das Wissenschaftsministe- rium Baden-Württemberg den Auf- BADEN-WÜRTTEMBERG
Koordinierungsstelle für Telemedizin eingerichtet
bau einer landesweiten Koordinie- rungsstelle für die Dauer von fünf Jahren mit einer Anschubfinanzie- rung von 600 000 Euro.
Ziel ist es, vor allem im ländlichen Raum die Ver- sorgung chronisch kranker Menschen durch te le me di - zinische Verfahren zu ver- bessern.
Die durch Telemedizin gestützte Versorgung müs- se künftig belegen, dass sie vorteilhafter oder gleich- wertig und kostengünsti- ger ist als bisherige Metho- den, sagte Wissenschafts- Eine Koordinie-
rungsstelle für Telemedizin soll in Baden-Württem- berg die Versorgung von chronisch Kran-
ken verbessern.
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ministerin Theresia Bauer. Die Ko- ordinierungsstelle solle dafür sor- gen, dass Telemedizinprojekte Pro- totypenentwicklung und Pilotpha- se überdauern und langfristig die Chance erhalten, in die Regelver- sorgung überführt zu werden. Die Koordinierungsstelle soll Kompe- tenzen in der Telemedizin bündeln und als Ansprechpartner für alle dienen, die ein Telemedizinprojekt planen.
Die Einrichtung wird eng mit der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Univer- sitätsklinikums Heidelberg zusam-
menarbeiten. KBr