25.11.2016 Newsletter n°9
Miteinander-Füreinander
Newsletter der Integration und Flüchtlingshilfe
Das Wesentliche in Kürze
Die im Integrationsgesetz eingeführte Rechtssicherheit in der Ausbildung bleibt ein aktuelles The- ma. Die graphischen Darstellungen in diesem Newsletter möchten Transparenz über die Zuständig- keiten der Behörde sowie über die Entscheidungskriterien für die Erteilung einer Duldung für die Dauer der Ausbildung schaffen (Seite 2 & 3).
Ca. 40 syrische Flüchtlinge haben auf Einladung der Stadt am 19. November an einer Zukunftswerkstatt teilgenommen. Wichtige Erkenntnisse wurden bei der Veranstaltung gewonnen.
Die Teilnehmer suchen mehr Kontakt zur Stadtverwaltung und zur deutschen Bevölkerung (Seite 6).
Neues aus Ostfildern
Fortbildung der Dolmetscher
Job-Info-Tag an der Realschule Nellingen
Umzug in die Daimlerstrasse
Azubi-Gruppe in der GU Scharnhausen
Café Syria
Erstes Austauschtreffen von Mentoren und Mentees
Zukunftswerkstatt mit anerkannten Flüchtlingen
Die Akteure der Flüchtlingsarbeit finden ergänzende
Informationen
(ab Seite 7 )2
Duldung für Ausbildung
Asylbewerber, die sich im laufenden Asylverfahren befinden („Gestattung“) benötigen eine Geneh- migung der Ausländerbehörde, um eine Ausbildung zu absolvieren. Sollte das Asylverfahren negativ entschieden werden, ändert sich der Asylstatus des Betroffenen. Er erhält eine Duldung. Damit wechselt die Zuständigkeit für die Ausbildungsgenehmigung. Ob er seine Ausbildung weitermachen darf, entscheidet ab diesem Zeitpunkt das Regierungspräsidium.
Die Entscheidungskriterien für die Erteilung einer Ausbildungsgenehmigung bei der Ausländerbe- hörde und beim Regierungspräsidium unterscheiden sich.
Ausländerrecht
Zuständigkeitswechsel bei der Ausbildungsgenehmigung bei negativer Entscheidung des Asylverfahrens
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Duldung für Ausbildung
Antrag auf längerfristige Duldung für Ausbildung
Wenn ein Asylbewerber abgelehnt wird, fragt die Ausländerbehörde grundsätzlich beim Regie- rungspräsidium an, ob und unter welchen Bedingungen eine Duldung erteilt werden soll. Wenn sich der Flüchtling in einer Ausbildung befindet, wird automatisch von der Ausländerbehörde nachgefragt, ob eine „Ausbildungsduldung“ erteilt werden kann. Ein zusätzlicher Hinweis des Aus- länders, dass dies bei der Anfrage nicht übersehen wird, schadet jedoch sicher nicht. Es bedarf aber keines förmlichen Antrages.
Wie unterscheidet sich eine Ausbildungsduldung von einer herkömmlichen Duldung
Eine Ausbildungsduldung unterscheidet sich von einer normalen Duldung lediglich dadurch, dass die Dauer länger ist (bis zu 2 Jahren) und die Auflage mit der auflösenden Bedingung („Duldung erlischt zum Zeitpunkt der möglichen Abschiebung…“) nicht beinhaltet ist.
Zusammenfassend werden drei Duldungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in der Ausbildung unter- schieden:
Ausländerrecht
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Fortbildung der Dolmetscher
Am 14. und 15. Oktober haben die Dolmetscher des Dolmetscherpools der Stadt Ostfildern an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen.
Es ging einerseits um Übersetzungstechniken, aber auch um ihre Rolle als Dolmetscher. Zudem wurde die Zuwanderungs- und Flüchtlingspolitik seit Bestehen der Bundesrepublik vermittelt.
Spannende Gespräche gab es beim Austausch der Teilnehmer, die aus unterschiedlichen Län- den und Kulturen stammen.
Wenn Sie Dolmetscher werden möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Stengel (n.stengel- deroide@ostfildern.de)
Job-Info-Tag an der Realschule Nellingen
Zahlreiche Unternehmen und weiterführende Schulen haben sich im Rahmen des Job-Info-Tages am 15. Oktober vorgestellt. Die Gruppe Arbeit des Freundeskreises Asyl hat in Kooperation mit der Stadt und dem Jugendbüro Ikeros Flüchtlinge unterstützt, ihren Lebenslauf (aufbereitet als Steckbrief) auszustellen. Damit haben sie potentielle Arbeitgeber auf ihre Suche nach einer Ausbildung aufmerksam gemacht.
Umzug in die Daimlerstrasse
Am 20. Oktober sind die ca. 100 Asylbewerber aus der Notunterkunft Schillerschule in die Gemeinschaftsunter- kunft Daimlerstrasse umgezogen. Das von einem privaten Investor umgebaute Bürogebäude kann bis zu 151 Asylbewerber aufnehmen. Im Laufe der nächsten Wochen werden weitere Flüchtlinge aus Notunterkünften des Landkreises zugewiesen.
Neues aus Ostfildern
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Azubi-Gruppe in der GU Scharnhausen
Am 19. Oktober haben sich Auszubildende der Stadt im Rahmen des Azubi-Tages über die Flüchtlingsarbeit in Ostfildern infor- miert. Sie besuchten die DAT-WiFi-Box in der Niemöllerstraße und die Gemeinschaftsunterkunft in der Jahnstrasse in Scharnhausen.
Die ehrenamtliche Koordinatorin der GU, Elisabeth Clasen, be- schrieb das Leben der Asylsuchenden in einem „Camp“ . Ein Be- wohner der GU erzählte der Gruppe über sein Leben in Deutsch- land.
Café Syria
Das Café Syria hat am 12. November zum zweiten Mal stattgefunden. Die Initiatoren sind syrische Flüchtlingsfa- milien. Sie haben mit Unterstützung des Freundeskreises Asyl für die Gäste kulinarische Spezialitäten aus ihrer Hei- mat zubereitet. Das Café Syria soll Begegnungsmöglich- keiten für Flüchtlinge, Ehrenamtliche und Nachbarn bie- ten. Das nächste Café wird im Frühjahr 2017 stattfinden.
Erstes Austauschtreffen von Mentoren und Men- tees im Rahmen des Programms „Menschen stärken Menschen“
Am 18. November begegneten sich im Stadthaus 25 Menschen – Flüchtlinge und Paten- die sich im Rahmen des Programms der Bürgerstiftung Ostfildern in Zusam- menarbeit mit dem Freundeskreis Asyl und der Stadt seit Mai für und miteinander engagieren. Im Jahr 2017 wird das Programm unter Leitung von Marcella Ulloa weiter- geführt werden und das große Ziel ist, 150 Paten- schaften am Ende des Jahres aufzubauen, sie vielfältig und mit Freude als Bereicherung des Alltags und der In- tegration zu gestalten. Dr. Peter Stapelberg
Neues aus Ostfildern
Bild: Petersen
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Zukunftswerkstatt mit Flüchtlingen
Am 19. November fand eine Zukunftswerkstatt für anerkannte Syrer statt. Die Idee für diese Veranstaltung hatten Flüchtlinge bei dem im Sommer stattgefundenen Kommunalen Flüchtlingsdialog.
Ca. 40 Flüchtlinge kamen auf Einladung der Stadt. Sie sprachen über ihre Situation, Wünsche und Ziele. Auffallend war, dass sie die Angebote der Stadt kaum kennen und dass Sie mehr Kontakt zur deutschen Bevölkerung suchen. Ein nächstes Treffen wird im Frühjahr stattfinden.
Diese Veranstaltung wurde im Rahmen des Programms „Flüchtlingshilfe durch Bürger- schaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ aus Mitteln des Sozial- und des Staatsminis- teriums des Landes Baden-Württemberg gefördert. Betreut werden die Projekte durch die Landeszentrale für Politische Bildung.
Neues aus Ostfildern
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Erste Informationen zu FIM- Massnahmen
FIM -Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen– § 5a AsylbLG werden die 1,05 € ersetzen. Die Stadt hat 24 Plätze beantragt. Wann diese Plätze besetzt werden können, ist noch nicht bekannt.
Es existieren Unterschiede zu den bisherigen 1,05 €:
Es werden nur noch 80 Cent bezahlt
Es gibt keine Fahrkarten
Die Maßnahme ist auf sechs Monate begrenzt
Die Asylbewerber werden dazu verpflichtet. Das heißt, wenn sie die Maßnahme abbrechen, werden sie kraft Gesetzes sanktioniert. Das heißt, es werden die Asylbewerberleistungen gekürzt. Ausnahmen:
Vorrang haben integrationsfördernde Maßnahmen wie etwa geförder- te Sprach-/Integrationskurse, Schule oder Arbeitsmarktmaßnahmen.
Nur hier kann die FIM ohne Sanktionen abgebrochen werden.
Zur Zielgruppe gehören alle Personen aus den Perspektivstaaten (Somalia, Iran, Irak, Syrien, Eritrea) sowie alle Personen mit einer gültigen Aufenthaltsgestattung, sofern sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen. Alle Geduldeten und vollziehbar Ausreisepflichtigen sind von der FIM-Maßnahme ausgeschlossen. Bei negativem Ausgang des Asylverfah- rens muss die Maßnahme beendet werden.
Informationsveranstaltungen der Landkreisverwaltung
Die Landkreisverwaltung bietet Informationsveranstaltungen für ehrenamt- lich Engagierte in der Flüchtlingshilfe an. Das Angebot richtet sich an Ehren- amtliche, die in den Städten und Gemeinden des Landkreises Esslingen un- tergebrachte Asylbewerber und Flüchtlinge sowie deren Familien begleiten.
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Kranken- hilfe am Dienstag, 29.11.2016 , 17 - 19 Uhr,
Infektionsrisiken beim Kontakt mit Flüchtlingen am Mittwoch, 30. 11. 2016, 17 - 19 Uhr,
Asyl- und Ausländerrecht am Montag, 05.12.2016, 17 - 19 Uhr (zu die- sem Thema ist eine Anmeldung erforderlich)
Die Veranstaltungen finden im großen Sitzungssaal im Landratsamt Esslin- gen, Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen statt. Mehr Info: Hier!
Für die Akteure der Flüchtlingsarbeit
Wissen ist Schutz! Was Ge- flüchtete wissen sollten, um in Deutschland erfolgreich zu arbeiten. Die mehrsprachige Broschüre enthält wichtige Hinweise über grundlegende Rechte auf dem Arbeitsmarkt.
Sie richtet sich an Menschen, die nach ihrer Flucht in Deutschland leben und arbei- ten.
Die Nummer des Hilfetelefons für Schwangere in Not bzw.
die Website mit Hilfsangebo- ten für schwangere Frauen (die Beratungsangebote sind in vielen Sprachen erhältlich) finden Sie hier!
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Tagesseminar „Kompetent gegen rechte Sprüche“
Das Argumentationstraining „Kompetent gegen rechte Sprüche“ sensibi- lisiert und ermöglicht Handlungsmöglichkeiten im praktischen Umgang mit Parolen und Anfeindungen. Das Seminar findet am 4. Februar von 9 bis 17 Uhr im großen Saal im 3. OG statt und wird von Maria Dries- Koblowsky und Asli Kücük geleitet.
Das Argumentationstraining „Kompetent gegen Rechtssprüche“ wird im Rahmen des Programms „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Enga- gement und Zivilgesellschaft“ des Landes Baden-Württemberg von der Landeszentrale für politische Bildung angeboten.
Bitte melden Sie sich bis zum 14. Januar bei Nathalie Stengel (n.stengel- deroide@ostfildern.de) an. Max. 20 Personen können daran teilnehmen.
Engagiert weiter! Regional- konferenz für Ehrenamtliche
Mit einer Regionalkonferenz für die Region Stuttgart bietet die Landes- zentrale für politische Bildung die Möglichkeit das bisher im Ehrenamt Geleistete zu reflektieren, sich inhaltlich miteinander auszutauschen und untereinander zu vernetzen.
Die Konferenz findet am 26. November von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Rathaus Stuttgart statt. Die Teilnahme und Verpflegung ist für alle kos- tenfrei – eine Anmeldung ist erforderlich. Die Anmeldung ist bei der Lan- deszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg telefonisch unter Tel. 0711.16 40 99-714 oder per Mail möglich: fluechtlinge@lpb.bwl.de.
Mehr Info hier!
Schulung „Anerkennung von aus- ländischen Qualifikationen“
Die Fachstelle „Berufliche Integration von Flüchtlingen“ der AWO in Stuttgart bietet am 8. Dezember 2016 eine kostenlose Schulung für Haupt- und Ehrenamtliche aus dem Flüchtlingsbereich an. Das Thema lautet „Anerkennung von ausländischen Qualifikationen“ (u.a. Anerken- nungsverfahren, Umgang mit fehlenden Dokumenten). Möglichkeiten der Haupt- und Ehrenamtlichen Arbeit in diesem Bereich. Weitere Infor- mationen und Anmeldung über: annika.gronau@awo-stuttgart.de.
Für die Akteure der Flüchtlingsarbeit
Die Ver.di Jugend betreibt ein Informationsportal, mit Argumentationshilfen gegen jegliche Form von Diskrimi- nierung (Rechtsradikalismus, Homophobie,...).
Die Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH hat eine Kampag- ne gestartet, um Stammtischpa- rolen und Hasspostings zu be- gegnen (siehe unten).
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Öffnungszeiten und Sprechstunden der heimver- waltung des Landratsamtes in den GU
Mit den bisherigen Öffnungszeiten ist es den Asylbewerbern nicht möglich gewesen, die monatlich angeforderte Unterschrift zu leisten (Schule, Beschäftigung, Integrationskurs). Das Landratsamt hat aus diesem Grund die Öffnungszeiten erweitert: jeden zweiten Dienstag des Monats von 13:30 bis 18 Uhr ist das Büro nun zusätzlich geöffnet.
Für die Akteure der Flüchtlingsarbeit
Bürozeiten der Heimverwaltung in der Daimlerstrasse 6
Montag 9:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Jeder 2. Dienstag des Monats (für die Unterschriften)
13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 9:30 bis 12:00 Uhr
Zusätzliche Sprechstunden in den GU in Ostfildern
GU Sprechstunden Ort der Sprechstunden
Jahnstr. 46 Dienstag 9:30 bis 10:15 Jahnstr. 46 Paracelsius Eichenbrun-
nenweg
Dienstag 10:30 bis 11:15
Eichenbrunnenweg 7 Brunnwiesenstr. 20
Rainäckerstr. 7
Dienstag 11:30 bis 12:30 Brunnwiesenstr. 20
Kontaktdaten der Mitarbeiter/-innen der Heimverwaltung
Name Telefonnummer E-Mail Adressen
Hr. Polski Igor 0711/3902 - 43554 Polski.Igor@lra-es.de Fr. Boacter Elena 0711/3902 - 43555 Boacter.Elena@lra-es.de Hr. Musselmani Adel 0711/3902 - 43556 Musselmani.Adel@lra-es.de Fr. Binz Michaela 0711/3902 - 43557 Binz.Michaela@lra-es.de Hr. Kicmari Nexhat 0173/7241205
(Hausmeister)
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Öffnungszeiten der AWO in den GU
Da die Zeiten außerhalb der offenen Sprechstunden zur Vor- und Nachbereitung sowie für Einzel- sprechstunden genutzt werden, wird gebeten, die Sprechzeiten einzuhalten. In Notfällen sind die Mitarbeiterinnen der AWO zu den üblichen Büroöffnungszeiten erreichbar (auch gerne per WhatsApp).
Für die Akteure der Flüchtlingsarbeit
Sprechstunden der AWO in den GU Ostfildern
GU Sprechstunden Ort der Sprechstun-
den
Zuständige Mitarbeiterin Jahnstr. 46 Dienstag 13:30 - 16:30
Mittwoch 9:30 - 12:00 Donnerstag 9:30 - 12:00
Jahnstr. 46 Daimlerstr. 6 Daimlerstr. 6
Fr. Sambeth- Weber
Fr. Haverkamp Paracelsius Eichen-
brunnenweg
Montag 10:00 - 12:00 Mittwoch 14:00 - 16:00
Daimlerstr. 6
Eichenbrunnenweg 7
Fr. Jörg Brunnwiesenstr. 20
Rainäckerstr. 7
Dienstag 12:00 - 15:00 Donnerstag 14:00 - 16:00
Brunnwiesenstr. 20 Daimlerstr. 6
Fr. Jörg Kaisertrasse Donnerstag 14:00 - 16:00 Daimlerstr. 6 Fr. Jörg Wilhelmstr. 41 Donnerstag 14:00 - 16:00 Daimlerstr. 6 Fr. Jörg Daimlerstrasse 6 Montag 9:30 - 12:00
Dienstag 9:30 - 12:00 Dienstag 14:00 - 17:00 Mittwoch 9:30 - 12:00 Donnerstag 14:00 - 17:00
Daimlerstr. 6 Fr.Haverkamp Fr. Bartl
Kontaktdaten der Mitarbeiter/-innen der AWO
Name Telefonnummer E-Mail Adressen
Verena Jörg 0151 - 14 13 32 75 joerg.verena@awo-es.de
Sonja Sambeth-Weber 0152 - 28 63 21 35 sambeth-weber.sonja@awo-es.de Laura Haverkamp 0151 - 19 33 65 14 haverkamp.laura@awo-es.de Celine Bartl 0151 - 14 11 07 65 bartl.celine@awo-es.de