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u den wichtigen Versiche- rungen beim Start in eine eigene Praxis gehört für niederlassungswillige Ärzte ei- ne Krankentagegeldversiche- rung. Mit ihr kann der Praxis- inhaber das Risiko des Ver- dienstausfalls bei Krankheit absichern und die Beschäfti- gung eines Vertreters zur Wei- terführung der Praxis finan- zieren. Dieses Risiko besteht für niedergelassene Ärzte bei nennenswerten Bezügen aus der Praxis weiter, auch wenn sie anderweitige Einkünfte ha- ben, beispielsweise aus einem vorzeitigen Bezug der Rente aus dem ärztlichen Versor- gungswerk. Eine vorgezogene Altersrente ist inzwischen bei den meisten Versorgungsein- richtungen für Ärzte möglich, und mehr als 60 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte jenseits des sechzigsten Lebensjahres machen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch.Verschiedene Versicherun- gen haben nun Ärzten, die vor- zeitig, also zwischen dem 60.
und dem 65. Lebensjahr, aus dem Versorgungswerk Ren- te beziehen, Zahlungen bei Krankheit verweigert. Diesen Kollegen war die Lücke im Versicherungsschutz offenbar nicht klar, sie hatten das Klein- gedruckte überlesen oder wa- ren sich bei der Entscheidung für einen vorzeitigen Renten- bezug der Tragweite dieses Ausschlusses nicht bewusst.
Jedoch: Kann es richtig sein, dass Versicherungen dann den Schutz verweigern, wenn die ärztlichen Versicherungsneh- mer älter werden, also ein höheres Risiko für die Versi- cherungen darstellen, krank und arbeitsunfähig zu wer- den? Eine nach Auffassung des Autors dieses Beitrages unbefriedigende Situation, die ihn veranlasste, auf dem 107.
Deutschen Ärztetag 2004 in Bremen folgenden Antrag ein- zubringen:
„Die Bundesärztekammer fordert die Krankenversiche- rungen auf, Krankentagegeld- versicherungen nicht für die Ärzte/Innen zu beenden, die zwar vorzeitige Bezüge (ab 60 Jahre zum Beispiel) aus den Versorgungswerken beziehen,
aber noch weiter in nennens- wertem Maße in ihren Praxen tätig sind.“
Der Antrag wurde vom Deutschen Ärztetag angenom- men und vom Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, mit Schreiben vom 22. Juni 2004 an den Verband der privaten Krankenversi- cherungen e.V., Köln, versandt mit der Bitte, den Inhalt der Entschließung zu berücksich- tigen.Darüber hinaus wurde in bilateralen Gesprächen zwi- schen der Bundesärztekam- mer und dem PKV-Verband das Anliegen der Entschlie- ßung vorgetragen.
Auf Anfrage der BÄK teil- te der Verband mit, dass die- ser Beschluss allen Versiche- rungen, die Krankentagegeld- versicherungen anbieten, mit- geteilt wurde. Reaktionen der einzelnen Versicherungen lie-
gen weder dem Verband noch der Bundesärztekammer vor.
Folgende Handhabung ei- ner Versicherung sei etwas ausführlicher dargestellt, weil sie einige typische Gesichts- punkte aufzeigt:
Im Falle der Inanspruch- nahme von vorzeitigen Alters- bezügen aus der Ärzteversor- gung könne auf Antrag des Versicherten von der Anwen- dung der Bestimmungen des
§ 15 c der Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung, Teil I – Musterbedingungen 1994 des Verbandes der pri- vaten Krankenversicherung (MB/KT 94) –, worin mit dem Bezug von Altersrente die Be- endigung der Krankentage- geldversicherung vorgesehen ist, abgesehen werden. Vor- aussetzung hierfür sei, dass trotz des Bezuges von vorzeiti- ger Altersrente weiterhin eine
Praxistätigkeit in nennenswer- tem Maße ausgeübt werde.
Das hieraus erzielte durch- schnittliche monatliche Net- toeinkommen dürfe das ver- sicherte Krankentagegeld zu- züglich der Altersbezüge nicht unterschreiten. Insofern wür- de in derartigen Fällen eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Von den Versicherungen wird diese Möglichkeit aller- dings sehr unterschiedlich ge- handhabt. Einige versichern automatisch, andere nur auf Antrag oder gar nicht weiter, und das bis zum Alter von 65 oder 68 Jahren oder sogar un- begrenzt.
Tipp: Alle jungen Kollegin- nen und Kollegen, die vor dem Start in die Freiberuf- lichkeit stehen, seien nach- drücklich auf die Notwendig- keit hingewiesen, beim Ab- schluss einer Krankentage- geldversicherung darauf zu achten, dass in ihrer Police ein Schutz bei Weiterführen der Praxis auch für den Fall ga- rantiert ist, dass vorzeitig Rente, zum Beispiel aus dem Versorgungswerk, bezo- gen wird. Inhabern von Kran- kentagegeldversicherungen sei empfohlen, ihre Policen auf solche Ausschlüsse zu über- prüfen und sich gegebenen- falls rechtzeitig mit ihrer Versi- cherung in Verbindung zu set- zen. Dr. med. Alexander Graudenz V A R I A
Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 17⏐⏐28. April 2006 AA1169
Krankentagegeld
Das Kleingedruckte beachten
Im Falle der Inanspruchnahme von vorzeitigen Alters- bezügen aus der Ärzteversorgung verweigern viele Versicherungen die Zahlung von Krankentagegeld.
Der allgemeine Trend zu nied- rigen Krankenständen zeigt sich nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Insti- tuts der Allgemeinen Orts- krankenkassen (WIdO) auch bei den Gesundheitsberufen.
Der Krankenstand lag im Jahr 2005 mit 4,6 Prozent deutlich unter dem Wert von 2000 (5,7 Prozent). Durchschnitt- lich waren Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwe- sen 16,7 Tage im Jahr krank, ein Fall dauerte im Mittel 11,9 Tage. Fast 56 Prozent aller Be- schäftigten in dieser Branche
wurden mindestens einmal im Jahr 2005 krank.
Die einzelnen Berufe im Gesundheitswesen zeigen so- wohl beim Krankenstand als auch bei den Krankheitsarten recht unterschiedliche Bela- stungen auf. Krankenpflege- helfer sowie Sozial- und Al- tenpfleger weisen relativ ho- he Krankenstände (6,1 bezie- hungsweise 5,2 Prozent) und eine besondere Belastung durch Muskel- und Skeletter- krankungen auf. Deutlich ge- ringere Krankenstände zeigen sich bei Ärzten (1,8 Prozent)
und Arzthelferinnen (2,0 Pro- zent). Besonders auffällig sind bei allen Gesundheitsberufen die relativ hohen Anteile von Atemwegs- und psychischen Erkrankungen an den Arbeits- unfähigkeitstagen.
Berufe im Gesundheitswe- sen standen im Mittelpunkt des diesjährigen Weltgesund- heitstags am 7. April. 4,2 Mil- lionen Menschen arbeiten im Gesundheits- und Sozialwe- sen, davon rund 2,2 Millionen Menschen in Gesundheitsbe- rufen. Von diesen sind knapp 890 000 bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen versichert.
Die Auswertungen des WIdO beruhen auf den bundes- weiten Daten dieser AOK-
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