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Newsletter der Integration und Flüchtlingshilfe Miteinander - Füreinander

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Miteinander-Füreinander

Newsletter der Integration und Flüchtlingshilfe

Kurz und Bündig

Leider liegen die erwarteten Anweisungen des Innenministeriums den Ausländerbehörden immer noch nicht vor. Für Geflüchtete, die noch keinen Asylantrag gestellt haben und für Asylbewerber gibt es deshalb nach wie vor viele Unklarheiten in Bezug auf Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse.

Beteiligung wird in Ostfildern gelebt! Beim Beteiligungskongress in Esslingen, auf einer Studienreise in Berlin, im Kanzleramt oder beim Café Syria— es gibt viele Beispiele, wo Geflüchtete gemeinsam mit Hauptamtlichen und Ehrenamtliche am sozialen und politischen Geschehen teilnehmen.

Alle Newsletter des Bereichs „Integration und Flüchtlingshilfe“ sind jetzt online auf der Homepage der Stadt Ostfildern zu finden. Dort können Sie den Newsletten bestellen bzw. abbestellen.

Neues aus Ostfildern

Teilnahme am Beteiligungskongress

Ehrenamtliche und Geflüchtete in Berlin

Freundeskreis Asyl Ostfildern im Kanzleramt

Café Syria nimmt nächste Hürde im Wettbewerb um den deutschen Integrationspreis

Projekt IBUS -Lernwerkstatt

Zertifikatsübergabe an Ehrenamtliche

Rechtliche & organisatorische Rahmenbedingungen

Noch keine Anweisungen des Landesinnenministeriums zur Ausbildungsduldung

Bedeutung des Spracherwerbs für den Aufenthaltsstatus von Ausländern

Erstattung von Fahrtkosten zu BAMF-Terminen

Wohnungssuche und Wohnsitzauflage

Ostfildernpass ersetzt Familienpass

ergänzende Informationen

(ab Seite 7)

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Neues aus Ostfildern

Teilnahme am Beteiligungskongress

Der Beteiligungskongress Baden-Württemberg, un- ter Mitwirkung vom Staatsministerium, vom Minis- terium für Soziales und Integration, von der Baden- Württemberg Stiftung und der Allianz für Beteiligung fand am 24. März in Esslingen statt. Das Thema: Wie kann Bürgerbeteiligung zur Stärkung unserer Demo- kratie genutzt werden? Im Rahmen des Kongresses präsentierte die Fachstelle Integration und Flücht- lingshilfe den Kommunalen Flüchtlingsdialog, der

Anfang Juli 2016 in Ostfildern stattgefunden hatte. Andrea Koch-Widmann und Nathalie Stengel stellten die Zielsetzung, Durchführung sowie die Umsetzung der Ergebnisse vor. Mohammed Memeh, der aus Syrien geflüchtet ist und nun in Ostfildern lebt, berichtete von seinen Eindrücken und Erfahrungen als Teilnehmer der Veranstaltung.

Ehrenamtliche und Geflüchtete in Berlin

Vom 5. bis 8. April war eine Gruppe von 50 Personen aus verschiedenen Nationen auf Einladung der Linken in Ber- lin. Die Gruppe bestand aus Ehrenamtlichen des Freundes- kreises Asyl und Flüchtlingen aus Gambia, Eritrea, Pakis- tan, Iran und Afghanistan. Auf dem Programm standen u.a. Besuche im Auswärtigen Amt, im Bundestag und bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Dort haben die geflüchteten Männer ihre Probleme mit Abschiebungen angesprochen.

Sehr interessant für alle war die Besichtigung der Berliner Mauer und des Brandenburger Tores. Die deutsche Ge- schichte war den geflüchteten Männern aus dem Schulun- terricht in ihren Heimatländern bekannt. Um so spannender war es für sie, diese geschichtsträchtigen Orte in Berlin zu besuchen. Eine aufschlussreiche und gelungene Studienrei- se, die allen viel Spaß gemacht hat!

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Freundeskreis Asyl Ostfildern im Kanzleramt

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte rund 150 ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe aus ganz Deutschland zu einer Veranstaltung am 7. April ins Kanzleramt eingeladen. Dazu zählte auch die Vorsitzende des Freundeskreises Asyl Ostfildern, Ulla Zitzler (auf dem Bild erste Reihe, 3. von links). In der Gesprächsrunde mit der Kanz- lerin ging es um die Themen Rechtssicherheit für Ausbildung und Arbeit sowie Abschiebungen nach Afghanistan.

Frau Zitzler übermittelte die Botschaft der Kanzlerin: „Deshalb danke ich Ihnen, die Sie gezeigt haben: Für uns stehen die Werte nicht nur in der Verfassung und auf dem Papier, sondern wir versuchen, sie auch zu leben. Dafür herzlichen Dank.“

Cafe Syria nimmt nächste Hürde im Wettbewerb um den deutschen Integrationspreis

Mit dem Projekt Café Syria hat der Freundes- kreis Asyl Ostfildern im Wettbewerb um den Deutschen Integrationspreis der Hertie- Stiftung nun eine weitere Hürde genommen:

In nur drei Wochen haben bis zum 10. April knapp 200 Unterstützer dazu beigetragen, dass das Fundraisingziel von 10.000 Euro nicht nur erreicht, sondern sogar über- schritten wurde. Unter den Unterstützern sind Unternehmen und Institutionen wie der Verlag MairDumont, die Bürgerstiftung Ostfil-

dern, die Stadt Ostfildern, die evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde, die katholische Kir- chengemeinde St. Monika, die katholische Gesamtkirchengemeinde, die mit den Rotariern verbundene Frauenorganisation Inner Wheel sowie viele Bürgerinnen und Bürger. Damit ist das Projekt nun im Kandi- datenpool um den Deutschen Integrationspreis, der im Oktober 2017 verliehen wird. Mehr Infos finden Sie auf der Homepage des Freundeskreises Asyl:

http://fkasyl-ostfildern.de/cafesyria/

Foto: Bundesregierung, Guido Bergmann

Café Syria am 11. April in der kath. Gemeinde in Ruit

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Projekt IBUS-Lernwerkstatt

Das Interesse war groß beim Tag der offenen Tür in der IBUS-Lernwerkstatt am 28. April. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich über das Arbeitsprojekt zu informieren, bei dem Geflüchtete auf den Arbeitsalltag in Handwerksberufen vorbereitet werden. Das Projekt wird unterstützt von der deutschen Fernsehlotterie, die Leitung hat Fried-

rich Becker vom Kreisdiakonieverband. Zwei Ge- flüchte, Barzan Mohammadi (Iran) und Hagos Samuel (Eritrea) schlüpften in Arbeitskleidung und demonstrierten Presse und Besuchern ihre bereits gelernten praktischen Fertigkeiten. Die IBUS-Lernwerkstatt steht anerkannten Flüchtlin- gen und Asylbewerbern offen. Das sei eine Chance auch für die Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, meint Bürgermeister Rainer Lechner. Sie könnten die gelernten Fertigkeiten für einen Neustart in ihrem Heimatland nutzen.

Zertifikatsübergabe an Ehrenamtliche

Oberbürgermeister Christof Bolay hat am 3. Mai Zertifikate an die Ehrenamtlichen übergeben, die sich in der Flüchtlingshilfe und im Dolmetscherpool der Stadt Ostfildern engagieren und sich im Rahmen einer Fortbildung qualifiziert haben. Gemeinsam mit der Volkshochschule hat die Fachstelle für In- tegration und Flüchtlingshilfe zwei Fortbildungsreihen organisiert, die jeweils im Frühjahr und Herbst 2016 stattgefunden haben. Insgesamt 474 Teilnehmer hatten an der ersten Reihe, der Basisqualifikati- on von bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingshilfe, teilgenommen. 251 Teilnehmer waren es bei der zweiten Fortbildungsreihe, der Qualifikation von ehrenamtlichen Sprachbegleitern. Ein Zertifi- kat erhielten alle, die 80 Prozent der Termine wahrgenommen hatten.

Eine Urkunde erhielten zudem die Dolmetscher für die Teilnahme an Fortbildung im Herbst 2016.

Alle Fortbildungen wurden durch Landesmittel finanziert.

Neues aus Ostfildern

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Noch keine Anweisungen des Innenministeriums

Leider sind noch keine Anweisungen des Innenministeriums bei den Ausländerbehörden angekom- men. Dies bedeutet, dass die Situationen für geflüchtete Menschen, deren Asyl nicht anerkannt wor- den ist (Inhaber einer Duldung oder Gestattung) in Hinsicht auf Arbeitsgenehmigungen unklar bleibt.

Davon unberührt bleiben die Regelungen für Praktika. Es gibt bei Praktika viele verschiedene Stellen, die über die Erteilung eines Praktikums entscheiden. Manchmal entscheidet alleine das Ausländer- amt, manchmal alleine die Zentrale Arbeitsvermittlungsstelle, manchmal alleine der Arbeitgeberser- vice und manchmal sind mehrere Stellen beteiligt. Gerne können Sie bei der Stelle Integration und Flüchtlingshilfe nach einem Leitfaden für die am häufigsten vorkommenden Praktika nachfragen.

Kontakt über die Email Adresse: integration@ostfildern.de.

Wichtig sind die folgende Hinweise:

Sobald das BAMF den Bescheid über die Ablehnung des Asyls erlässt, entscheidet nicht mehr die Ausländerbehörde, sondern das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Ausländerbehörde ent- scheidet ausländerrechtlich immer dann, wenn der Flüchtling im Besitz einer Gestattung ist. Bei der Vorabduldung gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten, ob die Ausländerbehörde oder das Re- gierungspräsidium Karlsruhe entscheiden.

Wenn ein Praktikum genehmigt worden ist, bedeutet dies nicht zwingend, dass der geflüchtete Mensch anschließend bei demselben Arbeitgeber, bei dem er das Praktikum gemacht hat, auto- matisch eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung erhält.

Bedeutung des Spracherwerbs für den Aufent- haltsstatus von Ausländern

Grundsätzlich tragen gute deutsche Sprachkenntnisse zu einer gelungenen Integration bei. Ein gutes Sprachniveau wirkt sich positiv bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln von Ausländerinnen und Aus- länderin aus. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind auch eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (d.h. einer unbefristete Aufenthaltserlaubnis) oder einer Ge- nehmigung für eine Ausbildung (Hierfür ist mindestens B1 Niveau notwendig). Aus diesem Grund ist es wichtig, dass geflüchtete Menschen die Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen von den Sprachkursen aufbewahren und eine Kopie bei der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen.

Erstattung von Fahrtkosten zu BAMF-Terminen

Wenn Geflüchtete einen Termin beim BAMF haben, kauft die Wohnheimverwaltung für sie online Zugtickets. Wenn Flüchtlinge ausnahmsweise von Ehrenamtlichen gefahren werden, können diese Fahrtkosten geltend machen. Diese können jedoch maximal in der Höhe des Zugtickets (2. Klasse) erstattet werden, auch wenn die Treibstoffkosten höher sind. Die Fahrtkosten müssen in diesem Fall von den Ehrenamtlichen bei der Leistungsabteilung des Landratsamtes formlos und schriftlich bean-

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Wohnungssuche, Wohnsitzauflage nach 24 Mona- ten Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft

Wenn Geflüchtete von der Landeserstaufnahmeeinrichtung in die Gemeinschaftsunterkunft (GU) kom- men, sind sie verpflichtet, 24 Monate in der GU zu wohnen, wenn sie nicht vor Ablauf dieser Frist die Flüchtlingsanerkennung erhalten. Solange sich der Asylbewerber noch in einer GU befindet, hat er lediglich eine vorläufige Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass er sich im gesamten Landkreis Esslin- gen auf Wohnungssuche begeben kann. Ein Auszug aus der GU wird vom Landratsamt bereits max. 4 Monate VOR Ablauf der 24-Monate-Frist gestattet. In besonderen Fällen wird auf Antrag der aus- nahmsweisen Unterbringung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft in einer Privatwohnung zuge- stimmt (in der Regel aus gesundheitlichen Gründen).

Kommt ein Mietvertrag zustande, muss dieser erst vom Sachgebiet Leistung, Amt für Flüchtlingshilfe, im Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11 genehmigt werden, BEVOR er unterschrieben wird. Grund- sätzlich ist die Gewährung einer Mietkaution nur darlehensweise möglich. Die Höhe ist auf max. 3 Mo- natsmieten der angemessenen Kaltmiete begrenzt. Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen gelten aktuell die nachfolgenden Kaltmieten für Ostfildern als angemessen:

Mit dem genehmigten Mietvertrag muss der Geflüchtete dann beim LRA, Pulverwiesen 11, Team An- schlussunterbringung (Frau Melanie Kaden Tel. 3902-42194) vorsprechen, damit eine entsprechende Zuteilung an die Kommune zeitnah erfolgen kann, das Ausländeramt alle notwendigen Informationen erhält zur Erteilung der Wohnsitzauflage sowie die zuständige GU-Verwaltung informiert wird. Ab dem Moment, wo die Zuteilung an die Kommune erfolgt ist, wird die Wohnsitzauflage von der Ausländerbe- hörde im Ausweis (Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltsgenehmigung) vermerkt.

Ostfildernpass ersetzt Familienpass

Seit 1.05.2017 ersetzt der neue Ostfildernpass den bisherigen Familienpass. Mit dem Ostfildernpass werden die Zuschüsse für Vereinsbeiträge unabhängig vom Alter bis max. 50 Euro pro Jahr bezu- schusst, bisher war dies nur für Personen bis zum 21. Lebensjahr möglich. Neu ist auch der Zuschuss für alle Fahrkarten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu einer Höhe von max. 30 Euro im Jahr. Der Kos- tenersatz wird nach Vorlage der benutzten Karten im Servicecenter im Stadthaus gewährt.

Wenn Berechtigte für das Jahr 2017 bereits den Familienpass besitzen, ist eine Beantragung des neuen Ostfildernpasses nicht notwendig. Auch mit diesem Pass können noch in 2017 die Zuschüsse für Ver- einsbeiträge sowie allen Fahrkarten mit öffentlichen Verkehrsmitteln beantragt werden.

1 Pers. 45 qm² 2 Pers. 60 qm² 3 Pers. 75 qm² 4 Pers. 90 qm² 5 Pers. 105 qm² Jede weitere 15 qm²

Ostfildern 435 € 510 € 560 € 655 € 730 € + 95 €

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen

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Gesprächskreis für Engagierte

Für alle in der Flüchtlingsarbeit engagierten Helferinnen und Helfer sowie für die ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher wird ein Gesprächs- kreis angeboten. Im Rahmen dieser Sitzungen können Sie sich mit anderen Teil- nehmern austauschen über Erfahrungen, über belastende Eindrücke und Situa- tionen. Es werden Möglichkeiten und Wege gesucht, wie Sie mit Situationen künftig besser umgehen können.

Der Gesprächskreis wird von einer erfahrenen Supervisorin, Urte Peekhaus, moderiert. Das nächste Treffen findet im Stadthaus, 3. OG, statt:

Montag, 12. Juni von 18 bis 21 Uhr

Erforderlich ist eine Anmeldung bei Frau Stengel Tel: 0711 3404139 oder per Email: n.stengel-deroide@ostfildern.de

Rechtshilfefonds für Geflüchtete

Der Förderverein Pro Asyl betreibt einen Rechtshilfefonds, der Geflüchtete bei Anwalts- und Verfahrenskosten unterstützen kann. Über den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg können Asylinitiativen oder Einzelpersonen aus Baden- Württemberg Anträge an diesen Rechtshilfefonds stellen. Mehr Informationen finden Sie hier: http://fluechtlingsrat-bw.de/rechtshilfefonds.html.

Soziale Rechte für Flüchtlinge

Die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsmarktzugangs und der Sozialleistungen für geflüchtete Menschen ist in Deutschland komplex. Seit dem Jahr 2015 ha- ben etliche Gesetzesänderungen dazu geführt, dass nicht mehr nur anhand des Aufenthaltsstatus, sondern auch aufgrund der Staatsangehörigkeit differenziert wird und manche Zugänge nur noch für Menschen mit einer „guten Bleibeper- spektive“ gewährt werden. Die Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen. Die Broschüre finden Sie online hier.

Der Netzwerk „Berlin hilft“ hat Informationen zum Thema „Probleme bei Asylverfahren -Verpassen des Termins“

zusammengestellt.

Mehr Infos erhalten Sie hier!

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Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge

Der „Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales deckt alle Themen rund um die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt ab.

Sie finden die Broschüre online hier.

Hinweis zu Seite 28 des Leitfadens: Das „Kleingedruckte“ zu Personen mit Aufenthaltsgestattung ist leicht zu übersehen. Bitte beachten Sie aber in je- dem Fall die Fußnote „1“. Der Rechtsbegriff „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten“ ist leider erst auf Seite 31 ganz unten erläutert.

Berufsausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung

Die Handreichung "Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewander- te" des Paritätischen liegt aktualisiert vor. Sie gibt einen Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungs- förderung. Die Änderungen, die sich durch das Integrationsgesetz im Sommer 2016 ergeben haben, sind in der neuen Auflage berücksichtigt.

Die Broschüre finden Sie online hier.

Seele Fon

Mit dem Seele Fon, einem bundesweiten telefonischen Selbsthilfeangebot, werden Menschen sowie deren Angehörige unterstützt, die von seelischem Leid betroffen sind. Das Besondere an diesem Angebot, ist, dass Betroffene mit Ansprechpartnern in den Sprachen Französisch, Englisch, Deutsch und Arabisch sprechen können.

Montags, dienstags, mittwochs von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr.

Tel: 0228 71 00 24 25

Mehr Informationen finden Sie hier.

Für die Akteure der Flüchtlingsarbeit

Referenzen

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