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2. Der Staatshaushalt von 1979 bis 1993

2.2. Ausgaben nach Verwaltungsbereichen

2.2.2. Verwaltungsbereiche mit geringem Wachstum

Die Ausgaben in den anderen Verwaltungsbereichen Land- und Wald­

wirtschaft, Gesundheitswesen, Bauwesen, Gerichtswesen und Sicherheit sind in den Jahren 1979 bis 1993 von 19.5 auf 50.5 Mio CHF gestiegen, was einem jährlichen Wachstum von 7,0 Prozent entspricht. Es handelt sich hier um traditionell staatliche Aufgabenbereiche, die in ihrer Grös-senordnung weniger ins Gewicht fallen:

127 Vgl. ReBe 1979, S. 117, und ReBe 1993, S. 143.

128 Vgl. ReBe 1993, Tabelle Finanzausgleich, S. 143.

129 Stabstelle Finanzen, Auswertung zur Vermögenslage der Gemeinden vom 31.12.1992.

Ausgaben nach Verwaltungsbereichen

1979 1993 % p.a.

Land- und Waldwirtschaft 4.2 9.7 6,2

Gesundheitswesen 4.8 11.2 6,3

Bauwesen, Unterhalt 5.2 13.5 7,0

Gerichtswesen und Sicherheit 5.3 16.1 8,3

In Liechtenstein hat sich der Strukturwandel mit dem Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe bis in die siebziger Jahre bereits vollzogen.130

Durch den strukturbedingten Rückgang waren keine ausserordentlichen Stützungsmassnahmen des Staates mehr erforderlich. Subventionen wurden insbesondere für die Milchwirtschaft, den Anbau von Getreide (Anbauprämien) und die Berglandwirtschaft entrichtet. Im Vergleich mit der Schweiz konnten die landwirtschaftlichen Beitragszahlungen im betrachteten Zeitraum zurückhaltend ausbezahlt werden.131 Dies ist dar­

auf zurückzuführen, dass in Liechtenstein die Milchproduktion im In­

land abgesetzt werden kann und keine zusätzlichen Stützungen für Milchexporte erforderlich sind.132 Die Anbauprämien und die Alpungs­

beiträge werden im gleichen Ausmass wie in der Schweizer Landwirt­

schaft entrichtet. Die jüngste Entwicklung weist jedoch darauf hin, dass künftig mit einem erheblichen Anstieg der Ausgaben in der Landwirt­

schaft zu rechnen ist.133

In der Waldwirtschaft stiegen die Ausgaben insbesondere seit dem Jahre 1992 an. Dieser sprunghafte Anstieg ist vor allem auf staatliche Unterstützungen zur Behebung von Waldschäden zurückzuführen. Die Hauptausgaben in der Waldwirtschaft tragen allerdings die Gemeinden, die zum grössten Teil auch Eigentümer der Waldflächen in Liechtenstein sind. Im Jahre 1980 waren die Einnahmen und Ausgaben der Gemein­

den für die Waldwirtschaft fast noch ausgeglichen. Ihr Nettoaufwand ist bis 1993 auf 2.5 Mio angestiegen.134 Diese Verschlechterung des Ertrags­

verhältnisses ist insbesondere auf die sinkenden Holzpreise zurückzu­

130 Vgl. StatJB 1995, S. 114.

131 Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1995: Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemein­

den nach Funktionen, Tabelle 18.8, S. 390. Die Ausgaben für Landwirtschaft sind in der Schweiz von 1980 bis 1990 um den Faktor 1.6 und in Liechtenstein um den Faktor 1.4 gestiegen.

132 Vgl. StatJB 1995, S. 131.

133 Vgl. BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, S. 21 und Anhang 3.

im V gl. Gantner M./Eibl J.: Nationaler und interregionaler Vergleich der Gemeindehaus­

halte, Tabelle 9.

führen. Dazu kommen zunehmende Kosten für den Schutz des Waldes und den Naturschutz, die gemäss Waldgesetz (LGB1. 1991/42) vermehrt Abgeltungen und Finanzhilfen des Landes erfordern.135

Im Gesundheitswesen ist die Zunahme der Ausgaben insbesondere auf die Beitragszahlungen an die Spitäler zurückzuführen. Während bis 1988 jährliche Zunahmen der Ausgaben von durchschnittlich 0.2 Mio CHF zu verzeichnen waren, sind die Ausgaben in den Jahren 1989 bis 1992 jährlich zwischen 1.0 und 1.3 Mio CHF gestiegen. Bei dieser Entwicklung ist der Anstieg der Zahlungen an das Spital Vaduz am augenfälligsten. Aus der zuletzt veröffentlichten Statistik im Re­

chenschaftsbericht geht hervor, dass sich von 1979 bis 1991 das Defizit pro Krankentag für das Krankenhaus Vaduz von 24.10 auf 112.70 CHF und das Defizit der Vertragsspitäler insgesamt von 72.83 auf 161.73 CHF erhöht hat.136

Nicht berücksichtigt sind im Bereich Gesundheitswesen die im Sozialwesen angeführten Beiträge an die Krankenkassen und Unfallver­

sicherungen, die gesamthaft in den Jahren 1979 bis 1993 von 6.9 Mio CHF auf 19.5 Mio CHF angestiegen sind. Dabei haben allein die Beiträge an die Krankenkassen um das 3,5fache zugenommen, d.h. der Staatsbeitrag an die Krankenkassen hat sich von 4.65 auf 16.15 Mio CHF erhöht, was einer Wachstumsrate von 9,3 Prozent p.a. entspricht.

Die Ausgaben in der Gesundheitsvorsorge und bei den anderen Ämtern des Gesundheitswesens sind im Rahmen der durchschnittlichen Wachs­

tumsraten der laufenden Ausgaben angestiegen.

Die Zunahme der Ausgaben im Bauwesen betrug von 1979 bis 1988 im jährlichen Durchschnitt 0.4 Mio CHF. Ab 1989 stiegen diese Werte auf 1.0 Mio CHF an. Dies ist vor allem auf die Zunahme der Aufwen­

dungen im Strassen- und Brückenunterhalt sowie auf die erhöhten Ko­

sten bei der Vermessung zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist, dass die hauptsächlichen Ausgaben in der Investitionsrechnung anfallen und die Abschreibungen nicht im Bereich Bauwesen, sondern auf dem Sam­

melkonto 11 vorgenommen wurden. Bei gleichbleibendem Bauvolumen dürften die Ausgaben des Hochbauamtes durch zusätzliche Aufgaben und mit den komplexer werdenden rechtlichen und formalen Anforde­

135 Vgl. Landesforstamt (Hrsg.), S. 44ff.

136 Im Jahre 1991 hatten das Krankenhaus Vaduz 27 331 und die Vertragsspitäler 46 687 Krankheitstage zu verzeichnen. Vgl. ReBe 1994, S. 82, und ReBe 1991, S. 87.

Ausgaben nach Verwaltungsbereichen

rungen an die Verfahren zur Baubewilligung gestiegen sein.137 In An­

griff genommen wurde in diesen Jahren die Neuvermessung des Landes, die wegen der veralteten Vermessungspläne, der bestehenden Rechts­

unsicherheiten und der heutigen kartographischen Anforderungen drin­

gend erforderlich wurde.

Im Jahre 1991 sind die Ausgaben im Gerichtswesen und der öffent­

lichen Sicherheit sprunghaft um 2.8 und in den folgenden zwei Jahren jeweils um etwa 1 Mio CHF gestiegen. Der hohe Anstieg im Jahre 1991 ist vor allem auf die Zunahme der Personalkosten zurückzuführen.

Diese plötzliche Erhöhung ergab sich insbesondere aufgrund der Revi­

sion der Besoldungsverordnung und der Neueinreihung des Kaderper­

sonals in der Landespolizei.138 Zudem sind laufend neue Stellen geschaf­

fen worden. So hat sich von 1982 bis 1993 beim Gericht die Anzahl der Mitarbeiter mit vollem Dienstauftrag von 31 auf 42 erhöht. In den Zah­

len enthalten sind die Richter des Obergerichts und des Landgerichts sowie die Bediensteten des Offentlichkeitsregister- und Grundbucham­

tes, nicht jedoch das Personal der Staatsanwaltschaft, das in diesem Zeit­

raum von 2 auf 6 Mitarbeiter aufgestockt wurde.139 Bei der Landespoli­

zei ist die Anzahl der Mitarbeiter (Polizisten, Verwaltung und Gefäng­

nisaufseher) von 39 auf 62 angestiegen.140 Im Amt für Zivilschutz und Landesversorgung wurde das Personal von 2 auf 3 Mitarbeiter erhöht.

In den Zahlen spiegeln sich noch nicht die erhöhten Anforderungen zur Gewährleistung der Rechtsprechung und öffentlichen Sicherheit wider. Aufgrund der bilateralen und multilateralen Abkommen und der Mitgliedschaft Liechtensteins in den verschiedenen internationalen Organisationen sowie aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen und des Holdingwesens sind zunehmend auch ausländische Rechts­

normen zu berücksichtigen.141 Infolge der Reform des Strafgesetzbu­

ches (LGBl. 1988/37) und der Strafprozessordnung (LGB1. 1988/38) hat sich der Aufwand für die Rechtsprechung durch die zusätzlichen

137 In den Vergleichsjahren 1979 und 1993 ist das bewilligte Bauvolumen mit etwa 600 000 m3 pro Jahr, von den extremen Schwankungen im Jahre 1983 und 1990 abgesehen, auf demselben Niveau geblieben.

138 Vgl. ReBe 1991, S. 57f.

139 Für die Staatsanwaltschaft sind die Ausgaben nicht unter dem Gerichtswesen, sondern unter der allgemeinen Verwaltung aufgeführt.

mo Vg] ßuA vom 26. November 1982 betreffend Bestand und Bedarf an Stellen bei der Landesverwaltung und beim Landgericht, S. 19 und Stellenplan; Nr. 47/1993, S. lOf.

M1 Vgl. Rechtsdienst der Regierung (Hrsg.): LR, Register 1993, Staatsverträge, S. 155ff.

formal-rechtlichen Anforderungen erhöht. Der Kleinstaat Liechten­

stein hat den Instanzenzug in Zivil- und Strafsachen an das Oberge­

richt sowie an den Obersten Gerichtshof zu gewährleisten. Die Zahlen der Kriminal- und Verkehrsstatistik weisen darauf hin, dass sich die Anforderungen an die Landespolizei erhöht haben.142 Wie aus dem Re­

chenschaftsbericht 1993 hervorgeht, stellen sich für die Landespolizei vor allem auch neue Herausforderungen in der internationalen Verbre­

chensbekämpfung und durch den Handel und Missbrauch von Betäu­

bungsmitteln.

Bei der Beurteilung der Ausgabenentwicklung im Bereich Landge­

richt und öffentliche Sicherheit ist auch die Einnahmenseite zu berück­

sichtigen. Im Jahre 1979 konnten die Einnahmen durch Gebühren, Geldstrafen und Spesenersatz die Gesamtausgaben dieses Verwaltungs­

bereichs noch decken, im Jahre 1993 betrug der Nettoaufwand bereits 4.45 Mio CHF. Diese Gebühreneinnahmen ergeben sich vor allem im Bereich Gerichtswesen und Grundbuch und geringfügig durch Bus­

seneinnahmen der Landespolizei. In den Jahren 1979 und 1993 wurden Gerichts- und Öffentlichkeitsregistergebühren von 3.9 beziehungsweise 8.75 Mio CHF und Grundbuchgebühren von 1.3 beziehungsweise 1.5 Mio CHF sowie Bussen und Verwaltungsgebühren der Landespolizei von 0.1 beziehungsweise 0.3 Mio CHF eingenommen.