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Verlauf des Rehabilitationslehrganges

Im Dokument Berufliche Rehabilitation (Seite 40-44)

5 Arbeitsschwerpunkt Prozessbegleitung: Stabilisieren

5.4 Umsetzung der Maßnahmen im Projektverlauf

5.4.2 Verlauf des Rehabilitationslehrganges

5.4.2.1 Zusammensetzung und Veränderungen im Rehabilitationslehrgang bis 2002

Die überwiegende Zahl der Teilnehmer lebt im Einzugsbereich des Arbeitsamtes Ham-burg. Die Arbeitslosigkeit ist von 2001 auf 2002 in Hamburg stark angestiegen. Seit De-zember 2001 stieg die Arbeitslosenquote um nahezu elf Prozent auf 9,3 % im

Dezem-ber 2002. Vor allem konjunkturelle Gründe waren für diese Entwicklung verantwortlich.

Auch das Stellenangebot ging im Dezember leicht zurück. Die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit war angestiegen, weil überwiegend in kleineren Unternehmen verkürzt gear-beitet wurde. Das hatte zur Folge, dass schon bei der Suche nach einem Prakti-kumsplatz einige Betriebe eine ablehnende Haltung eingenommen haben, da die Be-triebe von Kurzarbeit betroffen waren.

Die Veränderungen, die durch die gesetzlichen Neuregelungen für Arbeitslose zum 01.01.2003 entstanden sind, werden die Rehabilitanden u. U. nach ihrer Reha-Maßnahme betreffen. Die Auseinandersetzungen mit den Neuregelungen, z. B. Sen-kung des absetzbaren Mindestfreibetrages bei der Anrechnung des Partnereinkom-mens, führten bei etlichen Teilnehmern zu großen Verunsicherungen und einer Verstär-kung der Existenzängste.

Im Projektantrag wurde als Zielgruppe insbesondere Frauen mit Kindern aufgeführt. Der Zugang zu dieser speziellen Zielgruppe war ausgesprochen schwierig. Grundsätzlich kann das BFW Hamburg die jeweiligen Teilnehmeranmeldungen nicht beeinflussen. Die Teilnehmer werden verbindlich von den jeweiligen Rehabilitationsträgern (Bundesan-stalt für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften) angemeldet.

Der Zugang zu den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen läuft bei Menschen mit ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen sehr oft über den Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt.

Erst wenn dieser, aufgrund eines konkreten Anliegens eines Teilnehmers, der konkre-ten Schilderung von gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang mit der ausgeüb-ten Tätigkeit oder durch die Ablehnung von bestimmausgeüb-ten Tätigkeiausgeüb-ten aus gesundheitli-chen Gründen, die Vermutung hat, dass hier eine Arbeitsvermittlung ggf. auch mit ent-sprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht ausreicht, wird der betreffende Mensch an den zuständigen Reha-Berater des Arbeitsamtes verwiesen. Dieser ent-scheidet ggf. unter Hinzuziehung entsprechender Fachdienste über die Notwendigkeit besonderer Leistungen zur Teilhabe. Dies Prozedere erreicht Frauen mit kleinen bzw.

jüngeren Schulkindern in aller Regel nicht.

Im ersten Projektjahr hat es während der Vorbereitungsmaßnahme bei drei Teilneh-mern Veränderungen gegeben:

Zwei Teilnehmerinnen konnten im Reha-Vorbereitungslehrgang positive Lernerfahrun-gen sammeln. Im Hinblick auf die AnforderunLernerfahrun-gen der qualifizierten Fachausbildung wurde nach drei Monaten jedoch deutlich, dass die Defizite im schulischen Wissen so-wie im Bereich der Lern- und Arbeitstechniken für die sofortige Aufnahme der Fachaus-bildung zu groß waren. In einem längeren gemeinsamen Klärungsprozess mit den be-troffenen Frauen wurde nach einer entsprechenden Hospitation eine einfachere Ausbil-dung mit entsprechender Vorförderung vereinbart. Eine weitere Teilnehmerin sollte und wollte ausschließlich die Vorbereitungsmaßnahme im BFW nutzen. Sie hat nach dem erfolgreichen Ende eine qualifizierte Fachausbildung begonnen.

Mit Beginn der Fachausbildung im Anschluss an den RVL waren vier Teilnehmer/innen (2 Männer, 2 Frauen) neu in die Ausbildung aufgenommen worden. Eine Teilnehmerin benötigte aufgrund ihrer guten Vorkenntnisse keine spezielle Vorförderung. Die drei an-deren Teilnehmer/innen hatten zuvor jeweils für ein Semester an einer anan-deren

Fach-ausbildung teilgenommen, bei der sie aus unterschiedlichen Gründen überfordert ge-wesen waren.

Zwei Teilnehmerinnen hatten im Berichtszeitraum die Fachausbildung vorzeitig been-det. Eine Teilnehmerin hatte die Einrichtung gewechselt, um mit ihrem neuen Lebens-partner in einer anderen Stadt zusammen wohnen zu können. Eine andere Teilnehme-rin hatte massive gesundheitliche Probleme. Die Maßnahme musste daher vorzeitig un-terbrochen werden. Schulungsfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit war zum Zeitpunkt der Un-terbrechung der Maßnahme nicht vorhanden.

Insgesamt stellten die beschriebenen Änderungen keine besonderen Auffälligkeiten dar.

Erfahrungsgemäß scheiden bis zur Hälfte der Ausbildungszeit ca. 30 bis 40% der Teil-nehmer aus.

5.4.2.2 Die zweite Ausbildungsphase bis Ende 2003

Die anhaltende Konjunkturschwäche wirkte sich ungünstig auf den Hamburger Arbeits-markt aus. Im Jahr 2003 hatten sich die Arbeitsplatzverluste in Hamburg fortgesetzt. Ei-ne konjunkturelle Belebung blieb aus. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote stieg von 9,0 % auf 9,9 %.Die Arbeitslosigkeit nahm in der Altersgruppe (25 - 55 Jahre) also in der Altersgruppe der Teilnehmer (24 - 45 Jahre) zu. Die Integration Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt war nur begrenzt erfolgreich, was sich darin zeigte, dass in Ham-burg die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter überproportional zunahm.

Die einzige Frau im Projektlehrgang, die als Mutter lehrgangsbegleitend ihre Erzie-hungsaufgabe wahrnahm, hatte insbesondere in der Mitte des 2. Fachsemesters Leis-tungsprobleme in zwei Hauptwissensbereichen. Sie erhielt an unterstützenden Maß-nahmen u. a. einen zusätzlichen Förderunterricht. Bei der Lage dieses Unterrichtes wurden ihre zeitlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt.

Berichtet wird im Folgenden auf der Grundlage der Semesterstruktur, d. h. über das Ende des 1. Fachsemesters vom 01.01. bis 31.01.2003, über das 2. Semester in der Zeit vom 01.02. bis 01.07.2003 und über das 3. Semester vom 02.07. bis einschl.

31.12.2003.

Am Ende des 1. Semesters der Fachausbildung wurde mit zwei Teilnehmern einver-nehmlich ein Wechsel in eine einfachere kaufmännische Qualifizierung im BFW Ham-burg vereinbart. Beide Teilnehmer hatten sich für ihre Entscheidungsfindung Unterstüt-zung beim Reha-Fachdienst - dem Psychologischen Fachdienst, dem Ärztlichen Fach-dienst und der Reha-Beratung – geholt. Entsprechend den vorliegenden objektiven Da-ten wäre eine Umsetzung in eine einfachere kaufmännische Qualifizierung nicht ange-zeigt gewesen; unter Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Einschränkungen, der psychischen Belastungssituation im privaten Umfeld, haben wir dennoch– unter Einbe-ziehung des Vertreters des Reha-Trägers - dem Wunsch der Teilnehmer entsprochen.

Neu aufgenommen in diesen Lehrgang wurde ein Teilnehmer, der zuvor 9 Monate ar-beitsunfähig krank war. Dieser Teilnehmer hat sich nach einer kurzen Eingewöhnungs-zeit gut in den Lehrgang integrieren können. Insgesamt hat es im Berichtsjahr im 1.

Fachsemester in der Zeit vom 01.01. bis 31.01.2003 bei zwei Teilnehmern einen Wech-sel in eine einfachere kaufmännische Qualifizierung gegeben, ein Teilnehmer konnte nach Wiederherstellung seiner Schulungsfähigkeit wieder aufgenommen werden.

Eine weitere Teilnehmerin hatte ihren Lebensmittelpunkt durch Heirat verändert, am Beginn des 2. Fachsemesters erfolgte der Wechsel in ein anderes BFW. Krankheitsbe-dingte Fehlzeiten führten bei zwei Teilnehmern zu Veränderungen. Bei einem Teilneh-mer musste nach akuten Beschwerden und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit die Ausbil-dung unterbrochen werden. Durch intensive medizinische Behandlung und durch den weiterhin bestehenden Kontakt zum BFW konnte der Teilnehmer nach 10 Wochen im Sommer 2003 in einem anderen Lehrgang die Ausbildung im BFW fortsetzten. Bei ei-nem weiteren Teilnehmer führten die vielen krankheitsbedingten Fehlzeiten ebenfalls zu einer Unterbrechung der Maßnahme. Da es sich hier um unterschiedliche Erkrankun-gen (körperlich/psychisch) handelte, war eine Fortsetzung der Reha–Maßnahme inner-halb des nächsten Jahres aus unserer Sicht nicht zu erwarten. Bei einem anderen Teil-nehmer wurden die leistungsmäßigen Probleme innerhalb der Ausbildung immer deutli-cher. Alle zusätzlich eingeführten individuellen Stabilisierungsmaßnahmen im 2. Fach-semester bestärkten den Teilnehmer in seiner guten Motivation, konnten aber die Lern-schwierigkeiten nicht beheben. Diese permanente Überforderungssituation wurde über einen längeren Zeitraum vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, erst am Ende des 2.

Fachsemesters war eine Verständigung möglich. Er konnte danach - mit Zustimmung des Reha-Trägers im BFW Hamburg seine berufliche Qualifizierung in einer anderen kaufmännischen Fachausbildung fortführen. Insgesamt hat es im 2. Fachsemester bei vier Teilnehmern Veränderungen gegeben (eine Teilnehmerin aufgrund einer Heirat, bei zwei Teilnehmern Unterbrechungen aufgrund von gesundheitlichen Gründen, bei einem Teilnehmer aus Gründen der leistungsmäßigen Überforderung).

Im 3. Fachsemester trat eine Konsolidierung ein. Es war bis zum Jahresende 2003 ge-lungen, alle Teilnehmer soweit zu stabilisieren, dass sie das dreimonatige ausbildungs-begleitende Praktikum aufnehmen konnten.

5.4.2.3 Die dritte Ausbildungsphase: 2004

Die ungünstigen Bedingungen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt hatten sich verstärkt und auf die Altersgruppe der Teilnehmer überproportional ausgewirkt. In Hamburg ging im April 2004 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,3% zurück und die Arbeitslosenquote blieb trotz leichter konjunk-tureller Belebung bei etwa 10% konstant. Besonders problematisch entwickelte sich die Quote der Langzeitarbeitslosen. Sie stieg innerhalb des vorausgegangenen Jahres von 17,8% auf 28,7% der Arbeitslosen. Langzeitarbeitslosigkeit war damit eine allgemeine Bedrohung für diejenigen geworden, die ihren Arbeitsplatz verloren hatten.. Die Strate-gien, Arbeitslose schnell und ohne Qualifizierung in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, ging offensichtlich nicht auf. Die Integration Schwerbehinderter auf den Ar-beitsmarkt war gleichfalls nur begrenzt erfolgreich. Eine aktive Vermittlung aus dem lau-fenden Lehrgang heraus stieß deshalb an die schwer zu durchbrechenden Grenzen des engen und kaum noch aufnahmefähigen Arbeitsmarkts.

Der Berichtszeitraum war durch eine hohe Teilnehmerstabilität gekennzeichnet. Alle Teilnehmer hatten das dreimonatige ausbildungsbegleitende Praktikum erfolgreich ab-solviert und die Ausbildung im Lehrgang wieder aufgenommen.

Lediglich bei einer Teilnehmerin verschlechterte sich das Krankheitsbild unvorhersehbar derart stark, dass die Ausbildung für die Dauer des angezeigten Klinikaufenthalts unter-brochen werden musste. Auf Grund ihrer bis dahin nachgewiesenen Fähigkeiten, Fer-tigkeiten und Dispositionen hätte man einen Prüfungserfolg mit großer Sicherheit erwar-ten können.

Das Krankheitsbild war endogen verursacht und konnte trotz ärztlicher Therapie im Ausbildungsverlauf nicht positiv beeinflusst werden.

5.4.3 Prozessbegleitung aus einer individuellen Entwicklungsperspektive: Eine

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