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Ausgangslage und Intentionen

Im Dokument Berufliche Rehabilitation (Seite 6-9)

Das Projekt „KEm“ richtet sich an arbeitsmarktbenachteiligte Menschen, insbesondere an behinderte Menschen mit psycho-sozialen und körperlichen Einschränkungen. Durch das Projekt sollen diese Menschen im Rahmen einer vollständigen Berufsausbildung mit Handelskammerabschluss so qualifiziert werden, dass sie den modernen Anforde-rungen kaufmännischer Tätigkeiten gewachsen sind. Zertifizierte Zusatzqualifikationen in den Bereichen „E-Business“ und „Tätigkeiten im EU-Kontext“ sollen ein erweitertes Tätigkeitsspektrum eröffnen. Damit soll auch den Entwicklungen in der Wirtschaft Rechnung getragen werden.

Durch die Erprobung neuer Integrationswege soll zudem die schnelle Reintegration der Teilnehmer und Teilnehmerinnen1 in den Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Sowohl mit seinen Inhalten als auch mit seinen methodischen Ansätzen reagiert das Projekt auf einen politisch-gesellschaftlichen und technologisch-organisatorischen Strukturwandel in unserer Gesellschaft.

Verbessert werden soll die berufliche Integration arbeitsmarktbenachteiligter Personen-gruppen durch:

• neue Berufsbildungsinhalte, diese sind

o Förderung eines systemischen und prozessualen Grundverständnisses be-triebswirtschaftlichen Handelns im erweiterten Rechts- und Marktrahmen der künftigen EU,

o fachliche und kommunikative Anforderungen an transnationale kaufmännische Tätigkeiten in der EU,

o fachliche und medienbezogene Anforderungen zur aktiven Mitgestaltung von E-Business-Prozessen einschließlich der Anforderungen an E-Commerce.

• eine neue Lehr-Lern-Konzeption, auf der Grundlage handlungs- und kognitionspsy-chologisch fundierter wirtschaftspädagogischer Konzepte, die u. a. den Erwerb be-ruflicher Handlungskompetenz fördert durch

o kooperatives handlungsorientiertes Lernen in Praxisbezügen über intensiv be-gleitete Berufspraktika;

o den Aufbau eines ganzheitlichen Verständnisses für ökonomische Prozesse über individualisiertes Lernen,

o die Förderung von Medienkompetenz

o und die Verwendung der Instrumente des E-Business sowie der Förderung be-rufsspezifischer Englischkenntnisse.

• neue Integrationswege, d. h.

o Integrationsbegleitung durch Case-Management und individuellen Förderplan und durch eine Vermittlungsberaterin, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Zeitarbeitsfirmen, dem IFD und weiteren Vermittlungshelfern die Wiedereinglie-derung aktiv unterstützt. Dabei sollen auch im Einzelfall Wege außerhalb des Berufsbildes gefunden werden, wenn dies erforderlich wird,

o Weiterführung der Erfahrungen aus einem HORIZON-Projekt (z. B. handlungs-orientierten Lernens, Case-Management) in Richtung „best practices“,

o Coaching per E-Mail, am Arbeitsplatz und in Form von Supervisions-Gruppen während der Unternehmens-Praktika,

o Bewerbung als „self-marketing“ (u. a. durch selbst entwickelte Homepages), o Integration von Frauen und Männern mit minderjährigen Kindern.

1 Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet, obwohl selbstverständlich immer auch die Teilnehmerinnen gemeint sind. Sind bei bestimmten Sachverhalten nur weibliche oder nur männliche Personen gemeint, wird dies durch entsprechende Wortwahl deutlich.

Folgende Schritte sollten realisiert werden:

1. Recherche der Aktivitäten und Konzepte zur Entwicklung eines (Berufs-) Bil-dungs-Profils „EU-Kaufmann“,

2. Entwicklung und Erprobung von exemplarischen Curriculum-Elementen einer Basisbildung für E-Business Kaufleute in der EU,

3. Entwicklung und integrative Erprobung einer Zusatzbildung „E-Business-Kaufleute“,

4. Entwicklung eines neuen Kinderbetreuungskonzeptes im Gesamtrahmen von Wohn- und Ausbildungssituation.

Mit dem Personaldienstleister „Zeitwerk GmbH“ wurde darüber hinaus verabredet, We-ge zu finden, die behinderten Frauen und Männern mit Kindern in besonders schwieri-ger Lage die Reintegration in den Beruf ermöglichen. Hierdurch sollen - wenn möglich - generalisierende Verfahren entwickelt werden, die sich als neue Strukturqualität erwei-sen.

Damit sollen auch Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere mehr behin-derten Frauen den Weg in die berufliche Rehabilitation zu ebnen. Derzeit liegt der Anteil von Frauen in Maßnahmen von Berufsförderungswerken insgesamt nur bei 23 %. Die-ser geringe Anteil von Frauen in der beruflichen Rehabilitation ist allerdings auch über die Vorberufe der Teilnehmer zu erklären (z. B. aus gewerblichen Berufen, die traditio-nell überwiegend von Männern gewählt werden).

2.2 Leitlinien der Arbeitsmarktpolitik in Hamburg

In den strategischen Anforderungen für die Metropolregion Hamburg wird ausgeführt, dass die „(2) Anpassung der Qualifikationen und der Beschäftigten und der innerbe-trieblichen Arbeitsorganisationen zu den tragenden Säulen des Hamburger Dienstleis-tungssektors und den industriellen Kernbranchen gehört. Der Übergang zur Informati-ons- und Wissensgesellschaft wird in Hamburg insbesondere in den dort dominierenden Unternehmens- und Distributionsdienstleistungen zu erheblichen Umwälzungen füh-ren....“.

Durch präventive Maßnahmen, die auf der organisatorisch-technischen Ebene anset-zen, sowie auf der Ebene der Qualifikationen der Arbeitnehmer sollen die Wettbewerbs-fähigkeit von Betrieben und die BeschäftigungsWettbewerbs-fähigkeit von Arbeitnehmern gesichert und das Arbeitsplatzangebot stabilisiert werden.

Diese Leitgedanken prägen auch die Konzeptentwicklung und die Durchführung des Modellprojektes KEm.

Der Übergang zur Informations- und Wissensgesellschaft und der Durchbruch neuer In-formations- und Kommunikationstechnologien machen es erforderlich, die Qualifikatio-nen, insbesondere arbeitsloser behinderter Menschen, neu zu bestimmen. Andernfalls wären sie nicht nur durch ihre Behinderung im Nachteil, sondern auch aufgrund ihrer nicht konkurrenzfähigen Qualifikationen.

Durch Qualifizierung soll die Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Lebenslangen Ler-nen verbessert und eine Kompetenzbasis für eine mögliche spätere Tätigkeit im Ar-beitsfeld „Tele-Arbeit“ gelegt werden. Dies entspricht ebenfalls den Ansprüchen, die das

Kommentar [MSOffice1]: Qu elle?

neue SGB IX im § 1 (siehe oben) beschreibt. Der für die Arbeitsmarktpolitik in Hamburg zuständige Abteilungsleiter, Hans Nauber, hebt in einer Ansprache hervor, dass „einer effektiven Arbeitsmarkteingliederung benachteiligter Gruppen eine hohe Priorität einge-räumt werden [soll], gerade auch zur Sicherung der Tragfähigkeit der sozialen Siche-rungssysteme.“2 Damit sind auch behinderte Menschen zu einer Zielgruppe der Ham-burger Arbeitsmarktpolitik geworden, was dem Projekt eine zusätzliche Bedeutung gibt.

3 Organisatorische Rahmenbedingungen und Handlungsschwerpunkte des

Im Dokument Berufliche Rehabilitation (Seite 6-9)