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Sens Argumentation in Abgrenzung zu Rawls

Im Dokument Ruth Abramowski Das bisschen Haushalt (Seite 98-104)

ressourcenorientierten Messung sozialer Ungleichheiten

4.3. Sens Argumentation in Abgrenzung zu Rawls

Rawls versteht Gerechtigkeit als Fairness (A Theory of Justice (1971)), wo-bei Fairness auf dem allgemeinen Grundsatz der Unparteilichkeit46 basiert (vgl. Sen 2010a: 82; Sen 2010b: 54). Die Forderung auf Unparteilichkeit erörtert Rawls anhand seiner zentralen Konzeption des Urzustandes, der eine fiktive Situation darstellt, in der alle Beteiligten eine ursprüngliche Gleichheit erfahren, weil sie ihre eigenen Identitäten und die Positionen innerhalb der Gruppe nicht kennen. Umhüllt von einem „Schleier des Nichtwissens“ (ohne Kenntnisse von persönlichen Interessen, Ansichten über das gute Leben und Präferenzen) werden, so die hypothetische Annahme, Gerechtigkeitsprinzi-pien einstimmig und vernünftig unter gleichen demokratischen PrinziGerechtigkeitsprinzi-pien gewählt, die weiterführend in der Bestimmung sozialer Institutionen münden.

Da die Entscheidung aufgrund eines Informationsdefizits des Schleiers des Nichtwissens erfolgt, führt Rawls die Maximin-Regel ein, nach der die Beteiligten notwendigerweise gerecht entscheiden. Das Entscheidungskriteri-um stellt insofern die Maximin-Regel dar, nach der ein ausreichendes Mini-mum für jeden gewährleistet wird, als diejenige Alternative gewählt wird, die auch für das am schlechtesten gestellte Mitglied der Gesellschaft einen Vor-teil erbringt:

„Die Maximin-Regel ordnet die Alternativen nach ihren schlechtesten möglichen Ergebnissen: man soll diejenigen wählen, deren schlechtestmögliches Ergebnis 46 „It can broadly be seen as a demand for impartiality. Rawls’ specification on the demands of impartiality is based on his constructive idea of the ‘original position’, which is central to his theory of ‘justice as fairness’. The original position is an imagined situation of primor-dial equality, when the parties involved have no knowledge of their personal identities, or their respective vested interest, within the group as a whole. Their representatives have to choose under this ‘vail of ignorance’, that is, in an imagined state of selective ignorance (in particular, ignorance about the distinct personal interests and actual views of a good life – what Rawls calls ‘comprehensive preferences’) and it is in that state of devised ignorance that the principles of justice are chosen unanimously. The principles of justice, in a Rawlsian formulation, determine the basic social institutions that should govern the society they are, we imagine, about to ‘create’ (Sen 2010b: 54; vgl. Sen 2010a: 82).

besser ist als das jeder anderen. […] die Regel lenkt unsere Aufmerksamkeit auf das Ungünstigste, was bei irgendeiner der betrachteten Handlungen geschehen kann, und weist uns an, die Entscheidung in diesem Lichte zu treffen47“ (Rawls 1996: 178).

Die gewagte These Rawls ist ferner, dass die politische Konzeption von Ge-rechtigkeit als Fairness zu einer einstimmigen Entscheidung für die Grunds-ätze führen müsse:

„Rawls identifies some very specific principles of justice […], and makes the strong claim that these principles would be unanimous choice that would emerge from the political conception of justice as fairness“ (Sen 2010b: 56; vgl. Sen 2010a: 82).

Er argumentiert, dass alle im Urzustand einer ursprünglichen Gleichheit diese Grundsätze wählen würden und es insofern legitim sei, diese als angemesse-ne politische Konzeption von Gerechtigkeit zu begreifen. Erzielt wird durch das Konzept der Fairness als Gerechtigkeit, „[…] [to] identifying appropriate principles that would determine the choice of just institutions needed for the basic structure of a society“ (Sen 2010b: 56; vgl. Sen 2010a: 82). Die ein-stimmige Wahl bezieht sich insofern auch auf die Wahl von Institutionen für die Grundstruktur der Gesellschaft und die Festlegung der politischen Kon-zeption von Gerechtigkeit:

„So the unanimous choice of these principles of justice does quite a bit of work in the Rawlsian system, which includes the choice of institutions for the basic struc-ture of society, as well as the determination of a political conception of justice, which Rawls presumes will correspondingly influence individual behaviours in conformity with that shared conception” (Sen 2010b: 56, Hervorhebungen im Original; die Verf.; vgl. Sen 2010a: 82).

Rawls beschreibt vier Stufen der Entwicklung sozialer Gerechtigkeit: 1. Wahl der Grundsätze 2. konstitutionelle Stufe: Wahl der Institutionen in Überein-stimmung mit Gerechtigkeitsprinzipien 3. legislative Stufe: Arbeit der Insti-tutionen führt zu Entscheidungen (Gesetzgebung) 4. Schritt für Schritt entwi-ckeln sich vollkommen gerechte gesellschaftliche Ordnungen (vgl. Sen 2010a: 84; Sen 2010b: 56). Große Skepsis äußert Sen an Rawls hinsichtlich der Annahme, dass im Urzustand einstimmig ein einziger Satz von Prinzipien für gerechte Institutionen gewählt würde, denn nach Sen gibt es eine Vielzahl von, unter Umständen auch widersprechenden, Interessen:

47 Rawls führt als Beispiel eine Gewinn-Verlust-Tabelle (s. Anhang Tabelle 26) an, die Geld-beträge im Vergleich zur Ausgangssituation darstellt. Gemäß der Maximin-Regel wird die dritte Entscheidung getroffen, weil in diesem Fall das ungünstigste Ergebnis ein Gewinn von 5 € ist, was einen höheren Gewinn darstellt als das schlechtmöglichste Ergebnis der ersten beiden Entscheidungen (ein Verlust von 7 € im Falle von Entscheidung 1 bzw. ein Verlust von 8 € im Falle von Entscheidung 2) (vgl. Rawls 1996: 178).

„I have to express considerable scepticism about Rawls’s highly specific claim about the unique choice, in the original position, of one particular set of princi-ples for just institutions, needed for a fully just society. There are genuinely plu-ral, and sometimes conflicting, general concerns that bear on our understanding of justice” (Sen 2010b: 56f.; vgl. Sen 2010a: 85).

Folglich kann Unparteilichkeit verschiedene Formen annehmen: „I would argue, reflect the fact that impartiality can make different forms and have quite distinct manifestations“ (Sen 2010b: 57; vgl. Sen 2010a: 85). So ist jedes Argument des Flötenbeispiels durch eine allgemeine Theorie begründet, gleichwohl sie unterschiedlichen Grundsätzen folgen (vgl. Sen 2010a: 85;

Sen 2010b: 57).

In „Political Liberalism“ (1993) behauptet Rawls als Vertreter des egalitä-ren Liberalismus, dass folgende Grundsätze im Urzustand einstimmig ange-nommen würden (vgl. Sen 2010a: 87; Sen 2010b: 59):

1. „Erster Grundsatz: Jedermann hat das gleiche Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist“ (Rawls 1996: 336, Hervorhebungen im Original; die Verf.). Gleiche Grundfreiheiten für alle, „[…] which is compatible with a similar scheme of liberties for all“

(Sen 2010b: 59).

2. „Zweiter Grundsatz: Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen fol-gendermaßen beschaffen sein:

(a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und

(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen“ (Rawls 1996: 336, Hervorhebungen im Original; die Verf.).

Es gelten hierbei folgende Vorrangregeln:

1. „Erste Vorrangregel: Die Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung; demgemäß können die Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden, und zwar in folgenden Fällen:

(a) eine weniger umfangreiche Freiheit muß [sic!] das Gesamtsystem der Freiheiten für alle stärken;

(b) eine geringere als gleiche Freiheit muß [sic!] für die davon Betroffenen annehmbar sein.

2. Zweite Vorrangregel (Vorrang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und Lebensstandard): Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz ist dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit und Nutzenmaximierung lexikalisch vorgeordnet; die faire Chancengleichheit ist dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet, und zwar in fol-genden Fällen:

(a) eine Chancen-Ungleichheit muß [sic!] die Chancen der Benachteiligten verbessern;

(b) eine besonders hohe Sparrate muß [sic] insgesamt die Last der von ihr Be-troffenen mildern“ (Rawls 1996: 336f., Hervorhebungen im Original; die Verf.).

Für die Analyse der Verteilungsgleichheit von Ressourcen erstellt Rawls weiterführend eine Liste an primären Grundgütern: u. a. Ressourcen, Rechte, Freiheiten, Einkommen, Vermögen (vgl. Sen 2010a: 88; Sen 2010b: 60).

4.3.1. Positive Argumente von Rawls, die Sen teilt

Sen übt Rawls gegenüber nicht nur negative Kritik, sondern sieht auch fol-gende der rawlsschen Thesen als ertragreich an:

1. Der Grundgedanke, dass Fairness für eine Gerechtigkeitstheorie zent-ral ist, ginge über die bisherigen Konzeptionen von Gerechtigkeit hin-aus, selbst wenn von Sen die Unparteilichkeit als nicht zweckdienlich erachtet wird48.

2. Die besondere Rolle der Objektivität in der praktischen Vernunft.

3. Die Differenzierung zwischen rationalem und vernünftigem Verhal-ten49. Menschen verfügen über ein moralisches Vermögen – „moral power“ –, das mit ihrer „capacity for a sense of justice“ und „for a conception of the good” verbunden ist (Sen 2010b: 63; vgl. Sen 2010a: 91). Im Gegensatz zu einigen Versionen der Rational Choice Theorie geht dieses Verständnis weit über ein rationales Eigeninteres-se hinaus.

4. Die Vorrangigkeit der Freiheit hat absolute Priorität – es ist jedoch ei-ne „extreme form of its total priority“ (Sen 2010b: 62; vgl. Sen 2010a:

91). Freiheit gehört für Rawls zur Liste an Grundgütern, doch darüber hinaus wird ihr ein besonderer Status zugesprochen:

„Giving a special place – a general pre-eminence – to liberty goes well be-yond taking note of the importance of liberty as one of many influences on a person’s overall advantage. […] It is a central concern in a person’s freedom, touching the most private aspects of personal life, and it is also a basic neces-sity (for example, in the form of freedom of speech) for the practice of public reasoning, which is so crucial to social evaluation. […] By separating out the importance of liberty shared by all, Rawls draws attention to a distinction –

48 „Even though I do not believe that the impartiality captured in the reflective device of the ‘original position’ (on which Rawls greatly relies) is adequate for the purpose, this is in no way a rebellion against the basic Rawlsian idea of the foundational priority of fairness in developing a theory of justice” (Sen 2010b: 62; vgl. Sen 2010a: 91).

49 „Aside from enriching the concept of rationality, Rawls also purposes the distinction between being ‘rational’ and being ‘reasonable’ in a very useful way, and that is a dis-tinction that will be used fairly extensively in this work [The Idea of Justice]” (Sen 2010b: 63; vgl. Sen 2010a: 91).

between liberty and other helpful facilities – that is really important to note and pursue” (Sen 2010b: 63f.; vgl. Sen 2010a: 92).

5. Die Notwendigkeit fairer Verfahren im Sinne einer Ausweitung eines Verständnisses für soziale Ungleichheiten. Innerhalb der Sozialwis-senschaften werden Ungleichheiten häufig in Bezug auf den Status oder ökonomische Ergebnisse betrachtet, während missachtet wird, dass Ungleichheiten beispielsweise häufig durch Verfahren des Aus-schlusses von Ämtern aufgrund von „race, colour or gender“ ausgelöst werden (vgl. Sen 2010a: 92; Sen 2010b: 64). Insofern wird von Rawls eine Garantie der fairen Chancengleichheit für alle, die sich um Ämter bewerben, gefordert.

6. Das Differenzprinzip, das eine Gleichheit sozialer Regelungen betont und folglich die am schlechtesten Gestellten in das Zentrum der Auf-merksamkeit rückt50.

7. Gemäß der Senschen Interpretation von Rawls erkennt Rawls durch seine Konzentration auf Grundgüter die Bedeutung der Freiheit indi-rekt an, wenn es darum geht, wirkliche – und nicht nur formell zuge-standene – Chancen zu geben51.

Die notwendige Differenzierung zwischen den Grundgütern, die eine Person besitzt und den Freiheiten, die sie tatsächlich genießt, ist für Sen zentral, wie sich in der Beschreibung zwischen ‚functionings and capabilities‘ zeigen wird.

4.3.2. Argumente von Rawls, die laut Sen überarbeitet werden müssen

Neben den erörterten Problemen, die Sen zwar als gravierend erachtet, die jedoch durchaus in der Forschungsdiskussion Beachtung gefunden haben und überwunden werden können (absolute Priorität der Freiheit sowie Fokussie-rung auf die zur Verfügung stehenden Mittel und Vernachlässigung der „Fä-higkeiten, Grundgüter in gutes Leben zu konvertieren“ (Sen 2010a: 94, Her-vorhebung im Original; die Verf.)) konstatiert Sen fundamentale Schwierig-keiten von Rawls Theorie, die bisher wenig Berücksichtigung in der For-schungsdiskussion gefunden haben und neu überdacht werden müssen:

50 „[…] the difference principle indicates the importance of equity in social arrangements so that attention is drawn particularly to the predicament of the worst-off people” (Sen 2010b:

64; vgl. Sen 2010a: 92f.).

51 „[…] by focusing on ‘primary goods’, Rawls gives indirect acknowledgement to the im-portance of human freedom in giving people real – as distinct from only formally recog-nized – opportunity to do what they would like with their own lives” (Sen 2010b: 64; vgl.

Sen 2010a: 93).

1. „Die unausweichliche Relevanz des tatsächlichen Verhaltens“ (Sen 2010a: 95): Sen bemängelt an Rawls die einseitige Konzentration auf gerechte Institutionen ohne gerechten Gesellschaften Aufmerksamkeit zu schenken. Diese könnten sich nicht nur auf Institutionen, sondern auch auf tatsächliche Verhaltensweisen stützen (vgl. Sen 2010a: 95).

Seine vorgebrachte Kritik begründet er mit den Prinzipien der indi-schen Rechtslehre, ferner wirft er Rawls eine Fokussierung auf „niti“

vor, doch auch „nyaya“, das heißt die „Frage […], was mit Menschen wirklich geschieht“ müsse in das Zentrum einer Gerechtigkeitstheorie einbezogen werden (Sen 2010a: 96). Weiterführend thematisiert Sen die Problematik der rawlschen Annahme, dass „[…] alle Mitglieder einer Gesellschaft irgendwie spontan zu allgemein vernünftigem Ver-halten übergehen würden“ (Sen 2010a: 97). Rawls hätte, weil er so differenziert wie kein anderer verdeutlicht hat, dass eine gute Funkti-onsfähigkeit der Gesellschaft vernünftiges Verhalten jedes Einzelnen voraussetzt, wissen müssen, wie problematisch diese Annahme ist.

Folglich können gerechte Institutionen nicht ermittelt werden, wenn zugleich die tatsächlichen Verhaltensmerkmale ausgeklammert wer-den.

„Rawlsʼ […] Theorie enthält die formelhafte, drastische Vereinfachung der gewaltigen, vielschichtigen Aufgabe, die Anwendung der Gerechtigkeits-grundsätze mit dem tatsächlichen Verhalten von Menschen zusammenzubrin-gen; diese Aufgabe ist für den Einsatz der praktischen Vernunft in Fragen der sozialen Gerechtigkeit zentral. Die Vereinfachung ist ungünstig und womög-lich ein Versäumnis, da man behaupten kann, dass die Beziehung zwischen sozialen Institutionen und wirklichem – im Gegensatz zu idealem – individu-ellen Verhalten zwangsläufig für jede Gerechtigkeitstheorie, die das Ziel hat,

«Social Choice» zu sozialer Gerechtigkeit zu lenken, entscheidend ist“ (Sen 2010a: 98).

2. „Alternativen zum kontraktarischen Ansatz“ (Sen 2010a: 98): Rawls Ansatz ist insofern kontraktarisch, als angenommen wird, dass im Ur-zustand ein Gesellschaftsvertrag einstimmig beschlossen würde. Die Grenzen dieses Ansatzes belegt Sen in Bezug auf Adam Smith, der im Gegensatz zu Rawls nicht auf einen Gerechtigkeitsvertrag plädiert, sondern den unparteiischen Zuschauer zur Beurteilung der Gerechtig-keit einführt. Dieser Ansatz eröffnet MöglichGerechtig-keiten, die Rawls in der Form nicht bieten kann (vgl. Sen 2010a: 99): vergleichende Einschät-zungen, statt transzendentale Lösungen; Verwirklichungen zu berück-sichtigen, statt einer Fokussierung auf die Ansprüche von Institutio-nen; Unvollkommenheit zuzulassen und zugleich Richtlinien für Prob-leme der sozialen Gerechtigkeit zu gewähren und die Meinungen au-ßerhalb der VertragspartnerInnen des Gesellschaftsvertrages einzu-schließen, „[…] entweder, um ihre Interessen wahrzunehmen, oder

um zu vermeiden, dass wir in die Falle einer provinziellen Be-schränktheit geraten“ (Sen 2010a: 99).

3. „Die Bedeutung globaler Perspektiven“ (Sen 2010a: 99):

„Der Kunstbegriff des fiktiven Urzustands lässt wenig Spielraum, es sei denn, man denkt an einen gigantischen globalen Gesellschaftsvertrag, wie Thomas Pogge und andere in einer «kosmopolitischen» Erweiterung des rawlsschen Begriffs vom Urzustand. In diesem Fall ist es jedoch [aufgrund der Schwie-rigkeit zu definieren, was gerechte Institutionen sein sollen, wenn konkurrie-rende Interessen vertreten werden] höchst problematisch, dem rawlsschen Stu-fenplan zu folgen und für die globale Gesellschaft gerechte Institutionen fest-zusetzen, das heißt eine Weltregierung zu fordern“ (Sen 2010a: 99).

Gleichwohl muss die Welt jenseits von Nationalstaatsgrenzen für die Ein-schätzung der Gerechtigkeit innerhalb eines Landes gedacht werden, weil zum einen das, was innerhalb eines Landes passiert, Auswirkungen auf ande-re Länder hat und zum andeande-ren müssen provinzielle Überzeugungen eines Landes aus einem globalen Blickwinkel betrachtet werden. Die Erfah-rungshorizonte anderer können durchaus zur Überprüfung der eigenen hinzu-gezogen werden.

Sens Arbeit wurde zwar maßgeblich von Rawls geprägt, jedoch ist die Entwicklung des Capability Approachs auch in Auseinandersetzung mit eini-gen weiteren bedeutenden PhilosophInnen vorangetrieben worden.

Im Dokument Ruth Abramowski Das bisschen Haushalt (Seite 98-104)